Fahrverbot für Radfahrer
Wer Drogen konsumiert, muss sogar aufs Fahrrad verzichten. Das Verwaltungsgericht Hannover hält es jedenfalls für rechtmäßig, wenn ein Straßenverkehrsamt einem Alkohol- und Drogenkonsumenten das Führen von Fahrzeugen verbietet – auch wenn man für diese Fahrzeuge keinen Führerschein braucht.
Im entschiedenen Fall war ein Fahrradfahrer angehalten worden. Der Mann hatte Alkohol und Kokain konsumiert. Die Behörde untersagte ihm, künftig Fahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen. Das Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass die Anordnung rechtmäßig ist. Ein milderes Mittel stehe nicht zur Verfügung.
Der Betroffene soll erst wieder Fahrrad fahren dürfen, wenn er sechs Monate drogenfrei gelebt und einen Idiotentest bestanden hat.
Kann einem auch das Gehen verboten werden?
Aus eigenen erlebten Fällen weiß ich, dass auch unkontrollierte Fahrräder durchaus Gefahren für andere darstellen können. Insoweit finde ich die Entscheidung begrüßenswert.
Und wenn auch das Gehen verboten wird, dann bekommt man eben einen Rollstuhl auf Zeit. Um mal zu sehen, was passieren kann, wenn man auf Kokain+Alkohol jemanden über den Haufen fährt und zum Krüppel macht.
Wenn man bedenkt, dass man als Autofahrer IMMER eine Mitschuld bei einem Unfall mit einem Fahrrad bekommt, dann kann dieses Urteil nur absolut sinnvoll sein.
Wie gut das ich nichtmal einen Führerschein habe. Was wird mir dann weggenommen? Das Internet?
Ich bin ja kein Jurist, aber kann das Gericht sich da einfach so neue Gesetze basteln, oder bestehende zurechtbiegen? Denn ein Gesetz, das das Fahrradfahren unter bestimmten Umständen verbietet gibt es doch noch nicht, oder?
@3 (Thorsten): Na ja, mir als Laien erscheint es aber eher sinnvoll, dieses IMMER-mitschuldig-Sein in Frage zu stellen. Ein Unsinn wird ja nicht durch einen zweiten wieder aufgehoben :-)
Dürfte er mit einem Skateboard oder einem Holzroller fahren?
Das heißt übrigens Medizinisch-Psychologische Untersuchung (kurz MPU) und nicht Idiotentest… ^^
@1:
soweit mir bekannt ist, kann man grundsätzlich belangt werden, wenn man unter rauschmitteln am straßenverkehr (auch als fußgänger) teilnimmt und dabei andere gefährdet.
möge uns ein jurist in sachen verkehrsrecht bitte aufklären…
Bekanntlich fahren ja Radfahrer viele Autofahrer tot. Deshalb ist die Verhängung eines Fahrverbotes für Radfahrer wegen Trunkenheit am Lenker nichts Neues, vgl. zum Beispiel VG Neustadt/Wstr. 3 L 372/05.NW = NJW 2005, 2471. Online via http://www.justiz.rlp.de/ [unter "Rechtsprechung"].
Darf er noch den berühmten Handkarren ziehen?
Das Gesetz, dass das Fahrradfahren im akoholisierten Zustand verbietet, gibt es, das muss nicht erfunden werden. Jeder Fahrradfahrer ist Verkehrsteilnehmer und verkehrsteilnehmer ist es nunmal verboten im berauschten Zustand zu fahren.
Was das VG dort entschieden hat, ist auch keinesfalls neu.
Das mit der IMMER Mitschuld ist auch eine Mär. Dass der Autofahrer meist eine Mitschuld hat, ergibt sich aus der besonderen Betriebsgefahr seines KFZ. Er schafft eine Gefahr, die sich verwicklicht, dafür haftet er. Wenn er den Unfall aber nun wirklich gar nicht verhindern konnte, der Fahrradfahrer sich aber gröbstens verkehrswidrig verhalten hat, ja dann haftet auch der KFZ-Führer nicht.
Die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen.
Mehr sag ich dazu nicht mehr.
Der Antragsteller hat das Rotlicht einer Fußgängerampel überfahren, angegeben, regelmäßig Kokain zu konsumieren und ein BAK von 2 Promille samt positiven Befund für Cannabinoide und Benzodiazepine gehabt.
Unverhältnismäßig.
Was kommt als nächstes?
