14.12.2007

Nacktkontrolle war rechtswidrig

Die Nacktkontrolle eines weiblichen Fußballfans bei einem Fußballspiel in Saarbrücken war rechtswidrig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes jetzt in einem Urteil entschieden. Die 17-Jährige hatte sich nackt ausziehen müssen, weil die Polizei nach Transporteuren von Feuerwerkskörpern und sonstigen Waffen suchte.

Das Oberverwaltungsgericht sieht die Verhältnismßigkeit der Maßnahme nicht gewahrt. Es habe keine Vorgaben gegeben, um die – grundsätzlich zulässigen – Durchsuchungen auf das unerlässliche Minimum zu beschränken.

Näheres in der Pressemitteilung des Gerichts.

Zu früheren Berichten im law blog.

32 Kommentare zu “Nacktkontrolle war rechtswidrig”

  1. Corvalán meint: (14.12.2007 um 22:44) AntwortenReply to this comment

    Hat das jetzt irgendwelche Folgen? (Bspw. für die Polizei oder die junge Frau.)

  2. Periander meint: (14.12.2007 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    Ey wie krass ist das denn? Ich wusste gar nicht, dass man sowas überhaupt machen darf. Und Feuerwerkskörper und Waffen wird man ja wohl auch ertasten könne – unglaublich. Waren es wenigstens weibliche Beamte?

    … Folgen hat das natürlich keine – sind doch alles Maßnahmen für unsere Sicherheit versteht sich

  3. Treater meint: (15.12.2007 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    Polizisten sind lol.
    Wann wird denn die Körperhöhlendurchsuchung "eingeführt" ? Immerhin kann man einiges in sich verbergen…
    Echt traurig, dass man bei jedem, entschuldigen Sie den Ausdruck, scheiß, extra vor ein Gericht muss um Recht zu bekommen.
    Bei dem Fall ist es jawohl eindeutig, dass solch eine Maßnahme nicht gerechtfertigt sein kann. Die sollten erstmal nachdenken, bevor sie Exekutivgewalt ge/missbrauchen…

  4. Niemand meint: (15.12.2007 um 00:02) AntwortenReply to this comment

    @2 (Periander)
    "Ich wusste gar nicht, dass man sowas überhaupt machen darf."
    Wie denn auch. Darf man ja auch nicht. Auch nicht dein/e Freund/in und Helfer/in. Zumindest nicht in solchen Fällen.

    "Waren es wenigstens weibliche Beamte?"
    Kann man aus den früheren Einträgen im law blog herauslesen. Im Interview wird nur von Polizistinnen gesprochen.

  5. stud iur meint: (15.12.2007 um 00:17) AntwortenReply to this comment

    Gut, dass es nur 33 (dreiunddreißig) Monate gebraucht hat, ein offensichtliches Fehlverhalten (man könnte es sicher auch drastischer formulieren) festzustellen.
    Handeln, kraft eigener Machtvollkommenheit *kopfschüttel*
    Der Sachverhalt ist ohnehin so fernab jeder Rechtsstaatlichkeit, dass das jetzt (endlich) ergangene Urteil keine Genugtuungsfunktion entfalten kann.

  6. Tom meint: (15.12.2007 um 01:04) AntwortenReply to this comment

    Bananenstaat Deutschland

  7. Tom meint: (15.12.2007 um 01:10) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte Feuerwerkskörper gibt es sowieso nur kurz vor Silvester, und wieso sind das Waffen? Dann wären Deutschlands Strassen am 31. Dezember voller krimineller die Waffen abfeuern.

  8. corax meint: (15.12.2007 um 01:21) AntwortenReply to this comment

    @Iom

    Was dachtest du denn?

    http://www.laaf.info/

    Pax

  9. hax meint: (15.12.2007 um 02:03) AntwortenReply to this comment

    Hihi, an den Beitrag erinner ich mich noch. Der hat mich damals, irgendwo anders verlinkt, hierher geführt :>

  10. Hannsheinz Noffke meint: (15.12.2007 um 08:38) AntwortenReply to this comment

    Wer sorgt jetzt dafür, dass die Polizeibeamten, die das verantwortet haben, mit einem Strafverfahren wegen Nötigung überzogen werden?

