Ohne Bescheid
Im Rahmen der Aktion Himmel durchsuchte die Polizei die Wohnung meines Mandanten – in Anwesenheit von dessen nicht sehr erbauter Ehefrau. Der Mandant wurde auch als Beschuldigter vernommen.
Nur, auf seinem Computer wurden keine Kinderpornos gefunden. Und auch sonst nichts, das den Verdacht auf eine Straftat begründet. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren deshalb mangels Tatverdachts ein. Meinen Mandanten davon in Kenntnis zu setzen, hielt sie nicht für erforderlich. In der Einstellungsverfügung heißt es:
Kein Bescheid, weil Ermittlungen von Amts wegen.
In § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung heißt es dazu:
Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Schon wegen der Vernehmung durfte man die Akte nicht stickum schließen. Ich finde überdies, es gehört nicht viel Einfühlungsvermögen zu der Erkenntnis, dass mein Mandant auch so ein Interesse daran hatte, mit einem Brief über den Ausgang des Verfahrens und den Grund der Einstellung informiert zu werden.
Zum Beispiel wegen der Ehefrau.
Hat die StA auch mitgeteilt, wieso dieser falsche Verdacht zu Stande kam? Identitätsklau? Oder schlichtweg untaugliche Daten?
Gibt es Konsequenzen für den Staatsanwalt deswegen?
@2: Ich liebe rhetorische Fragen :) Ich wär ja für einen grundsätzlichen Pflichtanspruch auf Auskunft bei jeder beendeten Ermittlung. Warum der Gesetzgeber hier die Einschränkungen gemacht hat ist nicht nachvollziehbar. Jeder hat ein Recht zu wissen in welchen Akten – und sei es nur als unbegründbare Anzeige – sein Name auftaucht.
@ 1 Torsten: Wer lesen kann … Die StA hat gar nichts mitgeteilt, das ist es ja gerade.
Wäre im Übrigen mal interessant, wie viele Ehekrisen bzw. Scheidungen diese unselige Aktion nach sich gezogen hat.
Seit längerem geht es offenbar sowieso nur noch darum, wie der Staat und seine Hilfswilligen dem Steuerzahler den meisten Schaden zufügen können.
Bei der Aktion ist offenbar von Anfang an alles falsch gelaufen. Nicht einmal den Namen der Aktion haben die richtig schreiben können.
@2: Natürlich wird es keine Konsequenzen für den Staatsanwalt haben und deshalb kann ich es mir auch nicht vorstellen, dass jemand den Aufwand betreibt um doch selbige zu erreichen. Zumal doch das "Recht" siegte und ein Unschuldiger nicht angeklagt wurde. Da geht es anderen schlechter. Mich würde eher interessieren, was einen Durchsuchungsbefehl rechtfertigte.
In Anbetracht des massiven Fehlschlags der OP Himmel, oder genauer aufgrund der extremen Kollateralschäden (das Wort passt so gut), sollten die Betroffenen stringent die zuständigen Stellen verklagen.
Gibt es eigentlich Zahlen, in wie vielen Fällen die OP Himmel überhaupt ein Ergebnis produzieren konnte, welches über den angeblichen Anfangsverdacht hinausging?
Aktion Mikado, Aktion Himmel.. das scheint wohl eine europaweite Seuche zu werden.
In den Niederlanden reicht es seit kurzem schon, wenn die Polizei "Kinderporno" ruft, dann sperrt die Bank ihrem Kunden sofort die verdächtige Kreditkarte. Außerdem bekommen alle anderen Kreditinstitute eine Warnung, damit der Kunde sich dort keine neue Karte bestellen kann. Ein Richter ist an diesem Verfahren nicht beteiligt, so wollte es unser toller Justizminister Hirsch Ballin.
Ihr werdet verstehen, dass ich keine Kreditkarte mehr habe und nur noch bar bezahle?
Da gab es auch noch die OP "Ore", hier beschrieben:
http://karlweiss.twoday.net/stories/4056209/
http://karlweiss.twoday.net/stories/4063619/
http://karlweiss.twoday.net/stories/4070189/
Da geht/ging die Post ab, einfach zum Kotzen!
