29.5.2008

Wir und der Rest der Welt

Es geht darum, ob mein Mandant pfändbares Einkommen hat. Er verdient 750 Euro netto und hat keine weiteren Einnahmen oder Vermögen. So hat er es angegeben.

Der Anwalt der Gegenseite glaubt das nicht. Belegen kann er seinen Verdacht nicht. Deshalb zieht er seine Lebenserfahrung heran. Diese sage ihm, schreibt er trocken, dass man von so einer “geringen Summe nicht leben kann”.

In Oberkassel (Kanzleisitz) vielleicht nicht.

40 Kommentare zu “Wir und der Rest der Welt”

  1. md meint: (29.5.2008 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    Dem sollte mal klargemacht werden, von welcher Summe der Staat ausgeht.

  2. Florian Liekweg meint: (29.5.2008 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Beweis durch Lebenserfahrung. Hieb- und stichfest, über jeden Zweifel erhaben.

  3. Malte S. (Link) meint: (29.5.2008 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe doch mal, dass er mit dieser Argumentation vor Gericht siegt – das wäre eine wunderbare Grundlage für Beschwerden gegen Harz IV ;)
    Die GEZ hat aber angeblich auch mal ähnlich argumentiert. Wenn jemand kein Bafög bezog (da gibts ja mehrere Gründe), aber dennoch unterhalb des Bafög-Satzes lebte, kam angeblich gerne mal das Argument "unglaubwürdig".

  4. a name meint: (29.5.2008 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    Die selben Arugmente hat auch die GEZ gegenüber Studenten, wenn es um die Gebührenbefreiung geht.

  5. Lebenserfahrung? meint: (29.5.2008 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    Ein Ha(r)tz-IV-Empfänger muss sogar mit noch weniger im Monat aukommen: 347 Euro Leistung sowie Miete von Durchschnittlich 300 Euro. Summa sumarum rund 650 Euro für einen Single.

    Achso, jetzt verstehe ich es. Dieser nette RA will wegen des ALG-II-Geldes Verfassungsbeschwerde einreichen, da dieses angeblich nicht reichen würde. Wie nett.

  6. Christian meint: (29.5.2008 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Auch in Oberkassel gibt es (noch) Sozialwohnungen. Einfache Rechnung: 43qm zu 387 warm plus 347 Hartz4 gleich 734 gesamt.

  7. Referendar meint: (29.5.2008 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    …als Rechtsreferendar bekomme ich 750 Euro netto und wohne in Stuttgart. Man kann sich ausrechnen, wieviel da nach Abzug von Wohnung und sonstigem noch zum Leben bleibt…

  8. Birgit meint: (29.5.2008 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    Ist doch herrlich, daß der gegnerische Anwalt die Lebenserfahrung Ihres Mandanten nicht teilen muß.

    Wird vermutlich auch seine Gattin freuen zu hören, daß man von so einer "geringen Summe nicht leben kann". Nur für den Fall, daß sich seine tüchtige Mitarbeiterin eines Tages irgendwie als ZU effizient erweisen sollte…

  9. Birgit meint: (29.5.2008 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    @3 und @4
    Befreiung von GEZ-Gebühren + Telefongrundgebühr:
    Bingo! Genau diese stichhaltige Argumentation hab ich mir als sich echt krummschuftende Studentin damals auch anhören müssen (damals heißt: als es diesem Land noch richtig blendend ging).

    Die haben mich ein ganzes dreiviertel Jahr hingehalten, dann hätte die zuständige Sachbearbeiterin noch gerne eine zusätzliche amtliche "Bestätigung" darüber gehabt, daß ich unverheiratet war. Eine Kopie meiner Unverheiratet-Urkunde sozusagen.
    Da hab ich dann doch noch einen Anwalt aufgesucht. Und ihr werdet es nicht glauben – auf einmal ging's.

  10. x meint: (29.5.2008 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Mhm… als Student in den Niederlanden bekomme ich monatlich etwa 1.500 € netto (Eltern, geschenkte Studienbeihilfe des NL-Staats und Nebenjob) – da bleibt am Monatsende auch nich viel über.. 750 € netto p.m. finde ich auch etwas wenig…

  11. Dr. Azrael Tod (Link) meint: (29.5.2008 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    also ich LEBE von ca. 300€ im Monat…
    Dafür gehen reichlich 80€ für die Miete drauf (3er WG, Warm, aber Strom und Inet kommen noch dazu)
    Der Rest geht dann für Nahrung und so weg.
    Ich würde nichtmal behaupten ich würde besonders schlecht leben, dies könnte aber auch daran liegen dass Zwickau als Studentenstadt recht billig ist.