Fahrräder ab 18 und nur mit Führerschein?
16.
Die nächste Steigerung wäre ihm nicht nur den Strassen- sondern den GESAMTEN Verkehr zu verbieten.
Unfälle können ja überall passieren und im gesamten Verkehr kann er ja auch andere gefährden.
Kann nur sagen, die Deutschen sind bekloppt!
Wenn man sich mal anschaut wie manche Leute Fahrrad fahren dann wäre ein verpflichtender Fahrradführerschein sowieso mal ne gute Idee. Das liest sich hier bei den meisten als ob man mit einem Fahrrad niemandem schaden könnte, aber es gibt genug Situationen wo das nicht so ist.
Strafe ohne Gesetz ist verfassungswidrig und das BverfG legt auf diese Formalie sehr viel wert .
Es hat schon mehrfach sogar vernünftige Urteile aus diesem Grunde kassiert.
Das Fahrverbot ist m. E. illegal. Beim Fahrradfahren gilt — ebenso wie beim Autofahren — ein Erlaubnisprinzip. Heißt, Einschränkungen müssen gesetzlich geregelt sein, z. B. Führerscheinpflicht etc.
Beim Fahrradfahren gibt es als einzige Einschränkung die Weisungsbefugnis der Heilanstalt, wenn der Betroffene unter Vormundschaft steht. Mehr sieht ds Gesetz nicht vor.
Der Vergleich zum KFZ hinkt insofern, als die Bezeichnung "Fahrverbot" nur die Auswirkung bezeichnet, aber nicht die Strafe selbst: das Einziehen der Fahrerlaubnis, die das Fahrrad nicht vorsieht.
Der Mann hat lt. Presseberichten überhaupt keinen Führerschein. Viel interessanter ist die Frage, ob man jetzt aus Gründen der Gleichbehandlung nicht jeden Alkoholtäter auf Fahrradtauglichkeit hin überprüfen müsste. Und wie man ein eventuelles Tretverbot kontrollieren will.
@13: Was hat diese Haftung mit Schuld zu tun?
Auf die Knie!
@19, 20: §3 FeV:"(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen."
Ich denke dass ganze soll weniger strafenden Charakter haben, als vielmehr die Allgemeinheit vor dieser Person schuetzen. So eine Art Sicherungsverwahrung…
Und die gute Nachricht: das Gehen kann ihm erst mal keiner verbieten (oder gibts noch andere Paragraphen diesbezueglich?)!
Wie wird ein Kinderroller da eingeordnet?
So weit ich weiss als Spielzeug, und darf deshalb glaub ich sowieso nicht im oeffentlichen Strassenverkehr benutzt werden. Hat jemand einen Paragraphen zur Hand?
Also aus eigener Erfahrung muss ich schreiben, das dieses nicht der Erste Fall ist in dem ein Gericht so entscheidet. Ein mir sehr nahestehender Verwandte hat fast das gleiche erlebt. Ihm wurde es auch untersagt das Fahrrad zu nutzen, ausser Sonntags in der Zeit von 5:00 bis 10:00 Uhr, da er Zeitungsausteiler war und er somit da das Fahrrad brauchte. Bei dieser Geschichte waren übrigens keine Koks im Spiel sondern nur Alkohol. Leider hat auch dieser Warnschuss nicht geholfen, zwar hat er sich an das Fahrverbot gehalten, konnte aber auch am Sonntag morgen das Trinken nicht lassen, was Ihm letztendlich die Freiheit gekostet hat. 1 Jahr ohne Bewährung
ich finde das durchaus richtig.
Mit einem Rad kann man im Straßenverkehr viel Unheil anrichten, indem man andere gefährdent.
Der Idealfall wäre meiner Meinung nach, solche Drogenabhänige einzusperren (d.h. nicht unbedingt Knast, aber wer unter Drogen steht, hat nichts in der Öffentlichkeit verloren, sondern braucht Therapie), weil sie einfach zu gefährlich für sich und andere sind.
Aber sowas ist in Deutschland ja eher nicht denkbar
@24, Stefan:
Die Fahrerlaubnisbehörde kann mir das Führen von Tieren untersagen? Erstaunlich!
Ich mine das jetzt nicht sarkastisch, hab' selber noch mal in die Verordnung geguckt. Ich bin nur erstaunt.
