24.1.2008

“Mindestlohn” für Anwälte

“Damit ist von mindestens 2.300.- € als Richtmaß für das Einstiegsgehalt eines Rechtsanwaltes ohne besondere Spezialisierung, ohne besondere Zusatzqualifikationen, ohne Prädikatsexamen bei Vollzeitstelle auszugehen.”

Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. November 2007, 2 ZU 7/07

(Quelle des Links)

45 Kommentare zu ““Mindestlohn” für Anwälte”

  1. Johann meint: (24.1.2008 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    Ein gesetzlicher Mindestlohn von rund 11,50€ je Stunde. Wivele Kanzleien werden daran zugrunde gehen und Insolvenz anmelden müssen?
    Interessant finde ich im Vergleich dann, daß man im Öffentlichen Dienst als Diplom(Uni)-Wasauchimmer normal bei E 13 einsteigt und so auf rund 2.700€ brutto kommt – für eine 40-Stunden-Woche.

  2. ninjaturkey meint: (24.1.2008 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    Dem kann man nur zustimmen. Der Mensch – und sogar der Jurist – muss ja schließlich von seiner Arbeit leben. Natürlich auch jeder andere mit einer guten abgeschlossenen Ausbildung, oder jahrelanger Berufserfahrung. Vielen Dank für diese Klarstellung.

  3. vaid meint: (24.1.2008 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    Bin ich froh niemals den Drang verspürt zu haben Anwalt zu werden …

  4. Horst aus Köln meint: (24.1.2008 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    Ui, so billig ist ein Rechtsanwalt zu haben? Da wundert mich nicht, dass es im System so viele "Gravenreuth´s" gibt. 2700€ in öffentlichen Dienst für einen Juristen? Auch ein tolles Gehalt! Übrigens, meine Frau ist gelernte Einzelhandelskauffrau, arbeitet als Angestellte in einem Biotec – Schuppen und bringt 3150€ Festgehalt / Monat nach Hause. Und ein 13. Monatsgehalt gibt es auch noch.

  5. Nils G. meint: (24.1.2008 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Kanzleien dann künftig keinen mehr aufnehmen, bleibt ja nach dem zweiten ausreichend immer noch die als self-employment getarnte Arbeitslosigkeit à la Schild raushängen.

  6. Judas meint: (24.1.2008 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    Wo kann man spenden?

  7. Ische meint: (24.1.2008 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    Mir kommen die Tränen! – Ehrlich.

    als ob das ein RA Gehalt nach deutschem Durchschnitt wäre…

  8. innauen meint: (24.1.2008 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    Hurra! Kriege ich das Geld auch nachgezahlt?

  9. jurstinspe meint: (24.1.2008 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    Sehr motivierend sowas zu lesen :-)

  10. Dutchie meint: (24.1.2008 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    Coolio ;-) Wenn ich mein Studium beendet hab, komm ich hier in den Niederlanden auf etwa 3.000 € brutto… Steuern fallen dabei kaum an (etwas unter nem Drittel).

  11. claudiofuchs meint: (24.1.2008 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    @7: Stimmt, ist es nicht. Das liegt – wenn ich mich recht erinnere – bei 1.100 € brutto für Berufsanfänger. Da müssen nämlich die ganzen Einzelkämpfer, die wegen Ihrer Examensnote eben keine Arbeitsstelle gefunden haben, reingerechnet werden….

    Irgendwo war hier doch auch mal ein Link zur Stellenanzeige eines Kollegen aus Bensheim, die nicht nur Anwaltstätigkeit sondern auch Fahrdienste für den kränkelnden Seniorpartner forderte. Da war die polnische Pflegekraft wohl zu teuer…

    cf

  12. Lars (Link) meint: (24.1.2008 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Ach, jetzt ist auch klar warum es so viele Abmahnanwälte gibt.

    Bei den paar Kröten kein wunder.

