25.6.2008

Links zwei – fünf – acht

Ungeeignet für den Zeugenschutz

Der Computer als gefährlicher Gegenstand

Verzweiflungstat im Sozialamt / Vorgeschichte

Elektromarkt: Hausverbot für unbequeme Kunden

Wer Daten kauft, darf Kunden nicht einfach anrufen

Das große ß – demnächst vielleicht auf Ihrer Tastatur

Zinstricks

If you give peanuts, you only get monkeys

39 Kommentare zu “Links zwei – fünf – acht”

  1. Niemand meint: (25.6.2008 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    Interessant das mit dem Hausverbort.
    Theoretisch ist damit ja sogar der Sicherheitsmann den manche Elektrohändler haben, um Leute mit Rucksack draußen zu halten (aber Frauen mit Handtaschen rein zu lassen) nicht wirklich "erlaubt".
    Interessant

  2. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (25.6.2008 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    LG München I:
    Schon vor 20 Jahren habe ich einen zur Tatzeit 14.jährige Kopierer und Verkäufer von Computerspielen erfolgreich verklagt. Aus so einem Titel kann man 30 Jahre lang vollstrecken. Solange die Vollstreckungsversuche laufen hat man die abschreckende Wirkung bei den anderen Kids.

    Das bringt IMO mehr Abschreckung bei anderen Kids als die paar Euro v.d. Eltern wert sind. Warum haben die nicht die 16jährige verklagt?

    mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

  3. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (25.6.2008 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    Hausverbot für unbequeme User? Ich habe bei heise.de auch niemanden beleidigt und Mordaufrufe getätigt (im Gegensatz zu anderen Usern heise.de/newsticker/foren...m-30380/msg-1875853/read/) und trotz hat HEISE sich auf das formale Vetragsrecht bezogen und mir die Nutzung des Forum gekündigt.

    Wo soll da der Unterschied sein?

    mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

  4. Günnis Freund meint: (25.6.2008 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Lieber Freiherr,

    wo immer, wann immer ich Zeilen von Ihnen lese, so labt sich meine Seele und ich werde durch Ihre Worte erquicked. Bleiben Sie uns gewogen und kommentieren weiterhin fleißig.

    Ihr Fan, Freund, Verehrer, Bewunderer etc. ;-)

  5. mitfühlender Laie meint: (25.6.2008 um 19:29) AntwortenReply to this comment

    @Günter Frhr.v.Gravenreuth,

    ich habe nicht die leiseste Ahnung, auf welchen Rechtsgrundlagen sich das Hausverbot des Einzelhändlers und das "virtuelle Hausverbot" auf den Webseiten eines Verlags – also einer Art Veröffentlichungsverbot in bestimmten Publikationen – stützt. Aber eine solche Frage von Ihnen? Falls Sie wirklich derjenige sind, unter dessen Pseudonym Sie schreiben, sollten Sie doch am besten wissen, mit welchen Rechtsvorschriften und Gedankengängen das "Hausrecht" in beiden Fällen begründet wird. Wir Laien dürfen dann glotzen, staunen und ehrfurchtsvoll erschaudern, bevor wir unsere 16-jährigen Internet-Lauser ins Klosterinternat verbannen.

  6. Hobbyjurist meint: (25.6.2008 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    Zur Verzweiflungstat in der Kölner ARGE:
    wenn ich mich recht entsinne, finden bei der ARGE Köln-Mülheim auch die sogenannten "Zahltage" statt. An diesen Tagen wird die ARGE von Arbeitslosen "besetzt", die dann gemeinsam rechtswidrig vorenthaltene Leistungen einfordern.
    Daß man Verständnis dafür hat, wenn einzelne Arbeitslose angesichts des tagtäglichen Hartz-IV-Wahnsinns ausrasten, sollte man aber besser nicht erwähnen, sonst steht heutzutage gleich der Staatsschutz vor der Tür und will wegen "Volksverhetzung" ermitteln: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26622/1.html

  7. Hochmut meint: (25.6.2008 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    Wer schon einmal das "Vergnügen" hatte sich mit, teilweise, minderbemittelten SachbearbeiternInnen auseinander zu setzen. Wem diese Gnade schon zu teil wurde, der wird die Verzweiflungstat verstehen können.