  11. theblackflash meint: (15.12.2007 um 09:17) AntwortenReply to this comment

    Welche Polizeibeamten hatten denn schuld, die, die die Durchsuchung durchgeführt haben oder die, die das angeordnet haben ?
    Ich fand die Begründung WARUM diese Frau ausgewählt wurde so toll, dieses: Sie sah so unauffällig auf, genau nach diesen Typus wurde gesucht.

  12. Lurker meint: (15.12.2007 um 10:23) AntwortenReply to this comment

    Sehen wir es doch einmal aus anderer Perspektive:

    Die Verwaltungsgerichtsbarkeit – wenn auch spät – funktioniert. Und das finde ich beruhigender als das Urteil im Einzelfall an sich.

  13. gnülpfz meint: (15.12.2007 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    @14
    > Die Verwaltungsgerichtsbarkeit – wenn auch spät – funktioniert.

    Leider stehen den funktionierenden Fällen eine Menge Fälle gegenüber, die nicht funktioniert haben, z.B. durch beharrliches, "versehentliches" Übersehen bis zur Verjährung.

    Zudem findet das ein oder andere Trauma der Betroffenen keine Beachtung und es gibt weder eine Entschuldigung, noch Schadensersatz. Dass hier oder in vergleichbaren Fällen jemand zur Rechenschaft gezogen wird, extrem unwahrscheinlich.

    Jede Privatperson, die so etwas tut, kann mit einer hohen Strafe rechnen; Amtsanmaßung mit dem gleichen Resultat bleibt meist ungestraft. Gleichheit vor dem Gesetz: Fehlanzeige.

  14. Ingo Vogelmann meint: (15.12.2007 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    Glückwunsch! Sehr erfreulich.

  15. Sven Schellenberg meint: (15.12.2007 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    >Dass hier [...] jemand zur Rechenschaft gezogen wird

    @15

    wenn wir nichts daraus machen, stimmt das. aber prinzipiell wären bspw. strafanzeigen gegen die verantwortlichen nun wesentlich unproblematischer möglich. bisher wäre das doch relativ schwierig geworden. ob und was wir weiter tun werden in diesem fall, besprechen wir erst anfangs nächsten jahres mit unserem anwalt.

  16. Haloh meint: (15.12.2007 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    Polizisten nehmen sich inzwischen echt alles raus, sie kommen ja sowieso damit durch (Dienstaufsichtsbeschwerde lol) und dann soll ich laut Fadder Staat trauern / außer mir sein, wenn ein paar von denen bei einer Demo mal Prügel einstecken müssen.

  17. zuckerschnute meint: (15.12.2007 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Und mit welchen Strafen müssen die Lustmolche in Uniform nun rechnen?

  18. Sentinel2150 meint: (15.12.2007 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    nen rüffel kriegen die, das wars. Maximal

  19. SvenC meint: (15.12.2007 um 21:19) AntwortenReply to this comment

    Und DAS mal auf die Online-Durchsuchung umgemüntzt. Da kann sich jeder vorstellen, was da passieren wird, wenn man private Festplatten zur Durchsuchung freigibt. Lüsternde, sabbernde Beamte die irgendwann wohl alles machen, aber nicht mehr ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen…
    Mir ist jetzt schon übel!

  20. Geheimrat meint: (15.12.2007 um 21:30) AntwortenReply to this comment

    Schade, dass man in Deutschland inzwischen immer erst zu einem Obergericht gehen muss, um eine Entscheidung zu bekommen, die halbwegs was mit Jura zu tun hat…

  21. mg meint: (16.12.2007 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Tja, wenn das heute passieren würde, könnte man ja den 129c anstrengen.

  22. HKEB meint: (16.12.2007 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Tja, hab ich mich ein meiner Examensklausur (2. Ex. Januar 07/NRW) doch richtig entschieden. Die Korrektoren folgten insgesamt aber doch eher der Ansicht der VG Saarland.

