Formfehler bremst beleidigte Richter
Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Unsere Justiz stöhnt ständig über Überlastung. Das hinderte höchste Kreise aber nicht, mit viel Energie jede Menge heiße Luft in einen winzigen Fall zu pumpen. Doch diese stark angeschwollene Blase ließ gestern Amtsrichter Hans-Werner Telle-Hetfeld mit nur einem Piekser platzen.
Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf ging gegen einen Rechtsanwalt aus Wuppertal vor, weil der einen Antrag giftig formuliert haben soll. Es sind die fünf Berufsrichter im Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG), die sich von Anwalt Jochen Thielmann wohl in ihrer Ehre verletzt fühlen – der sollte deshalb insgesamt 9 000 Euro Geldstrafe zahlen.
Thielmann verteidigte einen vor dem OLG auch wegen Betruges angeklagten Mann. Er warf dem Senat unter anderem vor, der argumentiere bei der rechtlichen Beurteilung „rein ergebnisorientiert“. Der Senat habe das Ziel, den Angeklagten zu verurteilen.
Diese Äußerung missfiel auch dem Vertreter des Generalbundesanwaltes. Er informierte Anne-Josè Paul, die Präsidentin des OLG, die es tatsächlich fertig brachte, einen Strafantrag zu stellen – und damit wiederum andere Juristen zu beschäftigen.
Rechtsanwalt Thielmann, so hieß es, habe eine Verleumdung begangen. Der Staatsanwaltschaft gefiel es, einen Strafbefehl zu beantragen, den ein braver Düsseldorfer Amtsrichter auch erließ. Dessen Nachfolger nun war gestern bemüht, aus dem Elefanten wieder eine Mücke zu machen. Telle-Hetfeld blieb selbst dann besonnen, als Thielmanns beide Verteidiger zwar geschickte aber auch ellenlange Beweisanträge stellten.
Oberstaatsanwalt Dieter Berger, der vertretungsweise in die Verhandlung gestolpert war, hielt sich beharrlich an der angeklagten Verleumdung fest. Doch der Richter entpuppte den Prozess schließlich als Posse.
Er stellte trocken im Urteil fest, der maschinell geschriebene Strafantrag sei von der OLG-Präsidentin ja gar nicht unterschrieben worden. Und weil dieses „Verfahrenshindernis“ von Anfang bestanden habe, sei das Verfahren schlichtweg einzustellen. Auf Kosten der Staatskasse, versteht sich. Die nun auch noch die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen hat. (pbd)
So,so, und das hatten weder der Angeklagte RA noch seine beiden Verteidiger (auch Volljuristen) bemerkt? Spricht nicht eben für dieselben, aber ein Hoch dem braven Amtsrichter.
Dafür zahlt man doch gerne Steuern. Die Kosten werden natürlich im Wege des Regresses gegen die Stümper geltend gemacht, die sogar zu inkompetent sind, etwas ohne nachzudenken zu unterschreiben?
@1: Warum sollten sie es nicht bemerkt haben? Muss man einen – aufgrund seines Amtes zwangsläufig als fachlich komptent einzustufenden – Juristen denn noch auf Amateurfehler hinweisen?
Behauptung einer Gesetzmäßigkeit:
Wenn man bei einer Angelegenheit "Sch…. am Stiefel" hat, dann saut man auch bei weiteren Schritten immer den Teppich voll.
Will sagen: Das Ding war von Anfang an verrratzt, die Lächerlichkeit einer zur Einstelungen führenden Minimalformalie ist da nur konsequent.
Die Präsidentin hatte nicht unterschrieben….???
Wie kam denn der Entwurf dann zur StA?
Diese eigenmächtig handelnden armen Seelen auf der
Geschäftsstelle; schicken die einfach einen Entwurf ab – sowas :D
Folgendes hatte ich hier schon mal gefragt. Das scheint aber untergegangen zu sein (100 Anmerkungen …):
Angeblich sollen Beleidigungsklagen/-anzeigen in Deutschland überproportional häufig vorkommen.
Quelle: richterdatenbank.net/rich...nbank/Reportagen/179.html
Nach diesem Text sind 20% aller Strafverfahren Beleidigungsfälle!
Ist das alles Unsinn, was dort geschrieben steht? Kennt jemand noch andere (vielleicht mal seriöse) Quellen dazu. Die Seite sieht ja nicht gerade vertrauenerweckend aus.
Wenn es allerdings stimmt, was da steht, dann wäre ein Aufräumen in dem Bereich ja durchaus mal angebracht. Dann könnte man schließlich 1/5 aller Strafverfahren einsparen!
