27.2.2008

Kurzes Gespräch

Die Anwaltsverhinderungsstrategie mancher Richter nimmt schon bizarre Züge an. Heute richtet mir meine Sekretärin aus, ein Richter bitte um Rückruf. Er hat vor einigen Tagen meinen Mandanten in Untersuchungshaft geschickt. Ich habe mich, schon um die Zweiwochenfrist für den Haftprüfungstermin in Gang zu setzen, sofort gemeldet und Haftprüfung beantragt.

Jetzt wollte der Richter wissen, wie es mir möglich gewesen sei, so kurzfristig ein Mandat von meinem Auftraggeber aus der Justizvollzugsanstalt zu erhalten. Immerhin habe er doch keine Telefonerlaubnis erteilt. Das hat er meiner Sekretärin als Grund dafür mitgeteilt, warum er noch heute mit mir sprechen will.

Ich kann nur mutmaßen, was der Hintergedanke dieser Anfrage war. Wollte der Richter meinen Haftprüfungsantrag als unzulässig zurückweisen? Mit der Begründung, ich hätte gar keinen Auftrag? Jedenfalls kann ich keine sonderlich rechtsstaatlichen Motive darin erkennen, wenn sich ein Richter dafür interessiert, wie der Beschuldigte an einen Verteidiger gekommen ist.

Interessant ist auch, dass der Richter offensichtlich davon ausging, dass mir definitiv kein Mandat erteilt wurde, bevor ihm mein Mandant vorgeführt wurde. Hätte nicht eher die Annahme nehegelegen, dass die Polizei in dem knappen Dreivierteltag, den mein Mandant vor dem Termin beim Richter bei ihr verbringen durfte, dem Beschuldigten die Kontaktaufnahme mit mir erlaubt hat? So wie es eigentlich selbstverständlich ist?

Das Gespräch war schnell zu Ende. Der Richter legte auf, als er merkte, dass ich seine Anfrage als Zumutung empfinde.

17 Kommentare zu “Kurzes Gespräch”

  1. Frank K. meint: (27.2.2008 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    …ist das etwa der gleiche Richter von "Freitag Nachmittag beim Haftrichter"? ;-)

  2. gant meint: (27.2.2008 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    Wie soll man denn das verstehen?
    Das ist doch erbärmlich – dieser Mensch echauffiert sich darüber, dass seine rechtswidrige Maßnahme letztlich nicht ganz funktioniert haben – und wollte Sie nun ins Gebet nehmen?
    Das ist nicht nur erbärmlich lächerlich, sondern zeugt auch noch von haarsträubender Uneinsichtigkeit.
    Wenigstens ist es ein Indiz für den Vorsatz. Aber als ob das was nützt..

  3. BV meint: (27.2.2008 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    @ 2: Welche rechtswidrige Maßnahme?

  4. Numanoid meint: (27.2.2008 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    Immer wenn ich solche Sachen lese, frage ich mich, ob Freisler eigentlich Kinder hatte.

  5. Lionel Hutz meint: (27.2.2008 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    Es wäre ja zu hoffen, dass es der Richter von Freitag ist, denn dann wäre es hoffentlich ein Einzelfall einer Person, die im nächsten Geschäftsverteilungsplan die Grundbuchsachen abkriegt.

    So muss man leider befürchten, dass es das zwischenzeitliche Selbstverständnis der Justiz ist.

  6. harl3quin meint: (27.2.2008 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    @3: Vielleicht das Recht auf einen Anwalt?

  7. Wat? meint: (27.2.2008 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    Wie – der legte auf? Verabschiedet hat er sich aber schon noch, oder?

    Ok, ein grußloses Auflegen ist natürlich auch vorstellbar, aber eher sind das dann die Kollegen, die ganz dringend in die Frühpension wollen oder noch schnell zu´nem anderen Senat, resp. anderen Zweig.

  8. Jürgen meint: (27.2.2008 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    @4

    Ja, 2 Söhne aus einer 1928 geschlossenen Ehe.