  12. Name (erforderlich) meint: (29.5.2008 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Als Student habe ich von 500-750 Euro monatlich gelebt (je nachdem was für Jobs noch anfielen) und davon kann man gut Leben (wenn man günstig wohnt) nur halt auf einem nicht so hohem Niveau. Aber auch wenn ich meine Studentenzeit super fand, möchte ich heute nicht von so wenig leben müssen.

  13. Marco meint: (29.5.2008 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Der Anwalt liest offenbar keine Zeitung, sonst wäre ihm vermutlich nicht die aktuelle Auseinandersetzung um den 3.Armutsbericht entgangen, der u.A. Zahlen liefert wieviele von wiewenig leben.

  14. holger-grimmelt meint: (29.5.2008 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    Ich habe als Student weniger als 650 Euro im Monat, netto und ohne weitere Zuschüsse. Davon bezahle ich bis auf die Krankenkasse (bin familienversichert) alles alleine, auch die Mietwohnung usw. Ich kann mir nicht jeden Luxus gönnen. So ist z.B. kein Auto und nur selten kleinerer Urlaub drin. Aber ich kann davon leben und mir hin und wieder sogar Luxusgüter in Form von Technikspielzeug gönnen.

  15. Alex (Link) meint: (29.5.2008 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Man kann doch auch mit weniger gut über die Runden kommen, man sieht hier wieder mal, das so einige einfach viel zu viel Verdienen, die können sich das dann halt auch nicht vorstellen, schon klar… ;-)

  16. Axel John (Link) meint: (29.5.2008 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Diese sage ihm, schreibt er trocken, dass man von so einer “geringen Summe nicht leben kann”.
    Wie kommt es eigentlich, das Realitätsverlust gerade unter Juristen so weit verbreitet ist?

  17. nils meint: (29.5.2008 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    damit steht der anwalt leider nicht alleine da, einem bekannten von mir wurde die befrfeieung der gez-gebühr (man darf das ja jetzt sagen ;) ) verweigert, weil die gez sich geweigert hat anzuerkennen, dass die angegebene summe realistisch ist.
    nils

  18. dot tilde dot meint: (29.5.2008 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    @3 und andere:

    die studentennummer mit bafög und gez kann ich so bestätigen. nicht nur aus eigener erfahrung. "sie müssen lügen, davon kann man nicht leben. antrag auf befreiung daher abgelehnt".

    hier kann der eindruck eines prinzips entstehen.

    .~.

  19. 16érBlechle meint: (29.5.2008 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema Realitätsverlust der Juristen hätte ich einen Beitrag. Besonders bei der Justiz ist sie weit verbreitet! Ein Fall: Ein Vermieter vermietet eine Wohnung überteuert (11,47€ statt 6,10€/ m²) und nötigt einem Interessenten vor Mietvertragsübergabe eine "Sicherheitsleistung" von 500 € ab. Ein Fall von Mietwucher? Nach Aussage der verhandelnden Richterin sieht Sie das nicht. Justizia ist halt Blind ;-)

  20. Tell Mars to Stop Deadly Animal Tests (Link) meint: (29.5.2008 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    Realitätsverlust der Juristen?
    Pauschalurteile sollte man nicht auch noch pflegen. Besonders noch mit Einzelfällen…

    Zu dem Fall: Vielleicht mal überlegen, was Wucher ist. Oder mußte der arme Interessent gerade genau diese Wohnung zu diesen Konditionen mieten?

  21. Malte S. (Link) meint: (29.5.2008 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    @19: Wie hoch ist denn der Mietspiegel in dem Bereich gewesen? Bußgeldbewährt sind Mietüberhöhungen nämlich erst ab 20% über dem durchschnittlichen Mietzins. Aber auch davon unabhängig bleibt der Mietvertrag bestehen und lediglich der Mietzins wird auf das gerade noch zulässige Maß reduziert.
    Die Kautionsforderung von 500 € ist mE nicht sonderlich hoch. Bei drei Kaltmieten (§ 551 I BGB) käme hier gerade einmal eine Kaltmiete von 166,66€ heraus. Die Wohnung hätte daher (bei 11,47€/m²) gerade einmal 14m². Ich gehe mal davon aus, dass die Wohnung größer gewesen ist. Vlt. handelte es sich bei der Sicherheit ja auch nur um eine Rate, was zu einer rechnerischen Wohnungsgröße von 43m² führen würde.

  22. Shorty meint: (29.5.2008 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Ich bin Student in Düsseldorf und habe nach Abzug von allen Abzügen 150€ im Monat zum leben. Das benötige ich aber alles für Nahrung und hier und da mal nen neuen Kuli kaufen damit ich im Seminar überhaupt mitschreiben kann.