  13. Zweiklassengesellschaft meint: (24.1.2008 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Das ist doch fein. Die Rechtsanwälte leben im Mikrokosmos die Zweiklassengesellschaft vor. Die "Prädikatsjuristen" mit bis zu 140.000 € Anfangsgehalt (inkl. Bonus)und der Rest, der teilweise für 12.000 € im Jahr arbeitet. Natürlich gibt es auch noch ein paar dazwischen, die für viel Streß mittelmäßig bezahlt werden. Aber allen ist gemein, dass sie immer schön weiter in ihrem Hamsterrad rennen und sich nur gelegentlich – in einer der wenigen stillen Minuten – bei Mami beschweren. Aber wer will sich über die duckmäuserischen Leidensfähigkeit der Juristen (Anwälte) wundern, wenn man sich betrachtet, wie diese Leute nach zwei jur. Staatsexamen sozialisiert sind. Meines Erachtens habe wir es nicht anders verdient. Denn niemand sonst definiert sich so über 0,2 Punkte mehr oder weniger als der Jurist. Selbst nach 20 Jahren drehen sich Gespräche unter Juristen häufig über die Examenszeit und die mehr oder meist weniger guten Noten.

    Wirklich arm im Geiste und im Selbstwertgefühl. Eigentlich Schade.

  14. ChristianG meint: (24.1.2008 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    @4: Da steht was von Einstiegsgehalt. Und das ist derzeit bei Juraabsolventen wie auch bei einigen anderen Uniabschlüssen – Architektur fällt mir dazu gerade ein – zur zeit leider deutlich unter diesem Betrag.

  15. bo meint: (24.1.2008 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    @1:

    Es ist zwar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber hier stellt sich die Situation im öffentlichen Dienst anders dar.

    Vorgesehen ist hierzulande eine Regelarbeitszeit von 42h / Woche (40h, falls ein Kind unter 12 Jahren betreuut werden muss). Infolge von jahrelangem Stellenabbau, Behördenstruktur"reformen", wegen Krankheitsfällen von Kollegen etc. schafft man die Arbeit aber in dieser Zeit nicht. Die notwendigen Überstunden werden aber nicht bezahlt und können wegen einschränkender Regelungen nur teilweise abgebummelt werden. Was nicht innerhalb der gesetzten Fristen abgebummelt wird, verfällt ersatzlos (mir sind letztes Jahr über 200 Überstunden unbezahlt verfallen). Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird hier übrigens auch nicht mehr bezahlt.

    Im übrigen werden hierzulande gerade Juristen entweder auf Teilzeitbasis (gearbeitet wird natürlich mehr…) oder befristet auch im öffentlichen Dienst angestellt, und zwar wegen der Juristenschwemme auf Sachbearbeiterstellen gesetzt, die eigentlich keinen Hochschulabschluss voraussetzen, sondern dem gehobenen Dienst entsprechen. Da kommt kein Volljurist auf 2.300 € brutto!
    Die von Ihnen umrissene Vergütung erreichen hier nur Juristen mit mindestens einem "vollbefriedigend" im 2. Examen (eine kleine Minderheit).

    Ich will aber nicht jammern: Immerhin ist man – auch wenn man nicht verbeamtet ist – bei unbefristeter Einstellung faktisch unkündbar, nur eingeschränkt gegen seinen Willen dauerhaft versetzbar und man weiss zumindest, dass das Geld zum Monatsanfang auch wirklich auf dem Konto ist.

  16. R.A. meint: (24.1.2008 um 13:43) AntwortenReply to this comment

    In welchem Gesetz steht denn dieser "Mindestlohn" von 2300 Euro?
    Oder hat sich das Gericht diese Idee einfach aus den Fingern gesogen?

