17.3.2008

Halber Tag Urlaub

“Muss der Antragsteller vorgeführt werden?”, möchte das Familiengericht in einer Scheidungssache wissen. Im Scheidungsantrag hatte ich angegeben, der Antragsteller sei gerade rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden; er sitze seine Strafe ab.

Es juckt mir in den Fingern, unter Hinweis auf die Anfrage des Familiengerichts einen halben Tag Hafturlaub zu beantragen. Obwohl die Erfolgsaussichten bei knapp 13 Jahren, die der Mandant noch vor sich hat, doch eher bescheiden sind.

20 Kommentare zu “Halber Tag Urlaub”

  1. theblackflash meint: (17.3.2008 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    Was muss man tun um 13 Jahre oder mehr zu bekommen ?
    Raub ? Mord ? oder noch schlimmer, Steuerhinterziehung ?
    Dein Mandant würde sich aber sicherlich über den Urlaub freuen :)

  2. dot tilde dot meint: (17.3.2008 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    @1: in erster linie rechtskräftig verurteilt werden.

    .~.

  3. yves meint: (17.3.2008 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Musiktausch… ist doch ganz klar

  4. Fincut meint: (17.3.2008 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    13 Jahre Knast? Kling nach einem minderschweren Fall von Filesharing.

  5. Jemand meint: (17.3.2008 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    Seine Frau hat er jedenfalls wohl nicht umgebracht…

  6. BMG meint: (17.3.2008 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Auf die 25 Jahre mehr würde es dann ja auch nicht ankommen :-)

  7. h.c. meint: (17.3.2008 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    Viele viele Einzeltaten, da ist eine solch hohe zeitige Freiheitsstrafe durchaus möglich.

    Beispiel Dresdner Vergewaltiger. So viele Einzelstrafen, dass im Endeffekt 15 Jahre (+SV) rausgekommen sind. Selbst bei 100 Einzelstrafen a 5 Jahre kann nicht mehr rauskommen.

  8. Niemand meint: (17.3.2008 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    Hmm … interessantes Freikartensystem eigentlich, wenn man sich das mal so zu Augen führt.
    Die Resozialisierungskomponente ausblendend: eigentlich sollte die Hemmschwelle doch eher mit jeder begangenen Straftat um das doppelte steigen und nicht ab einem rechnerisch erfüllten Strafmaß von 15 Jahren plötzlich wegfallen? Ist die Sicherungsverwahrung denn etwa das genau dafür bestimmte Korrektiv? Ich kanns mir irgendwie nicht vorstellen …

  9. harl3quin meint: (17.3.2008 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Es gilt als halbwegs gesichert, dass höhere Haftstrafen keinen nennenswerten Abschreckungseffekt bewirken. Exzellent sieht man dies an der unheimlich hohen (Achtung: Ironie) Abschreckungswirkung der Todesstrafe in den USA. Deshalb sind auch die Schreiereien der Politiker nach höheren Strafen totaler Dummfug.

  10. h.c. meint: (17.3.2008 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßregel zur Besserung und Sicherung, wenn eine weitere erhebliche Gefährdung von dem Täter ausgeht und verschiedene weitere Faktoren vorliegen. Mit der Strafe hat es eigentlich (!) nichts zu tun.

  11. Kokosnuss meint: (17.3.2008 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    Fragt sich nur, aus welchem Grund er sich scheiden lassen will. Hat er 'ne andre?

  12. Der Gerd meint: (17.3.2008 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    @11: Vielleicht braucht er mehr Freiheit?

  13. Suppressor meint: (17.3.2008 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    @12: Bei 13 Jahre Massendusche? :)

  14. kathrynsky meint: (17.3.2008 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    ich weiß nicht, ob es wichtig für Euch oder Herrn Vetter ist,
    aber er bekommt ihn trotzdem von mir, den Thinker Award:
    http://katyskleinewelt.blogspot.com/2008/03/thinker-award.html
    :-)

  15. n0ne meint: (17.3.2008 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    LOL @ 12.

    Ne, "im Ernst": Er hat wohl Assassin's Creed von Ubisoft im Internet geladen. :D

  16. 4thmarch meint: (17.3.2008 um 22:55) AntwortenReply to this comment

    @5
    wenigstens nicht die letzte

  17. Lionel Hutz meint: (18.3.2008 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter hätte mal seinen Antrag auf Urlaub stellen sollen. Wäre ein echtes Schmeckerchen für jeden Vollzugsbeamten. Hätte richtig Schweißausbrüche verursacht, den seit vielen Jahren zurechtgefeilten Textbaustein hervorzukramen und unter die richtige Anschrift auf dem Kopfbogen zu setzen. Und der Gefangene hätte sich auch gleich richtig beliebt gemacht. Wäre ein gelungener Einstand in die nächsten 13 Jahre gewesen.

  18. eslebedermittleredienst meint: (18.3.2008 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    @17
    Vollzugsbeamte kommunizieren nicht mit Rechtsanwälten, zumindestens nicht schriftlich, und Urlaubsgewährung fällt auch nicht in deren Aufgabenbereich!

  19. Lionel Hutz meint: (20.3.2008 um 08:35) AntwortenReply to this comment

    @18
    Mal über den Tellerrand kucken! Der mittlere Dienst macht das sicher nicht, der gehobene und höhere schon. Und – auch wenn das mittlere Dienst nicht wahrnehmen sollte – auch der gehobene und höhere Dienst versteht sich als Vollzugsbeamter.

  20. eslebedermittleredienst meint: (20.3.2008 um 10:46) AntwortenReply to this comment

    Is schon klar, muss das am Montag mal ausprobieren den AL oder M/AL mit Herr Vollzugsbeamter ansprechen, dann müsste ich allerdings Zeit haben die Kantine aufzusuchen.

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