20.3.2008

Zeithonorar

Die Veranstaltung heute dauert drei bis fünf Minuten, kündigte ich dem Mandanten an. Das ist schon großzügig geschätzt, für eine Scheidung zweier Erwachsener, die sich nicht streiten und keine Kinder haben.

Obwohl ein kleiner Vergleich zu protokollieren war, lagen wir gut in der Zeit. Vor diesem Hintergrund kann ich gut verstehen, dass der Mandant sich für ein Zeithonorar entscheiden wollte…

Aber das soll meine Kollegin mit ihm klären. Ich war nur die Vertretung.

21 Kommentare zu “Zeithonorar”

  1. Jemand meint: (20.3.2008 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    Wie gut, dass die Rechtsanwaltslobby meint, dass sowas ohne Anwalt nicht funktioniert…

  2. notwenidg meint: (20.3.2008 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    Ohne Anwalt würde es wahrscheinlich doppelt so lange dauern! Aufgrund der immensen Zeitersparnis ist Anwaltszwang mehr als gerechtfertigt. Stellt euch vor… doppelt so lang!

  3. mein Name meint: (20.3.2008 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    ich finde es auch nicht so toll, dass man einen Anwalt braucht, wenn überhaupt nichts zu regeln ist und man sich einig ist.

    Aber mal eine andere Frage: Wenn man sich derart leicht einigen kann, wieso lässt man sich scheiden?

  4. Sebastian meint: (20.3.2008 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    na vielleicht haben sich die Lebensziele in unterschiedliche Richtungen verändert, so dass ein gemeinsames Beschreiten des Lebensweges nicht mehr vorstellbar ist – ums mal auf ne rhetorisch gewandte Weise auszudrücken…

    zum Thema: Scheint wohl ganz vernünftig zu sein, aber mal ne andere Frage dazu: Was entstehen denn für Kosten bei "3 bis 5 Minuten" Anwaltstätigkeit in dieser Sache?

  5. Philipp meint: (20.3.2008 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    > Wenn man sich derart leicht einigen kann, wieso lässt man sich scheiden?
    Vielleicht, weil man sich nur einig darueber ist, dass man sich uneinig ist.

  6. ninjaturkey meint: (20.3.2008 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Bei mir hat es damals (viele Jahre her) eine Viertelstunde gedauert, weil mich der Richter interessiert ausfragte, was man in meinem damals noch hochmodernen Multimediaberuf denn so mache. Alles in allem eine angenehm kurzweilige Veranstaltung ;-)

  7. Jens Ferner meint: (20.3.2008 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    Im Scheidungsverfahen gilt der Anwaltszwang nur für den, der die Scheidung einreichen möchte. Dies nur als Hinweis, wenn hier schon darüber debattiert wird. Vielleicht wird jetzt auch dem ein oder anderen klar, wo die Begründung dafür liegt.

    Falls nicht, noch ein Hinweis: Der andere Ehepartner braucht aber dann einen Anwalt, wenn er bei Verkündung der Scheidung durch den Richter eine sofortige Rechtskraft wünscht. Das geht nur, wenn er mit einem Anwalt im Gerichtssaal sitzt von dem er sich vertreten lässt.

  8. Brandau meint: (20.3.2008 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @Jens Ferner
    Dann allerdings kann man den Anwalt auch nur mit der Erklärung des Rechtsmittelverzichtes beauftragen, was erheblich billiger ist als ein weiterer Anwalt für das ganze Verfahren.

  9. AlterEgo meint: (20.3.2008 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    Bei Anwalts- oder Notarscheidungen gibt es in der Regel schneller und mehr Scheidungen als bei Richterscheidungen. Ob das wirklich Ziel sein sollte?

    Ich versteh auch nicht, warum man sich scheiden muss, wenn sich Lebensziele auseinander bewegt haben. Vielleicht kreuzen sie sich dann nochmal?

