Kernig soll es klingen

Einfachste Mittel reichen der Staatsanwaltschaft Wuppertal, Beschuldigte in Angst und Schrecken zu versetzen. In diesem Fall die Betreffzeile eines Briefs an den Beschuldigten:

Tatvorwurf: Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel, Erwerb von BtM (§ 29 Abs. 1 BtMG).

Was hat der Beschuldigte tatsächlich getan? Er hatte Marihuana im Auto dabei, und zwar die stolze Menge von 0,9 Gramm. Klingt für mich mehr nach Besitz. Weniger nach Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel und Erwerb. Der Besitz wird im Strafgesetz auch erwähnt, taucht im Betreff des Briefes aber nicht auf.

Klingt wahrscheinlich einfach zu lasch.

Auslagen – exklusiv für Pflichtverteidiger

Heute mal was zum Schmunzeln. Leider exklusiv für Leser, die sich im Anwaltskostenrecht auskennen. Ich zitiere die Stellungnahme eines Bezirksrevisors:

Rechtsanwalt Vetter ist am 1. Oktober 2007 zum Pflichtverteidiger für den Freigesprochenen M. bestellt worden. Da Rechtsanwalt Vetter nach § 52 Abs. 1 RVG nur Wahlverteidgergebühren von seinem Mandanten verlangen kann, erstreckt sich dessen Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse auch nur auf die Wahlverteidigergebühren (vgl. § 52 Abs. 2 RVG).

Die Auslagen im Sinne von Teil 7 VV RVG können daher nur im Rahmen der Pflichtverteidigervergütung geltend gemacht werden (§ 55 RVG).

So, so, die armen Wahlverteidiger. Im Gegensatz zu ihren aus der Staatskasse entlohnten Kollegen müssen sie nach Auffassung des Bezirksrevisors Fotokopien, Porto, Telefon und Dienstreisen selbst bezahlen. Dann ist es ja ein wahres Glück, kein Geld vom Mandanten, sondern vom Staat zu bekommen.

Dem gesamten RVG, insbesondere den zitierten Paragrafen kann ich diese wüsten Behauptungen aber nicht entnehmen. Ich frage mich auch, wieso mir die sonst so knausrigen Rechtsschutzversicherungen in Verkehrsstrafsachen anstandslos Auslagen bezahlen, obwohl mir diese als Wahlverteidiger gar nicht zustehen. Aber wahrscheinlich bin ich dumm und der Bezirksrevisor hatte tatsächlich nur Zucker im morgendlichen Tee.

Selbst dann stellt sich die Frage nach dem Sinn seines Protestes. Er schreibt ja selbst, dass die Auslagen jedenfalls als Pflichtverteidigervergütung erstattungsfähig sind. Im Ergebnis möchte er also nur, dass ich dieselben Zahlen noch mal auf einem weiteren Blatt Papier einreiche.

„So was geht dann unter“

Da ich ihn sowieso nicht mehr gelesen habe, bestellte ich Mitte letzten Jahres den „Strafverteidiger“ ab. Es reicht nicht mehr, den Großteil des Heftes relativ lieblos mit Urteilen im Fließtext zu füllen, die man alle problemlos online abrufen kann. Überdies habe ich durch unser Abo bei beck-online Zugriff auf das Konkurrenzprodukt NStZ und den NStZ-Rechtsprechungsreport.

Die Kündigung schickte ich an die Wolters Kluwer Deutschland GmbH in Neuwied. Diese steht auf dem Adressaufkleber als Absender. Die Kundennummer vom Adressaufkleber gab ich ebenfalls an. Irgendwann Ende des Jahres stellte meine Sekretärin fest, dass die Kündigung noch nicht bestätigt ist. Wir erinnerten also.

