12.12.2007

Direkt zum Kern

“Wenn Sie wegen Konkursverschleppung angeklagt sind, wie wollen Sie mich dann bezahlen?”

So zitiert ein Fast-Mandant, den ich wegen einer Terminkollision absagen musste, einen Kölner Kollegen. Den hatte er anschließend gefragt.

23 Kommentare zu “Direkt zum Kern”

  1. Jens Ferner meint: (12.12.2007 um 20:27) AntwortenReply to this comment

    Es tut mir leid, aber ich kann einfach nicht widerstehen, es muss einfach sein…

    "den ich wegen einer Terminkollision absagen musste"
    Den Mandanten hat man offentlich nicht abgesagt, sondern nur seinem Wunsch nach einem Termin. Also wurde *dem* Mandaten abgesagt ;)

  2. Tilman meint: (12.12.2007 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    Die Frage ist unlogisch – bei einem GmbH Konkurs spielt es doch keine Rolle, da die insolvente Firma nicht der Mandant ist.

  3. Dirk meint: (12.12.2007 um 20:39) AntwortenReply to this comment

    Öhm, Tílman, informier Dich mal über die Haftung von Geschäftsführern bei Insolvenzverschleppung *hust*

  4. Dominik Boecker meint: (12.12.2007 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich auch ein Düsseldorfer Kollege finden lassen würde, dem sich eine solche Aussage entlocken ließe…

    @2: :-)

    MfkG

  5. Fastmandant meint: (12.12.2007 um 20:54) AntwortenReply to this comment

    Und um die Pointe nicht zu vergessen: das Verfahren wurde dann auch ohne anwaltliche Hilfe eingestellt, als ich den aktuellen Kontoauszug gezeigt habe. In diesem Fall haette die Unschuldsvermutung schnell verdientes Geld fuer den Koelner Kollegen bedeutet.

  6. huih meint: (12.12.2007 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    Wird das jetzt zur Regel, dass sich die betroffenen selber äußern? Macht das das freie bloggen schwieriger?

  7. Rico meint: (12.12.2007 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    Gibt es nicht für solche Fälle eine Versicherung? Und wenn nicht, zahlt eben die Frau …

  8. foxi meint: (12.12.2007 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    stellt sich für mich die grundsätzliche Frage, wie Mandanten, die etwas klamm sind, trotzdem immer wieder einen Anwalt finden. Auch der gute Udo Vetter hätte das Mandat wohl mit Kußhand übernommen, wenn nicht die Terminsüberschneidung dazwischen gekommen wäre. Besteht da soviel Gottvertrauen, oder haben die Beschuldigten noch etwas für schlechte Tage gebunkert oder vertraut man auf die Beoirdnung als Pflichtverteidiger? Wa aber, wenn das Gericht das ablehnt?

    @huih: ich find das Klasse, dass fastmandant seine Meinung beisteuert, audiatur et altera pars, wie der Lateiner sagt!

  9. huih meint: (12.12.2007 um 21:28) AntwortenReply to this comment

    Ich möchte das auch nicht kritisieren, es ist auf jeden Fall positiv, dass er seine Meinung sagt – aber etwas verwundert es mich schon.

  10. foxi meint: (12.12.2007 um 22:03) AntwortenReply to this comment

    ausserdem bildet so ein blog ganz ungemein; ich finde, hier sollten viel mehr mitlesen und posten, Anwälte, Polizisten, Staatsanwälte, Richter und last but not least auch die Hauptpersonen, die armen Opfer der Justiz, ohne die wir alle unsere Existenzgrundlage verlieren würden. Zudem erfahren alle, wie man so über sie denkt.
    P.S. An dieser Stelle dem RA Vetter ein Lob, weil er ein breites Meinungsspektrum zulässt.

  11. Doc meint: (12.12.2007 um 22:15) AntwortenReply to this comment

    Die Bezahlung erfolgt durch die Staatskasse und nennt sich "Pflichtverteidigung". Ist zwar etwas schlechter bezahlt (unterstelle ich mal) als das Stundenhonorar vieler Verteidiger – aber wenn ich mir die Verteidigerabrechnungen anschaue, die unsere Geschäftsstelle vorgelegt bekommt, dann nagen auch Pflichtverteidiger nicht unbedingt am Hungertuch.