    Womit ich ausdrücklich daraufhin weise, dass ich Gewalt nicht billge, nicht unterstütze und ablehne. Es sei denn, die Gewalt geht vom Staat aus.

    Gruß an meinen Liebling Wolfgang. ;-)

  8. danielj meint: (25.6.2008 um 20:39) AntwortenReply to this comment

    @2
    Wie froh können wir sein daß der allseits geschätzte sog. Freiherr sich so für das Gemeinwohl einsetzt!

    PS.: Wann fährt der werte Herr denn endlich ein so daß wir von seinem Sch$&%/§ hier verschont sind?

  9. AlterEgo meint: (25.6.2008 um 21:51) AntwortenReply to this comment

    Die Qualität der Kommentare nimmt in diesem Blog auch drastisch ab…

  10. Ben meint: (25.6.2008 um 22:01) AntwortenReply to this comment

    Anstatt das überflüssige ß endlich abzuschaffen.

  11. Minderbemittelter Sachbearbeiter meint: (25.6.2008 um 22:03) AntwortenReply to this comment

    Es sind nicht nur wir, die minderbemittelt sind, nein, es sind auch unsere Vorgesetzten. Im Übrigen bekommen wir unsere Aufträge auch vom BMAS, aber auch vom Träger des verfassungswidriges Konstrucktes – der kommunale Träger und das Arbeitsamt, soviel Geld wie möglich einzusparen.

  12. Hobbyjurist meint: (25.6.2008 um 23:12) AntwortenReply to this comment

    @ 11 ("minderbemittelter Sachbearbeiter"):
    Geldeinsparen ist ja ok, aber doch nicht das Schikanieren, Terrorisieren und rechtswidrige Entziehen der Existenzgrundlage. So etwas darf in einem Rechtsstaat einfach nicht passieren und ist sicher auch nicht mehr im Sinne des Steuerzahlers.

  13. Minderbemittelter Sachbearbeiter meint: (25.6.2008 um 23:31) AntwortenReply to this comment

    Tja, sag das mal uns minderbemittelten Sachbearbeitern ganz laut. Wir sind nämlich so dumm und beugen gerne das Recht auch wenn die Gerichte uns ständig eins auf den Deckel geben. Aber es lohnt sich trotzdem, weil sich wenige nur gegen unsere Willkür wehren. Und die Sachbearbeiter, die noch im Sinne der Hilfebedürftigen handeln, werden wir raus ekeln. Und als nächstes unterwandern wir dann die Gerichte, damit auch diejenigen, die sich wehren, auch noch kaputt gemacht werden. *sabber*

  14. Hobbyjurist meint: (25.6.2008 um 23:53) AntwortenReply to this comment

    @ 13 ("minderbemittelter Sachbearbeiter"):
    Nun ja, was für unbefangene Dritte vielleicht wie eine Satire klingt, entspricht leider weitgehend der Beschreibung des Ist-Zustandes. Nur die Unterwanderung der Gerichte dürfte nicht ganz so leicht gehen – aber dafür arbeitet die Politik sicher auch schon ein Handlungskonzept aus. Immerhin wurde beim Bundessozialgericht unlängst auch schon ein ganzer Senat kaltgestellt.

  15. keine Satire meint: (26.6.2008 um 00:09) AntwortenReply to this comment

    Da hast Du verdammt recht, Hobbyjurist, es ist keine Satire. Und ich hoffe, dass der entsprechende Senat wieder Arbeit bekommt.