  23. 16érBlechle meint: (29.5.2008 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    @20
    Darf ich mal "persönlich" werden? Du wirst meine Intention nie "schnallen"!

    @21
    Du hättest es aus meinem Text herauslesen können. Es ging nicht um eine Kaution. Der Vermieter verlangte vor der Aushändigung des Mietvertrages 500€ "Sicherheitsleistung". Kaution und erste Miete ist irgendwie gesetzlich geregelt .. das sollten Juristen wissen.

  24. Malte S. (Link) meint: (29.5.2008 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    Tja, das BGB redet ja auch nicht von der Kaution, sondern von der Sicherheitsleistung:

    Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten

    Und diese darf – zumindest die erste Rate – zu Beginn des Mietverhältnisses verlangt werden, die erste Miete eh. Die Unsitte, die Kaution vor Aushändigung zu verlangen – möglichst noch alle drei Raten -, kenne ich aber auch. Dürfte allerdings mE unwirksam sein, wenngleich nicht wegen Mietwucher.

  25. Christian (Link) meint: (29.5.2008 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    Bildet die Kanzlei auch Rechtsreferendare aus? Dann sollte der anwalt mal darauf hingewiesen werden, einen der seinigen zu fragen.

    Es sei ihm aber einfach auch ein Blick auf der-campe.de/2008/02/11/unterhaltsbeihilfe/
    empfohlen.

  26. 16érBlechle meint: (29.5.2008 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    @24
    auch schon 10 Tage vor Beginn?

    /me möchte bemerken: hat sich sein Hirn noch nicht in 12 – 20 Semester "wegstudiert"

  27. kleiner Zwerg meint: (29.5.2008 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    etwas offtopic: Einer mir bekannten Person sitzen eine Reihe Gläubiger im Nacken und sie hat im Monat (abzüglich Miete) ca. 200 Euro zum Leben. Als es zu einem Gerichtsverfahren kam riet ihr ein Anwalt, im Antrag auf Prozesskostenhilfe mehr anzugeben, da die Rechtspfleger bei so geringen Angaben misstrauisch würden und die PKH weniger Chancen hätte, bewilligt zu werden. Schon traurig irgendwie…

  28. 16érBlechle meint: (29.5.2008 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    @24

    auch schon 10 Tage vor Beginn?

    /me möchte bemerken: hat sich sein Hirn noch nicht in 12 – 20 Semester "wegstudiert"

  29. alfred meint: (29.5.2008 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    Die Rentenversicherung hat vor Jahren mal den Rentnern zu wenig Krankenkassenbeitrag abgezogen. Als man das bemerkte, hat man nachgefordert. Da kamen dann tüchtige Summen bei raus. Widersprüche wurden unter anderem mit der Begründung zurückgewiesen, dass ganz sicher Geld da sei, denn von so einer niedrigen Rente könne man nicht leben. Andernfalls möge man nachweisen, dass man kein anderes Einkommen habe.

  30. Matthias Sch. meint: (29.5.2008 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    als Zivi hatte ich inkl. Fahrt- und Kleidergeld auch nur ca. 500 Euro (reiner *Sold* etwa 350 Euro), von denen man definitionsgemäß eigentlich hätte leben können sollen. Funktioniert aber wohl nur, wenn man – wie ich und die meisten Zivis – noch daheim wohnt(e), so dass de facto keine Kosten für Kleidung, Wohnung etc. anfielen….

  31. Malte S. (Link) meint: (29.5.2008 um 20:05) AntwortenReply to this comment

    @26/28: Natürlich erst ab Beginn des Mietzeitraums. Die Forderung vor Beginn des Mietzeitraums ist in der Regel unzulässig (vgl. § 551 Abs. 2 S. 2) und daher unwirksam (§ 551 Abs. 4). Das Problem ist vielfach, dass man dies gleich zu anfang, zumal ohne "ausgehändigten" Mietvertrag nicht angreift.
    Und wegstudiert habe ich gar nichts – bin ja auch noch nicht ganz feddich. Lediglich gelernt, dass man vieles aus verschiedenen Blickwinkeln sehen sollte und kann.

  32. Tell Mars to Stop Deadly Animal Tests (Link) meint: (29.5.2008 um 22:07) AntwortenReply to this comment

    @23/16érBlechle: Fraglich nur gegen wen das spricht. Ich würde übrigens immer darauf verzichten ,,persönlich zu werden". Aber das ,,schnallen" manche wohl auch nie.

  33. heg meint: (30.5.2008 um 00:29) AntwortenReply to this comment

    Das Sozialamt hat das bei mir bei der Rundfunkgebühenbefreiung auch gesagt.

