26.5.2008

Nicht das Finanzamt

Für einen Mandanten haben wir das Konto eines Schuldners gepfändet. Die Bank gibt jetzt Auskunft, “auf der Grundlage des § 316 Abgabenordnung”.

Hilfe, wir sind doch nicht das Finanzamt!

Für private Gläubiger gilt § 840 Zivilprozessordnung.

11 Kommentare zu “Nicht das Finanzamt”

  1. Axel John meint: (26.5.2008 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    Egal. Was zählt, ist das Ergebnis der Kontostand.

  2. Udo Vetter meint: (26.5.2008 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    Ich bin überrascht, es ist genug Geld da.

  3. DickteAkte meint: (26.5.2008 um 11:51) AntwortenReply to this comment

    Volltreffer, würde ich sagen ;-)

  4. Jan meint: (26.5.2008 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Was treibt einen Schuldner mit genügend Geld auf dem Konto dazu, es bis zur Kontenpfändung kommen zu lassen?

  5. Max meint: (26.5.2008 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Geiz ist halt geil.

  6. Tux meint: (26.5.2008 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    Die Paragraphen sind sich aber schon sehr aehnlich. ^^

  7. Max meint: (26.5.2008 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    @ Tux: Dann finde mal bitte den Unterschied zwischen Unternehmer und Unternehmer heraus. Ja, es gibt einen sehr großen Unterschied ;-)

  8. Malte meint: (26.5.2008 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    Naja, dafür kommen beim Finanzamt über 90% der DSE'en mit § 840 ZPO als Angabe =)

  9. fAOpfer meint: (27.5.2008 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    @4: Bei mir wird auch regelmässig das gut befüllte Konto gepfändet. Meistens weil demjenigen das Geld garnicht zustand. Solche Leute kennen sich mit Recht und Pfändungen aber meist gut aus, oder haben einen Hausanwalt, wie die DTAG. Da das Finanzamt inzwischen sein eigener Gerichtsvollzieher ist, pfänden die z.B. regelmässig auf Verdacht, nach dem Motto "erstatten kann man ja später immernoch".

  10. Moxy meint: (28.5.2008 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    Ich würde mir geschmeichelt fühlen, als "Vollstreckungsbehörde" bezeichnet zu werden…

    ;-)

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