Die Zeiten sind schlecht
“Die Zeiten sind schlecht für Leute, die Kinder missbrauchen. Ganz schlecht.”
Sagte ein Richter, bevor er einen 40-Jährigen für neun Jahre ins Gefängnis schickte.
Vielleicht wären die Zeiten insgesamt besser, wenn Richter einfach Urteile anhand des Gesetzes sprächen und sich vielsagende Andeutungen zu ihren Motiven sparten.
Ach, ist doch bei Nachrichtensendungen bei den privaten auch so, dass ständig noch schnippisch kommentiert wird.
Tja, früher war halt alles besser.
Da ist ja die Revision wegen Befangenheit vorprogrammiert.
vllt. ist es aber auch einfach ein schlechtes bsp. für richter mit vielsagenden andeutungen. ich finde nämlich, dass er recht hat.
Zeugt so eine Äußerung des Richters von einer gewissen Geisteshaltung, die als Befangenheit ausgelegt werden und einen Grund für die Anfechtung des Urteils sein könnte?
@Doc
Ach und bei den ÖR nicht oder was? Har har … nicht lustig.
Ich frage mich nur: Was will der Richter damit eigentlich ausdrücken?
Dass seine Urteile gegen Kinderschänder früher milder waren? Oder dass man allgemein Kinderschänderei früher als Kavaliersdelikt ansah? Oder einfach nur, dass er sich in seinen Urteilen dem Zeitgeist und der politischen Korrektheit beugt?
Fragen über Fragen…
wenn Richter einfach Urteile anhand des Gesetzes sprächen
Warum? Liegt das Urteil ausserhalb des gesetzlichen Strafrahmens?
und sich vielsagende Andeutungen zu ihren Motiven sparten
Man mag es ja bedauern, dass der Gedanke des Opferschutzes gelegentlich auch in der Justiz einen -wenn auch nur minimalen- Stellenwert erlangt.
Wenn man bedenkt, dass das Mädel noch vor wenigen Jahren als frühreife Schlampe hingestellt worden wäre, dass es darauf angelegt hat, ist die Bemerkung IMO durchaus berechtigt.
Polemik hat in der Justiz nichts zu suchen. Auch die frühreife 13 Jährige die dem 19 Jährigen um den Hals fällt gilt als Missbrauchsdelikt. Es schürt nur weitere Emotionen in der Beurteilung solcher Fälle.
@8: Die Frage ist eher: Hat sich die Strafzumessung ausschließlich an zulässigen Faktoren orientiert?
@ 9: Polemik hat in der Justiz nichts zu suchen.
Gilt das auch für den Anwalt des "U-Bahn-Schlägers", der dessen Oper (zum Glück vergeblich) in die Rassistenecke stellte?
Oder differenziert man da: Pro Täter = Argument, pro Opfer = Polemik?
Gibt es denn abgesehen von der hier zitierten Äußerung des Richters weitere Beispiele für "vielsagende Andeutungen" von Richtern zu ihren eigenen Urteilen? Nur dann wäre doch wohl der larmoyante Unterton des Beitrags gerechtfertigt.
Ja, mir fehlt auch irgendwie der Kontext der Äußerung. Hat er das einfach so vor sich her gemurmelt?
@Axel John:
Was genau ist daran polemisch, wenn man darauf hinweist, daß das Opfer möglicherweise provoziert hat?
@14
"Schlechte Zeiten"
Ist die Justiz ein Saisongeschäft?
@11
Spricht der Anwalt des "U-Bahn-Schlägers" das Urteil? Wenn der Nebenklagevertreter oder meinetwegen sogar der Staatsanwalt sich so eingelassen hätte, wie von UV beschrieben, wär's vorliegend auch was anderes, aber ein Richter sollte sich eine derartige Blöße nicht geben. Ist schlicht nicht sein Job – im Gegensatz zum Verteidiger.
"ausschöpfen des Strafrahmens"
http://www.citybeat.de/news/Nach-dem-Muenchen-Urteil-Was-werden-die-Bremer-Koma-Schlaeger-erhalten
Nach dem München-Urteil: Was werden die Bremer Koma-Schläger erhalten?
