29.4.2008

Punkt. Feierabend

Wie man als Richter die Zeit und das Geld der Prozessbeteiligten verschwendet, zeigte heute ein Richter am Amtsgericht Bochum. Es ging um eine Schadensersatzforderung. Aber nicht nur. Denn der Beklagte hatte mal ein Schriftstück verfasst, in dem er sich bereit erklärt, die Forderung zu bezahlen.

Für den Beklagten haben wir in mehreren Schriftsätzen dargelegt, warum dieses Schreiben kein Anerkenntnis im rechtlichen Sinne ist. Wäre es ein Anerkenntnis, müsste man nicht weiter streiten. Dann hätte die Klage schon aus diesem Grund Erfolg, weil das Anerkenntnis den Beklagten von weiteren Einwendungen abschneidet.

Die Klägerseite sah das naturgemäß anders. Vom Gericht kam monatelang kein Wort. Ganz im Gegenteil: Für den heutigen Verhandlungstermin hatte der Richter sogar einen Zeugen geladen. Den brauchte er aber nur, wenn er unserer Auffassung folgte, dass kein Anerkenntnis vorliegt. Denn der Zeuge war nur für Umstände benannt, die mit der Vorgeschichte zu tun haben. Dass das Gericht die Sache ernsthaft erörtern will, ergab sich auch aus einem weiteren Umstand. Der Vorsitzende hatte das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

Ein Kläger, ein Beklagter, zwei Anwälte und ein Zeuge reisten also frohgemut nach Bochum. Um vom Richter im Einleitungssatz zu hören, dass er von einem Anerkenntnis ausgeht. Punkt. Feierabend. Hätte er in den Vormonaten nur einen winzigen Hinweis in diese Richtung gemacht, hätten wir uns das auf Beklagtenseite gut überlegt. Und mit einiger Sicherheit die Konsequenz gezogen, die wir dann heute auch gezogen haben. Wir haben die Forderung akzeptiert. Das wäre auch schriftlich möglich gewesen, und alle Beteiligten hätten sich den zweiminütigen Showdown erspart.

Der Kläger kam übrigens eigens aus Berlin.

18 Kommentare zu “Punkt. Feierabend”

  1. sue-ellen meint: (29.4.2008 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    Aber Bochum ist auf jeden Fall eine Reise wert!!

  2. OT: Schriftlich? meint: (29.4.2008 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    Was bedeutet eigentlich schriftlich?

    Ich habe mal aufgeschnappt, wenn ein Fax einem eindeutig zugeordnet (Namen, Adresse) werden kann, dass dieses auch als schriftlich gilt, oder habe ich da was falsch verstanden?

    Weil ein Gericht akzeptiert diese Faxe und der Rechtspfleger machte mich auch darauf aufmerksam, ein anderer Richter akzeptiert diese Art der Faxe nicht.

  3. Frank K. meint: (29.4.2008 um 13:43) AntwortenReply to this comment

    Tja, wenn man sonst keine sozialen Kontakte hat. :-P

  4. Referendar meint: (29.4.2008 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Naja, meine damalige zivilrechtliche Ausbildungsrichterin (ihrerseits Richterin in Ausbidlung), die mir entgegen meines Wunsches "zugeteilt" wurde, lud grundsätzlich (!) alle benannten Zeugen und bestellte die Parteien immer unter Hinweis "auf das persönliche Erscheinen".

    Die dachte einfach nicht soweit. Man kann ja nicht alles können: Denken lag halt nicht drin.

  5. Popmar meint: (29.4.2008 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    Das gleiche ist mir in einer Berufung beim OLG Rostock passiert, wo ich zum Glück nicht über 300 km angereist bin, sondern einen Kollegen vor Ort eingeschaltet habe. Die Parteien mussten aber persönlich kommen, um binnen 5 Minuten zu hören, dass die Sache ohne Erfolg ist. Und das nach der ZPO-Reform!

    Beim LG Nürnberg ähnlich: Anreise Anwälte und Parteien mit ca. 3 h. Vertagung nach 3 Minuten wegen zu gewährendem Schriftsatzrecht! Protokoll mit Ausweis der Verhandlungsdauer liegt vor. Nicht zu fassen.

  6. 4thmarch meint: (29.4.2008 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    @1
    Nein. Bochum ist keine Reise wert.

  7. Jemand meint: (29.4.2008 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    Kann man sowas dem Richter hinterher sagen oder schreibt man das nur ins Blog? Mich würde nämlich interessieren, was der Richter dazu meint.

  8. fafnir meint: (29.4.2008 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    Etwas ähnliches ist meinem bruder bei einer strafsache vor dem ag
    passiert.
    Termin wurde angesetzt, anklage verlesen, gefragt ob er sich dazu
    äussern wolle, er verneinte, richter vertagte um eine woche.
    Eine woche später wurde dann, stundenlang verhandelt.
    Mein bruder reiste wg. termin mit flugzeug 2500km !!!! von seinem
    von ihm angegebenen und gerichtsbekannten eu-auslandswohnsitz an!

    Dort ist er übrigens wieder und erfreut sich des angenehmen klimas………

  9. c3p meint: (29.4.2008 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    kriegt man das wenigstens erstattet?