    Offener Brief der tacheles-Teilnehmer/Innen an Herrn Professor Dr. Meyer
    tacheles-sozialhilfe.de/f...m/thread.asp?FacId=958145

  16. Axel John (Link) meint: (26.6.2008 um 00:13) AntwortenReply to this comment

    @ 3: Wo soll da der Unterschied sein?
    Vielleicht glaubt der Betreiber eine Fürsorgepflicht für vermeintlich forensüchtige User wahrnehmen zu müssen?

  17. Avantgarde meint: (26.6.2008 um 01:07) AntwortenReply to this comment

    "Schon vor 20 Jahren habe ich einen zur Tatzeit 14.jährige Kopierer und Verkäufer von Computerspielen erfolgreich verklagt."

    Darauf ist unsere Tanja noch heute richtig stolz.

  18. Frank K. meint: (26.6.2008 um 07:00) AntwortenReply to this comment

    @11 Minderbemittelter Sachbearbeiter:

    Man muss in diesem Fall berüc´ksichtigen, dass die Mitarbeiterin der ARGE dem Leistungsempänger in einem Maße unberechtigterweise Gelder verwehrt hat (die dem Leistungsempfänger wohl zustanden), dass er in eine existenzielle Notsituation gekommen war (Wohnungskündigung usw.). Auch eine Vorsprache bei Vorgesetzten der Mitarbeiterin brachte keine besserung, eine Vorsprache beim, Sozialamt fiel ebenfalls negativ aus, da er ja bereits "Harz IV Empfänger" war.

    Ich persönlich verabscheue ganz klar jede Form der Gewalt und habe dennoch Verständniss für den Mann. Nich jeder kennt sich in den Gesetzen so gut aus, dass er weiß, dass man Prozesskostenhilfe beantragen kann, damit man ggf. vor dem Sozialgericht gegen eine derartige Willkür vorgehen kann.

    Zuguter letzt noch ein Hinweis aus dem Verfahren:
    Eine Kollegin der Sachbearbeiterein sagte vor Gericht aus, dass die Sachbearbeiterin in diesem Fall in der Bearbeitung ein unwahrscheinliches Chaos veranstaltet habe.
    Ich gehe davon aus das dieses Chaos nicht nur in diesem Fall und von dieser Sachbearbeitering jeten Tag auf's neu gegenüber Leistungsempfängern, vieleicht auch mit einer gewissen Portion Willkür, veranstalltet wird.

  19. Euripides meint: (26.6.2008 um 07:46) AntwortenReply to this comment

    @18: Wie lange dauert der Prozeß vor dem Sozialgericht, und wovon soll der Mann in dieser Zeit leben?

  20. Ben meint: (26.6.2008 um 09:36) AntwortenReply to this comment

    Das mit dem Hausverbot versteh' ich auch nicht ganz. Wo bleibt denn da die vielzitierte allgemeine Vertragsfreiheit? Ich dachte, der Verkäufer könnte mir ohne Angabe von Gründen den Verkauf verweigern. Und wenn er das kann, warum sollte er mir nicht verbieten können, seinen Laden zu betreten?

    [Wobei es bestimmt sinnvoll wäre, wenn der einzige Lebensmittelladen in einem abgelegenen Bergdorf nicht einfach nach Lust und Laune Hausverbot erteilen könnte, aber das ist sicher etwas anderes als bei JUPITER Nürnberg.]

    IANAL
    Ben

  21. OisLeiwand meint: (26.6.2008 um 09:50) AntwortenReply to this comment

    Was da manche Gerichte ausurteilen, zeugt meiner Meinung nach von einem Großteil Weltfremdheit. Klar sind die meisten Kinder in Sachen Computer den Eltern weitaus überlegen, trotzdem sollen die Eltern Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen tragen? Muss ich jetzt von meinem Kind ein Haushaltsbuch für die Ausgaben des Taschengeldes fordern? Denn mein Kind weiß sicher besser, wo es Alkohol und Tabakwaren, im schlimmsten Fall auch Drogen ohne Kontrolle kaufen kann.