Antwort: 1,5 Jahre auf Bewährung für fast totprügeln. 30-jähriges Zufallsopfer ist für Rest des Lebens pflegebedürftig.
Also fast der gleiche Hergang: einmal 12 jahre und einmal 1,5 Jahre.(Münchner Rentner hatte schon etwas provoziert, dieses Opfer war nur am falschen Ort)
Aber:
"Richter rügt Vorverurteilungen durch Medien"
http://www.taz.de/regional/nord/nord-aktuell/artikel/?dig=2008%2F07%2F09%2Fa0026&cHash=b8fe2d4f43
Denn dem eigentlichen Täter wollte der Richter nichts nachweisen, weil dieser Haupttäter schon 19 ist. Dafür bekommt der Haupttäter 2 Jahre für Ausrauben eines Juweliergeschäftes.
Raub : 2 Jahre
schwere Körperverletzung: 1,5 Jahre auf Bewährung
Vergewaltigung : 9 Jahre (aber nur wenn ??)
Ich hätte diese Aussage des Richters jetzt eher auf die Zeit nach dem Urteil, also im Knast bezogen
ich seh in dein herz… sehe gute zeiten, schlechte zeiten!
sagt mir bitte jemand bescheid, wenn die zeiten für leute, die kinder missbrauchen, wieder besser werden? möchte es nur nicht verpassen.
Angesichts der in dem Artikel genannten geforderten Strafmaße scheint das ja wirklich ein "hartes" Urteil zu sein, auch wenn mir persönlich knapp zehn Jahre für 248 Mal ein bisschen milde zu sein scheint, das wären ja nur 14 Tage für einmal die minderjährige Person, für die man die Verantwortung trägt, penetrieren. Das aber günstig, was?
Und obwohl man die Zahl als Solches ohne eine Quellenangabe in Frage stellen sollte, fände ich persönlich ja zehn Jahre pro Vergewaltigung einer Minderjährigen voll in Ordnung. Nochmal plus 5, wenns die eigene Schutzbefohlene ist..
Aber vielleicht könnte mir (uns?) Herr Vetter nochmal erklären, was ihn an dieser Aussage in Verbindung mit dem Strafmass aufgebracht hat.. ich versteh's nämlich nicht.
Schlechte Zeiten? Bloß 2 Monate für eine Vergewaltigung eines minderjährigen, wehrlosen Kindes + Morddrohungen gegen eben dieses – da ist der Täter ja offenbar noch mit einer ziemlich milden Strafe davongekommen. Seltsam, dass dieser Richter das offenbar als ein hartes Urteil ansieht.
Sorry, hatte mich vertan – es sind bloß 14 Tage – damit ist das Urteil ja noch erheblich milder als ich gedacht hatte. Irgendwie find ichs grad bei solchen Delikten arg, wenn da offenbar so eine Art "Mengenrabatt" im Strafmaß gegeben wird, so als ob die weiteren Delikte für das Opfer weniger schlimm wären.
Also wenn es in dem Beispiel wirklich um das ging, was ich mir unter Kindesmissbrauch vorstelle, dann sind 9 Jahre ja noch viel zu wenig.
@20 Zu deiner Frage – das, glaube ich, verstehe ich schon. Der Kommentar dieses Richters erweckt den Eindruck, er wäre allzusehr beeinflusst von der allgemeinen Zeitstimmung, insbesondere von Mediendarstellungen. Als Richter sollte er aber über diesen Dingen stehen und sein Urteil nach sachlich-juridischen Erwägungen fällen – sprich, es hätte heute eigentlich genauso ausfallen müssen wie auch zu jenen Zeiten, die (laut Richter) offenbar für solche Täter "besser" waren. So versteh ich als Laie das zumindest.
17/jkl
Nur mal von den Links, die Sie angegeben haben:
Mehr als 5 Jahre Freiheitsstrafe wird es allein für das Zusammenschlagen nicht geben können.