  17. Stefan K. meint: (24.1.2008 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    @16: Das steht im Urteil.

  18. Lurker meint: (24.1.2008 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    Nach mindestens 6 Jahren Ausbildung und 2 knüppelharten Examina ist das in der Tat sehr wenig… allerdings sollte man eines bedenken:

    Es ist ein Mindestgehalt für jede Art von Anwalt – d.h. auch die 4,0-Punkte-Kandidaten ohne jegliche Zusatzqualifikation. Und wenn schon der gewöhnliche Berufsanfänger eine wandelnde Haftungsfalle ist, ist es der Minimaljurist erst recht – bei einem höher qualifizierten Anwalt dürfte die Gehaltsstruktur daher anders aussehen.

  19. Christian (Link) meint: (24.1.2008 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Merkwürdig – in anderen "Branchen" ist der Mindestlohn politisch ja ein heiss umkämpftes Thema – und in der Juristerei rutscht ein solches Urteil ohne mediale Aufmerksamkeit einfach so durch?

    Wer hat jetzt eigentlich in Zukunft mehr in der Tasche – der Rechtsanwalt oder der Lokführer?

  20. 321 meint: (24.1.2008 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    Entscheidend ist bei den Berufsanfängern im Anwaltsbereich folgendes: Bringen Sie überhaupt den Umsatz?
    Danach muß letztlich alles bemessen werden.

    Doch Vorstellung des Anwaltsgerichtshofes ist in der Realität nicht verankert.

    Dem durchschnittlichen – dh nicht unbedingt schlechten – Anfänger wird ein solches Gehalt nicht geboten, und ehrlich gesagt zu Recht.

    Und ob die Kollegen mit guten Noten auch wirklich gute Anwälte werden wag ich zu bezweifeln.

    Wie sagte ein Referent mal so schön: Einem guten Anwalt können Rechtskenntnisse unter Umständen helfen, müssen es aber nicht.

    Zum Anwalt gehört eben eine ganze Menge an Fähigkeiten, die in Studium und Referendariat bisher nur spärlich ausgebildet und gefördert wurden.

  21. A. John (Link) meint: (24.1.2008 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    @ 6: Wo kann man spenden?
    Verkaufe irgendwas über e-Bay, der Rest ergibt sich von selbst.
    Was dem Arbeitslosen Hartz-4, ist dem Anwalt die Abmahnung.

  22. sebausat meint: (24.1.2008 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    Verdien neben dem Studium im mom die Hälfte von Vollzeit ca 1800,- und bin der letzte A von nem technischen Support an ner Providerhotline, mit 0 richtiger quali.
    Ist mom mein idealjob schlechthin, und wenn ich wochend kann krieg ich noch 3 euro dazu, fürs rumlungern weil da eh kein schwein anruft…

  23. h.c. meint: (24.1.2008 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Das ist ja nun kein Mindestlohn, sondern die Grenze des sittenwidrigen Lohnes. Beim Chef-Kaffekocher in einer Anwaltskanzlei dürfte dieser deutlich niedriger liege.

  24. R.A. meint: (24.1.2008 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    @18, lurker:
    > Nach mindestens 6 Jahren Ausbildung und 2
    > knüppelharten Examina ist das in der Tat
    > sehr wenig…
    Soll heißen wenn einer die doppelte Studienzeit braucht muß er auch das doppelte Gehalt kriegen?

    Es ist doch völlig unerheblich, was ein Bewerber so alles getrieben hat, um sich für irgendeinen Job zu qualifizieren.
    Entscheidend ist am Ende nur, welche Arbeitsleistung er in diesem Job bringt und was die wert ist.

    Die Hauptargumentation des Gerichts basiert ja darauf, daß die Juristen-Hackordnung gewahrt werden muß: Ein Studierter muß auf jeden Fall mehr Geld bekommen als ein RENO-Fachangestellter – ansonsten ist es nach den öffentlicher-Dienst-Maßstäben der Richter eben "sittenwidrig" (der Paragraph 138.1 ist ja nun DIE Gummiformulierung schlechthin).

