Archiv - März 13th, 2008

13.3.2008

Überfällig

Gerade gucke ich auf die Uhr und stelle fest: Der 15-Uhr-Mandant ist überfällig. Hätte mich auch gewundert, wenn er kommt. Seit April letzten Jahres wollte er in einer Sache Raten zahlen; angekommen ist bis heute kein Cent. Ich schätze mal, schon nach der Diskussion dieses Themas hätten sich unsere Wege wieder getrennt.

Das erinnert mich an einen ähnlichen Fall. Eines Nachmittags saß Herr N. bei mir im Besprechungszimmer. Auch so einer, der viel zusagt, aber nichts hält. Er guckte mich an und stammelte: “Nein, mit Ihnen wollte ich doch gar nicht sprechen.” Leider konnten wir im Haus den von ihm gesuchten Anwalt nicht finden…

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Alle krank

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich den Staatsanwalt bei unserem Telefonat richtig verstanden habe. Er sagte ungefähr was in die Richtung, alle Männer, die im Internet surfen und Pornoseiten besuchen, sollen ruhig Angst vor Durchsuchungen haben. Porno sei die logische Vorstufe, am Ende stehe immer die Kinderpornografie. Die einen wie die anderen seien krank und sollten sich behandeln lassen. Je früher, desto besser.

Manche Äußerungen lässt man besser unkommentiert, zumal es zwar um eine Durchsuchung ging, das zentrale Problem aber andere Dinge betraf. Trotzdem wurmt es mich nachträglich, dass ich den Staatsanwalt nicht auf den bekannt hohen Krankenstand in seiner Behörde angesprochen habe.

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Inzest bleibt strafbar

Die Strafvorschrift des § 173 Abs. 2 S. 2 StGB, die den Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Der Gesetzgeber hat seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten, indem er die Bewahrung der familiären Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests, den Schutz der in einer Inzestbeziehung “unterlegenen” Partner sowie ergänzend die Vermeidung schwerwiegender genetisch bedingter Erkrankungen bei Abkömmlingen aus Inzestbeziehungen als ausreichend erachtet hat, das in der Gesellschaft verankerte Inzesttabu strafrechtlich zu sanktionieren.

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Er ist dann mal weg

Ein guter Bekannter von mir verlässt Deutschland in Richtung Asien. Er hat dort einen Job gekriegt. Für unwesentlich mehr Geld als für seine bisherige Tätigkeit in Deutschland. Aber von der Kaufkraft her mutiert er zum Mitglied der Oberschicht.

Früher wäre es keine Frage gewesen, dass man bei so einem Schritt erst mal ein Standbein in Deutschland behält. Aber nicht so bei ihm. Wohnung und Auto sind verkauft, Verträge gekündigt und die wenigen Dinge, die es sich mitzunehmen lohnt, auf dem Weg.

Bei einem, den der Gerichtsvollzieher sucht wird und der keine Freunde hat, wäre das alles nicht erwähnenswert. Aber der Bekannte ist eigentlich genau das Gegenteil. Ein etablierter Spießer eben.

So gut wie nach seinem Entschluss, sagt er zum Abschied, habe er sich seit Jahren nicht gefühlt.

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StA Düsseldorf: Die Spitze ist erstmals weiblich

Über den Dächern der Staatsanwaltschaft Düsseldorf weht weißer Rauch; sie feiert, sie hat erstmals eine Frau an der Spitze: Seit gestern, 11 Uhr, leitet Petra Berger-Zehnpfund die Strafverfolgungsbehörde der Landeshauptstadt.

Die 52-jährige hat zunächst eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen, dann das Abitur am Abendgymnasium gemacht. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften war sie bei den Staatsanwaltschaften Essen und Bochum sowie in der Strafrechtsabteilung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums tätig.

Nach dieser Erprobung wurde sie Oberstaatsanwältin, vor 6 Jahren dann Leitende Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm. Vor knapp einem Jahr wurde sie zur Leitenden Ministerialrätin im Justizministerium ernannt, dort war sie als ständige Vertreterin des Leiters der Personalabteilung tätig.

Mit ihrer gestrigen Ernennung durch Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) nimmt Petra Berger-Zehnpfund den Platz von Gregor Steinforth ein – er wurde vor fünf Monaten zum Generalstaatsanwalt in Düsseldorf berufen. (pbd)

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