Aufschlüsseln, beifügen, benennen
Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass mein freigesprochener Mandant jetzt grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung für die zu Unrecht erfolgte Freiheitsentziehung hat. Elf Euro kriegt er für jeden Tag Knast. Aber nur, wenn er innerhalb von sechs Monaten (keinen Tag später!) einen formgerechten Antrag stellt, seine Forderungen in Einzelposten aufschlüsselt, Belege beifügt und sonstige Beweismittel benennt.
Wirklich eine unnachahmliche Art, dem Bürger auch in so einer Situation noch das Gefühl zu geben, ein Bittsteller zu sein. Unabhängig davon machte mich im vorliegenden Fall der Zeitraum stutzig, für den man bezahlen will:
20.08.07 bis 28.10.07 sowie 08.12.07 bis 19.12.07
Das hat dann aber doch seine Richtigkeit. Vom 29.10. bis 07.12.2007 hat mein Mandant nicht etwa ohne mein Wissen “Urlaub” gehabt, sondern eine nicht bezahlte Geldstrafe abgesessen.
Bekommt man wirklich nur die 11 Euro? Was ich mit entgangenem Gehalt, weil man in der Zeit nicht arbeiten konnte? Die 11 Euro würden ja nicht einmal für meine Miete reichen. Kann man für den Zeitraum Arbeitslosengeld oder so bekommen?
Muss man davon nicht noch die "Verköstung" im Knast abziehen, so dass man für das Festmahl dort 5 Euro am Tag berappt?
na, das mit dem absitzen der geldstrafe hat sich doch richtig gelohnt. oder war der tagessatz etwa niedriger als die 11€ haftentschädigung pro tag!?
@1: Natürlich betreffen die 11 EUR nur den immateriellen Schaden durch die Freiheitsentziehung; jeder weitere dadurch entstandene materielle Schaden – entgangenes Gehalt, Verlust des Arbeitsplatzes, usw. usf. – ist gleichfalls erstatttungsfähig. Nur dafür sind auch Belege erforderlich; die bereits bekannte Anzahl der Hafttage läßt sich offensichtlich auch ohne weitere Aufschlüsselung, Belege oder Beweise unschwer mit 11 EUR multiplizieren.
Aber so wie im Blogbeitrag klingt es doch viel schöner. :)
Fake oder…?
http://www.spassfabrik.net/videos/polizei-stuermt-lan-party/
@5 Sehe ich richtig, daß die beiden Beamten völlig rechtswidrig in die Wohnung eingedrungen sind?
@5, 6: Vielleicht hilft das weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Alles_in_Ordnung
Auch mir ist es passiert,daß nach einem eingestellten Ermittlungsverfahren mein Antrag auf Schadenersatz mit Ausnahme des Honorars für den Anwalt vollständig abgelehnt wurde. Um der Sache noch die Krone aufzusetzen, hat die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg ein halbes Jahr NACH der Einstellung des (ergebnislosen) Verfahrens die beschlagnahmten Daten nach eigener, schriftlicher Aussage nochmal dazu benutzt, um meine Angaben zu überprüfen. Dazu handelte es sich dabei um meine Geschäftsdaten, die überhaupt nicht Gegenstand des Ermittlungsverfahrens waren. Nach dem Motto: Was man hat, das nutzt man auch zu jedem beliebigen Zweck.
Von Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung halten die Behörden anscheinend überhaupt nichts, BvG Urteile hin oder her.
@ 4: Soso…"jeder weitere dadurch entstandene materielle Schaden ist erstattungsfähig…". Das liest sich wirklich schön. Noch schöner wäre es allerdings wenn hier weitere Beispiele aus der Praxis wie von Salvo gepostet würden.
z.B. hat vor kurzem ein Ende 50jähriger Mann seinen Job verloren und konnte aufgrund seines Alters auch keinen neuen mehr bekommen. Ihm wurden vom Gericht folgerichtig das alte Gehalt für einen Zeitraum bis zu seiner normalen Verrentung als Schadensersatz zugesprochen.
@ 8: Deine Anwaltskosten wurden tatsächlich übernommen, nachdem das Ermittlungsverfahren selbst bereits eingestellt wurde?! Das ist auch nicht die Regel.
@8
Ja, so ist es. Das ist aber anscheinend auch der normale Gang: Ermittlungsverfahren eingestellt -> Amtsgericht stellt fest, dass man schadensersatzberechtigt ist oder eben auch nicht -> Schadensersatzantrag-> Generalstaatsanwaltschaft entscheidet –> Evtl Klage dagegen