17.1.2008

Anscheinswaffen

Endlich tut sich mal was in der Politik:

Der Bundesrat will Spielzeugpistolen verbieten lassen.

So macht natürlich die Herabsetzung der Strafmündigkeit einen Sinn. Wo kämen wir denn hin, wenn man unter Vierzehnährige nicht aufs Revier fahren, verhören und später anklagen könnte, bloß weil sie Cowboy und Indianer spielten?

(Link gefunden bei Jens Ferner)

56 Kommentare zu “Anscheinswaffen”

  1. Tomchen meint: (17.1.2008 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe, dass es sich bei dem letzten Satz um Ironie handelt. Mindestens eine Person wurde schon von einem Polizisten erschossen, weil die Waffe in den Händen der Person nicht als Kopie zu erkennen war.

    Selbst Experten können bei vielen der im Umlauf befindlichen Kopien nur bei genauerem Hinsehen sagen, ob es sich um das gefährliche Original oder um eine funktionsuntüchtige Kopie handelt.

    Von Spielzeugpistolen für kleine Sheriffs und Cowboys in der Karnevalszeit kann also keine Rede sein.

  2. dot tilde dot meint: (17.1.2008 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    bundesrat, sic?

    .~.

  3. OnkelHeini meint: (17.1.2008 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    @Tomchen

    Entschuldigung, aber wer mit einer Waffennachbildung auf einen tatsächlich Bewaffneten anlegt, ist für die Konsequenzen doch selbst verantwortlich.

    Lächerlich sowas.

    Die sollen sich mal lieber um die unzähligen illegalen und nicht registrierten Schußwaffen kümmern

  4. Jens Ferner meint: (17.1.2008 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    Man muss dazu wissen, dass die so genannten "Anscheinswaffen" im Strafrecht längst durchdiskutiert sind (etwa beim Raub mit Spielzeugpistole). Juristen gehen da dann vielleicht mit einer etwas anderen Einstellung ran.

  5. Christian meint: (17.1.2008 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    Bloss seltsam, dass auch Air Taser verboten werden sollen – worin könnte hier wohl das "spezifische Gefährdungspotenzial" bestehen? Letzten Endes nimmt man damit (mit den Air Tasern wohlgemerkt, nicht mit den Anscheinswaffen) dem Bürger wieder eine Möglichkeit, sich bei Überfällen unter Einsatz nicht tödlicher Mittel effektiv zur Wehr zu setzen…

  6. az meint: (17.1.2008 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    @1: Das Problem mit den Anscheinswaffen ist dass darunter alles fällt was irgendein ungebildeter Polizist / Richter / Staatsanwalt als auch nur grob wie eine Waffe aussehend definieren würde. Darunter werden also auch diverse Spielzeuge fallen.

    Wesentlich sinnvoller wäre es, für harmlose Gegenstände die wie Waffen aussehen eine deutliche Kennzeichnung zu verlangen – z.B. eine knallgelbe Mündung, und nur das Tragen nicht gekennzeichneter Gegenstände zu verbieten. So eine Kennzeichnung könnte man auch problemlos nachträglich anbringen.

  7. IB meint: (17.1.2008 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Nicht ganz unwichtig: Es geht um ein Verbot des Führens in der Öffentlichkeit, was längst überfällig ist.

    @1: Das stimmt, die Kinderlein spielen auch außerhalb der "tollen Tage" gerne mal im Stadtwald damit. Aber letztlich fürchte ich wird das wenig ändern, außer eben eine härtere Sanktionsmöglichkeit zu schaffen, die bislang bei den "kleinen" Airsoft-Waffen (ab 14 erlaubnisfrei und als Spielzeug geltend) eben nicht gegeben war.