Und blieben ohne Antwort. Jetzt kriege ich die Jahresrechnung 2008 für den Strafverteidiger. Die 189,90 € werden auch gleich abgebucht. Ich rufe bei der Sachbearbeiterin an. Die weiß gleich Bescheid: „Wir sind die Schweitzer Sortiment OHG. Das Abo haben Sie über uns bestellt, nicht direkt über den Verlag.“

Da war was dran, wie mir ein zweiter Blick auf die Rechnung zeigte. Frau N. versicherte mir nach einem Blick in den Computer, es sei keine Kündigung vermerkt. Sie hielt es auch nicht für sonderlich wahrscheinlich, dass der Verlag Kündigungen weiterleitet, die direkt an ihn gerichtet werden. „So was geht dann unter, das ist leider so.“

Dass der Wolters Kluwer Verlag aber unsere Kündigung und Nachfrage einfach in die Ablage P befördert, wundert mich schon. So ein kleiner Hinweis an uns, dass das vor etlichen Jahren bestellte Abo über einen Dienstleister läuft und dort zu kündigen ist, wäre nett gewesen. Allerdings hätte es dem kurzfristigen Umsatz geschadet.

Aber auch nur dem kurzfristigen.

Manches wird billiger

Unsere Telefonanlage von Siemens hat zwar schon einige Jahre auf dem Buckel. Aber sie funktioniert. Was den guten alten Grundsatz ins Spiel bringt: Never change a running system. Zumal die Apparate designmäßig immer noch akzeptabel sind.

Zum Jahresende 2007 habe ich allerdings den Vertrag gekündigt, um Optionen prüfen zu können. Aber die Beratung durch die Telefonfirma ergab, dass es eigentlich nichts Neues gibt. Außer ein paar Gimmicks vielleicht, die man nicht begreift und im Alltag nicht braucht.

Mit meiner Idee, doch den monatlichen Mietpreis zu reduzieren, konnte sich die Telefonfirma anfreunden. Der Berater wollte mal kalkulieren. Jetzt liegt mir das Angebot vor. Ich bin positiv überrascht. Fast 2/3 Preisnachlass bei einer Vertragsverlängerung um 36 Monate.

Ich unterschreibe jetzt den neuen Vertrag und gut is‘.

Haftbedingungen kommen im Landtag an

Im Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags gab es gestern eine heftige Kontroverse um die menschenwürdige Unterbringung in den Justizvollzugsanstalten. Häftlinge machen deshalb, wie berichtet, über Anwälte finanzielle Ansprüche gegen das Land geltend. Es gibt momentan 158 solcher schwebenden Verfahren, räumte die Justizinisterin ein.

In einem ist das Land durch das Landgericht Detmold zur Zahlung von 5.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Kleve dagegen hat die Klage eines Gefangenen abgewiesen, der 10.125 Euro haben wollte. Die Justizministerin und der FDP-Abgeordnete Robert Orth verwiesen auf jahrzehntelange Zustände aus SPD und SPD/Grünen-Regierungszeiten. SPD und Grüne verlangen vehement sofort einen Scham-Schutz in den Zellen.

Unterdessen eskaliert der Streit zwischen Michael Bertrams, dem Präsidenten des Oberwaltungsgerichts, und Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU). Bertrams hatte kritisiert, der persönliche Referent von Justiz-Staatssekretär Jan Söffing (FDP) sei ohne obligate Erprobung befördert worden. Bertrams warf der Spitze des Ministeriums deshalb „Willkür“ in der Amtsführung vor. Dazu wollte die Ministerin gestern dem Rechtsausschuss des Landtages berichten. Doch im Vorfeld schon warnte Bertrams sie: Ihr Bericht gebe seine Kritik nicht wieder – sie möge die Parlamentarier doch vollständig darüber informieren. „Das hat sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit selbstverständlich getan“, versicherte ihr Sprecher Ulrich Hermanski auf Anfrage. (pbd)

Die Zweifel des Gerichts

Ein harmloser Zivilprozess. Das Gericht möchte Zeugen hören. Ein Termin wird anberaumt. Sofort nach Eingang der Ladung weist der Prozessbevollmächtigte des Klägers – unser Gegner – darauf hin, dass er an dem Tag keine Zeit hat. Er muss einen Termin am Oberlandesgericht wahrnehmen; seine zwei Kolleginnen seien verhindert.