  9. Martin_mb meint: (27.2.2008 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    Naja, bekanntlich ist alles voller Schurkenanwälten, die eingeknastete Leute einfach so verteidigen, gegen deren Willen. Dagegen muß mit aller Härte eingeschritten werden…

  10. koboldmaki23 meint: (27.2.2008 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    Denkanregung(?):
    Ich hab bei solchen Vorkommnissen inzwischen die Vermutung, dass viele Leute intelektuell nicht in der Lage sind, sich an Regeln zu halten, weil so eine Art "mentale Autoargumentation" plus kritische Selbstreflexion inkl. Impulsausführungsverhinderung einfach bei ihnen nicht funktionert.
    Die *brauchen* einfach hin und wieder jemanden, der ihnen eine Standpauke zum Thema Verantwortung und Manieren hält. Anders nehmen sie die Freiheit anderer nicht wahr. Hups, Affekthandlungen, woher kenne ich das bloß?

    Ob der erwähnte Richter dazugehört, entzieht sich *vollkommen* meiner Kenntnis, darüber will ich auch *ausdrücklich* *keine* Aussagen machen. Obiger Absatz stellt lediglich eine Denkanregung dar, der man folgen oder auch nicht folgen kann. Man kann sie durchaus auch als banal verwerfen. :-)
    km23

  11. der echte n.n. meint: (27.2.2008 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    abgesehen von der möglichkeit, dass die polizei pflichtgemäß eine kontaktaufnahme erlaubt hat, wäre es theoretisch auch denkbar, dass der mandant seinen verteidiger bereits vor der verhaftung mandatiert hat.
    all dies sind allerdings umstände die der anwaltlichen schweigepflicht unterliegen und die den richter nichts angehen.

  12. Jörg meint: (27.2.2008 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    Unglaublich, Beschwerde?

  13. h meint: (27.2.2008 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    @12: Die hätte bei Erfolg welchen Effekt?

    Richtig. Keinen.

    Nein, nicht ganz: es wird nur noch schlimmer.

  14. R.A. meint: (27.2.2008 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Mich überrascht, daß diese Richter-Nachfrage ungewöhnlich sein soll.
    Wie wird denn sonst geprüft, ob ein Anwalt wirklich ein Mandat hat?
    Es kann doch umgekehrt nicht sein, daß irgendjemand nach Belieben anrufen kann und für irgendeinen Angeklagten verhandelt – auch wenn der vielleicht weder etwas davon weiß noch gar das will.

  15. AlterEgo meint: (27.2.2008 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    "Wie wird denn sonst geprüft, ob ein Anwalt wirklich ein Mandat hat?"

    Anwaltliche Versicherung…

  16. Lutz Baier meint: (27.2.2008 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    @ Udo Vetter

    "Das Gespräch war schnell zu Ende. Der Richter legte auf, als er merkte, dass ich seine Anfrage als Zumutung empfinde."

    Bei dem gewinnen Sie kein Verfahren mehr! Beweise hin oder her…

  17. J.Wächter meint: (28.2.2008 um 11:24) AntwortenReply to this comment

    Vor zwei Jahren hatte ich eine Petition wegen groben Verstößen gegen die Prozessordnung und Abschneiden der Berufungsklage in einem Fall an das zuständige Justizministerium geschickt. Die die Petition "bearbeitende" Juristin sagte mir, bei solchen Beschwerden kann man "nichts machen" weil die Richter unabhängig sind. Meine Antwort war "dann müssen wir das System verändern, weil aus Sicht der Bevölkerung die Richter an Recht und Gesetz gebunden sind." Sie war über meine Worte offensichtlich so erschrocken und vielleicht auch empört, dass sie sofort den Hörer auflegte. Seither interessiere ich mich für das, was in der realen Justiz vorkommt und werbe dafür, dass die Praxis unseres Rechtsstattes auf den Prüfstand kommen.
    Ein gut geschildertes Beispiel für unserer Rechtspraxis ist das Buch von Stefan Gertei "Abänderung Kindesunterhalt" zu erwerben für 15.-€ unter gerbarn@gmx.de.

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