  8. handyaner meint: (17.1.2008 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    @ 5 – Christian: in der letzten zeit gab es mehere vorfälle, bei denen menschen ums leben kamen, nachdem sie mit einer taster waffe überwältigt wurden

  9. IB meint: (17.1.2008 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    @6: Sie widerlegen sich mit dem letzten Satz ganz gut selbst und haben auch ganz recht damit. ;-)

  10. Teilnehmer meint: (17.1.2008 um 17:01) AntwortenReply to this comment

    @8. Deutliche Zustimmung! Von Anscheinswaffen hab ich keine Ahnung, aber <a href="http://teilnehmer.ws/?p=68&quot; title="Mehr in meinem Blog" rel="nofollow">Taser</a> sind eine ganz, ganz schlimme Sache.

  11. az meint: (17.1.2008 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    @9 Wieso? Das Tragen einer echten Waffe ohne Waffenschein ist auch so verboten.

  12. handyaner meint: (17.1.2008 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    für was braucht eigentlich eine privatperson eine waffe?
    reicht doch aus, wenn schon polizisten, jäger, sicherheitsdienste waffen bei sich tragen

    keine schußwaffen, keine schußverletze

  13. meint: (17.1.2008 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    @12: Nunja, nach 8 Tagen Krankenhausaufenthalt im Sommer und 2 Operationen geh ich auch nicht mehr unbewaffnet aus dem Haus.

    Achja, Grund dafür war: 4 arabisch aussehende Jugendliche brauchten Geld und ich hatte leider keins dabei…

  14. Hobbyjurist meint: (17.1.2008 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Der Bundesrat will Spielzeugpistolen verbieten lassen? Aha. Aber wann wird endlich Dummheit bei Politikern gesetzlich verboten?

    Vielleicht sollte auch einmal über die Umkehr der bisherigen Rechtsordnung nachgedacht werden: man könnte ja zunächst einfach alles verbieten – dann braucht man nur noch über die Ausnahmen vom Totalverbot zu diskutieren. Würde vieles einfacher machen.

  15. martin k meint: (17.1.2008 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    @11 Wenn ich nun die Mündung einer echten waffe knallgelb anpinsel, geht dann jeder polizist von einer "faschingswaffe" aus ?

  16. Andi meint: (17.1.2008 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    "Cowboy und Indianer"?!? Wurde dieses scheinbar harmlose, in Wahrheit höchst gewaltverherrlichende und obendrein ethnisch unsensible "Spiel" nicht 2011 bei der letzten großen Novelle des Jugendschutzgesetzes verboten? Was ein echter deutscher Knabe ist, spielt doch seither "Ziviler Aufbauhelfer und Kooperativer Stammesältester"!

  17. Peter Schaefer meint: (17.1.2008 um 17:49) AntwortenReply to this comment

    “Ziviler Aufbauhelfer und Kooperativer Stammesältester”!

    Das ist bei Karly May in dem Band "Durchs wilde Kurdistan" richtig?

    @13
    Achja, Grund dafür war: 4 arabisch aussehende Jugendliche brauchten Geld und ich hatte leider keins dabei…"

    Da hat man aber doch bestimmt empfohlen demnächst mehr Geld mitzunehmen oder?
    *SCNR*

  18. Jens meint: (17.1.2008 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    Jaja, wenn ich mich recht erinnere, hat man zunächst die Nachbildungen von Kriegswaffen legalisiert, damit die ausländischen Hersteller davon nicht eingeschränkt waren.
    Und nun kommen die wieder weg…

    Als Verlgeich, wie die Mündungsfärbung aussehen könnte:
    http://www.thinkgeek.com/geektoys/warfare/9c0e/
    Suboptimale Sichtverhältnisse und schon sieht man keinen Unterschied.

    Und hier eine Meldung zu Taser-Verkaufs-Veranstaltungen:
    http://www.gulli.com/news/taserparties-statt-2007-12-18/
    (Abartig – und verängstigte Leute mit Waffen sind sehr gefährlich)

    Absurdität am Rande: Vielleicht werden ja auch ganz normale Gegenstände, die den Anschein einer verdeckten Waffe (Schießkugelschreiber, -Handy, -sonstwas) verboten. Ich halte es augenblicklich nur noch für eine Frage der Zeit.