  22. CK meint: (26.6.2008 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    zum Urteil des LG München:

    Ich würde den Eltern zukünftig empfehlen, Ihre Kinder (soweit die Eltern dazu in der Lage sind) im Umgang mit dem Internet zu "schulen". Gleichzeitig sollte eine Kindersicherung im System eingebaut sein.

    Vielleicht reicht ja auch das Internet Seepferdchen zur Exkulpation ;-)

    vgl. http://www.internet-seepferdchen.de/down.htm

    CK

  23. keine Satire meint: (26.6.2008 um 11:03) AntwortenReply to this comment

    @18

    Nich jeder kennt sich in den Gesetzen so gut aus, dass er weiß, dass man Prozesskostenhilfe beantragen kann,

    Es ist richtig, dass es auch PKH gibt. Aber immer öfter lese ich, dass PKH nicht gewährt wird mit Begründung, das verfassungswidrige AMT hat eine Beratungspflicht.

    Nur leider wird dieser Beratungspflicht manchmal/vielfach nicht nachgekommen und völliger Unsinn verbreitet.
    Mal ein Beispiel: Da wird auch behauptet, man müsse, um Leistungen zu erhalten, seinen Job oder seine Selbständigkeit aufgeben. Jedoch nur mündlich. Schriftlich gibt es da gar nichts. Auch die Aufforderung, dieses schriftlich zu geben, wird konsequent ignoriert. Der SB lässt den Hilfebedürftigen ins offene Messer laufen, weil er später dann Amnesie hat und sich der Aufforderung nicht mehr bewusst ist und wird eine Sanktion, da man seine Hilfebedürftigkeit selbst vergrößert hat, ausgesprochen.
    Wahr ist allerdings, dass man eben nicht seinen Job oder seine Firma aufgeben muss, um Leistungen zu erhalten. Im Gegenteil, dadurch vermindert man seinen Anspruch. Jeder kann SGB-II-Leistungen beantragen, wenn dessen Lohn bzw. Gewinn aus dem Unternehmen nicht reichen sollte, um davon Leben zu können.

    Noch mal zurück zur PKH. Sie wird auch manchmal/oft vom Amtsgericht verweigert, da die Stadt/der Landkreis dafür aufkommen muss. Vorallem sieht man sowas in CDU-regierten Gemeinden.

    @18:
    Ein Prozess kann sich eine ganze Weile (in der Regel länger als Prozesse vor dem AG) hinziehen, da die Sozialgerichte überlastet sind. Es ist auch keine Besserung in Sicht, da weder die Richter im erforderlichen Maß aufgestockt werden noch die Klagen weniger werden. Im Gegenteil, sie werden immer mehr.

    Aber, es gibt auch noch die Möglichkeit eines einstweiligen Antrags. Darin wird nur geschaut, ob ein Schaden eintreten kann, der nicht oder nur schlecht wieder gut zu machen ist.
    So etwas dauert je nach Auslastung des jeweiligen Richters deutlich kürzer. Dabei sollte nicht vergessen werden, frühzeitig auch Klage einzureichen, da sonst der angegriffene Verwaltungsakt bestandskräftig wird und dieser ist dann nur mit einem Überprüfungsantrag wieder angreifbar.
    Aber was soll gemacht werden, wenn selbst der Eilantrag bei Gericht liegen bleibt?

    Wovon soll derjenige in der Zwischenzeit leben?
    Letztendlich gibt es da nur begrenzte Möglichkeiten:
    - Vom Ersparten leben, so man es noch hat
    - Schulden machen, sofern Kredite gewährt werden
    - Betteln
    - Stehlen

    Und was ist mit der Wohnung, vor allem, wenn länger als drei Monate keine Miete fließt?

    Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Hilfebedürftiger verhungert ist, da die Leistungen gesetzeswidrig – so auch der Bundestag – eingestellt wurden.

  24. keine Satire meint: (26.6.2008 um 11:05) AntwortenReply to this comment

    Äh, der zweite Teil sollte vorwiegend an Euripides gehen.