Eine alltägliche Angelegenheit. Wäre da nicht der Amtsrichter. Der fordert den Anwalt auf, seine Verhinderung glaubhaft zu machen. Was nichts anderes bedeutet, als dass er es für möglich hält, dass der Anwalt lügt.

Das lässt der Anwalt jedenfalls nicht unkommentiert. Er schreibt unter anderem:

Soweit das Gericht den Angaben des Unterzeichners keinen Glauben schenkt, dass dieser einen seit längerer Zeit beim Oberlandesgericht anberaumten Termin wahrzunehmen hat, nimmt der Unterzeichner diese geäußerten Zweifel persönlich. Gleichwohl fügen wir eine Kopie der Ladungsmitteilung des Oberlandesgerichts bei. Sollte das Gericht diese einfache Kopie nicht ausreichen lassen, ist der Unterzeichner selbstverständlich bereit, eine vom Senatspräsidenten beglaubigte Kopie beizubringen.

So weit wollte der Richter dann doch nicht gehen. Er hat den Termin verlegt, wegen „Terminskollision bei nicht möglicher Vertretung“. Schade, an dem Tag habe ich Zeit. Einer der wenigen Fälle, in denen ich wirklich gerne verhindert gewesen und ein Verlegungsantrag mir eine persönliche Freude gewesen wäre.

Porno2Porno wird riskant

Pornos sind in Tauschbörsen beliebt. Vielleicht auch deswegen, weil sich die Filesharer bisher auf der sicheren Seite wähnten. Oder schon mal was von Filmverlagen aus der Schmuddelecke gehört, die abmahnen?

Überdies wird es seit jeher als grünes Licht gewertet, dass die meisten XXX-Produzenten darauf verzichten, ihre Originalmedien mit Kopierschutz zu versehen. Damit wird zwar die Privatkopie legal, der Tausch im Internet aber nicht.

Wie auch immer, die Freunde nackter Tatsachen, die Kauf- oder Leihgebühren scheuen und sich in Tauschbörsen versorgen, müssen künftig mit Ungemach rechnen. Eine Regensburger Anwaltskanzlei verschickt im Auftrag von Erotik-Filmverlagen Abmahnungen an Uploader.

An die Namen und Adressen der Nutzer kommen die Anwälte über Strafanzeigen. Denen gehen die Staatsanwälte nicht nur nach, weil Meisterwerke wie Anal-Qual 9, Amateur Piss 7 und Drunken zugeritten 12 sicherlich etwas Farbe in den tristen Strafverfolger-Alltag bringen. Sondern weil neben der Urheberrechtsverletzung auch das Verbreiten pornografischer Schriften naheliegt; Minderjährige können sich ja ebenfalls Zugang zu Tauschbörsen verschaffen.

In einem aktuellen Fall ist die Staatsanwaltschaft immerhin bereit, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, wenn die möglichen „Raubkopien“ herausgegeben werden.

Die Urteils-AG

Strafrichter sind auch deswegen gerne Strafrichter, weil sie dann so wenig mit Zivilrecht zu tun haben. In Fällen, in denen es um Geld geht, wird die Freude mehr und mehr getrübt. Der emsige Gesetzgeber schafft nämlich Regelungen wie § 111i Strafprozessordnung. Die sind nicht nur fast unverständlich, sondern auch in der Lage, ein normales Gerichtsverfahren ins Chaos zu stürzen.

Das Gericht muss sich wegen derartiger Vorschriften nicht nur mit ohnehin schon sperrigen Dingen wie Einziehung, Verfall und Wertersatz rumschlagen. Sondern es wird auch aktiver Part der Vermögenrückgewinnungshilfe für die Geschädigten. Denen soll der Gang zum Zivilgericht zwar nicht unbedingt erspart, auf jeden Fall aber erleichtert werden.