Und, hat der Mandant wenigstens seine Computer wiederbekommen?
Im Fahrwasser von Operationen wie "Himmel" wird wirklich schweres Unrecht begangen. Es mag ja nicht justiziabel sein, aber bei einem so gravierenden Vorwurf wie dem Verdacht auf den Besitz von Kinderpornographie erwarte in in Fällen, in denen sich der Anfangsverdacht als große Luftblase entpuppt, eine ordentliche Rehabilitation der unschuldig Verdächtigten. Das Mindeste wäre ein offizielles Schreiben von der StA, in dem mitgeteilt wird, dass der Verdacht sich als unhaltbar erwiesen hat – und in dem zumindest grob umrissen wird, wie dieser überhaupt zustande kam (was sicher auch ohne Nennung von Namen möglich ist). Dies würde zumindest in einigen Fällen den familiären Frieden wiederherstellen. Ansonsten muss man sich vermutlich nicht wundern, wenn irgendwann mal einer von diesen zu Unrecht durch die Mangel gedrehten Menschen völlig durchdreht…
…aber ihr wisst doch sicher alle, daß der Beschuldigte nie einen *Bescheid* bekommt, sondern höchstens eine *Nachricht*, oder? Insofern ist der Vermerk der StA völlig richtig: Bescheid bekommt nur der Anzeigenerstatter, den gibt es nicht, weil Ermittlung von Amts wegen, also kein Bescheid.
Warum der Beschuldigte keine Nachricht bekommen hat, wenn er verantwortlich vernommen wurde, kann man aus Udos Posting nicht entnehmen. Jedenfalls eine Belehrung nach StrEG müsste eigentlich erfolgen.
@ 12: Ich glaube der Mandant wird wohl eher seine Ehefrau als die Computer zurückhaben wollen…
@Herrn Vetter: Also meiner Ansicht nach sollte der Beitrag Ihnen allerdings etwas peinlich sein. Wie 14. erwähnt hat und eigentlich jeder Referendar bei der Staatsanwaltschaft lernt, richtet sich der Bescheid an den Antragsteller, während der Beschuldigte eine Nachricht erhält. Üblicherweise lautet eine solche Verfügung
1) Kein Bescheid, weil amtlich
2) Keine Nachricht, weil z.B. nicht vernommen.
Das im vorliegenden Fall kein Bescheid erteilt worden ist, dürfte also richtig sein. Die von Ihnen zitierte Verfügung befasst sich jedoch nicht mit der Nachricht.
Natürlich müßte Ihr Mandant, der nach Ihrer Angabe vernommen worden ist und bei dem durchsucht worden ist, eine Einstellungsnachricht mit einer Belehrung nach dem StrEG erhalten haben. Sollte das nicht der Fall sein, liegt entweder ein klarer Fehler der StA vor – oder er hat darauf verzichtet. Aber eine richtige Terminologie sollte man hier von Ihnen eigentlich schon erwarten dürfen?
Die Verfügung "Kein Bescheid, weil Ermittlungen von Amts wegen" bezieht sich ersichtlich auf den Bescheid an einen eventuellen Anzeigeerstatter (nur da macht diese Begründung nämlich Sinn), und ist von der Mitteilung an den Beschuldigten – die hier mit Gründen und einer förmlichen Belehrung nach StrEg erfolgen müsste – zu trennen. Ob übersehen wurde, eine solche anzuordnen, ob sie versehentlich nicht erfolgt ist oder noch erfolgen wird, ergibt sich aus der o.g. Verfügung jedenfalls nicht.
@ 14, 17: Stimmt, aber hier wird ja viel heiße Luft ventiliert, wenn die Ventilation die Auffassung der Schreibenden bestärkt. EN wird aber bei Beschuldigtem, der Kenntnis der Ermittlungen hat, nur dann nicht verfügt, wenn "Anklage im Übrigen". In einigen Bundesländern wird auch "EN mit Hinweis auf Anklage im Übrigen" verfügt. Das hätte wohl erfolgen müssen.
