Ratenzahlung
Ein Schuldner lässt über den Caritasverband anfragen, ob sein Gläubiger mit einem Vergleich einverstanden ist. Ansonsten müsse er Privatinsolvenz anmelden.
Der Schuldner weist darauf hin, dass er derzeit Sozialleistungen bezieht. Deshalb könne er genau 0,00 € pro Monat zahlen, das aber immerhin 72 Monate lang. Danach soll ihm die verbleibende Schuld erlassen und der Vollstreckungstitel ausgehändigt werden.
Ich überlege ernsthaft, ob ich das Angebot überhaupt an meinen Mandanten weiterleiten kann. Ich muss doch auch an seine Gesundheit denken.
Bekommt bei bei diesen Summen eigentlich Muskelkater in den Lachmuskeln?
Oder isses eher zum Weinen?
lässige antwort ;)
Lachen ist gesund.
Also Leute gibt es
Solche Einigungsangebote gibt es in Verbraucherinsolvenzsachen desöfteren. Das nennt sich dann – ich liebe Euphemismen – Nulltilgungsplan.
Vermutlich gibt es solche Angebote nur, weil es für das gerichtliche (Verbraucher-)Insolvenzverfahren erforderlich ist, zuvor einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternommen zu haben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß je einer der Beteiligten ernsthaft in Erwägung zieht, das Angebot würde angenommen bzw. anzunehmen.
Auf dem Insolvenzweg wird er allerdings auch nicht deutlich mehr zu erwarten haben.
Wenn er 0,00 € hat, mit was will er dann für einen Vergleich abschliessen?
Vielleicht mit dem netten Herren (http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Zwegat) hier zu tun gehabt ? ;-)
Oder einfach mal bei der Caritas anrufen, ob 0,00 € vielleicht ein Druckfehler ist. Wäre ja auch möglich. Vielleicht hat ja nur die "1" geklemmt.
Grüße!
P.S.: Willkommen daheim! Wie geht's dem *ähäm* Bein? ;-)
Ratenzahlung = Raten Sie mal, wann ich zahle :)
Offensichtlich keine Erfahrung mit Privatinsolvenz. Um das gerichtliche Verfahren erreichen zu können muß der Schuldner einen Einigungsversuch unternehmen.
Dieser kann auch in einem sogenannten Nullplan bestehen – so wie hier.
Inhalt des Regelungsvorschlages ist muß aber auch sein, dass sich der Schuldner während dieser Zeit angemessen um Arbeit bemüht, entstehende Einkünfte offenlegt und bei eintretender Leistungsfähigkeit entsprechend doch zahlt – nur dann kann eine Restschuldbefreiung erreicht werden.
Das dies alles natürlich in keiner Weise motivieren auf Schuldner wirkt und zu einem vollständigen Einstellen jeglicher Anstrengung führt steht auf einem anderen Blatt.
Aber ein Nullplan ist nun wirklich nicht neues!
Für mich scheint da "nur" ein Textbaustein zu fehlen. Im Diakonischen Werk habe ich bei der Begleitung von Schuldnern ähnliche Briefe geschrieben. Argumentation
1. Der Mandant kann die gesamte Schhuld nicht zahlen.
2. Folgendes Angebot eines Vergleiches wird gemacht (Summe von 5 – 10 % einstzen).
3. Hinweis: Wenn keine Einigung erzielt wird, dann kommt es zur Privatinsolvenz.
4. Mit den momentanen Einkünften des Mandanten ist eine Tilgungsquote von 0 % zu erwarten.
5. Danach verfällt der Rest der Forderung durch den Schuldtitel.
Im Brief feht Absatz 2. Das ist ärgerlich, aber durch eine kurze (auch telefonische) Rückfrage schnell zu klären.
"Aber ein Nullplan ist nun wirklich nicht neues!"
Das stimmt auf jeden Fall. Wenn aber im gleichen Absatz was von 72 Monaten steht, liegt (11) dann doch näher dran. Irgendwo wird ein Fehler liegen, entweder die Zahl 0 Euro ist falsch oder die 72 Monate sind zu viel drin. Ich würde ebenfalls kurz nachhorchen um es genau zu wissen.
OT: Update zur Forenhaftung made in Germany: <a href="http://www.augsblog.de/2007/11/30/landgericht-fordert-vorabkontrolle-von-foren-kommentaren/" rel="nofollow">hier</a>.
Und erster <a href="http://debatte.welt.de/weblogs/151/die+welt+im+kasten/51163/irrsinn+kommentarhaftung" rel="nofollow">Kommentar</a> dazu.
Mein Kommentar: autsch
was soll man da machen? Man kann den Blödmann ja nicht verhungern lassen. Darum immer die Kreditwürdigkeit überprüfen…
Nennt sich "flexibler Nullplan" und ist in der Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz völlig normal. 72 Monate entspricht der sechsjährigen Laufzeit des Insolvenzverfahrens – wer kein pfändbares Einkommen hat, kann auch innerhalb einer Inso keine Zahlungen leisten, also kann er's im (allerdings fürcherlich überflüssigen) außergerichtlichen Einigungsversuch auch nicht, aber er muss es halt machen. Die Dinger krieg ich nahezu täglich auf den Schreibtisch (wenn auch dann schon in der nächsten Phase).
Habe ich das richtig verstanden, wenn der Gläubiger darauf eingeht, wird KEINE Privatinsolvenz angemeldet?
@17:
Wenn ALLE Gläubiger darauf eingehen, dann nicht – warum auch, man hat dann in außergerichtlicher Einigung genau das erreicht, was die Insolvenz auch erreichen würde. Deshalb auch die Begrenzung auf 72 Monate.