  25. Banane meint: (26.6.2008 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    "Der Computer als gefährlicher Gegenstand"
    Diese Einschätzung ist doch folgerichtig im Einklang mit derzeitigen gesetzgeberischen Bestrebungen. Immerhin kann man damit Rauben, sexuell nötigen, vergewaltigen, Genozide planen und virtuell trainieren etc. pp.

    Ich teile zwar die Auffassung des Gerichts in soweit als das Eltern grundsätzlich dafür verantwortlich zu machen sind wenn ihre (nicht volljährigen) Kinder Mist bauen insbesondere dann, wenn nicht erkennbar ist das diese Eltern ihre Erziehungsberechtigung zu mehr benutzen als sich in der Schule über Strafarbeiten und Nachsitzen aufzuplustern.
    Dennoch empfinde ich die Definition des Computers als "gefährlichem Gegenstand" bedenklich.
    Sind demzufolge auch Mobiltelefone "gefährliche Gegenstände" weil man damit obszöne Anrufe tätigen kann? Ich weiß das der Begriff des "gefährlichen Gegenstandes" in der Juristerei weiter gefaßt ist als in der Umgangssprache, dennoch drängt sich mir die Frage auf was bei solcher Argumentation daran hindert eine Erlaubnispflicht (oder womöglich sogar noch einen Bedürfnisnachweis wie im WaffG) einzuführen?! Ist das die nächste Stufe der Gängelung der bösen raubmordkopierenden Vergewaltigungsterroristischen Computerbenutzer? Langsam fühle ich mich wirklich ins finsterste Mittelalter zurückversetzt. Statt kräutersammelnde, rothaarige Frauen sind es jetzt internetsurfende Computeruser die für alles Böse in der Welt verantwortlich gemacht werden und deren "Hilfsmittel" vom Teufel persönlich zu stammen scheinen.
    Wenn das Mädchen sich ein paar MP3s ausm Netz gezogen hat gehört ihr dafür auf die Finger gehauen (das hätte eigentlich VOR der Tat durch die Eltern passieren müssen) soweit d'accord.
    Aber den Computer zum "gefährlichen Gegenstand" hochzustilisieren ist wieder einmal die klar erkennbare Bestrebung alles und jeden in diesem Land nach Belieben kriminalisieren zu können. Sei es durch völlig obskure "Haftungsansprüche" zur Unterminierung von Meinungs- und Pressefreiheit, jeder Grundlage (und Beweisführung) entbehrende Schadensersatzforderungen für "Urheberrechtsdelikte" etc. pp.

    Im Grunde gibt es an dem Urteil weniger zu kritisieren das die Eltern in die Pflicht genommen werden. Aber den Eltern die Haftung aufs Auge zu drücken zeugt wieder mal davon das es nicht um Ahndung einer Straftat geht sondern lediglich um die Befriedigung finanzieller Interessen. Welchen Lerneffekt wird das Kind daraus ziehen das seine Eltern Geld an irgendwelche Musikanwälte abdrücken muß? Meines Erachtens nach… keinen.

  26. h.c. (Christian Unger) (Link) meint: (26.6.2008 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    Der Computer als gefährlicher Gegenstand…

    bin ich jetzt der einzige der überlegt, ob man den 13jährigen Sohn wirklich alleine zur Schule fahren lässt? Nachher fährt der noch jemanden um, und dann ist man als Elternteil schuld weil man ihn ja nicht dabei beobachtet hat…

    Mal ganz ehrlich: Das ist die richtige Begründung des LG? Die Begründung, dass die Eltern vergessen haben zu erläutern, dass man keine fremden Sachen ohne Erlaubnis nutzen darf, würde für mich wenigstens halbwegs plausibel klingen. Zumindest plausibler als dass man 24h hinter der 16jährigen Tochter stehen muss…

  27. n0ne meint: (26.6.2008 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    das "gute", alte urheberrecht.

    in zehn jahren steht das auf einer stufe mit kindesmissbrauch, wenn es darum geht, bürgerrechte beschränkende gesetze zu erlassen.

    das urteil kam übrigens vom lg münchen. und münchen liegt in bayern. und in bayern ticken die uhren ja anders.