  19. Hootch meint: (17.1.2008 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    Taser für die Polizei sind doch eine feine Sache. Sie eignen sich besonders gut, um renitente Personen zur Räson zu bringen. Und um ein bisschen zu bestrafen… Beispielszweise, wenn eine Frau sich nicht von einem Polizeibeamten leibesvisitieren lassen möchte. Siehe: http://de.youtube.com/watch?v=KWaCD6jIH5Q&feature=related

    Und das beste ist, wenn das Opf.., äh ich meine natürlich wenn der Täter nicht dabei draufgeht oder dummerweise so eine blöde Kamera läuft, gibts fast gar keine Spuren. Nicht so wie beim Veralteten Knüppel…

    Und wo wir schon bei Videolinks sind: http://de.youtube.com/watch?v=5BirotOKeU4

    Grüße!

  20. Mark meint: (17.1.2008 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    Naja, jemmand Tasern ist wohl ungefährlicher als einen mit nem Gummiknüppel krankenhausreif zu dreschen. Das Problem ist nur das das Tasern anscheinend so viel Spaß macht das US Polizisten es bei jedem noch so kleinem Anlass ausprobieren. Vielleicht sollte man die Taser so konstruieren das der der ihn benutzt auch eine gewischt bekommt.

  21. polizeijurist meint: (17.1.2008 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    ich kann es keinem polizisten verdenken, wenn er täuschend ähnliche waffen für echte waffen hält.

    pj

  22. Pascal meint: (17.1.2008 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    @20 (Hootch): Das Lied finde ich irgendwie geschmacklos…

  23. Hootch meint: (17.1.2008 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    @23, Pascal:
    Und ich finde das Verhalten eines Herrn Daschners geschmacklos… Nein, doch nicht. Unerträglich passt besser.

    Grüße!

    P.S.: Sorry für das Offtopic werden…

  24. werk meint: (17.1.2008 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    Das Forschungsziel ist maximal möglicher Schmerz. Ein Schmerz von solchem Ausmaß, dass Menschen, die ihn erleiden müssen, paralysiert und im wahrsten Sinne von den Beinen geholt werden.

    Um diese grausigen Anforderungen zu erfüllen, forschen Wissenschaftler an der University of Central Florida in Orlando im Auftrag des US-Militärs.
    http://www.sueddeutsche.de/wissen/artikel/980/48932/
    Die dabei anvisierte Laserwaffe soll über Entfernungen von zwei Kilometern schwerste Schmerzen zufügen, ohne gleichzeitig tödlich zu wirken.

  25. Günter meint: (17.1.2008 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    Tja, ein zweischneidiges Schwert.

    Ich kann verstehen, dass da ein Regelungsdruck besteht, aber ob man das so schafft?

  26. Kolia N. Ohmann meint: (17.1.2008 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    Gibt es dazu einen Anlass oder haben die hohen Herrn mal wieder Langeweile !?

  27. Henry meint: (17.1.2008 um 21:01) AntwortenReply to this comment

    Was gibt es für Gründe Waffen nachzubilden und damit zu spielen bzw. Kinder damit spielen zu lassen?

  28. handyaner meint: (17.1.2008 um 21:23) AntwortenReply to this comment

    nur ist die frage, ob die taser auch für polizisten verboten werden, oder ob nur der pöbel nicht ran darf

  29. Peter Schaefer meint: (17.1.2008 um 21:28) AntwortenReply to this comment

    @henry
    "Was gibt es für Gründe Waffen nachzubilden und damit zu spielen bzw. Kinder damit spielen zu lassen?"

