6.3.2008

Oberflächliche intimere Kontakte

Manchmal lassen Richter ganz subtil Lebenserfahrung raushängen. So in einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf, wo es heißt:

Auf Vorschlag eines der Angeklagten kam man überein, zum Zeitvertreib “Flaschendrehen” zu spielen. Im Verlaufe des Spiels – das nach seinem Charakter auf die Anbahnung jedenfalls oberflächlicher intimerer Kontakte angelegt ist – entledigten sich die Angeklagten jeweils auf Anweisung eines Mitspielers nach und nach ihrer Hosen und saßen schließlich in Unterhosen da.

19 Kommentare zu “Oberflächliche intimere Kontakte”

  1. harl3quin meint: (6.3.2008 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    was heißt hier oberflächlich? Das ganze Spiel hat einen sehr tiefgründigen Charakter… meistens mindestens so tief wie die dabei leer getrunkenen Flaschen ;)

  2. Johan meint: (6.3.2008 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    Passend dazu der Wikipedia-Eintrag:
    "Meist führt das Spiel schnell zur Abfrage von Intimitäten und auch die Aufgaben drehen sich oftmals um den erotisch-sexuellen Themenbereich, [i]je nachdem, in welchem Alter sich die Spieler befinden.[/i]"
    Wie alt war der Richter? Und der Angeklagte?

  3. karolus meint: (6.3.2008 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    Nach der Schilderung war das vermutlich eine Männerrunde. Aber auch da sind tiefgehende Kontaktierungen üblich.

  4. BV meint: (6.3.2008 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    Da fällt mir doch gleich das LG Mönchengladbach (NJW 1995, 884 [885]) ein:

    "Die Klage ist zulässig. Der Bekl. ist zuzugeben, daß hier leicht der Eindruck entstehen könnte, die Klage sei nicht ernst gemeint. Die Zivilprozeßordnung sieht allerdings einen derartigen Fall nicht vor, so daß es hierfür auch keine gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen gibt.

    Die Klage ist aber jedenfalls in der Sache nicht begründet. Der Kl. hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt zu werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Kl. an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, daß der Kl. seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen.

    Aber selbst wenn man dem Kl. seine bestimmten Beischlafpraktiken zugesteht, die ein festverbundenes Doppelbett voraussetzen, liegt kein Reisemangel vor, denn der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen. Wenn ein Mangel nämlich leicht abgestellt werden kann, dann ist dies auch dem Reisenden selbst zuzumuten mit der Folge, daß sich der Reisepreis nicht mindert und daß auch Schadensersatzansprüche nicht bestehen.

    Der Kl. hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, daß die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, daß der Kl. etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kl. beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt."

  5. An Andarar meint: (6.3.2008 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Da "der Kl. hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen." ist "hätte sich der Kl. seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt."
    reine Spekulation. ;-)

  6. Herr Jan meint: (6.3.2008 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    und was erst, wenn er gar keinen Gürtel hatte?

  7. Volker mit V meint: (6.3.2008 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    ja und wie gings weiter? mehr mehr mehr!

  8. Jens meint: (6.3.2008 um 21:04) AntwortenReply to this comment

    @7: Die Klage gegen den Reiseveranstalter wurde abgewiesen.

  9. C.D. meint: (6.3.2008 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    SM mit dem Gürtel hätte evtl. die Klage begründet… aber so…vergebene Liebesmüh

  10. AlterEgo meint: (7.3.2008 um 00:45) AntwortenReply to this comment

    @ C.D.

    Aber dann nur, wenn der durchschnittliche reisende Bundesbürger dies auch regelmäßig praktiziert ;-)

  11. Pascal meint: (7.3.2008 um 01:27) AntwortenReply to this comment

    Gibts denn das zitierte Urteil irgendwo? Hilfsweise: Warum musste sich das Landgericht mit Flaschendrehen beschäftigen?

  12. FDaW meint: (7.3.2008 um 01:33) AntwortenReply to this comment

    "Es ist also ganz und gar nicht so, daß der Kl. seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen."
    "der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen."

    Aber wäre seine Frau damit einverstanden gewesen?

  13. MaxR meint: (7.3.2008 um 08:33) AntwortenReply to this comment

    Der durchschnittliche reisende Bundesbürger hat möglicherweise andere Sexualgewohnheiten als der durchschnittliche daheim-Sex-praktizierende Bundesbürger …

  14. Seb astian C. meint: (7.3.2008 um 10:27) AntwortenReply to this comment

    @12 FDaW
    :-D :-D :-D sehr schön

  15. der echte n.n. meint: (7.3.2008 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    oho, flaschendrehen ist ein spiel mit charakter!? wieder was gelernt ….

  16. Snickerman meint: (7.3.2008 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    Beim Flaschendrehn wird mir immer schwindlig…

    aber im Ernst:
    Worum ging es dabei?
    Nur um hosenlose Angeklagte?

  17. UliG meint: (7.3.2008 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    Hallo Kollege, schöner Beitrag. Wie lautet denn das Az. der Entscheidung? Oder wie lautet das Entscheidungsdatum? Unter NRWE kann man das Dokument leider nicht finden. Gruß

  18. Udo Vetter meint: (7.3.2008 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Das Urteil ist, soweit ich weiß, nicht veröffentlicht.

  19. Gwendolan meint: (7.3.2008 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Lebenserfahrung der Richter? Also ich weiss ja nicht wie das in Deutschland ist, aber in der Schweiz munkelt man ja, die Urteile würden mehrheitlich von den Gerichtsschreibern / Auditoren verfasst und die Richter würden nur Instruktionen geben und am Ende ihr Kritzel druntermachen… ;-)

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