18.1.2008

Links einhundertsiebenundneunzig

Rüttgers & Co – selbst die Betrüger?

Rechtliche Risiken des Prepaidkarten-Tauschs

Staatsanwalt wird wohl “aus dem Verkehr gezogen”

Vorratsdatenspeicherung: Kompetenzstreit beim Verfassungsgericht geht weiter

Amazon darf Gutscheine nicht auf ein Jahr befristen

Marihuana mit Blei gestreckt

Fäkale Wölkchen

21 Kommentare zu “Links einhundertsiebenundneunzig”

  1. Ziffer 8 meint: (18.1.2008 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Blei im Hanf, war da nicht schonmal ein Blogeintrag drüber?

  2. T. meint: (18.1.2008 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    Rüttgers:

    Wenn man Unternehmen nur mit "staatlichen Schmiergeldern" in mehrstelliger Millionenhöhe "überzeugt", nach Deutschland zu kommen, muss man sich nicht wundern, dass sie wieder abhauen, wenn die Schmiergelder nicht mehr das Steueraufkommen kompensieren.

    Hätte ein Nicht-Politiker solche geschäftsschädigenden Tatsachenbehauptungen im Sinne von Betrug und "Abzocke" sowie Boykottaufrufe veröffentlicht, wäre bestimmt schon eine Einstweilige Verfügung im Briefkasten.

  3. Lurker meint: (18.1.2008 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    Die Meinung bzgl. des Prepaid-Tausches würde ich nicht teilen…

    Vertragsrechtlich stellt sich die Frage, ob bei Prepaid-Karten überhaupt irgendein Interesse des Providers an der Kenntnis des Namens des Nutzers vorliegt, das eine entsprechende AGB-Klausel rechtfertigen könnte. Das wäre in der Tat allenfalls für Mißbrauchsfälle zu bejahen – da der Provider, so er rechtmäßig handelt, in diesen Fällen aber gar nicht über die sonst benötigten Daten zur Zurückverfolgung verfügt (zu Abrechnungszwecken darf er nicht speichern, an die Vorratsdatenspeicherungsdaten kommt er nicht ran) und für die unmittelbare Störungsabwehr keine "Bestandsdaten" nötig sind (allenfalls für einen späteren Rückgriff), sehe ich das erstmal nicht unbedingt; jedenfalls wäre es mit Art. 10 GG in Drittwirkung abzuwägen.

    Die Störerhaftung besteht zivilrechtlich nicht – allerdings nicht wegen des Störerbegriffs, sondern wegen der dadurch begründeten Ansprüche. Was soll der "Abgemahnte" denn unterlassen? Die Karte ist schon weitergegeben, zurückholen kann er sie nicht und eine Wiederholungsgefahr dürfte erstmal nicht bestehen – die Abmahung läuft also völlig leer.

    Allenfalls wäre an eine Haftung als Handlungsstörer nach Polizeirecht zu denken, da aber auch mangels Einwirkungsmöglichkeit nur auf Kostenebene – und da müsste man die "unmittelbare Überschreitung der Gefahrenschwelle" bzw. die Zweckveranlasserhaftung schon ziemlich ausweiten…

    Strafrechtlich müsste man sich auch extrem verrenken – Vorsatz sehe ich nicht (konkret genug), fahrlässige Tatbegehung wäre (angesichts der völligen Unklarheit, was ein mögliches Rückgriffsverbot angeht) u.U. denkbar (aber eben mit gröbsten Verrenkungen).

  4. R.A. meint: (18.1.2008 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @2, T.:
    > Wenn man Unternehmen nur mit “staatlichen
    > Schmiergeldern” in mehrstelliger
    > Millionenhöhe “überzeugt”, nach Deutschland
    > zu kommen,
    Richtig.

    Vor allem:
    Ganz offenbar war Bochum schon damals nicht der beste Standort für diese Fabrik (sonst wären die Subventionen ja völlig überflüssig und bescheuert gewesen).