  23. Ultras meint: (17.12.2007 um 05:15) AntwortenReply to this comment

    Man sollte der oben genannten Meldung hinzufügen, dass das Mädchen während der " Untersuchung " noch minderjährig war.
    http://www.ultrafans.de/index.php/kurz-notiert-70/

  24. Pochizo meint: (17.12.2007 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    Nach all der Aufregung hat nun das OVG eineinhalb Jahre nach den Vorkommnissen und nach der WM 2006 diesen Fall entschieden. In Anbetracht der geplanten polizeilichen Aktionen im Zusammenhang mit der WM und dem G8-Gipfel war eine frühere Entscheidung in diesem Sinne wohl auch nicht zu erwarten. Ohne, dass ich hier irgendwelche konspirativen Theorien in die Welt setzen möchte, die im Verborgenen scheinbar stattfindende Verzahnung der drei an sich getrennten Gewalten wird manchmal recht offensichtlich. Ich hoffe, dass das Urteil des OVG ein paar Dinge für die Zukunft klar rückt. ICh habe mich seinerzeit massiv echauffiert über diesen Vorgang, weil die damalige Begründung die Perversion der Rechtsstaatlichkeit wiederspiegelte. Plötzlich wurde der Unverdächtige verdächtig, die Unbescholtenen unter Generalverdacht gestellt. Dies wog um so schlimmer, als sich die Maßnahme gegen ein vermeintlich schwaches Mitglied der Gesellschaft – ein junges Mädchen, eigentlich noch ein Kind – richtete. Ich bin sehr froh, dass das OVG nunmehr so entschieden hat, aber meine Hoffnung auf eine Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit hat sich in den letzten 1 1/2 Jahren gen 0 reduziert. Zu viel ist seitdem passiert: Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, Inhaftierung unbescholtener Intellektueller, Maßnahmen zum G8-Gipfel… und und und. Ich könnte stundenlang so weiter machen, aber es wird nichts mehr verändern. Da wird jemandes Haus von einem Sondereinsatzkommando auf den Kopf gestellt, der Vater vor den Augen der Kinder und seiner Frau in Gewahrsam genommen, die ganze Familie durch martialisch auftretende Polizeibeamte in schwerster Bewaffnung, weil der Vater es gewagt hatte, in einem privaten Gespräch Kritik am finanziellen Aufwand des Papstes zu üben. Zwar berichteten die Zeitungen über diesen Fall, aber weiter geschieht nichts. Wacht auf, wenn hier nicht bald was passiert, haben wir unseren Rechtsstaat verloren.

  25. RA A. Förster-Burke meint: (17.12.2007 um 09:25) AntwortenReply to this comment

    Immerhin doch noch die korrekte Entscheidung! Auch wenn die Mühlen der Justiz langsam mahlen!

    Diese Entscheidung wird schon Ihre Wirkung entfalten – man darf sie nur nicht in Vergessenheit geraten lassen!

    Ob der jeweilige Beamte noch einen Rüffel oben drauf bekommt ist letztlich nicht ganz so wichtig wie das nun erreichte Ergebnis.

    Toll das das Opfer denn Mumm hatte das Verfahren durchzuziehen – denn vieles bleibt auch deswegen mit einer falschen Entscheidung hängen weil Parteien sich vor dem Gang durch die Instanzen scheuen.

  26. Lobo meint: (17.12.2007 um 10:37) AntwortenReply to this comment

    In de.aöt.netdigest ist ein interessanter Artikel aufgetaucht, quasi ähnlich zu diesem hier:

    http://groups.google.de/group/de.alt.netdigest/browse_frm/thread/57c460df69d83b6c/58b81fd0d1c8531e#58b81fd0d1c8531e

  27. Lenn meint: (17.12.2007 um 11:03) AntwortenReply to this comment

    Das hindert aber niemanden, nicht wieder über ähnliche Maßnahmen nachzudenken: http://www.reviersport.de/41452—rwe-strafforderung-40-000-euro-schaefer-schockiert.html

  28. h.c. meint: (18.12.2007 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    Und ich beschwere mich, wenn wir Jacken bei eiskaltem Wetter sowie Schuhe ausziehen müssen… ;o)

    @29 (Lenn),

    na das sind wir doch gewohnt. So lange soetwas keine realen Konsequenzen für die Beamten hat gibt es immer welche, die sowas ohne Probleme weitermachen…

  29. Michael meint: (18.12.2007 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Es geschieht doch öfters, daß polizeiliche Maßnahmen im Nachhinein als "unverhältnismäßig" oder "ungesetzlich" verurteilt werden.

    Was geschieht dann? Ist das einfach nur die Grundlage für eine Schadensersatzforderung?

  30. h.c. meint: (18.12.2007 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    @31 (Michael),

    Das ist erstmal alles Theorie, meistens hat dass gar keine Konsequenzen. Schaden muss außerdem nachgewiesen werden, das ist zumindest manchmal etwas abstrakt…

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