17.12.2007

Auf beiden Seiten

Während der Besprechung mit dem Mandanten etliche Punkte abgehakt. Dann erwähnt mein Auftraggeber noch, dass er die Anwältin kennt, die jetzt forsch für den Gegner auftritt. Er hat sich von ihr mal beraten lassen und dafür 150 Euro bezahlt. Es ging exakt um diese Angelegenheit.

Der Mandant war natürlich stinkig, dass die Informationen aus der Beratung jetzt bei der Gegenseite liegen. Das hielt allerdings nur so lange vor, bis ich ihm die Konsequenzen so eines Interessenkonflikts dargelegt habe. Normalerweise muss der betreffende Anwalt sein Mandat sofort niederlegen. Das macht sich jedenfalls gut im möglicherweise folgenden Strafverfahren.

12 Kommentare zu “Auf beiden Seiten”

  1. Tobias Wegner meint: (17.12.2007 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Wie ist es denn mit dem Tatbestandsmerkmal "pflichtwidrig"? Wann ist das erfüllt?

  2. sa meint: (17.12.2007 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    lol

  3. n.n. meint: (17.12.2007 um 23:13) AntwortenReply to this comment

    na, ich hoffe mal, dass der mandant auch eine rechnung für die besagten 150 € bekommen hat.

  4. Brandau meint: (18.12.2007 um 09:25) AntwortenReply to this comment

    @Tobi

    "Pflichtwidrig ist das Dienen des Anwalts dann, wenn er einer Partei Rat oder Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Rechtsache, aber im entgegengesetzten Sinne, bereits Rat und Beistand geleistet hat. er Interessengegensatz ist nicht abstrakt und von der objektiven Interessenlage der Partei her, sondern in der Weise zu bestimmen, welches Ziel die Partei – subjektiv – verfolgt haben will und welchen Inhalt der dem Rechtsanwalt erteilte Auftrag hat. Ob der Interessengegensatz vorliegt, ergibt sich aus dem Auftrag, den der Rechtsanwalt erhalten hat; denn dieser Auftrag bestimmt den Umfang der Belange, mit deren Wahrnehmung der Auftraggeber den Rechtsanwalt betraut."

  5. streitberg meint: (18.12.2007 um 11:43) AntwortenReply to this comment

    Sowas könnte schon beinahe als Grundidee eines Hollywood-Streifens dienen.

  6. Balu72 meint: (18.12.2007 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe es mal wieder nicht
    war es so: Ich gehe zu Anwalt A lasse mich beraten, um mich z.B abzusichern und anschließend geht Anwalt A zu meinem "Gegner" hin und verklagt mich?
    oder bin Ich zu Anwalt A hin. Gemerkt Vollpfosten und dann zu Anwalt B. A kommt nur per Zufall gibt nur zwei Anwälte ins zurück ins Spiel?

  7. h.c. meint: (18.12.2007 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    Wenn ein Anwalt einen Mandanten beraten hat darf er nicht die Gegenseite (die ja i.A. einen entgegengesetzten Sinn verfolgt ;o) ) beraten bzw. vertreten. Wer da nun zu wem kommt ist egal.

  8. assgeier meint: (18.12.2007 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    na sowas

  9. Siggi meint: (18.12.2007 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    @Balu:

    Ich nehme an, daß die Gegenseite Anwalt A zu Rate zog und der dann entweder willentlich oder aus Versehen (haha) den Konflikt nicht bemerkt hat.

  10. notwenidg meint: (18.12.2007 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    @5. Streitberg:

    War das nichtmal in einer Folge Sopranos? Da ging Mr. Soprano vor seiner Scheidung zu den besten Anwälten der Stadt und hat sich beraten lassen. Somit hörte Mrs. Soprano jedesmal "Ich kann Sie leider nicht beraten. Interessenskonflikt" von jedem Anwalt zu dem sie ging, da ihr Mann bereits vorher dort gewesen ist.

  11. ralph meint: (19.12.2007 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    @10 notwendig

    und ich dachte schon, mir wäre jetzt DIE super idee für einen krimi eingefallen mit dem ich millionen verdiene. tja, habe ich wohl pech gehabt.

    aber mal spass beiseite. ist so etwas überhaupt zulässig? (und ich kann mir vorstellen, dass die anwälte auch "etwas" stinkig reagieren, wenn sie mitbekommen, wie sie benutzt werden)

  12. pepe meint: (19.12.2007 um 22:36) AntwortenReply to this comment

    @ 5: es ist zu schön um wahr zu sein. hollywood klingt gar nicht unpassend.

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