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	<title>Kommentare zu: Erfolg gegen Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<title>Von: ParanoiaPaul</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/19/erfolg-gegen-vorratsdatenspeicherung/#comment-336190</link>
		<dc:creator>ParanoiaPaul</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Mar 2008 10:14:24 +0000</pubDate>
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		<description>http://homepage.rub.de/ralf.muno/meinung.html</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://homepage.rub.de/ralf.muno/meinung.html" rel="nofollow"></a><a href='http://homepage.rub.de/ralf.muno/meinung.html'>http://homepage.rub.de/ralf.muno/meinung.html</a></p>
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	<item>
		<title>Von: heu</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/19/erfolg-gegen-vorratsdatenspeicherung/#comment-336175</link>
		<dc:creator>heu</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 20:25:06 +0000</pubDate>
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		<description>Dieter Wiefelspütz war wenigstens so ehrlich, offen zuzugeben, dass die VDS mit Terrorismusbekämpfung wenig zu tun habe und er auch ohne Existenz des Terrorismus dafür sei. Diese Ehrlichkeit sollte bewundert werden. 

Vielleicht sollte der verfassungsändernde Gesetzgeber dann auch so ehrlich sein und Art. 10 GG ersatzlos streichen. Der zur Zeit geltende Schutz des Bürgers vor der Auswertung von VDS-Dateien beim Verdacht der Ohrfeigenverteilung wird auch durch staatsökonomische Schranken und durch Art 2 Abs. 1 GG gewährleistet. Art. 10 hat also keinen eigenen Anwendungsbereich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dieter Wiefelspütz war wenigstens so ehrlich, offen zuzugeben, dass die VDS mit Terrorismusbekämpfung wenig zu tun habe und er auch ohne Existenz des Terrorismus dafür sei. Diese Ehrlichkeit sollte bewundert werden. </p>
<p>Vielleicht sollte der verfassungsändernde Gesetzgeber dann auch so ehrlich sein und Art. 10 GG ersatzlos streichen. Der zur Zeit geltende Schutz des Bürgers vor der Auswertung von VDS-Dateien beim Verdacht der Ohrfeigenverteilung wird auch durch staatsökonomische Schranken und durch Art 2 Abs. 1 GG gewährleistet. Art. 10 hat also keinen eigenen Anwendungsbereich.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: heu</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/19/erfolg-gegen-vorratsdatenspeicherung/#comment-336173</link>
		<dc:creator>heu</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 20:18:10 +0000</pubDate>
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		<description>Nunja, um festzustellen, ob wirklich eine schwere Straftat vorliegt, muss man doch mal in die Verbindungsdaten schauen können :-)
Aus dem Verdacht eines einfachen Betruges wird so schnell der Verdacht des schweren Betruges. 

In der FAZ werden schließlich mittlerweile Mörder, Kinderpornographen und Geiselnehmer in einem Atemzug genannt (im Zusammenhang mit der VDS und den vom BVerfG aufgestellten Kriterien), so dass klar sein sollte, welches Ausschlusskriterium &quot;schwere Straftat&quot; darstellt. 

Dass der Staat ohnehin kein Interesse daran hatte, die VDS gegen Beleidiger (§ 185 StGB) und Ohrfeigenverteiler (§ 223 StGB) einzusetzen, war ohnehin klar. Dann wird es ihm auch egal sein, ob er dies darf. 