Kurz gesagt: Das Strafgericht soll im Regelfall bereits alle Feststellungen zur Schadenshöhe treffen. Es genügt also nicht mehr, festzustellen, dass jemand in ein Haus eingebrochen ist und einen Fernseher mitgehen ließ. Im Zweifel darf das Gericht dem Beschuldigten nicht nur seine Strafe aufbrummen. Es muss auch ermitteln, was der Fernseher wert war. Und es muss vieles dafür tun, vorhandes Vermögen des Beschuldigten im Interesse der Geschädigten zu sichern. Hört sich simpel an, aber man muss das Prinzip mal auf Serientaten oder komplexere Wirtschaftsdelikte übertragen und man ahnt, welche Buchhaltertätigkeit und Hilfs-Gerichtsvollzieherdienste ausgerechnet die zur schnellen Erledigung ihrer Sachen verpflichteten Strafrichter machen müssen.

In genau so einer Angelegenheit versammelte jetzt das Gericht den Staatsanwalt und die Verteidiger in stiller Runde, um zu klären, wie man mit der Vermögensseite einigermaßen zu Rande kommt.

Die konstruktive Debatte ging dann am Ende so weit, dass der Vorsitzende Richter den Kuli hielt und alle Anwesenden gemeinsam den Urteilstenor formulierten. Mitten im Schreiben stockte der Richter, schaute uns an und sagte: „Das hätte ich mir nicht träumen lassen, dass ich eines Tages mit Anwälten am Urteil schreibe.“

Staatsanwaltschaft meldet „Land unter“

Land unter – so heißt es seit gestern in der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Fast die Hälfte des Personals dieser Strafermittlungsbehörde kann vor lauter Arbeit nicht mehr aus den Augen gucken. Denn mehr als die andere Hälfte fehlt. In der gestrigen Personalversammlung haben 113 Bedienstete das Justizministerium „auf dem Dienstweg“ darüber informiert, dass sie schlichtweg überlastet sind. Heinz Köllmannn, der Vorsitzende des Personalrats, erwartet heute noch mehr dieser Überlastungsanzeigen; sie sind in der Justiz der letzte Hilfeschrei vor dem Ertrinken.

Köllmann hat ausgerechnet: Gegenüber dem normalen Personalbestand fehlten im vorigen Jahr der Staatsanwaltschaft 30,94 Stellen. Das sei der landesweite Durchschnitt, heißt es dazu lakonisch seit Monaten im Justizministerium. Dass ist für die Behörde in Düsseldorf kein Trost, ihr fehlen durchgehend zusätzlich 21,5 Stellen durch Krankheit. Ein Staatsanwalt schildert den dramatischen Zustand: „Wenn ein Kollege krank wird, müssen andere die Akten übernehmen, werden damit überschüttet. Dann werden die krank. Und das geht immer so weiter!“

Personalratschef Köllmann kommentiert: „52,44 fehlende Kräfte können dauerhaft nicht aufgefangen werden. Die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Aufgaben ist nicht mehr gewährleistet“. Und: „Das politische Ziel einer verstärkten Bekämpfung der Kriminalität kann so nicht erreicht werden“. Er weiß, wovon er spricht. Köllmann ist hauptberuflich Oberamtsanwalt, klagt also im Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität vor Strafgerichten selber an. 48 863 solcher Verfahren sind “von gerade ‚mal 14 Kolleginnen und Kollegen bearbeitet worden“.

Der Deutsche Amtsanwaltsverein kämpft auf politischer Ebene gegen diese Zustände. Heinz Köllmann ist der Vorsitzende der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen. Vor kurzem wollte er im Rechtskreis der CDU-Landtagsfraktion das Problem „am Beispiel der Staatsanwalt Düsseldorf“ besprechen. „Die kritikabweisende Teflon-Beschichtung von Politikern“, erinnert er sich, „ist einfach unglaublich frustierend. Die schütteln sich einmal. Und machen ungerührt weiter“. (pbd)

Kurzes Gespräch

Die Anwaltsverhinderungsstrategie mancher Richter nimmt schon bizarre Züge an. Heute richtet mir meine Sekretärin aus, ein Richter bitte um Rückruf. Er hat vor einigen Tagen meinen Mandanten in Untersuchungshaft geschickt. Ich habe mich, schon um die Zweiwochenfrist für den Haftprüfungstermin in Gang zu setzen, sofort gemeldet und Haftprüfung beantragt.