    Spaß am Räuber und Gendarm spielen. Sollten die Kinder heute viel öfter machen, anstatt vor der Glotze zu hocken oder permanent mit lieb Kind sein beschäftigt sein.
    Lieber mit den Freunden raus in de Büsch und Indianer fangen oder die Welt vorm Untergang retten.
    Uns hat das damals viel Spaß bereitet, abends waren wir kaputt und müde, gekostet hat das fast nix und ein brutaler rücksichtsloser Schläger oder grenzdebiler Vollzeitdepp ist auch keiner von uns geworden – und damit auch keiner Politker. :)=)

  30. Viktor meint: (17.1.2008 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    Wie wäre es, wenn man einfach mal aufhört alles zu verbieten und einfach Waffen unter das Volk bringt? Ich empfinde es als ein Teil von Freiheit eine Waffe zu besitzen und mich damit im Notfall auch zur Wehr zu setzen!
    Und lasst den Kindern verdammt noch mal den Spaß! Jungs stehen auf Waffen und Autos, alles was laut ist und kracht macht. Und? ist das verkehrt? @ Peter: Ich finde deine Einstellung vollkommen richtig!

  31. h.c. meint: (17.1.2008 um 22:00) AntwortenReply to this comment

    Na moment – der Anscheinsparagraf wird ja nicht nur wieder eingeführt, womit auch wieder alle kriegsähnlichen Schusseaffen (G36 – SL8) umgebaut werden müssen. Nein – Luke Skywalker muss sein Laserschwert genauso abgeben wir Captain Kirk seine Laserpistolen.

    Und auch davor habe ich übrigens schon vor längerem gewarnt.

  32. az meint: (17.1.2008 um 22:01) AntwortenReply to this comment

    @15: Wenn jemand eine Waffe tarnen will, wieso nicht einfach unter die Jacke stecken? Dann denkt der Polizist dass man gar keine Waffe hat.

    Und will der pöse Purche niemanden umbringen, sondern bedrohen um z.B. Geld zu bekommen, dann will er ja nicht dass er nicht ernst genommen wird weil alle denken er hätte ja nur eine Spielzeugwaffe.

  33. Tichy meint: (17.1.2008 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    @21: Alles eine Frage der Ausbildung und Disziplin der Polizei. Meiner Ansicht nach ist der Taser für die Polizei eine sehr gute Ergänzung, solange und nur solange er aber nur als Alternative zur Schusswaffe eingesetzt wird. Mit anderen Worten: In den Situationen, in denen ein Polizist rechtmäßig zur Schusswaffe greifen dürfte, ist der Taser sowohl für den Betroffenen als auch mögliche Unbeteiligte das mildere weil sicherere Mittel.
    Wichtig in dem Zusammenhang ist aber, dass sich Polizisten nicht daran gewöhnen dürfen, den Taser außerhalb dieser engen Kriterien einzusetzen. Daran hapert es in Amerika. In Deutschland, in dem es verhältnismäßig selten zum Schusswaffeneinsatz kommt, sehe ich weniger schwarz. Kritisch wird es, wenn plötzlich der Taser-Einsatz plötzlich nicht mehr mit Schusswaffeneinsatz gleichgesetzt wird.

    Zum Thema:
    Ein Verbot von täuschend echt aussehenden Waffennachbildungen halte ich jetzt nicht für offenkundig blödsinnig. Man mag darüber jedenfalls diskutieren – auch wenn ich selbst eher dazu neige, dies als unsinnig bis unverhältnismäßig zu bewerten. Häme ist meiner Meinung jedenfalls fehl am Platz.

  34. Hootch meint: (17.1.2008 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    @35, Tichy:
    Die Hemmschwelle, den Taser einzusetzen muss zwangsläufig sinken. Er gilt offiziell -im Gegensatz zur Schusswaffe- als nicht letale Waffe. Ich persönlich würde ihn als potentiell nicht letal einstufen.
    Die Selbstverständlichkeit beispielsweise, mit der die deutsche Polizei während des G8-Gipfels in Heiligendamm Pfefferspray (auch eine nicht letale Distanzwaffe) einsetzte, z. B. gegen Sitzblockierer(!), hat mich ehrlich gesagt entsetzt.

    Deine Voraussetzung (Einsatz nur, wenn Schusswaffeneinsatz legal wäre) ist okay. Damit könnte ich auch leben.
    Ich befürchte jedoch, dass dieser Wunsch realitätsfern ist. Tasern ist so "sauber" und "bequem" und man muss sich nicht mehr die Hände schmutzig machen.