Wenn das BVerfG ohnehin keinerlei eigene Verwerfungskompetenzen gegenüber europäischem Recht verfügt und andererseits die EU-Grundrechte einen den deutschen Grundrechten ähnlichen Rechtsschutz bieten sollen und auch nationale Gesetze vom EuGH verworfen werden können, stellt sich ernsthaft die Frage, wann endlich das BVerfG aufgelöst wird. Eigene Aufgaben hat es ohnehin schon lange nicht mehr.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nunja, um festzustellen, ob wirklich eine schwere Straftat vorliegt, muss man doch mal in die Verbindungsdaten schauen können :-)<br />
Aus dem Verdacht eines einfachen Betruges wird so schnell der Verdacht des schweren Betruges. </p>
<p>In der FAZ werden schließlich mittlerweile Mörder, Kinderpornographen und Geiselnehmer in einem Atemzug genannt (im Zusammenhang mit der VDS und den vom BVerfG aufgestellten Kriterien), so dass klar sein sollte, welches Ausschlusskriterium &quot;schwere Straftat&quot; darstellt. </p>
<p>Dass der Staat ohnehin kein Interesse daran hatte, die VDS gegen Beleidiger (§ 185 StGB) und Ohrfeigenverteiler (§ 223 StGB) einzusetzen, war ohnehin klar. Dann wird es ihm auch egal sein, ob er dies darf. </p>
<p>Wenn das BVerfG ohnehin keinerlei eigene Verwerfungskompetenzen gegenüber europäischem Recht verfügt und andererseits die EU-Grundrechte einen den deutschen Grundrechten ähnlichen Rechtsschutz bieten sollen und auch nationale Gesetze vom EuGH verworfen werden können, stellt sich ernsthaft die Frage, wann endlich das BVerfG aufgelöst wird. Eigene Aufgaben hat es ohnehin schon lange nicht mehr.</p>
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	<item>
		<title>Von: Lars</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/19/erfolg-gegen-vorratsdatenspeicherung/#comment-336139</link>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 12:40:57 +0000</pubDate>
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		<description>Nichts. Mit glück nen kurzes &quot;DuDu, mach das nie wieder&quot;....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nichts. Mit glück nen kurzes &quot;DuDu, mach das nie wieder&quot;&#8230;.</p>
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		<title>Von: Gerhard</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/19/erfolg-gegen-vorratsdatenspeicherung/#comment-336133</link>
		<dc:creator>Gerhard</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 11:14:33 +0000</pubDate>
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		<description>Jetzt sammeln die also weiter Daten, dürfen diese aber nicht mehr uneingeschränkt verwenden. Was passiert wenn sie es doch tun?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt sammeln die also weiter Daten, dürfen diese aber nicht mehr uneingeschränkt verwenden. Was passiert wenn sie es doch tun?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Axel John</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/19/erfolg-gegen-vorratsdatenspeicherung/#comment-336124</link>
		<dc:creator>Axel John</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 09:18:22 +0000</pubDate>
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		<description>@ 33: &lt;i&gt;in der PM des BMJ steht:&lt;/i&gt;
Was auch immer das BMJ verlässt, kann nicht Gegenstand seriöser Bewertung werden.
IMO ist -auch- dort weniger Kompetenz und Leistungswille vorhanden, als in einer Hand voll Klärschlamm.
Ausnahme: Die externen Mitarbeiter aus diversen Interessenverbänden, welche für ihre Auftraggeber zweckdienliche Gesetzestexte schreiben. Selbst dazu sind die ministerialen Staatsbürokraten offenbar nicht fähig.

@ 45: &lt;i&gt;Keinesfalls ist es sinnvoll oder wünschenswert, dass unser BVerfG in die Gesetzgebungskompetenzen eingreift.&lt;/i&gt;
Das BVerfG ist derzeit das letzte Bollwerk, welches dem Land noch eine zumindest rudimentäre Rechtsstaatlichkeit bewahrt.
Wenn ein traumatisierter Paranoiker, der sich von 82Mio Terroristen verfolgt sieht und eine absolut unfähige und ignorante BMJ-Leitung die Verfassung zum Ermächtigungsgesetz schleifen- und das Land unter Kriegsrecht stellen wollen, wäre es fatal, wenn das erst durch internationale Sanktionen verhindert werden würde.

