Nacktkontrolle war rechtswidrig

Die Nacktkontrolle eines weiblichen Fußballfans bei einem Fußballspiel in Saarbrücken war rechtswidrig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes jetzt in einem Urteil entschieden. Die 17-Jährige hatte sich nackt ausziehen müssen, weil die Polizei nach Transporteuren von Feuerwerkskörpern und sonstigen Waffen suchte.

Das Oberverwaltungsgericht sieht die Verhältnismßigkeit der Maßnahme nicht gewahrt. Es habe keine Vorgaben gegeben, um die – grundsätzlich zulässigen – Durchsuchungen auf das unerlässliche Minimum zu beschränken.

Näheres in der Pressemitteilung des Gerichts.

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