Strikte Anwendung
Als ich vorhin den Posteingang in einer Akte aufschlug, rechnete ich mit dem Schlimmsten. Einem Aufhebungsbescheid über eine Prüfungsentscheidung. Damit wäre das komplette Studium meines Mandanten für die Katz gewesen.
Die Mitteilung las sich aber extrem erfreulich. Nachdem wir über viele Seiten argumentiert haben, verzichtet die Behörde nun auf die angedrohten Sanktionen. Unter “strikter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes”, wie es in dem Schreiben heißt.
Der Mandant, dem ich das telefonisch mitteilte, freute sich natürlich. Er sagte unter anderem: “Ich habe noch nie so gerne eine Rechnung bezahlt wie Ihre.”
Das wiederum freute mich.
wann werden denn endlich die ergebnisse der verlosung bekannt gegeben?
das klingt ja fast nach einen täuschungsversuch im staatsexamen. aber wenn die behörde sich da auf den verhältnismäßigkeitsgrundsatz zurückzieht, dann scheint es ja schon eine verfehlung des prüflings gegeben zu haben. nur eben keine besonders schwerwiegende.
oder täusche ich mich da?
Wie wir wissen, gibt es da solche und solche[1], nicht wahr? :-)
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/12/03/solche-und-solche/
Das ist doch eh Pflicht beim Erlaß eines VA. Erforderlichkeit, Angemessenheit und Geeignetheit. C'est ca!
Ein Täuschungsversuch ist es ja schon wenn man vergisst sein Handy auszuschalten oder alle Speicher des Taschenrechners zu löschen. Da muss nicht unbedingt der Wille zum Betrügen dahinter stehen.
Muss kein Täuschungsversuch gewesen sein. An meiner FH hat kürzlich jemand das Prüfungsergebnis angefochten, weil er im dritten Versuch angeblich krank zur Prüfung aufgetaucht ist. Allerdings habe ich keine Ahnung wie das ausgegangen ist.
Auf jeden Fall fand ich das eine riesen Frechheit. Andere ehemalige Kommilitonen haben sich keine solch plumpen Ausreden einfallen lassen und dementsprechend die Konsequenzen gezogen.
Ich weiß von meinen damaligen Profs, dass man unter Professoren gestrichen die Schnauze voll hat ständig wegen Prüfungen verklagt zu werden. Das führte dann dazu, dass seit Generationen für eine Prüfung übliche Hilfsmittel plötzlich nicht mehr zugelassen wurden. "Bedanken Sie sich bei ihrem Kommilitonen aus dem letzten Semester".
Bei einem Professor führte es dazu, dass er für Aufgabe keine Teilpunkte mehr vergab. Entweder war die Aufgabe vollständig und richtig gelöst (volle Punktzahl) oder sie war es nicht (keinen einzigen Punkt), da er sich nicht mehr auf Diskussionen und Prozesse um die Benotung von Teillösungen einlassen wollte.
"Bezahlt" ist doch immer etwas positives. "Bezahle" ist schon was anderes…
universitäten ziehen immer den schwanz ein.