@25, Frank:
Keine Ahnung. Ich meine aber in der Fahrschule gelernt zu haben, dass ein einachsiger Dreiseitenkipper ein Fahrzeug im Sinne der StVO darstellt. Darüber kann ich aber auf die Schnelle keinen Nachweis finden.
Grüße!
Merkwürdigerweise kann ich besser Fahrradfahren als laufen, wenn ich betrunken bin.
Aber schön, dass der gute Bürger immer weiter eingeschränkt wird…
Einmal Führerschein gemacht, du kannst auch noch blind fahren mit einem Reaktionsvermögen das gegen Minuten geht.
Aber als Fahrradfahrer kann man natürlich viel mehr Menschen gefährden…
Wer einmal miterleben möchte, wie sich Radfahrer im Straßenverkehr benehmen können bzw. benehmen, der soll sich mal bei Vorlesungsende im Dunstkreis der Universität Münster aufhalten. Danach sieht man die Pedaltreter mit wirklich ganz anderen Augen…
@29, Hootch: Ja ist das nicht toll? Ich dachte ja eigentlich, dass das ein Ueberbleibsel aus Kaisers Zeiten sein muesste, als man noch mit Pferdefuhrwerken hantierte. Aber die Verordnung ist noch nicht mal zehn Jahre alt. Sogesehen hat man da wohl gruendlich fuer alle Eventualitaeten vorgesorgt.
@28 "Der Idealfall wäre meiner Meinung nach, solche Drogenabhänige einzusperren (d.h. nicht unbedingt Knast, aber wer unter Drogen steht, hat nichts in der Öffentlichkeit verloren, sondern braucht Therapie), weil sie einfach zu gefährlich für sich und andere sind."
[ ] Du weißt ganz genau, wovon Du da redest.
[x] Wenn man keine Ahnung hat…..
@33, Stefan:
Ich bin jetzt nicht mehr erstaunt. Ich bin fassungslos… Zumal wir uns heute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Hund zulegen werden. Da dieser wahrscheinlich eine Schulterhöhe von über 40 cm haben wird, werden diverse, abstruse Gesetze und Verordnungen für uns wirksam und wir dürfen nocheinmal zu einer "Führerscheinprüfung" antreten. Jetzt kommt auch noch die Fahrerlaubnisbehörde hinzu… Kann ein Hund auch Punkte bei der KBA sammeln? Mannomann. Wie gesagt: fassungslos…
Grüße!
32: Mich hat bisher noch keiner umgefahren, aber vielleicht fährt man am Krummen Thiepen ja aus Vorsicht vor dem Fachbereich 3 ja prinzipiell mit mehr Sorgfalt. :)
Nachtrag zu #35:
@ Udo:
Mein Kommentar (#37) zu "Mal wieder an die frische Luft" war ernst gemeint. Es gibt da nämlich noch einen Welpen im neusser Tierheim, der nur ungern allein bleiben möchte… um ein bisschen auf die Tränendrüse zu drücken: *schnüff*. Um in der Realität zu bleiben: Er ist noch nicht stubenrein, er wird teuer sein, er wird vieles kaputt machen, er wird groß werden, Du wirst einen neuen "Führerschein" machen müssen. Alles in allem spicht alles gegen das Viech. Fazit: Du wirst es lieben. Falls es Dich denndoch interessieren sollte: Samstags hat das neusser Tierheim von 11:00h bis 14:00h auf. Alles weitere siehst Du hier: http://www.tierheim-bettikum.de
Grüße!
P.S.: Einer von den beiden ist uns!
P.P.S.:Ich freue mich über _Jeden_, der den anderen Welpen nimmt. Ich hoffe, diese Werbung stößt nicht allzu auf. :-) (Guter Zweck etc. pp.), schreibt der blöde Gutmensch, der ich bin…
@27: Ein Jahr ohne Bewährung ausschließlich aufgrund der geschilderten Lage??
Zur Gefahr, die von Fahrradfahrern ausgeht:
Bin früher selbst mit dem Fahrrad durch Fußgängerzonen gefahren und meckernden Leuten einfach davongeradelt.
In den letzten Monaten allerdings habe ich mehrere Beinahe-Zusammenstöße erlebt. Radfahrer auf dem Bürgersteig, vorzugsweise im Dunkeln ohne Licht. Wenn die mich umfahren ist das kaum ein Problem, aber wenn sie mein Kind im Kinderwagen rammen schon.
Da reicht schon Schrittempo und eine schlechte Reaktion.