Jetzt wollte der Richter wissen, wie es mir möglich gewesen sei, so kurzfristig ein Mandat von meinem Auftraggeber aus der Justizvollzugsanstalt zu erhalten. Immerhin habe er doch keine Telefonerlaubnis erteilt. Das hat er meiner Sekretärin als Grund dafür mitgeteilt, warum er noch heute mit mir sprechen will.

Ich kann nur mutmaßen, was der Hintergedanke dieser Anfrage war. Wollte der Richter meinen Haftprüfungsantrag als unzulässig zurückweisen? Mit der Begründung, ich hätte gar keinen Auftrag? Jedenfalls kann ich keine sonderlich rechtsstaatlichen Motive darin erkennen, wenn sich ein Richter dafür interessiert, wie der Beschuldigte an einen Verteidiger gekommen ist.

Interessant ist auch, dass der Richter offensichtlich davon ausging, dass mir definitiv kein Mandat erteilt wurde, bevor ihm mein Mandant vorgeführt wurde. Hätte nicht eher die Annahme nehegelegen, dass die Polizei in dem knappen Dreivierteltag, den mein Mandant vor dem Termin beim Richter bei ihr verbringen durfte, dem Beschuldigten die Kontaktaufnahme mit mir erlaubt hat? So wie es eigentlich selbstverständlich ist?

Das Gespräch war schnell zu Ende. Der Richter legte auf, als er merkte, dass ich seine Anfrage als Zumutung empfinde.

Neues Grundrecht

Seit heute gibt es in „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Das Bundesverfassungsgericht hält die Online-Durchsuchung zwar für grundsätzlich zulässig, knüpft daran aber hohe Voraussetzungen.

Die Online-Durchsuchung ist danach nur möglich, wenn wenn „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“. Ob und was darunter zu verstehen ist, wird man noch hinterfragen müssen.

Mir ist das derzeit nicht möglich, weil ich in einem Gerichtstermin bin.

Bericht in der Welt.

„Vermieter“ Stadt spielt nach eigenen Regeln

Die Stadt Düsseldorf betreibt sogenannte Obdachlosenunterkünfte. Sogenannte, weil viele dieser Häuser für die Bewohner längst zur Heimat geworden sind.

Nehmen wir die derzeit fünfköpfige marokkanische Familie P. Vater und Mutter haben immer gearbeitet, aber wenig verdient. Seit 27 Jahren lebt die Familie auf 70 Quadratmetern. Auch wenn draußen alles zerfällt, in ihrer Wohnung haben sie viel selbst renoviert und sich ordentlich eingerichtet.

Zuletzt zahlte die Familie für die Wohnung 387 €. Am 14. Januar 2008 trat eine neue Gebührensatzung in Kraft. Mit Datum vom 15. Januar 2008 verschickte die Stadt entsprechende neue Bescheide.

Ab Februar muss Familie P. 603,90 € zahlen. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind das auf einen Schlag 56 % mehr.

Wenn Familie P. eine normale Wohnung gemietet hätte, wäre eine Mieterhöhung in dieser Höhe unwirksam. Denn im freien Wohnungsbau gilt eine Kappungsgrenze. Die Miete darf in drei Jahren maximal um 20 % steigen.

So viel Anstand, gegenüber den Ärmeren wenigstens auch so eine Regelung einzubauen, haben die Düsseldorfer Politiker offensichtlich nicht. Aber vielleicht belehrt sie ja das Verwaltungsgericht, dass man den zwingenden Mieterschutz nicht einfach umgehen kann – zumindest bei langjährigen „Einweisungsverhältnissen“.