@ 14: Setzt Belehrung nach StrEG nicht eine Maßnahme voraus, die überhaupt Entschädigungsansprüche nach StrEG auslösen kann, also vollzogener § 111a-StPO-Beschluss oder U-Haft? Kann Durchsuchung Ansprüche nach StrEG auslösen?
@14, 16, 17
udo vetter hat offenbar das einzige zitiert, was in der einstellungsverfügung zum theme "benachrichtigung" und "bescheid" stand. udo vetters text ist damit juristisch vollkommen korrekt. die staatsanwaltschaftliche einstellungsverfügung ist dagegen grob fehlerhaft, wenn es keinen punkt "nachricht an beschuldigten" gibt.
@15 (x): Also eine Frau, die mich nur aufgrund von unbewiesenen und später als haltlos erwiesene Anschuldigungen in den Wind schreibt würde ich nicht mehr zurückhaben wollen.
@ 14: Ja, eine Durchsuchung kann Entschädigungsansprüche nach dem StrEG auslösen (vgl. § 2 II Nr. 4 StrEG).
Ob die Entschädigung deutlich höher als 10 EUR ausfallen wird?
Bei diesen Beispielen von "Justizirrtum" (wie auch in den Artikeln von Herrn Weiß" frage ich mich als "unbescholtener Bürger", als Mitglied der Netz-Community, als nächstes Opfer (?) regelmäßig: Was kann man dagegen tun?
Bis jetzt habe ich keine befriedigende Antwort gefunden.
Wählen? Bis jetzt habe ich immer das Gefühl gehabt, dass es egal ist, wen ich (als einzelner), wen wir (als Masse) gewählt haben. Die Politik hat sich in diesen Dingen nicht geändert. Das Gefühl einen ehrlichen Politiker im Amt zu haben ist schon lange nicht mehr da.
Aufstand? Tja, wenn wir Deutschen uns in etwas einig sind, dann ist es doch nur unsere eigene Uneinigkeit. Wir leiden immer noch unter unserer Vergangenheit (auch wenn wir ständig Proklamieren, das wir frei davon wären) und wollen nichts sehen, hören, sagen. Wir (ich eingeschlossen) kommen nicht aus unserem Sessel und vor dem Fernseher weg um auf die Straße zu gehen und _wirklich_ was zu bewegen. Also auch keine Lösung.
Petitionen? Es gibt ja die Onlinepetitionen des Bundes. Aber bisher habe ich noch von keiner erfolgreichen Petition gehört. Und die entsprechende Webseite ist meiner Meinung nach auch gut versteckt.
Also, was gibt es noch? Hat noch jemand eine Idee? Ich kann irgendwie nur noch daruaf hoffen, dass die Politik in Deutschland endlich mal eine _ganz_große_Dummheit macht. Dann kommen wir Deutschen vielleicht doch noch auf die Straße.
Frustrierte Grüße,
Snafu
In Zukunft dürfte ihr Mandant ganz andere Probleme haben.
Alle anderen Bürger allerdings auch.
Wenn in ca. drei Wochen die Reform des §184ers beschlossen wird, dann ist sowieso fast jeder Bürger ein Kinderpornograph, ähm, pardon ein "Jugendpornograph". Bereits "aufreizende" Nacktbilder von Jugendlichen, Pornographie mit Jugendlichen
( die ja aber ab 14 ganz legal Sex haben dürfen ), alte Aufklärungsbücher und selbst alte Zeitschriften ( Playboy, Stern, Praline, Neue Revue, Bravo, etc. ) können dann als "Jugendpornographie" beschlagnahmt werden und es drohen bis zu 3 Jahre Haft. ( In Worten: drei Jahre !!! )
Übrigens, trotz Umsetzung der EU Richtlinie in den NL und Skandinavien, wird hier ALTES Film/Bildmaterial mit ab 15-jährigen noch nicht einmal eingezogen. Besitz/Kauf/Verkauf/Vertrieb werden weiter geduldet, obwohl im § was anderes steht. Zahlreiche DEUTSCHE Oberstaatsanwälte haben aber schon angekündigt, daß man sich buchstabengetreu am Gesetzestext orientieren wird.