Es sind übrigens meist ältere Erwachsene, die zur eigenen Sicherheit auf dem Füßweg fahren und sich kaum vorstellen können, was für ein Geschoss sie für ein Baby / Kind darstellen.
Ab ins Bootcamp, oder?
sachen gibts… warum verbietet man nicht auch das Gehen? Er könnt ja taumelnd vor ein Auto laufen und einen Unfall verursachen. Besser also man inhaftiert den Verbrecher!
Es ist nicht die eigene Sicherheit, sondern die Illusion von eigener Sicherheit, die manche Radfahrer auf den Bürgersteig treibt.
Und ja, natürlich, auch dafür wäre eine MPU + Selbstbewußtseintraining + ein Kurs "StVo für Radfahrer" anzuordnen.
Ja, ich fahre selbst Rad, aber auf der Straße, wie sich das gehört.
@40 (saibot)
> warum verbietet man nicht auch das Gehen?
Gibt's übrigens auch. In den USA (wo sonst?). Ich glaube, Texas oder Florida.
Dort wird arrestiert, wer betrunken zu Fuß angetroffen wird. Gilt noch nicht in der Bar, in der man sich den Promillespiegel zulegt.
Gilt übrigens auch nicht für Präsidenten oder die, die's später einmal geworden sind. Weder zu Fuß, noch im Auto.
Find' ich übrigens gut, wenn die Erwachsenen, die nach Bootcamps für Jugendliche schreien sich an die eigene Nase fassen müssen und wegen gefährdenden Radfahrens, Zufußgehens oder hinterlassener Hundekacke auf dem Gehweg bestraft werden.
Generell finde ich, das es schon ein starkes Stück ist das einem das Fahrrad fahren verboten werden kann! Warum?
Mit den selben Argumenten könnte man das Leuten das Gehen in der Öffentlichkeit verbieten. Es spielt keine Rolle ob man betrunken mit dem Rad oder zu Fuß auf die Straße torkelt und einen schweren Unfall verursacht.
Daher müsste der Argumentation nach Alkohol verboten werden. Doch davon lebt der Staat ja nicht schlecht = Doppelmoral.
Und in den 1930ern hat man ja in den USA gesehen das sowas nur Revolte bringen würde.
Die Moral von der Geschicht': Man kann den Leuten das Leben nicht verbieten und Unfälle passieren.
Achja, noch was: Kann man etwas verbieten obwohl man gar keine Erlaubnis dafür braucht? Oo
@32: Naja, in Münster versteht man es ja anscheinend auch sehr gut, Radfahrer durch Sonderverkehrsregelungen so zu drangsalieren, daß sie sich dann halt tatsächlich nicht mehr als Verkehrsteilnehmer verstehen … Insofern …
@39: Nö, ab auf die Fahrbahn reicht.
Wie wird das kontrolliert? Bei einer Fahrradkontrolle kann er ja nicht vorweisen, was es nicht gibt (als Analogie zum Führerscheinentzug).
@24,33,35: Mit den Tieren ist wohl kaum das "Führen" eines Hundes oder Ähnliches gemeint, als das Reiten auf Pferden. (Ich denke mal Kutschen fallen schon sowieso unter Fahrzeug.) Und das kommt schon häufiger mal vor, vielleicht nicht in Großstädten, aber auf dem Land und auch in kleineren Städten. (Ich kenne mehrere Städte mit ca. 20000 Einwohnern, da begegnet man regelmäßig Reitern auf der Straße.) Und warum sollten dafür nicht die gleichen Regeln gelten wie für Fahrzeuge?
Ich plädiere dafür, einem Richter nach so einem Urteil das Gehirn zu entziehen!
@28
Oh Gott, unsere Juristen, Politiker, Wirtschaftsführer wären zu 90% lahmgelegt.
Da hat er ja nochmal Glück gehabt, dass ihm die Verwaltungsbehörde nicht das Fortbewegen mittels der eigenen Füße untersagt hat.
@3:
> Wenn man bedenkt, dass man als Autofahrer IMMER eine
> Mitschuld bei einem Unfall mit einem Fahrrad bekommt,
> dann kann dieses Urteil nur absolut sinnvoll sein.
Das hängt vom zuständigen OLG ab.
Das "fahrradfreundliche" Celler OLG sieht das anders
und die dem OLG-Bezirk zugehörigen Gerichte schließen sich
der Meinung an.
Wer dort auf dem Radweg von einem Auto plattgemacht wird,
kann sich über 100% Schuld "freuen", wenn man "illegal"
auf dem Bürgersteig war.
