14.2.2008

Riegelschloss

Heute musste ich zum ersten Mal eine Klage gegen einen eigenen Mieter erheben. Der Mieter hat zum 31. Januar 2008 selbst gekündigt. Aber aus irgendwelchen Gründen schafft er es nicht, mir die Schlüssel zur Wohnung zukommen zu lassen.

Keine Reaktion auf Mails oder Anrufe. Keine Nutzungsentschädigung für Februar.

Jetzt berichtet mir der Hausmeister auch noch, dass der Mieter vor einiger Zeit ein Querriegelschloss installiert hat. Da brauche ich für die Räumung demnächst womöglich nicht nur einen Gerichtsvollzieher. Sondern auch einen Gebäudeöffnungsexperten, der uns preiswert und ohne große Schäden Zugang verschafft. Immerhin weiß ich, wie ich an den rankomme.

38 Kommentare zu “Riegelschloss”

  1. Martin meint: (14.2.2008 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    Kann man sich in solchen Fällen nicht einfach darauf berufen, dass der Mieter gekündigt hat. Das Schloss auswechseln und gut ist? Mit einem Schlüssel, welcher nicht mehr zur Tür passt, kann der ehemalige Mieter doch ohnehin nichts mehr beweisen?

  2. isi meint: (14.2.2008 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    @Martin:
    Das Problem dürfe eher sein, in die Wohnung 'reinzukommen… ;-)

  3. Thomas meint: (14.2.2008 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    Link funktioniert nicht.

    @1: Um das Schloss auszuwechseln, müssen die Sportsfreunde der Sperrtechnik ja erstmal reinkommen.

  4. Udo Vetter meint: (14.2.2008 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    Ich habe schon Vermietern geholfen, welche die Wohnung selbst "geräumt" haben. Vorwurf: Hausfriedensbruch. Selbstjustiz kommt bei den Staatsanwaltschaften oft nicht gut an.

  5. Philipp meint: (14.2.2008 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    Der Link zum Schlossbild gilt leider nur für Kunden, nur für das Foto meld ich mich da jetzt aber nicht an…

    Viel Erfolg beim – ausnahmsweise – legalem Einbruch ;)

  6. 2026 meint: (14.2.2008 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Der Link geht nicht. Zumindest nicht so wie er soll.

  7. Matthias meint: (14.2.2008 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    Bei Google mal nach ikon protectorriegel drs schauen. Sieht stabil aus.

    ~Mat

  8. studSB meint: (14.2.2008 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    nicht verzagen herr vetter, immer schön klagen :-)

  9. der echte n.n. meint: (14.2.2008 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    ist der preiswerte gebäudeöffnungsexperte zufälligerweise ein mandant aus dem strafrechtlichen dezernat, der noch eine offene rechnung abarbeiten muss!?
    ;-)

  10. Johannes meint: (14.2.2008 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    Hi!

    Kann man solche Riegel normalerweise nicht nur von innen abschließen??
    Wenn dem so ist, dann müsste man ja von außen in die Wohnung kommen… außer der Mieter hat sich in der Wohnung verschanzt.

  11. A. John meint: (14.2.2008 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    @ 4: Ich habe schon Vermietern geholfen, welche die Wohnung selbst “geräumt” haben. Vorwurf: Hausfriedensbruch.
    Es ist oft die schiere Verzweiflung von Vermietern, die wegen ausbleibender Mietzahlungen vom Bankrott und der Zwangsversteigerung ihres WEG bedroht sind.
    In Wiesbaden z.B. gilt der Grundsatz: Der Mieter hat immer Recht.
    Was bin ich froh, mich nicht mehr mit diesem Irrsinn herumschlagen zu müssen. So toll ist die Rendite nicht, dass ich mir das nochmal antue.

  12. A. John meint: (14.2.2008 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    @ 10: Kann man solche Riegel normalerweise nicht nur von innen abschließen??
    Es gibt auch welche, die von außen schließbar sind. Wenn man da rein will, braucht man einen Generalschlüssel, den hat i.d.R. aber nur der Hersteller und die KriPo. Andernfalls ist ein neues Türblatt fällig.

  13. PeterPetersen meint: (14.2.2008 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    Sehr schön. Und dann Berliner Räumung?
    Oder kann man den Mieter bereits riechen?

  14. Neuling meint: (14.2.2008 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    @UV: Sind denn die Ihnen bekannten Gebäudeöffnungsexperten verfügbar, oder sitzen die noch ein ?