    Ich persönlich habe schon oft genug Leute ohne Studium erlebt, die bessere Leistungen gezeigt haben als solche mit akademischem Abschluß.
    Ich halte es eher für "sittenwidrig", wenn man die Honorierung an formalen Bildungsabschlüssen festmacht und nicht an der erbrachten Leistung.

    Na ja, Beamtenmentalität halt …

  25. Sebastian C. (Link) meint: (24.1.2008 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    @ R.A.

    > Soll heißen wenn einer die doppelte Studienzeit braucht muß er > auch das doppelte Gehalt kriegen?

    Wie kommen sie daruf, dass die genannten 6 Jahre der doppelten Studienzeit entspricht. Die derzeitige Regelstudienzeit beträgt 9 Semester + Prüfungssemester also 5 Jahr dazu 2 Jahre Referndarzeit sind bei mir 7 Jahre im Regelfall.

    Außerdem finde ich es in der Tat für sittenwidrig einen Anwalt mit um die 1.000 EUR abzuspeisen. Da verdient die Kassiererin im Supermarkt ja schon mehr und die trägt nicht eine solche Verantwortung wie ein Anwalt der letzlich das Haftungsrisiko selbst trägt. Darüber, ob es gleich 2.300 EUR sein müssen kann man sicherlich streiten aber das Urteil geht zumindest in die richtige Richtung

  26. R.A. meint: (24.1.2008 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    @25, Sebastian:
    > Wie kommen sie daruf, dass die genannten
    > 6 Jahre der doppelten Studienzeit
    > entspricht.
    Das habe ich nicht gesagt.
    Ich finde es nur lächerlich, wenn man aus einer Studienzeit von X Jahren einen Gehaltsminimum von Y Euro ableiten möchte.
    Dann würde ja länger zu studieren automatisch zu höheren Gehaltsansprüchen führen.

    > Außerdem finde ich es in der Tat für
    > sittenwidrig einen Anwalt mit um die
    > 1.000 EUR abzuspeisen.
    Das ist halt persönliche Geschmackssache.
    Wie schon gesagt: Ich halte es persönlich für sittenwidrig, wenn nicht die Arbeitsleistung bezahlt wird, sondern der Besitz eines Stücks Papier mit einem Prüfungsergebnis.

    Ich halte es nicht für gut, wenn die Rechtsprechung solche persönlichen Geschmacksfragen für Urteile zugrunde legt.

    > Da verdient die Kassiererin im Supermarkt
    > ja schon mehr …
    Nu und?
    Ist nun ein Jurist qua Beruf ein besserer Mensch als eine Kassiererin?

    > ein Anwalt der letzlich das Haftungsrisiko
    > selbst trägt.
    Nö, das trägt die Versicherung.

    > aber das Urteil geht zumindest in die
    > richtige Richtung
    Nein, es geht in die völlig falsche Richtung.

    Der Bevormundungsstaat wird immer mehr ausgebaut.
    Und wenn noch nicht einmal ein Volljurist als mündig und kompetent genug angesehen wird, um ohne staatlichen Schutz einen Arbeitsvertrag abzuschließen – dann ist das ein fataler Schritt in Richtung Unfreiheit.

  27. Sebastian C. (Link) meint: (24.1.2008 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    @ 28 R.A.

    "Nu und?
    Ist nun ein Jurist qua Beruf ein besserer Mensch als eine
    Kassiererin?"

    Also das habe ich nun wirklich nicht behauptet.
    Es geht doch nicht darum wer ein besserer Mensch ist, sondern welchen Wert die angebotene oder geleistete Arbeit hat. Und ja bei dieser Bewertung spielt auch auch die Qualifiktion eine Rolle, die man erreichen mus um einen Beruf ausüben zu können. Und die Hürden mit 7 Jahre Studium + Refndariat und 2 anspruchsvollen Staatexamen ist wohl nicht gerade niedrig. Dazu kommt die Verantwortung die man trägt. Ein Anwalt, das kann man doch wohl kaum ernsthaft bestreiten, trägt doch wohl ein sehr viel mehr Verantwortung als eine Kassierin. Diese und andere Kriterien, wie z.B. selbstständiges Arbeiten etc. lassen doch den Schluss zu, dass eine solche Arbeit mehr Wert ist als 1.000 EUR im Monat.