  10. fafnir meint: (29.4.2008 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    @ c3p

    wenn man minderbemittelt ist, und freigesprochen wird. Letzteres
    hat sich mein bruder sagen lassen. Anträge bei gerichtskasse sind
    gestellt. Die prüfen noch (was auch immer), gaben aber schon vorab ein statement ab, es würde nur eine anreise erstattet.

    Mein bruder erdreistete sich nähmlich nach dem ersten termin wieder zurückzufliegen und dann eine woche später nochmal anzureisen !!! Unwesentlicher und nichtiger grund für dieses unnötig kostentreibende lustreisen: Er betreibt im eu-ausland
    an seinem dortigen wohnsitz eine firma…ist natürlich kein
    grund für solch eine handlungsweise..

    Ach ja, er wurde obendrein auch noch freigesprochen.

    Vieleicht eine weitere changse auf ein präzidenzurteil, anwaltlich vertreten durch herrn u.v. ;););)

  11. RA JM meint: (29.4.2008 um 21:38) AntwortenReply to this comment

    @ Popmar: 522 ZPO ist eine der Lieblingsnormen des OLG Rostock. Dieses hohe Gewricht hält ja auch ebenso eklatante wie evidente Verletzungen der Hinweispflicht für letztlich unerheblich, wenn die vom LG im ersten Termin – 1 Jahr nach Klagerhebung ! – erstmals (!) geäußerte Rechtsmeinung im Ergebnis zutrifft.

  12. h.j. meint: (29.4.2008 um 22:18) AntwortenReply to this comment

    Was ist der Unterschied zwischen Gott und einem Juristen? Gott denkt nicht er sei Jurist.

  13. FJS meint: (30.4.2008 um 01:24) AntwortenReply to this comment

    Schon mal vom jüngsten Gericht gehört? O_o

  14. Hootch meint: (30.4.2008 um 01:57) AntwortenReply to this comment

    @12, h.j.:
    Das gilt auch für Richter?!?
    Bis jetzt war mir dies nur für Chirurgen bekannt. ;-)

    Grüße!

  15. Köngilich Bayrisches meint: (1.5.2008 um 02:34) AntwortenReply to this comment

    Ihr glaubt nicht, was für eine Arbeitsbelastung inzwischen an den Gerichten herrscht, da sind solche Fehler fast unvermeidbar. Ich bin von Großkanzlei zu Gericht gewechselt und kann mich entspannten Golfnachmittagen tatsächlich nicht hingeben. Die Wochenendarbeit ist seitdem gestiegen und das bei deftig gesunkenem Gehalt.

  16. fafnir meint: (2.5.2008 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    @ königlich bayrisches

    hm, 2h34….das mit der wochenend und vor feitagsarbeit scheint ja tatsächlich so zu sein. Wenn die arbeitsbelastung bei gericht so hoch ist, sollte man sich vielleicht mal dagegen wehren…oder
    traut sich keiner…das spräche bände, insbesondere für die unabhängigkeit von gerichten gegenüber jedem, auch der obrigkeit…die das gericht ja bezahlt.
    Bin mit meiner meinung vielleicht ein bisschen heftig, aber meinen bruder kostete diese so gottgegebene und offensichtlich
    nicht abwendbare naturgewaltige arbeitsüberlastung bei gericht
    vierstellige reisekosten und erhebliche oranisationsstörungen
    in seiner firma. Mitleid hab ich unter diesen voraussetzungen nicht.
    Macht euren job bei gericht korrekt, und jault nicht rum über zu viel arbeit.

  17. könglich bayrisches meint: (3.5.2008 um 10:09) AntwortenReply to this comment

    @fafnir

    wie sieht Deiner Meinung nach eine Gegenwehr aus? Die Zustände "nachdrücklich anprangern"? Selber einen Adlatus einstellen, der einem Arbeit abnimmt? Sich zum Staatssäckel schleichen und heimlich ein bischen mehr Geld rausnehmen? Oder einfach soviel arbeiten, wie man halt kann? Du siehst, es bringt nicht wirklich was. Streik kommt für Staatsdiener nicht in Frage.

  18. fafnir meint: (4.5.2008 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @ königlich bayrisches

    in diesem bog gibt es einen artikel vom 29.04 "Polizisten, uniformanziehen ist arbeitszeit" – dort wird erwähnt, dass polizisten in uniform, trotz unserem föderalistischen chaos, länderübergreifend durchdrücken, dass ihr ankleiden als arbeitszeit gewertet wird – mit hilfe ihrer g e w e r k s c h a f
    t, und entsprechenden "massenklagen" bei allen verwaltungsgerichten dieser republik – Diese damen und herren in grün, blau, schwarz sind a u c h staatsdiener – beamte, und wehren sich, wohl erfolgreich, gegen zustände, bezüglich ihrer dienstzeit. So meine ich wehren. Die ewige aussage als staatsdiener wäre man der arbeitgeberwillkühr ausgesetz, werte ich als schutzbehauptung. Ich tue mein persönliches meinungsbild diesbezglich über die justiz kund: Die dortigen bedediensteten haben wohl nicht den m u m m sich gegen missstände zu wehren, buckeln weg, und stellen ihre arbeitssituation als gott gegeben hin.
    Zahlen muss dafür der b ü r g e r für den die gerichte d a sind und nicht umgekehrt, mit verschwendeter zeit, geld, und teilweise ruinierter gesundheit.
    Also, duden raus und bei R nachgeschlagen unter R ü c k r a t

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