@ 48: &lt;i&gt;Die Pressemitteilung des BJM sieht jedoch völlig anders aus&lt;/i&gt;
Siehe Antwort auf @ 33.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ 33: <i>in der PM des BMJ steht:</i><br />
Was auch immer das BMJ verlässt, kann nicht Gegenstand seriöser Bewertung werden.<br />
IMO ist -auch- dort weniger Kompetenz und Leistungswille vorhanden, als in einer Hand voll Klärschlamm.<br />
Ausnahme: Die externen Mitarbeiter aus diversen Interessenverbänden, welche für ihre Auftraggeber zweckdienliche Gesetzestexte schreiben. Selbst dazu sind die ministerialen Staatsbürokraten offenbar nicht fähig.</p>
<p>@ 45: <i>Keinesfalls ist es sinnvoll oder wünschenswert, dass unser BVerfG in die Gesetzgebungskompetenzen eingreift.</i><br />
Das BVerfG ist derzeit das letzte Bollwerk, welches dem Land noch eine zumindest rudimentäre Rechtsstaatlichkeit bewahrt.<br />
Wenn ein traumatisierter Paranoiker, der sich von 82Mio Terroristen verfolgt sieht und eine absolut unfähige und ignorante BMJ-Leitung die Verfassung zum Ermächtigungsgesetz schleifen- und das Land unter Kriegsrecht stellen wollen, wäre es fatal, wenn das erst durch internationale Sanktionen verhindert werden würde.</p>
<p>@ 48: <i>Die Pressemitteilung des BJM sieht jedoch völlig anders aus</i><br />
Siehe Antwort auf @ 33.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Cross</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/19/erfolg-gegen-vorratsdatenspeicherung/#comment-336100</link>
		<dc:creator>Cross</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Mar 2008 20:45:50 +0000</pubDate>
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		<description>@56 - H.Leser: Präzise auf den Punkt gebracht! Ich hoffe schwer, dass sich die dargelegten Argumente gegen diese Vorratsdatenhaltung in der abschließenden Entscheidung des BVerfG wiederfinden. Denn dass die Totalüberwachung zu einer Einschüchterung - insbesondere der gesellschaftlich und politisch Engagierten - führt sieht man ja schon jetzt. Freiheit sieht wahrhafitg anders aus - und ohne Freiheit gibt es keine Demokratie. 
Siehe z.B. die Leute die sich auf den BKA-Webseiten über die militante gruppe informieren wollten - JEDER von diesen Bürgern geriert durch das Ansurfen dieser Informationsseite eines Staatsorgans in die Zielfahnung. Ohne der Speicherung und Vorhaltung der Kundendaten zu den IP-Adressen hätten einige unbescholtene Bürger keine Hausdurchsuchung bzw. Telefonüberwachung über sich ergehen lassen müssen. Dieser Missbrauch wäre nicht passiert, wären die Bezieheungen zwischen IP-Adressen und Kundendaten nicht gespeichert und vorgehalten worden. 
Übrigens wäre auch an der üblichen und vielerorts notwendigen loggen der IP-Adressen von Zugriffen auf Webserver auch nicht verwerflich, wenn auf der anderen Seite die IP-Adressen nicht mehr den Kunden zugeordnet werden könnten. Google wäre nicht mehr ganz so gefährlich, da die über jahre gespeicherten Zuordnungen von eingegebenen Suchbegriffen zu den jeweiligen IP-Adressen auch nicht mehr gespeichert würden. Google könnte immer noch genug erchreckenden Dinge tun die gar nicht ihrem Firmencredo &quot;don&#039;t be evil&quot; entsprechen, aber es wäre viel viel weniger. Siehe auch das &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27522/1.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Interview von Telepolis mit Gerald Reischl&lt;/a&gt;.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@56 &#8211; H.Leser: Präzise auf den Punkt gebracht! Ich hoffe schwer, dass sich die dargelegten Argumente gegen diese Vorratsdatenhaltung in der abschließenden Entscheidung des BVerfG wiederfinden. Denn dass die Totalüberwachung zu einer Einschüchterung &#8211; insbesondere der gesellschaftlich und politisch Engagierten &#8211; führt sieht man ja schon jetzt. Freiheit sieht wahrhafitg anders aus &#8211; und ohne Freiheit gibt es keine Demokratie.<br />
Siehe z.B. die Leute die sich auf den BKA-Webseiten über die militante gruppe informieren wollten &#8211; JEDER von diesen Bürgern geriert durch das Ansurfen dieser Informationsseite eines Staatsorgans in die Zielfahnung. Ohne der Speicherung und Vorhaltung der Kundendaten zu den IP-Adressen hätten einige unbescholtene Bürger keine Hausdurchsuchung bzw. Telefonüberwachung über sich ergehen lassen müssen. Dieser Missbrauch wäre nicht passiert, wären die Bezieheungen zwischen IP-Adressen und Kundendaten nicht gespeichert und vorgehalten worden.<br />
Übrigens wäre auch an der üblichen und vielerorts notwendigen loggen der IP-Adressen von Zugriffen auf Webserver auch nicht verwerflich, wenn auf der anderen Seite die IP-Adressen nicht mehr den Kunden zugeordnet werden könnten. Google wäre nicht mehr ganz so gefährlich, da die über jahre gespeicherten Zuordnungen von eingegebenen Suchbegriffen zu den jeweiligen IP-Adressen auch nicht mehr gespeichert würden. Google könnte immer noch genug erchreckenden Dinge tun die gar nicht ihrem Firmencredo &quot;don&#039;t be evil&quot; entsprechen, aber es wäre viel viel weniger. Siehe auch das &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27522/1.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Interview von Telepolis mit Gerald Reischl&lt;/a&gt;.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: abc</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/19/erfolg-gegen-vorratsdatenspeicherung/#comment-336099</link>
		<dc:creator>abc</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Mar 2008 20:43:25 +0000</pubDate>
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		<description>@48 (Cross): Das Urteil unterscheidet deshalb nicht, weil es in der Verfassungebeschwerde ja nur um die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung ging, die &quot;normale&quot; Datenweitergabe wurde ja gar nicht angegegriffen.