    Die deutsche Politik hat also damals mit unfairen Mitteln (Subventionen) einem anderen Standort, der geeigneter gewesen wäre, die Arbeitsplätze geklaut.

    Und nun passiert den betrogenen Betrügern genau das selber.

  5. Klopfer (Link) meint: (18.1.2008 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    "Marihuana mit Blei gestreckt" – Na wer hätte das gedacht: Drogenkonsum schadet der Gesundheit.

  6. Detlev T. (Link) meint: (18.1.2008 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    @3 (Lurker):
    Bist du Jurist? Wenn das MEK bei mir im Wohnzimmer steht, weil eine auf mich registrierte Karte bei einem Terrorverdächtigen gefunden wurde, nützt mir das in dem Moment so was von gar nichts. Sogar U-Haft könnte dann bis zur weiteren Aufklärung drohen. Man sehe sich diesen Fall noch einmal genauer an: welt.de/politik/article10...fe_gegen_Arzt_fallen.html

    Der Einzelne wird sich nie gegen einen ganzen Staat wehren können. Individuelle Abwehrmaßnahmen, wie diese, sind schon vom Ansatz her gescheitert. Das Ganze kann nur politisch gelöst werden. Wer hindert uns eigentlich daran, bei der nächsten Bundestagswahl Grünen und FDP so viele Stimmen zu geben, dass diese eine große Koalition bilden können? Niemand! Renate Künast als Kanzlerin, Gisela Piltz als Innenministerin, warum nicht? Dann akzeptiere ich auch Spaß-Guido als Außenminister, das wäre es mir wert. Sollen die in der Welt doch über uns lachen.

  7. TheDoctor meint: (18.1.2008 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    @6 Detlev T. :

    2. Absatz: Hey, stimmt eigentlich

  8. DD meint: (18.1.2008 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    Wer hindert uns eigentlich daran, bei der nächsten Bundestagswahl Grünen und der Piratenpartei so viele Stimmen zu geben, dass diese eine große Koalition bilden können?

    so wird ein Schuh draus!
    http://piratenpartei.de

    CU

  9. Peter meint: (18.1.2008 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    Die Tauschbörse des AK Vorratsdatenspeicherung klingt erst mal wie eine gute Idee. Aber eigentlich ist sie völlig überflüssig denn es ist ganz einfach an ein anonymes Handy zu kommen. z.B. bei Aldi (ist keine Schleichwerbung, aber da habe ich es probiert) ein Starterset holen, im Internet online registrieren lassen. Dabei reicht es dann eine beliebige reale (auch das ist möglicherweise garnicht nötig) Adresse und einen Phantasienamen angeben und schon hat man ein anonymes Handy.
    EInfach, gell, wie man Datenmüll für die Schnüffler produzieren kann….

  10. Dealer meint: (18.1.2008 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    zu "Marihuana mit Blei gestreckt"

    Lustiges Phänomen: Die Seite im Express wid nur geöffnet, wenn Cookies aktiviert sind. Wenn nicht, erscheint nur eine Tchibo-Reklame am Rand.

    Für einen kurzen Moment dachte ich, bei Tchibo gibt's Drogen.

  11. Lurker meint: (18.1.2008 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    @Detlev:

    Ja, bin ich.

    Das Risiko bin ich gewillt, einzugehen. Einerseits hätte ich bereits in dem Moment verloren, in dem ich mich vom Sicherheits-"Terror" einschüchtern lasse, von meinem Recht Gebrauch zu machen; andererseits vertraue ich der Jurisdiktion jedenfalls gegenwärtig noch soweit, daß eine mögliche U-Haft etc. nicht allzu lange dauern dürfte.

    Zugegeben: Ich bin kein Moslem, mit keinem Terrorverdächtigen verwandt und auch sonst nicht "suspekt" (in den Augen möglicher Ermittler) – da habe ich etwas leichter reden als andere.