  10. FDaW meint: (20.3.2008 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    @3
    Die Frage sollte vielmehr lauten wieso leute die sich mal geliebt haben NICHT in der lage sind sich einvernehmlich zu trennen.
    Die Trennungs-streitereien sind viel kranker und dümmer als einvernehmliche trennungen.
    Wenn man nicht mehr zusammenleben kann, kann man doch zumindest noch solange freundlich bleiben bis die sache übern tisch is. Ende is ja schon abzusehn und streitereien zögern das ganze nur hinaus. Schlecht für die Ex-Partner, Schlecht für etwaige Kinder.

  11. Square meint: (20.3.2008 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    Du bist genial!
    Zitat:
    …der Mandant sich für ein Zeithonorar entscheiden wollte…
    …Ich war nur die Vertretung…

  12. Lionel Hutz meint: (20.3.2008 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    @9: Eine Scheidung schließt eine spätere, neuerliche Heirat ja nicht aus. Sowas ist auch schon vorgekommen, gerne durch eine andere Ehe unterbrochen.

    Warum man allerdings verheiratet bleiben soll, bloß weil es eine kleine Chance gibt, dass man doch wieder zusammenfindet, ist mehr als fraglich. Ich empfehle das Kapitel "Why divorce is underrated" in dem insgesamt recht empfehlenswerten Buch "The Logic of Life, The Rational Economics of an Irrational World" von Tim Harford (nagelneu, noch nicht auf Deutsch verfügbar).

  13. Moxy meint: (20.3.2008 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Scheidungen sind im Fall des Scheiterns der Ehe schon allein deshalb aus aktueller staatspolitischer und ausländerrechtlicher Sicht dringend zu forcieren, um -in Anlehung an das Gesellschaftsrecht – "Vorrats"- oder "Mantel"-Ehen zu reduzieren, damit "Scheinehen" eindeutig identifizierbar werden.

    Es grüsst der Abschieber…

    ;-)

  14. tr meint: (20.3.2008 um 21:34) AntwortenReply to this comment

    soll man uv jetzt so verstehen, daß er mit einer abrechnung auf zeitbasis einverstanden wäre?

  15. Darkstalker meint: (20.3.2008 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    @1 und ohne zu lesen was danach geschrieben wurde:

    Da ist nun mal Anwaltszwang im Verfahren angeordnet, da kommt man nicht drum herum.

  16. Niels meint: (21.3.2008 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    Ich gestehe ja gerne, dass ich von Kostenrecht wenig Ahnung habe, aber darf man bei gerichtlicher Vertretung überhaupt Zeithonorare vereinbaren?

  17. Donovan meint: (21.3.2008 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Ja, müsste gehen. Aus § 4 II RVG folgt im Umkehrschluss m.E. allerdings, dass die dadurch vereinbarten Gebühren nicht niedriger sein dürfen, als diejenigen, die nach VV anfallen würden. Oder seh ich das falsch?

  18. daFux meint: (21.3.2008 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    Nuja, für so eine Konstruktion (keine Kinder, Ehepartner im wesentlichen einig) sollte ja ein vereinfachtes Verfahren eingeführt werden. Ich behaupte weiterhin, daß da nicht nur die Anwaltsverbände torpediert haben, sondern auch der Finanzminister. Ab wieviel Jahren ist es günstiger, trotz Scheidungskosten mal eben zu heiraten, wenn nur einer von beiden Geld verdient?

  19. Max meint: (22.3.2008 um 13:43) AntwortenReply to this comment

    @ 13: Das mit den Katalogbräuten hat einen anderen Grund…

  20. Vinobonum meint: (22.3.2008 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    /me hat zu der Frage der "Vergütung" eh (s)eine eigene Meinung. Sagt jetzt nicht was man da verbessern könnte ;-)

  21. frank meint: (23.3.2008 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Ist für mich immer heftig, wenn sich zwei jahrelang Brot und Bett geteilt haben und im Falle einer Scheidung nur noch über Schlichter oder zwei Anwälte kommunizieren können…

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