Ein kleines radfahrendes Kind, dass sich "legal" auf dem Bürgersteig befand, bekommt zwar 0% Schuld ist aber ebenfalls 100% platt…
So long
@25 Frank: "Wie wird ein Kinderroller da eingeordnet?"
§ 24 StVO: "Besondere Fortbewegungsmittel: Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung …
Bei manchen Kommentatoren habe ich den Eindruck, dass ihr Lebenswerk im Juristen-Bashing besteht ohne selbst auch nur den Hauch einer Ahnung zu haben. Suchen Sie sich ein anderes Hobby – oder tun Sie was für Ihre juristische Bildung.
Zur Sache:
Fahrradfahrer und Fußgänger haben also das gleiche Gefahrenpotent(z)ial? Das ist grotesk. Berauschtes Radfahren ist strafbar (§ 316 StGB) – aus gutem Grunde.
Es geht hier nicht um "Strafe". Von dem betreffenden Herren geht eine Gefahr für sich und die Allgemeinheit aus. Da muss die Behörde eingreifen – auf Grundlage der bestehenden Gesetze(das Gericht überprüft das Handeln nur). Wie in der Mitteilung im link vollkommen zu Recht hervorgehoben wird, hat er es selbst in der Hand, sich wieder auf den Drahtesel schwingen zu dürfen: Er muss halt sein Leben wieder in den Griff kriegen und von Alkohol und Drogen loskommen.
Ich möchte mal wissen, wie groß der Aufschrei wieder wäre, wenn dieser Herr im berauschten Zustand ein kleines Kind totfährt und dann "nur" eine Bewährungsstrafe bekäme. Vorsicht ist immer noch besser als Nachsicht!
I.Ü. können auch Fußgänger, die volltrunken angetroffen werden, in Gewahrsam genommen werden ("Ausnüchterungszelle", siehe etwa § 204 LVwG SH). Auch hier geht es darum, einer Gefahr Herr zu werden, nicht aber um "Strafe".
Gruß!
PS
Ich finde schon, dass Fußgänger ein ebenso großes Gefahrenpotential haben. Ich bin aktiver Radfahrer und was mir schon Leute andauernd auf den (ausschließlich dafür zu nutzenden) Radwegen rumlungern oder plötzlich ohne zu schauen diesen betreten, ist nicht mehr feierlich. Wer Fahrradfahrverbote ausspricht, sollte da bitteschön auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, Gehverbote für solche "Straßenrowdys" auszusprechen.
Also ich habe in meiner Fahrschule vor 1 Jahr gelernt, dass man bis 1.3 Promille Rad fahren darf und drüber ned. Is das irgendwo gesetzlich bestätigt?
morphium
@55: Herzlichen Glückwunsch. Du hast einen der Gründe gegen die Benutzung von Radwegen gefunden.
Achja, nochwas:
Wer diese Verbote aussspricht, ist Mitarbeiter einer Behörde oder Richter. Gehverbote in Betracht ziehen müßte der Gesetzgeber.
Ich kann es irgendwie ansatzweise verstehen (Verstehen = nicht respektieren) oder im Harald-Schmidtschen Sinne tolerieren, wenn jemand sich zu Hause besäuft und zukifft und somit erst mal nur sich selbst schadet. Wenn ich draußen als Fußgänger oder Autofahrer unterwegs bin, lege ich persönlich allerdings großen Wert darauf, nicht mit irgendwelchen unkalkulierbaren Risiken in Form von entsprechend beeinträchtigten anderen Verkehrsteilnehmern konfrontiert zu werden.
Tja, so sind sie, unsere Verwaltungsgerichte. Eben Gerichte für die Verwaltung, nicht für die Menschen. Geprägt von einem Elitedünkel sind sie soweit weg von den realen Lebensverhältnissen, dass es einen schaudert. Wer dann die Nase voll von der Richterei hat, geht in die Politik. Und so entstehen solche Leute wie der Wiefelspütz,
Fahrradfahren ist erst ab 1,6 Promille strafbar (wenn keine Ausfallerscheinungen). Da ab 1,6% auch zwingend eine MPU gefordert wird, ist man da dann auch dabei (allerdings mit Fristsetzung, die in der Regel nicht einzuhalten ist), da der Führerschein nicht vom Richter kassiert werden kann (es gibt zunächst kein Fahrverbot für Auto und/oder Fahrrad). Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt dann auf dem verwaltungsrechtlichen Weg und da kann eben auch ein Vebrot für das Führen von Fahrzeugen im Allgemeinen ausgesprochen werden. Die MPU ist allerdings keine Strafe. Sollte man "nur" mit dem Fahrrad erwischt worden sein, lässt sich aber z. B. bei einem Alkohol-Delikt die MPU bestehen auch ohne 6-monatige Abstinenzzeit. Wer an dem Thema interessiert ist: http://www.verkehrsportal.de
@60
Da ich hinter deinem Kommentar ein Kommata sah, dachte ich, es es geht weiter mit Schäuble, Bosbach (mein persönlicher "Freund" ;->>" Westerwelle, Clement, Koch … alles verblödete Juristen.
