14.4.2008

Er wird es schon gewesen sein

Aus einer Anklageschrift:

Der Halter des Fahrzeugs ist der Angeschuldigte. Da der Zeuge N. den Fahrer als ca. 35-jährigen blonden Mann erkannte, wird es sich um den Angeschuldigten handeln, auf den die Beschreibung zutrifft. Ein anderer Fahrer ist nicht ersichtlich. Der Zeuge N. hat den Angeschuldigten bei der Wahllichtbildvorlage zwar nicht erkannt. Es liegt aber nahe, dass er angesichts der Dunkelheit und der Tatsache, dass er den Fahrer nur im Vorbeifahren erblicken konnte, Details nicht erkennen konnte.

So geht sie den Bach runter, die Unschuldsvermutung. Zur Aussage “Der Halter des Fahrzeugs ist der Angeschuldigte” hat sich überdies auch schon das Bundesverfassungsgericht geäußert.

30 Kommentare zu “Er wird es schon gewesen sein”

  1. Max meint: (14.4.2008 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Soll heißen: eigentlich hat N. nichts erkannt, aber wer sonst könnte es denn gewesen sein, wenn nicht der 35-jährige, blonde Mann?

  2. McManor meint: (14.4.2008 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    War eine Belohnung ausgesetzt? Ich kenne einen ungeliebten blonden Mittdreissiger den ich anbieten koennte. Der war es, ehrlich!

  3. Thomas Kurbjuhn meint: (14.4.2008 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    In Berlin geht die Unschuldsvermutung noch viel heftiger den Bach runter: http://www.tagesspiegel.de/berlin/Justizirrtum-Brandursache;art270,2510768
    Ich habe z.B. in den letzten Tagen auf vielen Weblogs in Kommentaren auf die Tagesspiegelartikel zu dem Brandgutachterskandal hingewiesen.Die Reaktionen sind leider sehr dürftig, um nicht zu sagen: sie sind gleich null. Ich fürchte, Herr Burrasch hat gute Chancen, in Deutschland, dem Land, in dem man hinter vorgehaltener Hand gerne meckert, dann aber gehorcht, im Amt zu bleiben. Daß nur direkt von Fehlurteilen Betroffene oder mit dem Justizsystem vertraute Laien wie ich was sagen, reicht keinesfalls. Die ” Bloggerelite” hat auf keinen Falle Interesse an dem Thema, vom lawblog bis basicthinking kam keine Reaktion, auch von den dortigen Lesern nicht. Ich vermute, daß es gar nicht am bösen Willen der Leute liegt, sondern am typisch deutschen Gehorsam gegenüber staatlichen Autoritäten. Wenn eine bestimmte Kritik Mode ist, z.B. gegeüber der ” Stasi 2.0″, dann kommt massiv Kritik, manchmal auch sehr undifferenziert. Ist aber eigenständiges Engagement nötig, kommt nix, auch und gerade von den ” Engagierten” nicht.

  4. kofferblogger meint: (14.4.2008 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    Genau – der war es. Bestimmt! Der, den ich gesehen habe, hatte auch blonde Haare…
    ???

    Wer hat noch blonde Haare? JETZT melden!

  5. Hendrik Stiewe meint: (14.4.2008 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    Eine Unschuldsvermutung ist offensichtlich mit Schäuble 2.0 generell abgeschafft worden – sowohl reell als auch virtuell :-(

  6. zuchi meint: (14.4.2008 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Die der Brandstiftung Verdächtigte wurde doch wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Was willst du noch mehr ?

    Die Gutachterkritik ist zu speziell. Das müßte allgemeinverständlicher dargestellt werden.
    Warum wird mit der vom Gutachter angewendeten Methode bei jedem Brand Brennspiritus nachgewiesen ? Und vor allem: Warum hat der Gutachter dieses nicht selber vorher schon bei einem spirituslosen Brand ausprobiert? Man traut einem Gutachter soviel Dummheit nicht zu.

  7. harl3quin meint: (14.4.2008 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    § 1 Staatssicherheitsgesetz (StaSiG)
    (1) Schuldig ist, wer potentiell für die Herbeiführung einer konkreten oder zukünftig nicht völlig außer wahrscheinlichkeit stehenden Rechtsverletzung verantwortlich sein könnte.
    (2) Der Beweis der Unschuld obliegt dem Beschuldigten.
    (3) Wer den Beweis der Unschuld erbracht hat oder erbingen könnte kann als Gefährder in Sicherheitsverwahrung genommen werden, wenn die zuständige Behörde dies für erforderlich erachtet.
    (4) Die Einschätzung der zuständigen Behörde nach Absatz 3 ist nicht gerichtlich nachprüfbar.

    Passt das so in etwa? Würde auch für eine Entlastung der Justiz sorgen.

  8. Klopfer meint: (14.4.2008 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    Bin ich der Einzige, der "Angeschuldigter" für furchtbares Deutsch hält? "Beschuldigt" klingt gut, "angeschuldigt" klingt nach Kindergarten. Fehlt nur noch, dass ein Richter als "Bestimmer" (sprich: Bestümmer) bezeichnet wird.