  28. Spectator meint: (26.6.2008 um 13:12) AntwortenReply to this comment

    Ich bin schon lange dafür, dass Falschparken mit dem Mofa ins Jugendstrafrecht gehört. Und dass die Eltern als Mitstörer verantwortlich gemacht werden müssen.

  29. danielj meint: (26.6.2008 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    Genau, Zero Tolerance – heute Mofa-Falschparker, morgen Filesharer, da ist die Grenze zur Organisierten Kriminalität doch quasi fliessend. Wehret den Anfängen!!!

  30. h.c. (Christian Unger) (Link) meint: (26.6.2008 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    Genau, fürs Mofa-Falschparken sollte es mind. 10 Jahre geben! Das ist dann wenigstens mal Abschreckung…

  31. Laie meint: (26.6.2008 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    Wirklich skandalös finde ich an der ARGE Geschichte, dass die Sachbearbeiterin anscheinend unbehiligt blieb, nachdem ihr "schikanöses" (irre ich mich oder beinhaltet Schikane nicht sogar Vorsatz – also, nicht nur reine Inkompetenz)an die Öffentlichkeit kam.

    Es geht mir nicht darum, das Opfer zu strafen. Was der Mann machte war eindeutig falsch und gehört verfolgt. Aber das Gleiche finde ich auch über das Verhalten der ARGE Mitarbeiterin. Den Angriff als einen Angriff auf die gesamte ARGE zu werten und sich damit de facto jeder individuellen Verantwortung zu entziehen ist in meinen Augen ein starkes Stück.

    @4 Sie sprechen mir aus dem Herzen

  32. keine Satire meint: (26.6.2008 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    @Laie

    Ja, ich finde es auch Skandalös, wenn solche Fälle nicht weiter verfolgt werden. Im Fall des Verhungerten Hilfebedürftigen ist meines Wissens nach auch nichts weiter passiert.

    Dass so etwas nicht weiter verfolgt wird ist ein Armutszeugnis. Vorallem muss hier diese Person als auch der Vorgesetzte dafür zur Rechenschaft gezogen werden und gegebenenfalls suspendiert und für die Schäden persönlich haftbar gemacht werden.

  33. RA JM (Link) meint: (26.6.2008 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    Ein großes "ß" brauchen wir ebenso nötig wie einen Kropf. Das einzig Richtige wäre gewesen, diesen überflüssigen Kunstbuchstaben komplett abzuschaffen bzw. durchgängig durch "ss" zu ersetzen. Aber nicht einmal das hat die sog. Rechtschreibreform geschafft – wie vieles andere auch.

  34. Spectator meint: (27.6.2008 um 01:55) AntwortenReply to this comment

    Interessant der Kontext, in den ein Artikel auf Telepolis das Urteil des LG München setzt.
    > http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28206/1.html

    Wenn die Kreativität der Kids auszuufern droht und sie einen Upload ins Netz planen, schalten Eltern demnächst am besten einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ein. Kultur hat zwar seit jeher einen nicht zu vernachlässigenden Anteil an Copy&Paste, speziell in der Lernphase. Aber Juristen benötigen zur Berufsausübung leider nicht zwingend soziale, geschweige denn kulturelle Kompetenz.

  35. Urheberrecht meint: (27.6.2008 um 03:21) AntwortenReply to this comment

    Selbst Raab konnte, trotz seines abgebrochenem Jura-Studiums nicht alles wissen. Und das sollen Eltern dann erst wissen, die in den seltensten Fällen Jura-Kenntnisse haben?

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28206/1.html

  36. Felix (Link) meint: (27.6.2008 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    Wer braucht denn eigentlich ein ß warum schafft man dies nicht einfach ab :P

  37. Spectator meint: (27.6.2008 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    Beispiel für individualisierte Schreibweise nach Verwirrung durch die letzte Rehform: Kulturbanauße. :D

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