Direkt zum Kern
“Wenn Sie wegen Konkursverschleppung angeklagt sind, wie wollen Sie mich dann bezahlen?”
So zitiert ein Fast-Mandant, den ich wegen einer Terminkollision absagen musste, einen Kölner Kollegen. Den hatte er anschließend gefragt.
“Wenn Sie wegen Konkursverschleppung angeklagt sind, wie wollen Sie mich dann bezahlen?”
So zitiert ein Fast-Mandant, den ich wegen einer Terminkollision absagen musste, einen Kölner Kollegen. Den hatte er anschließend gefragt.
Es tut mir leid, aber ich kann einfach nicht widerstehen, es muss einfach sein…
"den ich wegen einer Terminkollision absagen musste"
Den Mandanten hat man offentlich nicht abgesagt, sondern nur seinem Wunsch nach einem Termin. Also wurde *dem* Mandaten abgesagt ;)
Die Frage ist unlogisch – bei einem GmbH Konkurs spielt es doch keine Rolle, da die insolvente Firma nicht der Mandant ist.
Öhm, Tílman, informier Dich mal über die Haftung von Geschäftsführern bei Insolvenzverschleppung *hust*
Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich auch ein Düsseldorfer Kollege finden lassen würde, dem sich eine solche Aussage entlocken ließe…
@2: :-)
MfkG
Und um die Pointe nicht zu vergessen: das Verfahren wurde dann auch ohne anwaltliche Hilfe eingestellt, als ich den aktuellen Kontoauszug gezeigt habe. In diesem Fall haette die Unschuldsvermutung schnell verdientes Geld fuer den Koelner Kollegen bedeutet.
Wird das jetzt zur Regel, dass sich die betroffenen selber äußern? Macht das das freie bloggen schwieriger?
Gibt es nicht für solche Fälle eine Versicherung? Und wenn nicht, zahlt eben die Frau …
stellt sich für mich die grundsätzliche Frage, wie Mandanten, die etwas klamm sind, trotzdem immer wieder einen Anwalt finden. Auch der gute Udo Vetter hätte das Mandat wohl mit Kußhand übernommen, wenn nicht die Terminsüberschneidung dazwischen gekommen wäre. Besteht da soviel Gottvertrauen, oder haben die Beschuldigten noch etwas für schlechte Tage gebunkert oder vertraut man auf die Beoirdnung als Pflichtverteidiger? Wa aber, wenn das Gericht das ablehnt?
@huih: ich find das Klasse, dass fastmandant seine Meinung beisteuert, audiatur et altera pars, wie der Lateiner sagt!
Ich möchte das auch nicht kritisieren, es ist auf jeden Fall positiv, dass er seine Meinung sagt – aber etwas verwundert es mich schon.
ausserdem bildet so ein blog ganz ungemein; ich finde, hier sollten viel mehr mitlesen und posten, Anwälte, Polizisten, Staatsanwälte, Richter und last but not least auch die Hauptpersonen, die armen Opfer der Justiz, ohne die wir alle unsere Existenzgrundlage verlieren würden. Zudem erfahren alle, wie man so über sie denkt.
P.S. An dieser Stelle dem RA Vetter ein Lob, weil er ein breites Meinungsspektrum zulässt.
Die Bezahlung erfolgt durch die Staatskasse und nennt sich "Pflichtverteidigung". Ist zwar etwas schlechter bezahlt (unterstelle ich mal) als das Stundenhonorar vieler Verteidiger – aber wenn ich mir die Verteidigerabrechnungen anschaue, die unsere Geschäftsstelle vorgelegt bekommt, dann nagen auch Pflichtverteidiger nicht unbedingt am Hungertuch.
Kein Pflichtverteidiger bei Straferwartung < 1 Jahr, oder?
Im übrigen: ist die Frage trotzdem irgendwo nicht berechtigt? Oder steht in einer gesetzliche Verpflichtung geschrieben, dass Anwälte Samariterdienste zu übernehmen haben?
was ist denn eine "Termin/s/überschneidung"?
13: Viel wichtiger ist doch die Frage, warum der Anwalt annimmt, dass sein Mandant der Anklage schuldig ist. Denn nur diese Annahme rechtfertigt die Frage i.A. ueberhaupt.
Diese Einsicht in die Lage gewaehrt aber schon Kommentar #5
@ 15
Weil die meisten Angeklagten schuldig sind oder zumindest verurteilt werden.
Und die Einsicht hätte der Anwalt erst nach Einarbeitung erlangt, die er eben nicht ggf. umsonst machen wollte.
@15,16
Ein Anwalt muss die Interessen seines Mandanten vertreten. Ob er ihn selber für schuldig hält, ist da unwesentlich. Was das Gericht denkt, ist entscheidend. Was wäre sonst in der Situation, wo der Mandant dem Anwalt gegenüber die Tat zwar zugegeben hat, die Staatsanwaltschaft aber keine ausreichenden Beweise vorweisen kann?
Die Frage "können Sie mich bezahlen" ist berechtigt, das Junktim mit diesem Vorwurf war jedoch unnötig und unklug.
…die Bezahlung der Anwaltshonorare kann aus Mitteln Dritter gewährleistet sein, in diesen Fällen sollte dann ein Vorschuss in Rechnung gestellt werden.
@8: es gibt genügend (legale!) andere Mittel und Wege, das zu regeln. Koll. Vetter gibt ab und zu in seinen Beiträgen (mehr oder minder subtile) Hinweise, wie es beispielweise funktionieren kann.
Letztes mal war das IIRC angedeutet, als der potentielle Mandant in U-Haft saß und Verschiedene aus der Familie/Freundeskreis anfragten…
Wenn der schlaue RA aber ohne zu denken ablehnt, wird er wohl auf Dauer kein Geld verdienen. Zur Beschäftigung mit der Sache gehört auch die Beschäftigung mit dem Honorar. Man kann doch dann schnell herausfinden, wie die Bezahlung erfolgen soll. Letztendlich ist es keine riesen Strafsache und die gesetztliche Honorarhöhe ist für derartige "kleine Strafsachen" wohl auch angemessen.
Tja, wer keine Beute gemacht hat, braucht auch keinen Anwalt. So einfach ist das.
@3: Natürlich weiss ich dass der Chef angeklagt wird bei Konkursverschleppung. Aber der Chef selbst hat ja noch "privat" Kohle um den RA zu bezahlen. Ebensogut hätte der andere RA fragen können "Wie wollen Sie mir Geld überweisen, wenn Sie im Knast sind?". Genauso absurd wäre es, wenn ein RA für Arbeitsrecht einen gekündigten Mandanten fragen würde "Wie wollen Sie denn Geld verdienen um mich zu bezahlen?"
@ 22
und wenn man erst einmal den vorschuss in den händen hält, dann wird man den auch nicht so schnell wieder herausgeben …