    Die Grenze liegt wohl bei denen ziemlich genau bei 500€, denn von 500€ konnte man deren Meinung nach nicht leben.
    Aber die gute Frau hatte sich verlesen, da stand 550€ und davon kann man dann auch nach Ansicht des Sozialamtes leben.

  34. Alucard meint: (30.5.2008 um 09:54) AntwortenReply to this comment

    Ich hab nach Abzug aller Kosten ca. 250 € zum Leben. Wobei ich auch nur 190 € + Nebenkosten für mein WG Zimmer mit Gemeinschaftsbad und Küche zahle. Und das in bester Innenstadtlage. Ok kein Garten, Balkon usw. und der Ausblick geht nach 10 Metern beim Nachbarn ins Wohnzimmer. Aber man kann dort Leben.

    400-600 € sind unter Studenten normal und es gibt Familien die haben weniger.

  35. Fährmann meint: (30.5.2008 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    Komische Argumentation:
    750€ sind unglaubwürdig, da man damit nicht leben kann. Damit muss derjenige mehr haben. Das kann ich ihm dann wegpfänden, damit er mit den übriggebliebenen 750€ weiter sein "unglaubwürdiges" Leben, leben kann?

    Anwälte sind äußerst kreativ muss ich sagen.

  36. Franktireur (Link) meint: (30.5.2008 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Der Deutsche Bundestag hat das Existenzminimum für das Jahr 2008 auf 7.140 Euro festgelegt, macht also auf den Monat umgerechnet 595 Euro netto für eine alleinstehende Person (der Betrag setzt sich zusammen aus dem Hartz IV Regelsatz, den [angemessenen] Kosten für Unterkunft und Heizung).
    Sollte der Anwalt mit seinem Verdacht recht bekommen, daß man von 750 Euro monatlich nicht leben könne, freue ich mich darauf, meinen Teil dazu beizutragen, um eine Prozeßlawine loszutreten wegen Verfassungswidrigkeit der Hartz Regelsätze usw.

  37. Malte S. (Link) meint: (30.5.2008 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Vor allem, weil der Urteilstenor – in den dieses dann ja gehört – nach der Bestandskraft juristische Wahrheit ausdrückt… eine schwierige Situation :) Aber der gegnerische Anwalt wird wohl nicht so viel Erfolg damit haben.

  38. abc meint: (31.5.2008 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    Oh doch man kann! (Ich verdien knapp weniger als das – allerdings brutto.) 750 Euro netto wären ein Traum für mich. Ich kann und muss mit so einem bzw. einem noch geringeren Betrag auskommen. (Und ich kenne einige in meinem Umkreis, die das auch müssen – sowas kommmt halt raus, wenn der öffentliche Dienst Aufnahmestop macht und die Unternehmen MitarbeiterInnen entlassen statt neu einstellen oder überhaupt gleich ins Ausland abwandern. Wenn wer dann noch das Pech hat, mal eine schwere Krankheit durchgemacht zu heben, mit entsprechenden Lücken im Lebenslauf, wird der/die gar nicht mal mehr zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und darf fortan weit unter seiner/ihrer Qualifikation prekär herumjobben statt Arbeit zu haben der gar einen Beruf auszuüben. Wenn mir die Reisekosten ersetzt werden, sag ich das auch gern vor Gericht aus, dass der Herr offenbar zu wenig Lebenserfahrung hat, um feststellen zu können, mit wieviel oder wenig Geld man auskommen kann. :-) Und sollte er dann nicht gleich als nächstes gegen die Hartz-IV-Behörde klagen? Immerhin mutet die es doch ohne Weiters den Menschen zu mit noch viel weniger Geld auskommen zu müssen, wo doch die, die diese Regelungen ersonnen haben, eigentlich auch über ausreichend Lebenserfahrung verfügen müssten?

  39. Lyla meint: (2.6.2008 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    Ich verdiene 650€ netto und habe keine weiteren Einkünfte.
    200€ zahle ich an Warmmiete.
    Heißt mir bleiben 450€ zum Leben monatlich. Unterstützung von Verwandtschaft ist nicht. Bekleidungsanschaffungen etc wollen zwar geplant sein, aber im großen und ganzen komme ich gut klar. Sicher, Luxus ist damit nicht drin, aber ich kann gut, gesund und vielseitig essen und bin weitestgehend zufrieden. Hey, ich hab sogar einen Computer.
    Meistens ist sogar noch etwas übrig was ich auf die hohe Kante legen kann, falls mal Kühlschrank oä kaputt gehen sollte.
    Wieso sollte ich unzufrieden sein?

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