Oder diese 1/5 der Strafverfahren sind gerechtfertigt :)
Mich hatte ein GEZ-Scherge auch wegen Beleidigung angezeigt, der Staatsanwalt forderte ca. 1.000,-EUR im Strafbefehl und der Amtsrichter stellte das Verfahren gegen Zahlung von 100,-EUR an den Kinderschutzbund ein ( nicht ohne mich eindringlich zu ermahnen, diese Zahlung NICHT als Spende von der Steuer abzusetzen :-) ).
Ich kann diese Zahlen nachvollziehen, wenn der Ausdruck "Schmarotzer" schon eine Beleidigung darstellt, die einer Anzeige würdig ist, dann kommen wir zu solchen Verhältnissen.
@7: Das sehe ich nicht so. Ein "Du Arschloch" sollte einfach straflos möglich sein. Wenn jemand Beleidigungen und Herabwürdigungen in dauerhafter Form einer breiteren Öffentlichkeit präsentiert, kann man ja darüber reden. Aber solche Bagatellen sollten einfach straflos sein. Laut meinem Link gibt es in Großbritannien pro Jahr keine fünf Strafverfahren, während in Deutschland eine wahre Verfahrensflut erzeugt wird.
Der geschilderte Fall hier sollte in keinem Fall vom Gesetz her verfolgbar sein. Das ist doch totaler Unsinn. Da erzeugt doch der Prozess mehr Schaden als durch die angebliche Beleidigung je entstehen könnte.
Ich habe auch mal einen Artikel gelesen, wo jemand, der sich über eine StA beschwert hat. In der Beschwerde hat er der StA vorgeworfen "untätig" zu sein. Prompt hatte er deswegen ein Strafverfahren wegen Beleidigung an den Hacken. Das kann man doch schon als Rechtsmissbrauch ansehen.
Wenn man dagegen bedenkt, dass die Bezeichnung "Bulle" nach Ansicht des KG Berlin nicht als grundsätzliche Beleidigung zu werten ist, dann verstehe ich das mit dem Schmarotzer schon gar nicht. Die Diskussion um Sozialschmarotzer betraf einen erheblichen Teil der deutschen Bevölkerung, soweit man diversen Boulevardmedien glauben mag zumindest nahezu alle Sozialhilfe oder ALG-II-Bezieher. Bei dieser Ausbreitung des Wortes hingegen scheint es sich um einen verselbstständigten Begriff in Bezug auf Personen zu handeln, die keine adäquate Gegenleistung für das Empfangene erbringen… just my 2 cents
schön zu sehen was anwälte so machen wenn sie sonst nichts zu tun haben, da wird sich die arbeit selbst erschafft.
@8: Da fragt man sich wirklich, ob das nicht eher ein Fall für den Psychologen ist, als für eine StA.
Wer professionell anderen Leuten "schlechte Nachrichten" übermittelt, sollte doch in der Lage sein, ein paar Beschimpfungen aufgeregter Bürger zu überhören. Das gehört doch einfach zum Job. Für einen normalen Menschen sind das doch Allerwelts-Beschimpfungen, die jedem Bürger mal herausrutschen können, wenn er aufgebracht ist. Dafür einen Polizei- und Justizapparat in Gang zu setzen kann man nur als komplett unverhältnismäßig bezeichnen.
Mir gefällt die Geschichte!
Wenn gewisse Staatsanwälte gegen p2p-Tauscher, Blogger u. ä. welche immer noch glauben das Netz sei ein "rechtsfreier Raum" auch nur halb so intensiv vorgehen würden …..
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
@ 10: "Sozialschmarotzer":
Die Bezeichnung von Ausländern als "Sozialparasiten" erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung. OLG Frankfurt Az.: 2 Ss 147/00 web1.justiz.hessen.de/mig...6d7100411dc7?OpenDocument
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
@ 9. Klaus
Stimme Ihnen zu. Die Strafbarkeit von Beleidigungen von Amtsträgern im Außendienst (Polizei usw.) sollte allerdings in gravierenden Fällen nicht aufgegeben werden, weil m. E. die Schwelle zur Gewalt weiter absinkt.
@8 Ich habe den GEZ Schergen mit Gewalt aus der Wohnung geworfen, formgerecht und ohne ihn zu beleidigen. Und wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 500 EUR (er kam nur um eine Strafe rum, weil Richter ungern Urteile schreiben…)
Sehe ich das richtig? Top-Juristen des Staates sind sogar fast zum Sch…… zu doof? Die wollen das Rechtssystem mal so richtig nutzen und fummeln sich ein Verfahren mit einem nicht unterschriebenen Antrag zurecht?