    Grüße!

  35. Peter Schaefer meint: (17.1.2008 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    "Die Hemmschwelle, den Taser einzusetzen muss zwangsläufig sinken. Er gilt offiziell -im Gegensatz zur Schusswaffe- als nicht letale Waffe. Ich persönlich würde ihn als potentiell nicht letal einstufen."

    Der Kardiologe deines Vertrauens klärt Dich sicher über die Risiken von Stromschlägen auf … aber alle mit Herzkasper können ja einen gelben Stern mit schwarzem Blitz auf Höhe des Herzens aufnähen …

  36. Henry meint: (17.1.2008 um 23:16) AntwortenReply to this comment

    @31: Wie definiert man ein "Lieb-Kind"?

    Ich denke das Kind hätte genug Fantasie, wenn es denn wirklich Räuber und Gendarm spielen möchte, sich eine Waffe aus Stöckern oder mit der Hand zu formen. Das kostet gar nichts und macht genauso viel Spaß, kann ich bezeugen, habe ich nämlich gemacht.

    Weshalb muss ich aber genaue Waffen haben, die man leicht in der Hand hält und mit der man schon frühzeitig lernt später mit gleichen etwas schwereren Originalen umzugehen?

    Abseits von dem Thema finde ich es dann aber irgendwie auch erschreckend, dass man uns Jugend für so debil hält, dass wir erstens mit dem Fernsehen nicht kritisch umgehen und zweitens mit nichts anderem mehr beschäftigen würden.

  37. Hootch meint: (17.1.2008 um 23:22) AntwortenReply to this comment

    @37, Peter Schaefer:
    Der Kardiologe meines Vertrauens heißt Wibke und ist mit mir verheiratet. Soviel dazu.

    Mit "potentiell nicht letal" meine ich, dass der "Getaserte" eine gewisse Chance hat, nicht zu sterben. Egal ob mit Herzrhythmusstörungen, Vorhofflimmern etc. pp. oder ohne. Die dürfte allerdings nicht all zu hoch sein. Vielleicht fifty/fifty. Dabei frage ich mich allerdings spontan, wie gut unsere Polizisten schießen können… und gleichzeitig, was sicherer ist…. hmmmm..

    Grüße!

  38. Arne meint: (17.1.2008 um 23:33) AntwortenReply to this comment

    @12 "keine schußwaffen, keine schußverletze"

    Der Trugschluss ist, dass ein Verbot des legalen Waffenbesitzes dazu führen würde, dass keine Schusswaffen mehr geführt werden. Genau das Gegenteil ist der Fall.

  39. Hootch meint: (17.1.2008 um 23:38) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag zu #39:
    Soweit ich weiß, werden Elektroschocks am Menschen nur zu Exekutions- und Folterzwecken eingesetzt (von medizinischen Indikationen (z. B. der Defibrillation und einigen seeeeehhhhr exotischen psychiatrischen Behandlungen) mal abgesehen). Da ein Taser nicht die genügende Stromstärke für eine Exekution abgeben kann, bleibt eigentlich nur _eine_ andere Verwendungsmöglichkeit.

    Ich hoffe, die Dinger bleiben für _alle_ Menschen in Deutschland (und der EU) verboten. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

    Grüße!

  40. Tichy meint: (18.1.2008 um 00:24) AntwortenReply to this comment

    @41
    Also allein empirisch muss man davon reden, dass ein Taser-Stromstoß nicht letal wirkt, wobei dennoch gewisse Risiken bestehen. Bei einer Quote von 50/50 wäre die Todesrate _erheblich_ höher. Das soll die Risiken nicht verharmlosen, dennoch dürfte im allgemeinen (besondere Krankheitsanlagen mal nicht berücksichtigt) ein Taser-Treffer geringere Folgen nach sich ziehen, als eine Schußwaffenverletzung.
    Deine andere Prämisse ist ebenfalls nicht korrekt: Elektroschocks werden auch zum Angriff im Sinne eines "Kampfunfähigmachens" genutzt. Aber ja, die Missbrauchsgefahr ist extrem groß. Falls sich ein Missbrauch abzeichnet, müsste man entweder auf Sanktionen setzen oder die Dinger wieder aus dem Verkehr ziehen. Fraglich ist, ob es zu letzteren kommen würde (nach dem Motto: was erst mal eingeführt wurde, lassen wir uns nicht mehr nehmen…).
    In Berlin lief oder läuft eine Testphase beim SEK über den Einsatz von Tasern. Keine Ahnung, wie der aktuelle Stand ist.