Außerdem ist es richtig, dass das BVerfG nur die Verwendung bei Straftaten eingeschränkt hat, die Volgerung ist aber falsch: Für Geheimdienste etc. gibt es noch gar keine rechtliche Grundlage, nach der diese überhaupt Zugriff auf die Daten bekommen können. Das Gericht sagt sogar explizit, dass - sollte es diese geben - sie mit einem erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung angegeriffen werden könnte (sollte?).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@48 (Cross): Das Urteil unterscheidet deshalb nicht, weil es in der Verfassungebeschwerde ja nur um die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung ging, die &quot;normale&quot; Datenweitergabe wurde ja gar nicht angegegriffen.<br />
Außerdem ist es richtig, dass das BVerfG nur die Verwendung bei Straftaten eingeschränkt hat, die Volgerung ist aber falsch: Für Geheimdienste etc. gibt es noch gar keine rechtliche Grundlage, nach der diese überhaupt Zugriff auf die Daten bekommen können. Das Gericht sagt sogar explizit, dass &#8211; sollte es diese geben &#8211; sie mit einem erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung angegeriffen werden könnte (sollte?).</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: fellow passenger</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/19/erfolg-gegen-vorratsdatenspeicherung/#comment-336094</link>
		<dc:creator>fellow passenger</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Mar 2008 19:55:33 +0000</pubDate>
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		<description>Die Aufregung hier kann ich nicht ganz verstehen. Natürlich geht diese Entscheidung des BVG nicht so weit, gleich das Sammeln der Daten zu verbieten. Es ist doch aber nur eine Einstweilige Verfügung, die gerade so lange gilt, bis das BVG die Sache ordentlich geprüft hat und dann zu einem Urteil kommt. Dem kann man wohl in aller Gelassenheit entgegen sehen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Aufregung hier kann ich nicht ganz verstehen. Natürlich geht diese Entscheidung des BVG nicht so weit, gleich das Sammeln der Daten zu verbieten. Es ist doch aber nur eine Einstweilige Verfügung, die gerade so lange gilt, bis das BVG die Sache ordentlich geprüft hat und dann zu einem Urteil kommt. Dem kann man wohl in aller Gelassenheit entgegen sehen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: H.Leser</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/19/erfolg-gegen-vorratsdatenspeicherung/#comment-336092</link>
		<dc:creator>H.Leser</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Mar 2008 19:35:03 +0000</pubDate>
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		<description>Die entscheidene Frage ist: Was bewirkt die massive Einschüchterung der Bürger, die sich eine Demokratie nicht leisten kann? Das BVerfG sagt, nur bzw. erst die Verwendung der gespeicherten Daten in der geplanten Weise bewirke dies. Das ist falsch. Der Bürger erfährt eine totale Überwachung seiner elektronischen Kommunikation. Er weiß, daß jederzeit aus für ihn nicht nachvollziehbaren Gründen seine gesamte Kommunikation der letzen Monate in die Datenbanken der Polizei und der Geheimdienste gelangen kann. Wie schnell Menschen z.B unschuldig wegen abgeblicher Kinderpornografie verfolgt werden, zeigte sich ja vor Kurzem. Der &quot;Grund&quot; für die Verfolgung waren irgendwelche Links auf Webseiten. Wer Kontakt zu einem Betroffenen hat muß also damit rechnen, daß seine gesamten Verbindungsdaten herausgegeben und analysiert sowie in nicht nachvollziehbarer Weise gespeichert und weitergegeben werden (z.B. gemäß Vereinbarung USA/BRD über Datenaustausch). Das gilt