  9. Thomas Kurbjuhn meint: (14.4.2008 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    @6: die LKA-Gutachter glauben, bei einem bestimmten Abbauprodukt dieses ausschließlich auf Brennspiritus zurückführen zu können. Das ist aber eben nicht so , sondern dieses Abbauprodukt entsteht auch bei Verbrennung anderer Materialien.
    Der Gutachter Burrasch hat ja schon mehrere Fehlgutachten erstellt, siehe http://www.berlinkriminell.de/2/gericht_akt229.htm.
    Ich habe ja vor einigen Tagen mal diesen Herrn Burrasch angerufen, siehe http://tkurbjuhn.blogspot.com/2008/04/telefonanruf-bei-egon-burrasch-beruf.html
    Der Mann ist völlig frei von jeglicher Selbstkritik und wird weiter seine Fehlgutachten erstellen, wenn er nicht gestoppt wird.Deshalb kann man sich mit dem Freispruch nicht zufriedengeben. Der Herr Burrasch ist weniger dumm denn verbohrt-uneinsichtig, ein gefährlicher Zustand bei einem Mann, dem wir die Wahrheitsfindung anvertrauen( die eigentlich der Richter hat, die aber de facto beim Gutachter liegt).

  10. Udo Vetter meint: (14.4.2008 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    Beschuldigter ist man im Ermittlungsverfahren. Angeschuldigter ist man, wenn die Anklage erhoben, aber noch nicht zugelassen ist. Nach Zulassung der Anklage wird man zum Angeklagten. Und nach einem eventuellen Urteil zum Verurteilten.

  11. Paranoia meint: (14.4.2008 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Mir ist zumindest ein großer Brandstiftungsprozess bekannt, in deren Laufe der Gutachter frei zugab, dass er die Proben, bei denen er Brandbeschleuniger nachgewiesen hat, in Einmachgläsern aufbewahrte, in denen er vorher anderes in Spiritus eingelegt hatte….
    Merke, das Wort Gut in Gutachter ist nicht immer angebracht….

  12. Thomas Kurbjuhn meint: (14.4.2008 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Noch als Ergänzung: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,542479-2,00.html
    Es wird deutlich, daß das LKA-Berlin noch weitere Fehlgutachten erstellt hat aufgrund der Spiritusfixiertheit, andere Gutachter dagegen sehen den vom LKA behaupteten Zusammenhang nicht. Wenn zwei Gutachter- das sind Herr Burrasch und Herr Dr. Allin in Berlin, systematisch Fehlbeschuldigungen produzieren, die von allen anderen Fachleuten nicht nachvollzogen werden, weil sie eben wissenschaftlich nicht haltbar sind, müssen diese Leute ihrer Funktion enthoben werden. Das ist schwer, denn im Bereich der Justiz und Polizei hackt eine Krähe der anderen nur ungern ein Auge aus, intern wird man die Kraft zur Ablösung der Gutachter nicht aufbringen. Da hilft nur Druck der Öffentlichkeit, erfreulich deutlich der Berliner Kurier http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/print/berlin/214643.html
    In einem Tagesspiegelkommentar hat der Schwager der Freigesprochenen, ein Herr Rudolf Jursic,eine Webseite mit detaillierten Informationen angekündigt. Dann dürften die Denkfehler der Berliner Gutachter noch etwas deutlicher werden, denn ein Teil des Skandals ist auch: der Laie Jursic hat ja schon im ersten Prozeß das herausgefunden, was man von den Gutachtern erwarten durfte,die von ihm beauftragten Gutachter sind aber vom erstinstanzlichen Richter unberücksichtigt geblieben, was ja dann zur erfolgreichen Revision geführt hat. Wenn Laien Profis die Fehler auf dem Tablett hinterhertragen bzw. nachweisen müssen, dann stimmt etwas gewaltig nicht in unserem Justizsystem.

  13. Thomas Kurbjuhn meint: (14.4.2008 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Noch eine Ergänzung: in diesem Chemiethread http://www.mathematik-forum.de/forum/showthread.php?t=74071
    erläutert der Herr Jursic einige Hintergründe. Es ist, so wie ich das verstehe, der Irrtum des LKA Berlin, bei Vorliegen von 3-Methyl-2-butanon zwingend von Spiritus als Brandursache auszugehen. In Wirklichkeit entsteht diese Chemikalie wohl auch durch Holzbrand und Zigarettenbrand.
    Ich vermute mal, daß bei Burrasch und Co. Egogründe verhindern, die eigenen " Erkenntnisse" mal zu überprüfen. Lieber beschuldigen sie weiter Unschuldige als zugeben zu müssen, daß sie sich verrannt haben.

  14. Niels meint: (14.4.2008 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Das ist wirklich Teil der Anklageschrift? Dafür klingt's aber ziemlich stoppelig. Oder ist das ein Vermerk in der Abschlussverfügung?

  15. numerius negidius meint: (14.4.2008 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht war da ein Referendar am Start? Obwohl die ja zumindest in der Verhandlung meist besser vorbereitet sind.