@22 (abc):
Warum sollte es einen Zusammenhang zwischen dem Strafmass und der "Schlimmheit" der Tat fuer das Opfer geben? Nach der Logik koennte man auch argumentieren, dass Leute, die Menschen ohne Angehoerige und Bekannte umbringen, straffrei ausgehen sollten, wenn der Tod kurz und schmerzlos war. "Das" Opfer ist schliesslich tot – aus dessen Sicht kann's also nicht mehr schlimm sein.
Wichtig ist meiner Meinung nach, dass die Strafe geeignet sein sollte, eine Wiederholung durch den Taeter und ggf. eine Wiederholung durch andere Personen zu verhindern.
Ist jetzt nicht klar, ob man auf bessere Zeiten hoffen soll oder nicht.
@ 14: Was genau ist daran polemisch, wenn man darauf hinweist, daß das Opfer möglicherweise provoziert hat?
Die Art und Weise, wie man darauf hinweist.
Es sagt einiges über den Verteidiger aus, der sich in einem viel beachteten Verfahren als Verlierer sieht und meint, er könnte auf dem letzten Millimeter noch etwas durch Diffamierung und Krawallverteidigung reißen.
@ 17: Antwort: 1,5 Jahre auf Bewährung für fast totprügeln. 30-jähriges Zufallsopfer ist für Rest des Lebens pflegebedürftig.
Das Nord-Süd-Gefälle ist bekannt. Besonders die geradezu menschenverachtende Geringschätzung der körperlichen Unversehrtheit der Hamburger Gerichte.
Mal ganz ohne juristische Gedanken: wenn ein Kerl sowas anstellt, dann gehört die Gesellschaft (und insbesondere kleine Kinder) vor ihm geschützt. Das geht – zumindest in D – nur mit "lange wegsperren".
Das war ja hier kein Versehen, sondern der lange Zeit andauernde Mißbrauch eines Kindes. Mir wäre das Strafmaß ja egal, wenn man so einen Kerl denn dauerhaft in Sicherheitsverwahrung bekommen könnte. Geht nur leider nicht so einfach.
Aber es gibt zum Glück im Knast auch Väter kleiner Mädchen. Und die werden dem Täter wohl die Opferperspektive eröffnen.
So sehe ich das "aus dem Bauch", auch wenn mein Verstand etwas anderes sagt.
"Warum sollte es einen Zusammenhang zwischen dem Strafmass und der “Schlimmheit” der Tat fuer das Opfer geben?"
Ja, warum eigentlich? *sarkasmus on*
In München sind hinsichtlich von Kindstötung durch die eigenen Eltern zwei sehr verschiedenartige Urteile gefällt worden.
Einmal wurden die drogensüchtigen Eltern, die ihr Kind bereits zu Lebzeiten vernächlässigt und mißhandelt hatten, freigesprochen, weil sich nicht zweifelsfrei nachweisen ließ, wer von den beiden der Täter ist. (Aus der Einlassung des liebenden Vaters vor Gericht: "Es kann doch nicht sein, dass das Scheißkind durch das bisschen Schütteln stirbt.")
Im anderen Falle wurde der bürgerliche Vater, der ebenfalls sein Kind totgeschüttelt hatte, zu 5 Jahren Haft verurteilt, wogegen er keine Revision einlegen will. Sein "Fehler" war, sofort und dauerhaft die Verantwortung dafür zu übernehmen, selbst den Notarzt zu rufen und es auch auf niemand anderen abwälzen zu wollen.
Intellektuell kann ich das Zustandekommen dieser Urteile durchaus nachvollziehen. Sie zu verstehen, fällt mir schon wesentlich schwerer.
Die Uhr geht nicht überall gleich.
Ayatollah Khomeini schrieb in seinem Buch “Tahrirolvasyleh”, vierter Band, Darol Elm, Gom, Iran, 1990:
Ein Mann kann sexuelles Vergnügen von einem Kind haben, das so jung ist wie ein Baby. Jedoch sollte er nicht eindringen; das Kind für Sexspiele zu gebrauchen ist möglich ! Wenn der Mann eindringt und es verletzt dann sollte er für sie sorgen ihr ganzes Leben lang. Dieses Mädchen jedoch gilt nicht als eine seiner vier dauerhaften Frauen. Der Mann ist nicht geeignet, die Schwester des Mädchens zu heiraten Es ist besser für ein Mädchen, zu einem Zeitpunkt heiraten, dass sie die erste Menstruation im Haus ihres Ehemanns anstatt ihres Vaters bekommt. Jeder Vater, der seine Tochter so verbindet, hat einen dauerhaften Platz im Himmel.