natürlich insbesondere für die Datenbestände von Geheimdiensten. Der unbedingt zu vermeidende Effekt der massiven Einschüchterung entsteht also nicht erst mit der Weitergabe der Verbindungsdaten, sondern schon mit der Speicherung. Dies hat das BVerfG entweder nicht erkannt oder bewußt vernachläßigt, um sich den Rücken frei zu halten. Jetzt können die Polizei/Geheimdienst mit ihrer Einschüchterung beginnen indem sie klar machen daß jeder jederzeit von ihnen ausgeforscht werden kann. Und natürlich können sie auch repressiv tätig werden indem sie das Material konkret nutzen. Niemand sollte glauben daß Richter da etwa einen Schutz bieten würden, das zeigen die zahlreichen sachlich ungerechtfertigen Terlefonüberwachungen. Man sollte also nach Meinung des BVErfG nichts tun, was auch nur theoretisch Anlaß geben könnte, daß politische Polizei oder Geheimdienste sich um einen &quot;kümmern&quot;. Tatsächlich kann man es aber garnicht vermeiden, es sei denn man meidet politische und gesellschaftliche Aspekte grundsätzlich. Also keine brisanten Informationen sammeln, keine Beteiligung an politischen Aktionen planen oder durchführen, überhaupt elektronische Medien am Besten nur zum Konsum gebrauchen. Aber auch da darauf achten daß niemand einem einen Strick draus drehen kann.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die entscheidene Frage ist: Was bewirkt die massive Einschüchterung der Bürger, die sich eine Demokratie nicht leisten kann? Das BVerfG sagt, nur bzw. erst die Verwendung der gespeicherten Daten in der geplanten Weise bewirke dies. Das ist falsch. Der Bürger erfährt eine totale Überwachung seiner elektronischen Kommunikation. Er weiß, daß jederzeit aus für ihn nicht nachvollziehbaren Gründen seine gesamte Kommunikation der letzen Monate in die Datenbanken der Polizei und der Geheimdienste gelangen kann. Wie schnell Menschen z.B unschuldig wegen abgeblicher Kinderpornografie verfolgt werden, zeigte sich ja vor Kurzem. Der &quot;Grund&quot; für die Verfolgung waren irgendwelche Links auf Webseiten. Wer Kontakt zu einem Betroffenen hat muß also damit rechnen, daß seine gesamten Verbindungsdaten herausgegeben und analysiert sowie in nicht nachvollziehbarer Weise gespeichert und weitergegeben werden (z.B. gemäß Vereinbarung USA/BRD über Datenaustausch). Das gilt natürlich insbesondere für die Datenbestände von Geheimdiensten. Der unbedingt zu vermeidende Effekt der massiven Einschüchterung entsteht also nicht erst mit der Weitergabe der Verbindungsdaten, sondern schon mit der Speicherung. Dies hat das BVerfG entweder nicht erkannt oder bewußt vernachläßigt, um sich den Rücken frei zu halten. Jetzt können die Polizei/Geheimdienst mit ihrer Einschüchterung beginnen indem sie klar machen daß jeder jederzeit von ihnen ausgeforscht werden kann. Und natürlich können sie auch repressiv tätig werden indem sie das Material konkret nutzen. Niemand sollte glauben daß Richter da etwa einen Schutz bieten würden, das zeigen die zahlreichen sachlich ungerechtfertigen Terlefonüberwachungen. Man sollte also nach Meinung des BVErfG nichts tun, was auch nur theoretisch Anlaß geben könnte, daß politische Polizei oder Geheimdienste sich um einen &quot;kümmern&quot;. Tatsächlich kann man es aber garnicht vermeiden, es sei denn man meidet politische und gesellschaftliche Aspekte grundsätzlich. Also keine brisanten Informationen sammeln, keine Beteiligung an politischen Aktionen planen oder durchführen, überhaupt elektronische Medien am Besten nur zum Konsum gebrauchen. Aber auch da darauf achten daß niemand einem einen Strick draus drehen kann.</p>
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