Nicht das Finanzamt
Für einen Mandanten haben wir das Konto eines Schuldners gepfändet. Die Bank gibt jetzt Auskunft, “auf der Grundlage des § 316 Abgabenordnung”.
Hilfe, wir sind doch nicht das Finanzamt!
Für private Gläubiger gilt § 840 Zivilprozessordnung.
Egal. Was zählt, ist
das Ergebnisder Kontostand.Ich bin überrascht, es ist genug Geld da.
Volltreffer, würde ich sagen ;-)
Was treibt einen Schuldner mit genügend Geld auf dem Konto dazu, es bis zur Kontenpfändung kommen zu lassen?
Geiz ist halt geil.
Die Paragraphen sind sich aber schon sehr aehnlich. ^^
@ Tux: Dann finde mal bitte den Unterschied zwischen Unternehmer und Unternehmer heraus. Ja, es gibt einen sehr großen Unterschied ;-)
Naja, dafür kommen beim Finanzamt über 90% der DSE'en mit § 840 ZPO als Angabe =)
@4: Bei mir wird auch regelmässig das gut befüllte Konto gepfändet. Meistens weil demjenigen das Geld garnicht zustand. Solche Leute kennen sich mit Recht und Pfändungen aber meist gut aus, oder haben einen Hausanwalt, wie die DTAG. Da das Finanzamt inzwischen sein eigener Gerichtsvollzieher ist, pfänden die z.B. regelmässig auf Verdacht, nach dem Motto "erstatten kann man ja später immernoch".
Ich würde mir geschmeichelt fühlen, als "Vollstreckungsbehörde" bezeichnet zu werden…
;-)