Hallo Herr Vetter.
Ich würde auch sehr gerne wissen, in wie fern die Strafe ausserhalb des gesetzlichen Rahmens liegt.
Auf anhieb habe ich nur den § 177 StGB gefunden. In dem sind nur Mindest-Strafen, aber keine Höchst-Strafen festgelegt.
Viele Grüße (:
@A. John:
"@ 14: Was genau ist daran polemisch, wenn man darauf hinweist, daß das Opfer möglicherweise provoziert hat?
Die Art und Weise, wie man darauf hinweist.
Es sagt einiges über den Verteidiger aus, der sich in einem viel beachteten Verfahren als Verlierer sieht und meint, er könnte auf dem letzten Millimeter noch etwas durch Diffamierung und Krawallverteidigung reißen."
*schmunzel* Woher wissen sie denn das? Ich war nicht dabei – sie etwa?
Mein Stand ist, daß die Beweismittel tatsächlich erst kurz vor der letzten mündlichen Verhandlung bekannt wurden – AFAIK über die TAZ. Wie und wann soll der Verteidiger denn sonst darauf hinweisen?
Ich finde, es macht schon einen Unterschied, ob der Richter das "bei der Beweisaufnahme" oder "bevor er .. ins Gefängnis schickte" sagte.
Das ist einfach ein Trend der Zeit, das auch die Richter meinen, sich persönlich einbringen zu müssen. Während die Richter in den Terroristenprozessen der 70-er kein Wort über ihre eigenen Bedrohungen und Empfindungen verloren haben, fühlt sich heute jeder berufen, zunächst einmal mitzuteilen, warum ihn die Sache persönlich betrifft "..ich habe selbst Kinder.." oder sich über den unglaublichen Druck der Medien zu beschweren. Manche Richter berichten den Medien auch gerne über ihre Hobbys und ihr Privatleben. Ich finds furchtbar. Ein Richter oder Staatsanwalt hat ein Amt und eine Funktion, die er auszuüben hat. Und sein Privatleben und seine privaten Ansichten sollte er für sich behalten.
Ich dachte der "Subsumtionsautomat" ist in der Mottenkiste des 19. Jahrhunderts verschwunden… damals als viele für ein positivistisches Recht stritten, welches Gott sei Dank mit der Radbruchsches Formel endgültig an bei Seite gewischt wurde. Ein selbst denkender Richter ist das. Was daran verkehrt sein soll, Hr. Vetter….. ?
@30 (Birgit):
Hmm? Sorry, aber ich verstehe irgendwie den Zusammenhang zu meiner Aeusserung nicht!?
@ 33: Mein Stand ist, daß die Beweismittel tatsächlich erst kurz vor der letzten mündlichen Verhandlung bekannt wurden – AFAIK über die TAZ.
So so. Beweis durch Pressemeldung. Schreibt die Presse pro-Opfer, ist es Vorverurteilung. Schreibt sie kontra-Opfer, ist es ein Beweismittel.
Da kann man ja noch froh sein, dass der Mann nicht durch die "BILD" als notorisch gewaltbereiter Nazischläger hingestellt wurde.
@A.John:
Wenn die Beweismittel "über" die TAZ bekannt wurden, kann ich schlecht die TAZ "als" Beweismittel meinen. Insofern gehen ihre Äußerungen völlig an der Frage vorbei.
Und keiner beschwert sich, dass der Artikel mit "Baden-Württemberg: Stieftochter vergewaltigt – [b]zehn Jahre[/b] Haft" überschrieben ist, während im Blogeintrag von 9 Jahren die Rede ist? Deutschland, Deutschland, wo sind deine Korinthenkacker hin?