  12. someone meint: (12.12.2007 um 23:11) AntwortenReply to this comment

    Kein Pflichtverteidiger bei Straferwartung < 1 Jahr, oder?

  13. Jürgen meint: (13.12.2007 um 08:25) AntwortenReply to this comment

    Im übrigen: ist die Frage trotzdem irgendwo nicht berechtigt? Oder steht in einer gesetzliche Verpflichtung geschrieben, dass Anwälte Samariterdienste zu übernehmen haben?

  14. ths meint: (13.12.2007 um 08:38) AntwortenReply to this comment

    was ist denn eine "Termin/s/überschneidung"?

  15. someone_else meint: (13.12.2007 um 08:51) AntwortenReply to this comment

    13: Viel wichtiger ist doch die Frage, warum der Anwalt annimmt, dass sein Mandant der Anklage schuldig ist. Denn nur diese Annahme rechtfertigt die Frage i.A. ueberhaupt.

    Diese Einsicht in die Lage gewaehrt aber schon Kommentar #5

  16. Karl meint: (13.12.2007 um 10:04) AntwortenReply to this comment

    @ 15

    Weil die meisten Angeklagten schuldig sind oder zumindest verurteilt werden.

    Und die Einsicht hätte der Anwalt erst nach Einarbeitung erlangt, die er eben nicht ggf. umsonst machen wollte.

  17. Detlev T. meint: (13.12.2007 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    @15,16
    Ein Anwalt muss die Interessen seines Mandanten vertreten. Ob er ihn selber für schuldig hält, ist da unwesentlich. Was das Gericht denkt, ist entscheidend. Was wäre sonst in der Situation, wo der Mandant dem Anwalt gegenüber die Tat zwar zugegeben hat, die Staatsanwaltschaft aber keine ausreichenden Beweise vorweisen kann?

    Die Frage "können Sie mich bezahlen" ist berechtigt, das Junktim mit diesem Vorwurf war jedoch unnötig und unklug.

  18. Oliver S. meint: (13.12.2007 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    …die Bezahlung der Anwaltshonorare kann aus Mitteln Dritter gewährleistet sein, in diesen Fällen sollte dann ein Vorschuss in Rechnung gestellt werden.

  19. Dominik Boecker meint: (13.12.2007 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    @8: es gibt genügend (legale!) andere Mittel und Wege, das zu regeln. Koll. Vetter gibt ab und zu in seinen Beiträgen (mehr oder minder subtile) Hinweise, wie es beispielweise funktionieren kann.

    Letztes mal war das IIRC angedeutet, als der potentielle Mandant in U-Haft saß und Verschiedene aus der Familie/Freundeskreis anfragten…

  20. Schaffi meint: (13.12.2007 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    Wenn der schlaue RA aber ohne zu denken ablehnt, wird er wohl auf Dauer kein Geld verdienen. Zur Beschäftigung mit der Sache gehört auch die Beschäftigung mit dem Honorar. Man kann doch dann schnell herausfinden, wie die Bezahlung erfolgen soll. Letztendlich ist es keine riesen Strafsache und die gesetztliche Honorarhöhe ist für derartige "kleine Strafsachen" wohl auch angemessen.

  21. MAD meint: (13.12.2007 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Tja, wer keine Beute gemacht hat, braucht auch keinen Anwalt. So einfach ist das.

  22. Tilman meint: (13.12.2007 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    @3: Natürlich weiss ich dass der Chef angeklagt wird bei Konkursverschleppung. Aber der Chef selbst hat ja noch "privat" Kohle um den RA zu bezahlen. Ebensogut hätte der andere RA fragen können "Wie wollen Sie mir Geld überweisen, wenn Sie im Knast sind?". Genauso absurd wäre es, wenn ein RA für Arbeitsrecht einen gekündigten Mandanten fragen würde "Wie wollen Sie denn Geld verdienen um mich zu bezahlen?"

  23. n.n. meint: (14.12.2007 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    @ 22

    und wenn man erst einmal den vorschuss in den händen hält, dann wird man den auch nicht so schnell wieder herausgeben …

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