Da bin ich ausnahmsweise mal froh, daß ich in den Niederlanden lebe.
Mehr Infos zu dieser absurden Reform des § 184ers hier:
http://www.Schutzalter.twoday.net
Mein Strafrechts-Prof. macht sich näxte Woche auf den Weg nach Berlin. Wollen wir hoffen, dass sich was bewegt.
Diese Amerikanisierung des Strafrechts bzw. "Burkaisierung" (so die taz) mit einem Schwarzweißbild muss wohl cool sein.
Auch von Anträgen auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung, welche vom zuständigen Gericht abgelehnt worden sind, und bei denen auch die übergeordnete Instanz der sofortigen Beschwerde nicht stattgegeben hat, erfährt der Betroffene (Antragsgegner) – ganz zu schweigen von der Pseudoöffentlichkeit – nichts, obwohl es zwei Gerichtsaktenzeichen gibt, und Steurgelder verbraten werden..
Der Antragsteller kann jedoch bei unserer Rechtsprechung bezüglich des "fliegenden Gerichsstandes", es dann bei anderen Gerichten probieren, bis ein Richter gefunden wird, der die Verfügung erlässt.
Kosten entstehen bis zu diesem Zeitpujkt für den Antragsteller so gut wie keine.
Die Gesetzeslage und die Rechtsprechung stinken stark nach Denunziation.
Seit langer Zeit treibt der ursprünglich Verantwortliche sein -aus der Sicht der Betroffenen Unwesen.
Ob das schon interne Konsequenzen hatte, die ich hier:
http://tinurl.us/e2ea2c
bereits vorgeschlagen habe, entzieht sich meiner Kenntnis, sollte aber verfolgt werden.
Hmm, gäbe es da nicht die Möglichkeit eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung zu stellen?
@Werner Siebers:
Genau deshalb wird ja der § 184er "reformiert". Denn nach dieser "Reform" ist ohnehin jeder ein Kinderpornograph, pardon…Jugendpornograph. Praktisch jeder hat irgendwo Nacktbilder von unter 18-jährigen. Da scheinbar bei den HD wegen KP die Trefferquote sehr gering war, kommt jetzt dieses Absurdgesetz.
Hintergründe zu dieser Thematik werden seit 1998 – da hat uns nämlich bereits die niederländische Regierung darauf vorbereitet – systematisch in der deutschen Presse unterdrückt. Ich habe bereits im Jahr 2000 fast alle großen dt. Medien darüber informiert, keine Reaktion.
Kein Interesse, nur für Spezialisten, betrifft uns in Deutschland nicht – daß waren die Antworten.
Im Anhörungsausschuß des Bundestages saßen fast nur handverlesene Experten, die sicher exzellente Kenner der Strafrechtsmaterie sind, allerdings über Jugendpornographie, immerhin ein neuer "Straftatbestand", der mit bis zu 3 Jahren Haft (!) bestraft werden soll, absolut nichts wissen. Fachleute aus den NL und DK hätten hier einiges dazu beitragen können, zumal die kommerziellen Filme ja dort produziert worden sind, in D bis Ende der 90er Jahre sehr weit verbreitet waren.
So wurde der wichtigste Teilaspekt dieser Deform bewußt unter den Teppich gekehrt, um dann nach Verabschiedung medienwirksam riesige Erfolge im Kampf gegen KP zu proklamieren, in Klammern ( Jugendpornographie ). Diesen feinen Unterschied werden die Boulevard Medien, sowie das soziale Umfeld des "Täters", dann allerdings nicht machen.
Für mich ist daß auch eine zynische Verharmlosung von tatsächlicher KP. Damit werden freiwillige Aufnahmen mit schwersten Sexualstraftaten gleichgestellt.
habe mir fkk- und posigbilder angesehen und teilweise auch heruntergeladen. dabei auch ein paar (deutlich weniger als 100) illegale eingefangen. komm ich jetzt in'n bau? das netz gibt keine info über vergleichbare fälle, nur über die harten. möchte nichts verharmlosen und bereue auch, daß ich mir über so etwas angesehen habe, aber seit monaten hänge ich in der luft und warte auf die auswertung der festplatte.