  41. Ziffer 8 meint: (18.1.2008 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    Aus einer (älteren) Dokumentation zum Thema "Nicht letale Waffen":

    "Genausowenig wie wir garantieren können, dass die Anwendung einer letalen Waffe immer zum Tod führt können wir garantieren, dass es bei der Anwendung einer nicht letalen Waffe nie zu einem Todesfall kommt."

  42. TheDoctor meint: (18.1.2008 um 10:02) AntwortenReply to this comment

    Ist doch eigentlich sinnvoll was in dem Artikel steht.

    Wer schleppt schon eine nachgemachte Kalashnikov durch die Gegend, während die Pistolen- und Revolverreplikas ein reales Risiko darstellen (für den Träger !)

    Ich fand die Replikas als 14jähriger zwar ziemlich geil, aber mit einer superscharfen Laserpistole wäre ich auch zufrieden gewesen.

    Das ererbte Waffe privilegiert waren war schon immer grenzbescheuert und das zumindesten eine Taservariante verboten werden soll ist ein Stück Glück.

    Und an unsere Waffenfreunde:
    Was bringt euch auf die Idee, das ihr Waffen genauso geübt und skrupellos einsetzen könnt, wie die Monster vor denen ihr euch fürchtet ?
    Den jede Waffe die ihr bekommt haben die erst recht.

  43. demokrat meint: (18.1.2008 um 10:26) AntwortenReply to this comment

    @handyaner:
    > für was braucht eigentlich eine privatperson eine waffe?
    > reicht doch aus, wenn schon polizisten, jäger,
    > sicherheitsdienste waffen bei sich tragen
    Sammler, Waffenliebhaber, einfach alle Leute die eben statt
    Briefmarken oder Schmetterlinge gerne funktionstüchtige Waffen
    sammeln wollen. Oder einfach Waffen mögen.

    Wenn wir wirklich Demokraten sein wollen, dann dürfen wir keinen
    Fragen, warum er gerne nun gerade Waffen oder eben gerne Münzen,
    Bierdeckel oder Sportwagen sammeln will.

    Es ist sein freies Recht nach Artikel 2 Grundgesetz: Jeder hat
    das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit
    er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die
    verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    Und das tut ein Waffensammler ja wohl ebensowenig wie ein Sportwagen-
    sammler.

    > keine schußwaffen, keine schußverletze
    Wo kein Auto, da keine Verkehrstoten. Ergo: erstmal Auto abschaffen
    (da mehr Verkehrstote als Schußverletzte!) Wo keine Flugzeuge…

    Wo hört das auf: Axt zum Holzhacken? Schraubenzieher?
    Küchenmesser? Gabel? Willst Du dann bald die Polizei rufen,
    wenn Dein Nachbar demnächst mit einer Gabelwaffe und einer
    Messerwaffe sein Frühstück auf der Terrasse einnimmt? …

    Es gibt jetzt schon sehr viele illegale Waffen. Du glaubst doch
    nicht, dass sich durch die Kriminalisierung von Kinderzimmern
    etwas verbessert. Und durch ein Verbot würde der illegale Handel
    erst noch richtig aufblühen. Das ist in der Summe hahnebüchner Unsinn,
    den Du da von Dir gibst, sorry.

  44. Tox meint: (18.1.2008 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    Lustig, dass sogar der Bundestag nicht fähig ist zwischen einem Waffenschein und einer Waffenbesitzkarte zu unterscheiden.