  15. cg meint: (14.2.2008 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht schreiben Sie Ihrem Mieter einfach mal eine E-Mail mit den Stichwörtern: Al Qaida, Schmutzige Bombe oder Globalisierungsgegner. Dann kommen die vermummten Jungs mit den Maschinenpistolen und holen ihn schon aus der Wohnung raus.
    (Na gut, Sie müssen es irgendwie einrichten, eher aus der U-Haft rauszukommen als der Mieter, damit sie ihn aus der Wohnung aussperren können. :) )

  16. Hootch meint: (14.2.2008 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    @9, echter n.n.:
    Das war auch mein erster Gedanke.

    @ Udo:
    Erkundige Dich doch mal, ob es in Düsseldorf einen Lockpicking- Verein gibt. Die werden das Ding sicher aufbekommen… Wird wohl auch nicht so viel kosten. :-)

    Grüße!

  17. Torsten meint: (14.2.2008 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Hootch: ein Strafverteidiger hat viele Schlossöffnungsexperten in seiner Kundenkartei.

  18. Ziffer 8 meint: (14.2.2008 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    Wenn man Bekannte bei der Feuerwehr hat, dann lässt sich da bestimmt auch was machen. Insbesondere, wenn man eh neue Tür und Schloss erwerben will.

  19. Spectator meint: (14.2.2008 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    Man sollte aber sorgfältig auswählen, denn bei Panzerknacker&Co. hat die Geschwindigkeit häufig oberste Priorität und es ist weitgehend egal, ob Tür und Schloss anschließend hundertprozentig o.k. sind.

    Die "Sportsfreunde" haben sich auf das zerstörungsfreie Öffnen von Schließzylindern spezialisiert und schon so manchen Hersteller von Schließzylindern mit der Diskrepanz zwischen Werbeversprechen und Produkten genervt. Auch heute noch bieten die meisten in DE verkauften Schließzylinder einer zerstörungsfreien Öffnung kein unüberwindliches Hindernis.
    Wenn man den Schließzylinder anschließend gegen einen neuen, qualitativ wirklich hochwertigen Zylinder wechselt, wird sich der Nachmieter bestimmt nicht ärgern.

    Das Anfänger-Set einschließlich Baumarkt-Schließzylinder zum Üben kostet bei den Sportsfreunden übrigens kein Viertel dessen, was mancher Schlüssel-Notdienst für die meist überflüssig zerstörerische Öffnung eines Türschlosses berechnet. Bei Grobmotorikern erübrigt sich eine solche Investition natürlich.

  20. Gert meint: (14.2.2008 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Ganz schön mutig, so etwas gegen eine Vermieter zu machen der von Beruf Anwalt ist.
    Sieht mir fast so aus, als würde die Maus die Katze reizen, bis die Katze dann eben zum Spruch ansetzt ….

  21. Ben meint: (14.2.2008 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Die Idee von #15 find ich gut. neuerdings reicht es ja schon, angeblich etwas gehört zu haben…

  22. Euripides meint: (14.2.2008 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    @15 cg: Viel zu wenig elegant. In die Telefonleitung einhacken und unter dessen Telefonanschluß im Internet nach soziologischen Fachbegriffen suchen…

  23. Judas meint: (14.2.2008 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    "Keine Reaktion auf Mails oder Anrufe."
    Wie riecht es denn so im Treppenhaus?

  24. floh meint: (14.2.2008 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    http://www.lockpicking.org/

    Sportsfreunde der Sperrtechnik

  25. Don meint: (14.2.2008 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    Dieses Video ist wirklich cool: http://www.lockpickshop.com/NM-LOCKPICK-DVD.html

    Vielleicht hilft es :-]

  26. Ziffer 8 meint: (14.2.2008 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Von den Lockpickern:

    Du darfst nur Schlösser öffnen die Dir gehören.
    Für alle anderen Schlösser brauchst Du die Erlaubniss des Besitzers.

    Was zum Schmunzeln für die juristisch bewanderten. :)

  27. JEns M. meint: (14.2.2008 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    @ 26

    Nun ja, aber trifft das nicht genau hier zu? Herr Vetter ist Wohnungseigentümer. Mit der Kündigung hat der Mieter sein Beitzrecht aufgegeben und es ist wieder an den Eigentümer übergegangen.