Wer als Jurist nichts wird, wird nicht Wirt, sondern Politiker!
Ups .. ich vergaß den Beckstein.
und wozu zaehlen die erwachsenen dreiraeder?!
Beliebter Feierabendsport: Illegale Radfahrer in der Fußgängerzone (mit RIESEN Schildern nicht erlaubt) zu Fall bringen. Oder noch besser: Auf dem für Radfahrer nicht erlaubten Bürgersteig sie so abdrängen, das sie in den für sie erlaubten fliessenden Verkehr zurückmüssen. hehehe. Und nein: Das tut mir nicht leid! Im Gegenteil! Bei uns (in Saarbrücken) gibt es sogar Geschwindigkeitsüberwachungen in den für Fahrradfahrer erlaubten Teilen der Fußgängerzone. (Erlaubt: Schrittempo (noch nie gesehen) // Wenn nicht erlaubt: Absteigen und schieben)
@65: Dir sollte man die Teilnahme am Straßenverkehr vollständig untersagen, mangels charakterlicher Eignung.
Jaja, am Saarbrücker Wesen wird die Welt genesen.
Man muss nicht mit Alkohol und Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilzunehmen, um andere zu gefährden. Es reicht, ein auf einem Auge blinder Oberlehrer zu sein. Leider zählen meiner Erfahrung ca. 60% aller Kraftfahrer dazu. Die überprüfung der charakterlichen Eignung zum führen eines Kraftfahrzeuges wird in Deutschland zwar rechtlich vorausgesetzt, aber niemals überprüft.
Zum Reifen dieser Sichtweise haben schon zu viele Konflikte mit Fahrlehrern und ihren Fahrschülern im Straßenverkehr begetragen. Ferner kann ich von Konlfikten mit zwei alkoholisierten Taxifahrern und unzähligen autofahrenden Oberlehrern, die sich das Recht nahmen, mich auf dem Rad zu gefährden, zu nötigen, zu beleidigen und Körperverletzung an mir zu begehen, berichten. Ich plädiere vor einer obligatorischen MPU vor Erwerb des Führerscheins, nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen (überfahren) gefallen (worden) ist.
Auch wenn es weh tut, der Mensch hat KEIN verbrieftes Grundrecht auf das Führen eines Kraftfahrzeuges. Die Rechtspraxis hier in Deutschland ist aber eine ganz andere. Mein Dank dafür gilt der Lobbyarbeit der Automobilindustrie und der Automobilclubs. Das führt dazu, dass Radfahrer wie Jens und ich und viele andere alltäglich mit dem Zerrbild und dessen Auswirkungen konfrontiert werden, das Radfahrer im Straßenverkehr am besten gar nichts zu suchen hätten. Die Lesart der StVO ist da allerdings eine völlig andere…
Seit einer Missglückten Bandscheiben OP, bin Ich Chronischer Schmerzpatient, und auf die Tägliche Einnahme Von Künstlichen Opiaten ( Tamadol ) angewiesen.
Meine Wöchentliche einkäufe Erledige ich Mit dem Fahrrad, da es mir unmöglich ist, Trotz schmerzmittel, diese zu tragen.
Sollte ein Gericht, mir das Benutzen eines Fahrrads verbieten, darf der Staat mir eine Wöchentliche Einkaufshilfe Bezahlen.
Worum es mir geht…?
Wenn Richter, oder Ordungshüter anfangen, aufgrund eines Urteils… Pauschal jeden der "drogen" nimmt, pauschal über einen leisten zu ziehen, dann werden so einige "Drogenabhängige" ( Chronische Schmerzpatienten ) den Richtern die Krücken um die Ohren hauen.