Wo haben die denn ihr Handwerk gelernt? Wer hat die eingestellt? Achso ja, der Staat hat die eingestellt. Na denn, alles klar.
@16: Einen Grund für eine Ausnahme von Amtsträgern sehe ich nicht. Das sind Personen wie jede andere auch. Gerade bei Amtsträgern besteht die Gefahr, wie man auch an diesem Fall sieht, dass sie Beleidigungsanzeigen dazu nutzen unliebsame "Kunden" mit Repressalien zu überziehen.
Ob nun ein Nachbarschaftsstreit oder eine Amtliche Festlegung die Gemüter erhitzen, so dass es zu Beleidigungen kommt halte ich für unerheblich. Und wenn es zu Handgreiflichkeiten kommt, so sind diese ja grundsätzlich strafrelevant.
@ 18: Was soll´s!
Mir hat z. B. die Rechtsanwaltkammer vorgerechnet, dass zwischen Nov. 2007 und März 2008 15(!) Monate vergangen sind. Diese Spitzenjuristen sind doch echt ihrer Zeit voraus. :-D
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
10/Malte
Vermutlich wurden dem KG einfach mehre dutzend sprachwissenschaftliche Gutachten vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass der Begriff Bulle ursprünglich positiv besetzt war. :p
@Günter Frhr.v.Gravenreuth
Ist "Bibelbuxe" eigentlich auch eine Beleidigung?!
Dank Niggemeier stieß ich heute erstmals auf das lawblog; der kommentarbefangene Beitrag gefällt mir.
Ich wünschte mir bloß, es wäre ein Kraut dagegen gewachsen, dass ein Blogbeitrag (wie dieser hier) als Einladung dazu verstanden wird, sich zu allem zu äußern, was sich irgendwie unter die im Beitrag fraglichen Normen subsumieren lässt.
(Vielleicht meinte Hans Kelsen mit seiner Grundnorm ja ein "Für das Gute, gegen das Böse". Dann freilich stimmt auch noch die ärgstens an den Haaren herbeigezogene Kommentarquerulanz.)
Ein an Eides statt lügender und vor Gericht wegen angeblicher Verleumdung und Beleidigung obsiegender Anwalt hat mich als Naturwissenschaftler veranlasst, sich des Problems ganz allgemein anzunehmen.
So entstand Buskeimsus.
Inzwischen sehe ich das Monster der Juristen als ein Krebsgeschwür der Gesellschaft. Ähnlich wie die Stasi in den real exestierenden sozialistischen Dikaturen.
Beide Geschwüre schwer wegzudenken, will man als Staat in der bestehenden Form bestehen bleiben.
@GvG: Das "Sozialparasiten"-Urteil ist mir sehr wohl bekannt. Ein Verurteilung der BLÖD oder sonstiger Boulevard-Magazine wg. der Bezeichnung "Sozialschmarotzer" gab es hingegen soweit ersichtlich nicht. Was auch daran liegen könnte, dass die Gruppe der Ausländer (die immerhin alle beleidigt wurden) im Gegensatz zur Gruppe der "Sozialschmarotzer" recht eindeutig zu bestimmen ist. Aber nur am Rande: der Beitrag war nicht wirklich ernst gemeint.
@Ziffer 8: Viel besser. Sie haben die Polizeiballetttruppe "Bullenballett" u.ä. polizeiliche Truppen oder Werbemaßnahmen herangezogen und geschlußfolgert, dass der Begriff "Bulle" schon von der Polizei selber verwendet wird. Demnach kann das Wort selbst keine Beleidigung mehr darstellen – kommt aber immer auf den Kontext an.
In einem rechsstaat würde sowas nicht passieren!
@ 22 “Bibelbuxe” ist eine Beleidigung, die (ausschließlich) mit "hängt", im Wiederholungsfall mit einer Schnupftabak-PC box14.de/galerie/2003/wiesn/0922/P9221285_s.jpg zu parrieren ist! ;-)
Insider verstehen´s – andere brauchen es nicht zu verstehen!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Wer hängen läßt pariert nicht gern, gell Hr. Baron ?
Gruß und ich denke, das law blog sollte für einen Kuli für Fr. Paul sammeln, das gibts gleich den nächsten Beleidugungsvorwurf, lol
@gerhardq: Man darf die GEZ tatsächlich nicht als "Schmarotzer" bezeichnen? Da müssten aber viele zahlen….
Alles in allem zeigt der hier beschriebene Fall nur wieder, wie verantwortungsvoll mit unseren Steuergeldern umgegangen wird. Vergleichbar allerhöchstens noch mit dem Umgang mit den ÖR-Gebühren…