    Nur mal so wild vor mich ihngedacht ;9

  28. Katharina meint: (14.2.2008 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    Hm, ich kann den Wahrheitsgehalt der Geschichte ja nicht nachprüfen, aber einer meiner damaligen Juraprofs hatte nach eigener Aussage einem Bekannten zur "Selbsträumung" einer Wohnung geraten. Die vom Prof zuvor informell befragte StA im betreffenden Bezirk soll einen zu verschmerzenden Ausgang des Verfahrens in Aussicht gestellt haben…

  29. Ein Bayer meint: (14.2.2008 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    @20: Es gibt da ein Sprichwort: "Ein Anwalt, der sich selbst vor Gericht vertritt, hat einen Idioten zum Mandanten"

  30. Joakim meint: (14.2.2008 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    In dubeo pro reo …

  31. ralph meint: (14.2.2008 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    > Immerhin weiß ich, wie ich an den rankomme.

    das hört sich sehr nach "ehemaliger kunde" an ;)

  32. jemand meint: (14.2.2008 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    wie wäre es wenn du den Zugang zumauerst. Dann kommt der raus. Entweder alleine oder in einer Kiste

  33. Niels meint: (14.2.2008 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter:

    Lassen Sie Ihre Mieter vor dem Abschluss eines Mietvertrags auch einen (rechtskonformen) Selbstauskunfts-Fragebogen ausfüllen?
    Kontaktieren Sie mit dem Einverständnis des Mieters auch den Vor-Vermieter?
    Holen Sie vorab eine Bonitätsauskunft ein?

    Ohne diese Präventivmaßnahmen kann man leider in einigen deutschen Städten kaum mehr wirtschaftlich sinnvoll Wohnungen vermieten.

  34. Kai K. meint: (14.2.2008 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    @ 33:
    Das ist die Erfahrung die wir in unserer Familie nach mittlerweile zwei "eigenhändigen" Räumungen gemacht haben. Der einzige Weg sich vor säumigen Mietern zu schützen, ist sich erst gar keine einzufangen…. alles andere(Räumungsklage) ist zeitraubend und teuer – Im Mietrecht herrscht praktisch Kommunismus. Eigentum existiert nicht mehr… Alles gehört allen – bzw. demjenigen der es "besitzt"…..

    Die Installation eines Riegelschlosses in zeitlicher Nähe der Kündigung ist allerdings ein sehr schlechtes Zeichen. Ist es doch ein Indiz dafür, dass der Mieter bereits des öfteren "mittels Faustrecht zwangsgeräumt wurde" … und entsprechend noch öfters mit Mieten im Rückstand war…. – dieser Praxis wollte er nun offenbar vorbeugen….

  35. MaxR meint: (15.2.2008 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    @13 – das wäre ja dann schon fast ein "übergesetzlicher Notstand", wie von Sch. gerne propagiert. Dann wäre Alles erlaubt.

  36. VTyr meint: (15.2.2008 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    @12 braucht man einen Generalschlüssel, den hat i.d.R. aber nur der Hersteller und die KriPo
    sorry das ist falsch. Wir bauen Zylinder ein und um etc. das ist ein Märchen. Nur bei Schließanlagen gibt es Hauptschlüssel oder GHS Schlüssel die sind dann aber im Schließplan aufgeführt und nicht geheim.
    @19 es ist ein Unterschied ob man im Sessel bequem einnen Zylinder in der Hand hält oder ob er eingebaut mit Zylinderabdeckung in ca. Kniehöhe eingebaut ist…
    Aber in 50% der Fälle ist eh nicht abgeschlossen also nur keine Panik ;)

  37. A. John meint: (15.2.2008 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    @ 36: braucht man einen Generalschlüssel, den hat i.d.R. aber nur der Hersteller und die KriPo
    sorry das ist falsch. Wir bauen Zylinder ein und um etc. das ist ein Märchen.

    http://www.ssdev.org/SSDeV/lausch.php
    http://www.focus.de/politik/deutschland/sicherheit_aid_181471.html

  38. VTyr meint: (16.2.2008 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    zu Link 1 wiederspricht nicht meiner Behauptung das ist ein Nachschlüssel und nicht ein Generalschlüssel! Wenn die wissen was für eine Schließung drinn ist können die "sozusagen" nachbestellen.Ein Generalschlüssel währe z.B. ein Schlüssel der alle Zylinder vom Hersteller X der Serie Y aufschliesen würde.

    zu Link 2 der Lookpicker ist ein altes Tool das zum Knacken von Stiftzylindern benutzt wird, bei Zylindern mit Scheiben oder elektronik bringt das nichts. Da es anscheinend nur 1 Typen deutschlandweit gibt ;) …
    Wer einen 7 Eurozylinder beim Baumarkt kauft und glaubt der ist sicher ist selber schuld…

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