  12. vj meint: (18.1.2008 um 21:37) AntwortenReply to this comment

    Übrigens, der Telefonkarten-Tausch beim Mobiltelefon bringt nur dann etwas, wenn man die Karte nicht in sein altes Handy steckt. Denn bei der Vorratsdatenspeicherung wird auch die Gerätenummer des Telefons erfasst.
    Und bezügl. #3, Lurker: Die Unternehmen sind verpflichtet, Namen und Anschrift ihrer Vertragspartner zu erfassen. Daraus folgt das Interesse von EPlus an dieser Information.

  13. T. meint: (18.1.2008 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    @Lurker:

    Warum diesen ganzen Aufwand treiben und das potentielle Risiko beim Karten-Tausch eingehen, wenn es an jeder Ecke bei ALDI, Real etc. Prepaid-Karten gibt, die sich online auf beliebige Adressen und frei erfundene Personen registrieren lassen?

    Die Registrierung kann der interessierte Nutzer online über TOR vornehmen und zugleich die Karte nur in einem anonym erworbenen Handy mit frischer IMEI benutzen, in das keinerlei nicht-anonyme Karten eingelegt werden.

  14. abc meint: (18.1.2008 um 22:00) AntwortenReply to this comment

    Aus dem Artikle über die Amazon-Gutscheine:
    " 'Ein Urteil mit Signalwirkung', sagt ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper. Auch wenn es zunächst nur für den Oberlandesgerichtsbezirk München verbindlich sei, werde es dennoch für ähnliche Fälle in ganz Deutschland richtungsweisend sein."
    Das Urteil ist für den OLG-Bezirk verbindlich? Ich dachte immer die Richter seien nur dem Gesetz unterworfen und nicht den auch den Entscheidungen übergeordneter Gerichte?

  15. Lurker meint: (18.1.2008 um 22:39) AntwortenReply to this comment

    @T:

    Name und Adresse ihrer Vertragspartner haben sie ja. ;-)

  16. H.Jansen meint: (19.1.2008 um 00:32) AntwortenReply to this comment

    @13 et.al.

    man kann bei den Discountern zwar anonym eine Prepaid-Karte kaufen, aber die Registrierung funktioniert erst nach der Angabe eines deutschen Bankkontos.

  17. Spectator meint: (19.1.2008 um 01:44) AntwortenReply to this comment

    Wer keine Suchmaschine bedienen kann, bekommt auch keine Kontonummern mit zugehörigen Adressen.

  18. T. meint: (19.1.2008 um 07:33) AntwortenReply to this comment

    16:
    Sicher, dass das auch für Penny Mobil, Congstar Prepaid (beim Erwerb in einer Real-Filiale) und Aldi Talk gilt?
    Ich konnte deine Behauptung, es seien Bankkontodaten für die Registrierung nötig, bei diesen Anbietern nicht nachvollziehen.

  19. nrq meint: (19.1.2008 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    Zu "Marihuana mit Blei gestreckt" gab es vor zwei Wochen schon etwas differenziertere Berichterstattung in der taz: http://tinyurl.com/yuogko

  20. Rene meint: (20.1.2008 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    @ "Marihuana mit Blei gestreckt"
    Ist jetzt schon Sommerloch? Ich dachte, dass Koch für genügend Aufregung und Material sorgt?
    Der Express war etwas langsam. Bereits seit 07.11.2007 ist das Problem durch eine Pressekonferenz, sowie PMs der PD Leipzig und der StA Leipzig der Öffentlichkeit bekannt:
    bspw. PM v. 29.11.07: <a href="http://www.polizei.sachsen.de/pd_leipzig/3739.htm" rel="nofollow">http://www.polizei.sachsen.de/pd_leipzig/3739.htm</a>

  21. sonntag meint: (20.1.2008 um 13:49) AntwortenReply to this comment

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