2.1.2008

Bisher fruchtloser Ablauf

Das hat man auch nicht jeden Tag:

In dem selbständigen Beweisverfahren

N. ./. S. GmbH

wird gegen den Sachverständigen Dipl.-Ing. M. ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 EUR festgesetzt, § 411 Abs. 2 ZPO. Der Sachverständige hat das Gutachten nicht innerhalb der mit Verfügung vom 11. Oktober 2007 gesetzten Nachfrist von zwei Monaten erstattet.

Gleichzeitig wird dem Sachverständigen eine weitere Frist zur Erstattung des Gutachtens binnen 3 Wochen gesetzt. Für den Fall des fruchtlosen Ablaufs dieser Frist wird ein weiteres Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,00 EUR angedroht.

Das Geld geht leider an die Staatskasse, nicht an den Däumchen drehenden Antragsteller.

11 Kommentare zu “Bisher fruchtloser Ablauf”

  1. h.c. meint: (2.1.2008 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    Böse Unterstellung: Wie viel Geld bekommt der Gutachter von der Gegenseite?

  2. Rotkäppchen meint: (2.1.2008 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    oooch, das holt der mit seiner Schlussrechnung wieder rein…

  3. 321 meint: (2.1.2008 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    Wenn es nun mal kein Prof. ist der das ganze an einen Assistenten delegieren kann dauerts nu ma – aber das das Gericht gleich so ungeduldig ist … eher ungewöhnlich!

  4. ravn meint: (2.1.2008 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    @3: wie lang hat's denn gedauert, bis überhaupt die erste "Nachfrist" gestellt wurde?

  5. der echte n.n. meint: (2.1.2008 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    na, der gutachter wird in zukunft vielleicht schneller arbeiten. aber von was für einer qualität die gutachten dann sind, das möchte ich mir lieber nicht vorstellen ….

  6. Fant meint: (2.1.2008 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Wie erstattet man ein Gutachten? Ich dachte immer, Gutachten würden erstellt, und die Kosten dafür dann (hoffentlich irgendwann mal) erstattet…

    Oder ist das Juristendeutsch?

  7. Jings meint: (2.1.2008 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    Wenn er es erstellt hat, ist es noch nicht da, wo es hin muss. Also erstattet er es.

  8. Internetto meint: (2.1.2008 um 21:14) AntwortenReply to this comment

    Kommt wohl von "Bericht erstatten". ;)

  9. Nachdenker meint: (3.1.2008 um 06:38) AntwortenReply to this comment

    Nun, nach den 500 EUR Ordnungsgeld kann man sich vorstellen, wie motiviert der Herr Gutachter noch gewesen sein wird …

  10. BV meint: (3.1.2008 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn es dem Gutachter an Motivation mangelt, sollte er darauf achten, dass das Gericht nicht seine Motivation verliert, ihn in künftigen Verfahren zu bestellen.

  11. Der Antragsteller meint: (4.1.2008 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    Als – wie heisst das? Antragsteller? Kläger? – in diesem Verfahren verrat ich gerne, dass das Gutachten an sich seit Dezember 2006 vorliegt, jedoch zur Erleichterung von eventuellen Schadensersatzforderungen gegen die GmbH eine unklare Formulierung bitte konkretisiert werden solle (durfte der Auftragnehmer nach den Regeln der Handwerkskunst ohne statische Nachweise überhaupt mit den Arbeiten beginnen? Es wurde nur gerügt, dass er die Nachweise nicht angesprochen und ggf. eingefordert habe).
    Diese Frage ging Anfang Februar 2007 an den Sachverständigen, der im Spätherbst 2007 dann nach 2 Mahungen wach wurde und einen zweiten Ortstermin machen wollte. Hätte Udo hier Smileys aktiviert, würde ich jetzt den mit dem Kopf, der dauernd vor die Ziegelwand knallt, wählen ;-)
    Als Auftraggeber hab ich lustigerweise sogar nen Vorteil: Auch die Rechnung für die wenigen ordnungsgemäß ausgeführten Arbeiten liegt noch nicht vor. Folglich fällt auch kein Zins an. Und die GmbH und deren Vertreter zeigen keine Initiative, das Verfahren zu beschleunigen.

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