  45. TheDoctor meint: (18.1.2008 um 11:20) AntwortenReply to this comment

    @45 demokrat:
    Im Prinzip richtig.

    Und faktisch ist die Gefährdung durch legalen Waffenbesitz in Deutschland eher gering.
    Die liegt aber auch an den relativ hohen Anforderung und die Anforderungen für Spielzeug sind nunmal Null. Ausserdem geht es um das Mitführen, nicht um den Besitz.

    Schlussendlich sollte man bedenken das JEDER Fall von
    "Sohn vom Jäger klaut Papas Fangschußwaffe (18schüssige halbautomatische 45er) und ballert damit den Konkurrenten um die süße Blonde weg"
    nicht etwa in die Rubrik Verbrechen mit legaler Waffe fällt, sondern in die für ILLEGALE Waffen, den er hat die Waffe ja aus Papas Schrank unberechtigt entwendet.

    Eigentlich ist es eine Diskussion wie um "Killerspiele".
    Das Problem steht in keinem Verhältnis zum Bohei, der angestrebte Eingriff in die Freiheit des Bürgers ist unverhältnismässig und die Diskussion unsachlich.

  46. IB meint: (18.1.2008 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    @47: Das Bohei ist aber doch Ziel und Zweck, und nicht etwa das Problem. Als ob die Polizei nicht mit dem bislang zur Verfügung stehenden Instrumentarium die Kinder im Stadtwald hätte genug verschrecken können. Und wer mit einer Waffennachbildung eine Tankstelle überfallen will, der wird sich wohl kaum von einem neuen § abschrecken lassen.

  47. TheDoctor meint: (18.1.2008 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    @48 IB
    Es stellt sich halt die Frage ob Raub mit einer Spielzeugwaffe nicht schon jetzt schwerer Raub ist, oder ob es dazu einer echten Waffe Bedarf. Wenn nein, dann mach die Strafandrohung Sinn. (Gesetze ? Auslegung ? anyone ?)

    M.E.n. sind lebensechte Replikas gefährlich für die Träger (in der Öffentlichkeit), was ein ordnungsrechtliches Verbot des tragens in der Öffentlichkeiit durchaus rechtfertigt.

    Das Abschreckung eher nichts bring wurde uns durch Kochs aktuelle Tour de Blamage mal wieder ins Gedächnis gerufen.

  48. Der die Pistole zog, meint: (18.1.2008 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    Anscheinswaffen sind seit Jahr und Tag in vielen Ländern verboten. Folgende Situation: Ich stehe 1992 am Bahnhof Bukarest mit dem Wohnmobil und möchte Geld tauschen. Das ging damals nur schwarz. Die Banken zahlten nur ein Viertel. Die auftauchenden Geldtauscher entpuppten sich als Gangster und wollten mich im Womo berauben. Einzige Rettung, eine Schreckschusspistole,, mit der ich in die Luft schoss. Doch die herbeieilende Polizei nahm nicht etwa die Gangster fest, sondern mich. "illegaler Waffenbesitz".

    Es endete mit einer von der deutschen Botschaft organisierten Flucht über die Grüne Grenze für mich.

  49. Yoda meint: (19.1.2008 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    Hm, wissen die eigentlich noch, was die da tun ?
    Meine mich zu erinnern,das vor ein paar Jahren die sog. "Anscheinswaffen" schonmal verboten waren.
    Im Zuge einer Waffenrechtsnovellierung, die damals schon unter dem Gesichtspunkt "Blödsinn" diskutiert wurde, wurden dann u.a. Spring- und Butterflymesser verboten (weil ja besonders böse), der sog. Kleine Waffenschein für Gaswaffen eingeführt und dafür die Anscheinswaffen erlaubt.
    Lediglich beim kleinen Waffenschein dachte ich damals: Gut, macht Sinn, wenn man dann eine Prüfung dafür ablegen muss, weiß derjenige wenigstens, mit was er rumläuft und verletzt sich nicht ausversehen selbst. Pustekuchen ! Als ich ihn beantragen wollte, nix Prüfung oder so. Lediglich Gebühr, Führungszeugnis und das wars. Also nix mit Sicherheitgedanke, sondern Einnahmequelle.
    So, und da kommt man jetzt nach ein paar Jahren auf die Idee, die Anscheinswaffen wieder zu verbieten, Spielzeuge gleich dazu…..Denk ich an Deutschland in der Nacht….