    Im übrigen wollte ich mit dem Hinweis auf das Haftungsrisiko zwar nicht von ihnen geäußertes aber sonst weit verbreitetes Argument entgegnen Berufseinsteiger seien ein Haftungsrisiko und verdienen deshalb so wenig. Das jeder Anwalt eine Berufhaftpflichtversicherung haben muss ist mir durchaus bekannt. Die Beiträge zahlt aber jeder Anwalt selbst.

  28. TL meint: (24.1.2008 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte immer, Angebot und Nachfrage regeln den Preis?
    Wenn einer irgendwas studiert hat, was viele studierten und seine Leistung dann im Vergleich zu seinen Kollegen nicht gut genug ist, um einen Preis zu erzielen, der ihm gefällt, muß er eben umsatteln. Das muß doch jeder in einem anderen Beruf auch. Da hat er eben auf's falsche Pferd gesetzt. Daß sich Gerichte damit überhaupt beschäftigen – komisch!

  29. TL meint: (24.1.2008 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian C.
    Wert bemißt sich nicht nur aus dem, was investiert wurde, sondern eben auch aus der Nachfrage.

    Im übrigen hat in den Abschluß nicht nur er selbst investiert, sondern auch der Staat, also wir alle.

    Mir ist zu sehr davon die Rede, was dem Absolventen zustünde, so als hätte er durch das Studium einen Leistungsanspruch erworben, und zu wenig davon, daß er die Studienjahre lang auch schon bekommen hat. Und wenn er weiter bekommen will, muß er dafür Leistung erbringen. Die wird wohl in der Regel auch bezahlt werden.

  30. Lurker meint: (24.1.2008 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    @R.A.:

    Ihr Stichwort "Beamtenmentalität" ist köstlich – wo sehen sie hier einen Beamten? Der Richter ist es nicht, der Anwalt auch nicht…

    Ansonsten: Natürlich wird niemand fürs Herumlungern an der Uni bezahlt. Wer seine komplette Ausbildungszeit allerdings in 6 Jahren herumbekommt, hat damit schon die absolute Mindestzeit erreicht – und in dieser Zeit wahrlich "etwas" geleistet. Sicherlich, davon kann sich die Gesellschaft abstrakt nichts kaufen, aber ein wenig Gegenwert dafür wäre schon fein.

    Darum muß sich natürlich an sich der Arbeitnehmer selbst kümmern und derartige Ausbeuterangebote abschlagen – beim Anwalt ist es aber doch noch etwas anderes. Der trägt nicht nur enorme Verantwortung, sondern ist auch noch "Organ der Rechtspflege" – d.h. es wird weit mehr von ihm erwartet, als nur irgendwie am Markt Geld zu machen.

    Die Vorstellung mag antiquiert wirken, hat aber teilweise wirklich ihre Berechtigung – und wenn Sie zum Anwalt gehen, werden Sie auch froh darüber sein, wenn ihr Gutachten nicht vom 1000€-Hilfsanwalt hingerotzt wurde, der nebenbei noch Fritten verkauft.

  31. Michael meint: (24.1.2008 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    @22(sebausat) "…und wenn ich wochend kann krieg ich.."

    Hm. Welche Uni?

    scnr

  32. auch so einer meint: (24.1.2008 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Manches geht m.E. jetzt doch etwas durcheinander.

