Oberflächliche intimere Kontakte
Manchmal lassen Richter ganz subtil Lebenserfahrung raushängen. So in einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf, wo es heißt:
Auf Vorschlag eines der Angeklagten kam man überein, zum Zeitvertreib “Flaschendrehen” zu spielen. Im Verlaufe des Spiels – das nach seinem Charakter auf die Anbahnung jedenfalls oberflächlicher intimerer Kontakte angelegt ist – entledigten sich die Angeklagten jeweils auf Anweisung eines Mitspielers nach und nach ihrer Hosen und saßen schließlich in Unterhosen da.
was heißt hier oberflächlich? Das ganze Spiel hat einen sehr tiefgründigen Charakter… meistens mindestens so tief wie die dabei leer getrunkenen Flaschen ;)
Passend dazu der Wikipedia-Eintrag:
"Meist führt das Spiel schnell zur Abfrage von Intimitäten und auch die Aufgaben drehen sich oftmals um den erotisch-sexuellen Themenbereich, [i]je nachdem, in welchem Alter sich die Spieler befinden.[/i]"
Wie alt war der Richter? Und der Angeklagte?
Nach der Schilderung war das vermutlich eine Männerrunde. Aber auch da sind tiefgehende Kontaktierungen üblich.
Da fällt mir doch gleich das LG Mönchengladbach (NJW 1995, 884 [885]) ein:
"Die Klage ist zulässig. Der Bekl. ist zuzugeben, daß hier leicht der Eindruck entstehen könnte, die Klage sei nicht ernst gemeint. Die Zivilprozeßordnung sieht allerdings einen derartigen Fall nicht vor, so daß es hierfür auch keine gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen gibt.
Die Klage ist aber jedenfalls in der Sache nicht begründet. Der Kl. hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt zu werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Kl. an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, daß der Kl. seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen.
Aber selbst wenn man dem Kl. seine bestimmten Beischlafpraktiken zugesteht, die ein festverbundenes Doppelbett voraussetzen, liegt kein Reisemangel vor, denn der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen. Wenn ein Mangel nämlich leicht abgestellt werden kann, dann ist dies auch dem Reisenden selbst zuzumuten mit der Folge, daß sich der Reisepreis nicht mindert und daß auch Schadensersatzansprüche nicht bestehen.
Der Kl. hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, daß die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, daß der Kl. etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kl. beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt."
Da "der Kl. hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen." ist "hätte sich der Kl. seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt."
reine Spekulation. ;-)
und was erst, wenn er gar keinen Gürtel hatte?
ja und wie gings weiter? mehr mehr mehr!
@7: Die Klage gegen den Reiseveranstalter wurde abgewiesen.
SM mit dem Gürtel hätte evtl. die Klage begründet… aber so…vergebene Liebesmüh
@ C.D.
Aber dann nur, wenn der durchschnittliche reisende Bundesbürger dies auch regelmäßig praktiziert ;-)
Gibts denn das zitierte Urteil irgendwo? Hilfsweise: Warum musste sich das Landgericht mit Flaschendrehen beschäftigen?
"Es ist also ganz und gar nicht so, daß der Kl. seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen."
"der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen."
Aber wäre seine Frau damit einverstanden gewesen?
Der durchschnittliche reisende Bundesbürger hat möglicherweise andere Sexualgewohnheiten als der durchschnittliche daheim-Sex-praktizierende Bundesbürger …
@12 FDaW
:-D :-D :-D sehr schön
oho, flaschendrehen ist ein spiel mit charakter!? wieder was gelernt ….
Beim Flaschendrehn wird mir immer schwindlig…
aber im Ernst:
Worum ging es dabei?
Nur um hosenlose Angeklagte?
Hallo Kollege, schöner Beitrag. Wie lautet denn das Az. der Entscheidung? Oder wie lautet das Entscheidungsdatum? Unter NRWE kann man das Dokument leider nicht finden. Gruß
Das Urteil ist, soweit ich weiß, nicht veröffentlicht.
Lebenserfahrung der Richter? Also ich weiss ja nicht wie das in Deutschland ist, aber in der Schweiz munkelt man ja, die Urteile würden mehrheitlich von den Gerichtsschreibern / Auditoren verfasst und die Richter würden nur Instruktionen geben und am Ende ihr Kritzel druntermachen… ;-)