  16. foxi meint: (14.4.2008 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    Das hat der BGH schon 1974 so entschieden (- BGHSt 25, 365 = NJW 1974, Seite 2295 ff – 4 StR 171/74 – Beschluss vom 29.08.74.), dürfte aber schon vor deiner Zeit gewesen sein.

  17. jack meint: (14.4.2008 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    Das dürfte das wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen sein (also nicht der eigentliche Anklagesatz).
    Und so unlogisch liest sich das gar nicht. Holperig und zweideutig vielleicht, aber das Ermittlungsergebnis ist ja auch nicht Verfahrensvoraussetzung und die Beweisaufnahme steht ja noch bevor.

    Mein Verständnis davon:
    1. Zeuge N erkennt blonden, ca. 35jährigen Mann
    2. Halter wird als blonder, ca. 35jähriger Mann festgestellt
    3. Anderer Fahrer nicht ersichtlich (Beispiel für eine Beschuldigtenvernehmung: "Mit meinem Auto fährt sonst niemand.")
    4. Zeuge N. erkennt Beschuldigten nicht auf Wahllichtbildvorlage
    5. Wegen Lichtsituation war wahrscheinlich nicht mehr als blond, Mann und 30-40 zu erkennen.

    Ob man da jetzt die Keule der Unschuldsvermutung oder die Rspr. des BVerfG zur Halter-Fahrer-Vermutung bemühen muss, möchte ich mal bezweifeln. Aber Strafrechtler sind bekanntlich Täter aus Leidenschaft. :-)

  18. Tribble meint: (15.4.2008 um 10:06) AntwortenReply to this comment

    Seit wann gilt denn das cardassianische Strafrecht? Das Verfahren ist doch hoffentlich inzwischen mit Pauken und Trompeten eingestellt worden. Andererseits, wie heißt der aktuelle Werbespruch für "Law & Order" auf RTL: "Niemand ist unschuldig".

  19. RA JM meint: (15.4.2008 um 10:07) AntwortenReply to this comment

    Auch der versuchte <a> 344 StGB</a> ist strafbar.

  20. München Marie meint: (15.4.2008 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    Naja, ob Anklageschrift oder Abschlussverfügung oder was anderes: Jedenfalls handelt es sich nicht um das Urteil. Falls einem Referendar oder einem unfähigen Staatsanwalt die Unschuldsvermutung nicht bekannt sein sollte oder kurzfristig entfallen ist, bleibt ja immer noch ein Richter oder Anwalt (die sind ja immerhin auch "Organe der Rechtspflege")zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens.

  21. Der (Herr) Jan meint: (15.4.2008 um 11:50) AntwortenReply to this comment

    Im Studium wird doch immer vor der "Sachverhaltsquetsche" gewarnt…
    Scheint nicht bei jedem hängen zu bleiben. Schade.

  22. Michael meint: (15.4.2008 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    Da muss ich Jan recht geben, zum Glück wird in letzter Instanz darüber entschieden was RECHT ist.

  23. harl3quin meint: (15.4.2008 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    leider immer häufiger wirklich erst in letzter Instanz…

  24. duftig meint: (15.4.2008 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    Aber nicht beim Bundesverwaltungsgericht.

  25. harl3quin meint: (16.4.2008 um 01:33) AntwortenReply to this comment

    Es gibt nur eine (juristische) letzte Instanz und die ist angeblich eben keine Superrevisionsinstanz. Leider zeigen die Fälle teilweise ein ganz anderes Bild.

  26. Paranoia meint: (16.4.2008 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    Es gab vor einigen Jahren in der amerikanischen Komedie-Sendung "Mad-TV" die (Kunst-)Figur einer Koreanerin, die in einem Sketch von einem Polizisten zur einer Straftat befragt wurde, dessen Zeugin Sie war. Dieser bekam auf jede Frage der vielen über Aussehen usw des Täters die Antwort " War …. Mann.", was sich im Laufe der Sketches hoch steigerte….
    In Amerika ein Witz und hier könnte es wohl für eine Verurteilung ausreichen…..

  27. saibot meint: (16.4.2008 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    das ist das traurigste Zitat der Woche…

  28. Michael meint: (17.4.2008 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    Von diesem BVG-Urteil habe ich auch schon gehört. Die Konsequenzen sind für einen Nichtjuristen schon sehr schräg: Jemand hat ein Auto angemeldet und fährt vermutlich auch öfter damit, wenn aber etwas geschieht war er ganz woanders und kann sich an nichts im Zusammenhang mit dem Wagen erinnern?

  29. harl3quin meint: (17.4.2008 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    @28: Das gilt so weitgehend nur für Straftaten, die "mit dem Kfz" begangen wurden. Zivilrechtlich besteht eh eine grundsätzliche Halterhaftung. Im Strafrecht muss dagegen die Schuld bewiesen werden, was den Beweis – und nicht die Vermutung – der Tathandlung voraussetzt.

  30. Thomas Kurbjuhn meint: (18.4.2008 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Betrifft: Brandgutachterskandal in Berlin. Die Webseite http://www.rudimarion.de/ ist inzwischen online, eine detaillierte Darstellung der Fehler des LKA Berlin findet sich hier: http://www.rudimarion.de/media/Details_Brandfall.htm

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