    Stichwort "Dauer des Studiums und Rückschluss auf Gehaltsminimum":
    Manch einem – juristisch bewanderten – Kommentator ist offensichtlich der Wortlaut des § 26 Abs. 1 BORA nicht bekannt, obwohl ein Blick ins Gesetz ab und an doch die Rechtsfindung erleichtern soll. Hier kann man nachlesen (empfohlen):
    brak.de/seiten/pdf/Berufs...eln/BORAStand01.07.06.pdf
    Dabei geht es um die Faktoren Kenntnisse, Erfahrungen, Haftungsrisiko, Qualifikation, Leistung und Umfang der Tätigkeit des angestellten Anwalts.

    Stichwort "Allein der Umsatz zählt":
    Aus Sicht eines REIN aus betriebswirtschaftlicher Sicht denkenden "anstellenden" Anwalts ist dies wohl grundsätzlich zutreffend. Jedoch handelt es sich bei einer Anwaltskanzlei nicht um einen reinen Gewerbebetrieb, denn darin arbeiten immerhin Anwälte, die Organe der Rechtspflege sind und ebenso den einschlägigen Berufsrecht unterstehen. Dass in diesem Berufsrecht gewisse Grundprinzipien für die Berufsausübung geregelt werden halte ich für sinnvoll und zwingend erforderlich. Und dazu gehört auch § 26 BORA.

    Einem angestellten Anwalt wird gerne vorgehalten, dass er nicht den Umsatz einbringt, den der anstellende Anwalt sich erhofft. Dies wäre dann fair, wenn der angestellte Anwalt überhaupt die Möglichkeit hätte, entsprechende Umsätze zu erbringen. Ein angestellter Anwalt kann gar nicht die Bekanntheit, Erfahrung und die Kenntnisse eines langjährigen anstellenden Anwalts (> gewachsener Mandantenstamm) haben (wenn doch, dann wäre er selbständig). Entsprechend umsatzstarke Mandate wird er daher kaum erhalten. Wenn doch, dann nur auf Zuweisung vom anstellenden Anwalt und dabei werden die Umsätze sicherlich nicht auf das Referat des angestellten Anwalts gebucht. Neue Mandate werden darüber hinaus in der Regel vom Sekretariat entsprechend der Umsatzstärke nach Anweisung verteilt.

    Es stellt daher m.E. nur eine Worthülse dar, wenn angestellte Anwälte damit abgespeist werden, sie würden nicht genug Umsatz machen.

    Ich spreche gerne davon, dass die angestellten Anwälte eine ähnliche Lobby haben wie Erntehelfer aus Kasachstan, so dass die anstellenden Anwälte in ihrer Gestaltung der Verträge und Arbeitsentgelte doch eher frei zu agieren im Stande sind. Oder habt ihr schon mal einen Protestmarsch von Junganwälten in irgendeiner deutschen Innenstadt gesehen?

    Was wird Junganwälten gesagt, wenn sie zu ihrem cheffe sagen: "Ich will mehr Geld"? Nicht selten kommt da wohl die Antwort: "Wenn Sie meinen, nicht genug zu verdienen, dann können Sie gerne gehen!". Im Hinblick auf die Zulassungszahlen, den enorm gestiegenen Wettbewerbsdruck und den Versuch den Lebenslauf nicht mit Zeiten der Agentur für Arbeit zu füllen, wird wohl kaum ein Junganwalt darauf eingehen. Und in einem Bewerbungsgespräch wird man kaum bei seinen Gehaltsvorstellungen verbleiben können, so man denn in ein Beschäftigungsverhältnis gelangen möchte.

  33. SvenC meint: (24.1.2008 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Ich finde, die Herren sollten generell nach Leistung bezahlt werden! Lügner, Betrüger und Verleumder sollten gar nix bekommen.

  34. Referendar meint: (24.1.2008 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    …und die sofortige Beschwerde (zum BGH) ist zugelassen. Geht das für so´ne Anwaltsgerichtssache auch nach der Frist des 569? Wurde das weiterbetrieben?