  50. Turbo meint: (20.1.2008 um 00:03) AntwortenReply to this comment

    Hei, Leutez!

    Ja, ich bin auch für Verbot. Egal was. Mein Sortiment, das am Hauptbahnhof käuflich erwerbbar ist, erweitert sich. UZI ist übrigens keine indische Nähmaschine, sondern eine "feldtaugliche" (behauptet der Hersteller von IMI- Israel Military Industries) Bundesangrif, eh, BundesWEHR-Maschinenpistole, selbstverfreilich "afghanistan-tested"!

    Verbietet doch was Ihr wollt! Jeder, wirklich jeder Ganove, der Spielzeug kaufen will, besorgt sich das. Nur der Normalbürger fragt voller Skrupel bei der Bahnhofsmission vorher nach, oder so.

    Man verteidigt doch heute als Deutscher bekanntlich seine Interessen schon am Hindukusch, wie sich SPD-STRUCK, Kriegsminister damals bei den Rot-Grünen, nicht entblödete, in die Linse zu flunkern. Da muß man natürlich vorbereitet sein. Ein bißchen Schwund wäre für das Rentensystem, die Migranten-Szene durchaus auch eine konservativ-liberale Option? Wo verteidigt wird, ob in den Opium-Feldern Afghanistans, bei der Bewachung der Palästinenser von der Seeseite, Grüßle nach Gaza, irgendwie riecht dieser Name gar nicht koscher! Da war doch mal was?, da fallen halt Späne oder Soldaten oder Kollateralschäden. Wir wollen doch nicht kleinlich sein …

    Anscheinswaffen? Freibier für alle, wir haben längst den globalen Karneval! Helau und Alaaf, der letzte mache bitte das Licht aus, wg. Energiespar, Narhalla-Marsch, Ausklang …

  51. balabala meint: (20.1.2008 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    ist es verboten eine motorsäge mit sich rumzugtragen

  52. ich meint: (12.2.2008 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    Aber wie sieht es denn aus wenn ich mir aus einem stück Holz ein Gewehr schnitze und ein herkömliches Rohr darauf binde, welches einem Jagdgewehr ähnelt,ist dies denn dann schon eine Anscheinswaffe?

  53. Name_Tut_nix zur Sache. meint: (10.2.2009 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    Meine Damen und Herren!
    Sie haben vergessen, dass die Freiheit hat nur jemand, der darum kämpft.Tun Sie das? Nein. Sie haben fast alle Ihre Entscheidungsrechte an Politiker freiwillig überlassen. Nix mehr mit selber Entscheidung treffen, für nix haften! Cool! Es muss ja immer jemanden geben, der für Sie denkt. Alles muss ja zugelassen und genehmigt werden, es darf kein Schritt ohne Bewilligung erfolgen!
    Und Ihre Politiker, die Sie für Idioten oder Kriminellen halten, natürlich,werden Ihnen allerartigen Waffen verbieten.Denn ein bewaffneter Bürger kann genen Willkür des Staates auch gelegentlich Widerstand leisten, was in einem Beamterstaat nicht akzeptabel ist.

  54. horst meint: (21.8.2009 um 09:13) AntwortenReply to this comment

    ich finde dieses gesetz absolut lächerlich.
    denn wenn ich mir vornehmen würde jemanden zu verletzen oder gar zu töten, dann halten mich solche gesetze auch nicht davon ab.
    und da es auch möglich wäre, jemanden mit einer toilettenschüssel totzuschlagen, sollten auch diese verboten werden.
    und meinungen sind wie arschlöcher, jeder hat eins.

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