  35. TL meint: (24.1.2008 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    @auch so einer meint:
    "Oder habt ihr schon mal einen Protestmarsch von Junganwälten in irgendeiner deutschen Innenstadt gesehen?" – Das ist doch aber Sache genau dieser ach so armen Junganwälte.
    Das meiste Andere, was Sie schreiben, trifft auf viele andere Berufsgruppen auch zu.

    "Im Hinblick auf die Zulassungszahlen, den enorm gestiegenen Wettbewerbsdruck und den Versuch den Lebenslauf nicht mit Zeiten der Agentur für Arbeit zu füllen, wird wohl kaum ein Junganwalt darauf eingehen. Und in einem Bewerbungsgespräch wird man kaum bei seinen Gehaltsvorstellungen verbleiben können, so man denn in ein Beschäftigungsverhältnis gelangen möchte."
    Warum ist der Wettbewerbsdruck so hoch? Doch auch, weil mehr Menschen diesen Beruf gewählt haben, als derzeit gebraucht werden. In jeder anderen Branche bleibt da auch nur die Möglichkeit zu den Besseren zu gehören, niedrige Löhne zu akzeptieren oder umzusatteln. Warum sollte das für Anwälte anders sein?

  36. auch so einer meint: (25.1.2008 um 11:01) AntwortenReply to this comment

    Offensichtlich wurde leider mein Beitrag (32) nicht genau gelesen. Anwälte sind nicht einfach mit "vielen anderen" Berufsständen/-gruppen zu vergleichen. Bei Steuerberatern könnte man eine vergleichende Betrachtung heranziehen.
    Ansonsten nochmals:
    Unangemessen niedrige Löhne im Sinne des § 26 BORA sind grundsätzlich nicht hinnehmbar. Ob diese Vorschrift manch einem nicht gefällt, kann daher dahin stehen.

    Von "ach so armen Junganwälten " zu sprechen, ist unangebracht. Auf Grund der gewählten Formulierung drängt sich einem schon fast der Eindruck auf, dass dabei u.a. Ignoranz, Simplifizierung und Überheblichkeit mitspielt. In eine sachliche Diskussion gehört dies m.E. indes nicht hinein.

    Es gibt Redenswendungen die lauten: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold" oder auch rustikaler: "Wenn man von was keine Ahnung hat, einfach mal Schnauze halten" (frei nach Dieter Nuhr)

  37. R.A. meint: (25.1.2008 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    @27, Sebastian:
    > Es geht doch nicht darum wer ein besserer
    > Mensch ist, sondern welchen Wert die
    > angebotene oder geleistete Arbeit hat.
    Exakt"
    Und der Wert einer Arbeit bemißt sich nicht an einem formalen Bildungsabschluß oder den Maßstäben eines Gerichts – sondern der wird am Markt ermittelt.
    Wenn ein Studium hilfreich ist, dort wertvollere Arbeit anbieten zu können, ist das fein für den Betreffenden.
    Wenn dies aber nicht der Fall sein sollte, weil Juristenschwemme und fehlende persönliche Zusatzqualifikationen entgegenstehen, dann war das Studium vielleicht der falsche Weg, dann ist es halt lukrativer, sich an eine Kasse zu setzen.

    Und daran kann ich nichts "sittenwidriges" erkennen – ganz im Gegenteil.

  38. R.A. meint: (25.1.2008 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    @30, Lurker:
    > Ihr Stichwort “Beamtenmentalität” ist
    > köstlich – wo sehen sie hier einen Beamten?
    Das Beispiel zeigt doch recht gut, daß man eine Beamtenmentalität haben kann, auch wenn Richter formal keinen Beamtenstatus haben.
    In der Denke sind sie (zumindestens die hier diskutierten) tief verfangen in den Strukturen des öffentlichen Dienstes.

    Und in diesen Strukturen zählen eben in erster Linie formale Qualifikationen, nicht die erbrachte Leistung.
    Und nur wer dieser Mentalität verhaftet ist kann auf die Idee kommen, ein Studium würde automatisch das Recht geben, mehr zu verdienen als ein RENO-Angestellter.

    > Der trägt nicht nur enorme Verantwortung,
    > sondern ist auch noch “Organ der
    > Rechtspflege”
    Der Begriff wurde in meiner Zeit als Gerichtsschöffe ab und zu mal erwähnt, meistens ironisch.

    Ich weiß nicht, welche Tätigkeiten konkret damit verbunden sind (mein Eindruck damals war: keine).
    Wenn nun aber "Organ der Rechtspflege" irgend eine konkrete Leistung bedeuten sollte, und nicht nur zum inhaltslosen Blähwort geworden ist, dann müßte konsequenterweise die öffentliche Hand das auch finanzieren.
    In der Gehaltsdiskussion sollte es wohl keine Rolle spielen.

  39. Günter Frhr.v.Gravenreuth meint: (25.1.2008 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    Also bei mir bekommen schon Studenten (Jura) 10,-/Stunde.

  40. R.A. meint: (25.1.2008 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    @GvG:
    Logisch.
    Angebot und Nachfrage.
    Und es gibt halt nicht viele Leute, die skrupellos genug sind für solche Geschäftsmodelle.

  41. AlterEgo meint: (25.1.2008 um 19:58) AntwortenReply to this comment

    @ R.A.

    Ein Rechtsanwalt wird nunmal für das Fachwissen und seine soziale Kompetenz bezahlt. Und muss auch haften, wenn er etwa oberste Rechtsprechung nicht kennt.

    Von daher kann man nicht einfach mal einen Bauarbeiter ein Gutachten zu einem Fall schreiben lassen und hoffen, dass der Mandant damit zufrieden sein wird.

    Ein guter Anwalt wird sicherlich eine gute Auslastung erreichen; von daher stimmen die "Kunden" schon mit den Füßen ab. Also keine Aufregung.

    Zeig mir doch bitte, wo es vergleichbar qualifizierte Personen gibt, die nach jahrelange Beschäftigung, 2 harten Staatsexamen und Praktika ähnliches Wissen wie ein Volljurist haben.

    Es ist nicht nur ne Urkunde, die man nach dem 2. bekommt. Darin ist ebend das Know How eines Berufs verkörpert.

  42. Hootch meint: (25.1.2008 um 21:58) AntwortenReply to this comment

    @42, AlterEgo:
    "Zeig mir doch bitte, wo es vergleichbar qualifizierte Personen gibt (…)"

    Gern. Bitteschön: http://de.wikipedia.org/wiki/Arzt
    Einstiegsgehalt 3420 €. Immerhin ca. 1100€ mehr, aber auch unschönere Arbeitszeiten und -bedingungen: marburger-bund.de/marburg...bericht-Presse-180907.pdf

    Grüße!

  43. Sanníe (Link) meint: (26.1.2008 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    Ja, die armen Arbeitgeber. Ich frage mich schon lange, wann in Stellenanzeigen unter "Wir bieten" die Formulierung "…und den ganzen Tag ein Dach über dem Kopf" auftaucht.

  44. M. meint: (27.1.2008 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    #40: Ja und? Ich zahle hier im Osten Informatikstudenten mindestens 11€/h. Drunter sind kaum welche zu kriegen, die saubere Arbeit abliefern.

    #42: Ganz schön arrogant, was? Was ist mit dem Bauingenieur, der als Tragwerksplaner für Menschenleben verantwortlich ist oder dem Berufsfeuerwehrmann, der besonnen mit einem sitzendem Handgriff nach dem anderen Unfallopfer aus zusammengestauchten Autos schneidet? Aus dem bestehen zweir Prüfungen, die vor allem Schema F erfordern eine besondere soziale Kompetenz abzuleiten, ist weit hergeholt. Ich hab schon Rechtsanwaltsgehilfinnen gesehen, die ihre Chefs nicht nur in Sachen BraGO in den Schatten gestellt haben.

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