22.7.2008

Links zwei – sechs – acht

Bundesgerichtshof hebt nachträgliche Sicherungsverwahrung auf

Massenstrafanzeigen: Ermittlungsbehörden suchen Leitlinien

Es gibt Mandate, die darf man einfach nicht annehmen

Henryk M. Broder soll in den Knast

Holzklotz-Fall: Polizei überprüfte sämtliche Verbindungsdaten

Australien: Verurteilte Pädophile auf die Insel?

Was ist eigentlich aus der Rheinischen Post geworden?

37 Kommentare zu “Links zwei – sechs – acht”

  1. Dr. Azrael Tod meint: (22.7.2008 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    Es gibt Mandate, die darf man einfach nicht annehmen

    Also irgendwie glaube ich da wäre selbst mir als absolutem Laien aufgefallen dass das nicht ganz sauber läuft. o0

  2. Bruce M. Wayne meint: (22.7.2008 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    "Henryk M. Broder soll in den Knast"

    Werden wir dann von seinem Geschwätz verschont?

  3. Malte S. meint: (22.7.2008 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    War nicht ganz Australien mal eine Strafgefangenenkolonie? Schon erstaunlich, dass gerade die auf eine solch abstruse Idee kommen. Davon abgesehen: Die sollen nach Verbüßen der Strafe auf "die Insel"? Das australische Pendant zur nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung?

  4. Euripides meint: (22.7.2008 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    "Australien: Verurteilte Pädophile auf die Insel?"

    Naja, hat das "down under" nicht Tradition? Immerhin war Australien doch mal eine britische Strafkolonie.

  5. Lutz meint: (22.7.2008 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Wieso weiß Uta Eisenhardt offensichtlich nicht, dass es kein "Amtsgericht Berlin" gibt, obwohl sie Berlinerin in dritter Generation und seit fünf Jahren Gerichtsreporterin ist?

  6. bombjack meint: (22.7.2008 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Ohne Worte:
    http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/83/186494/print.html

    oder doch nicht ganz:
    aus dem Artikel:
    [...]Stattdessen stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen das SEK ein. Und als Hoss Anfang 2008 wenigstens im Zivilverfahren recht bekam, ging das Land auch noch in Berufung: 30.000 Euro Schmerzensgeld und die Einstandspflicht für alle materiellen Schäden – das sei nicht einzusehen.
    Schließlich, heißt es in der Berufungsbegründung, sei der Zugriff "unter Anwendung der mildesten Mittel im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit" angeordnet worden. Man habe mit den "Einsatzmehrzweckstöcken" nur die Muskulatur gelockert, nachdem Hoss passiven Widerstand geleistet habe, indem er sich die Hände nicht nach hinten führen lassen wollte. Hoss sagt, er wollte nur sein Gesicht vor den Schlägen schützen. Als letzte Chance bleibt ihm nur noch die Revisionsverhandlung am 14. August in Köln.
    [...]

    Langsam frage ich mich wo wir sind……..

    bombjack

  7. Kerstin meint: (22.7.2008 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    Kann mir bitte einmal jemand diesen Absatz genauer erklären?

    "Dass die Sicherungsverwahrung in Ostdeutschland nicht galt, führte zu grotesken Fällen. So musste die Justiz in Sachsen-Anhalt einen Mann laufen lassen, der wegen Mordes und Totschlags verurteilt worden war und die Strafe verbüßt hatte. Seine Verurteilung erfolgte im Jahr 1992, damals konnte die Sicherungsverwahrung noch nicht ausgesprochen werden, weil diese nur bei Straftätern möglich ist, die nach dem 1. August 1995 verurteilt wurden. Die Folge war, dass der Mann rund um die Uhr von Polizisten überwacht werden musste, bis zu 30 Beamte waren zu diesem Zweck auf ihn angesetzt."

    Der Mann hatte die Strafe verbüsst. Er hat sie abgesessen.
    Warum wird der danach noch von 30 Beamten rund um die Uhr überwacht?
    Das muss ein Grund haben – und der fehlt da eindeutig. So wirkt das nur mal wieder wie ein Beispiel von Behördenwillkür.

    SpOn mal wieder *seufz*

  8. Markus Hansen meint: (22.7.2008 um 20:07) AntwortenReply to this comment

    Wenn Hendryk Broder nun bei der Zahlstelle aufschlägt, die 0,00 Euro passend auf Tasche, kann er die Leute dann juristisch belangen, wenn sie ihm die Quittung verweigern sollten?

  9. Klaus-Bärbel meint: (22.7.2008 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    Manchmal gibt es aber auch richtig gute Sachen bei SPON:

    Republik im Raster
    http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,566847,00.html

  10. h.c. (Chris Unger) meint: (22.7.2008 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    @8 (Kerstin),

    der hiesige IM war früher Politoffizier der NVA. Das der also was in Willkür drauf hat und mit dem Rechtsstaat etwas Probleme hat… Und was der sonst noch so drauf hat, na ich schweig mal lieber…

    @4 (Malte),

    Nein!!! Es geht ja hier nicht um eine Maßregel der Besserung und Sicherung, welche darauf abgezielt ist dass der Häftling irgendwann mal wieder in die Freiheit kommt, wo es (zwar inzwischen ziemlich einfache, aber es gibt sie trotzdem) entsprechende Vorstrafen+Gefährlichkeit pp. geben muss, wo es alle 2 Jahre eine Überprüfung geben soll. Die sollen auf einer Insel ausgesetzt werden und sich selbst überlassen werden, ohne Resozialisierung, ohne Gefängnisaufsicht, ohne alles. Das ist etwas, was irgendwo ins Mittelalter gehört, aber mittelalterliche Methoden gibt es in den Commanwealth-Staaten ja en masse.

    Wenn jemand hier auf solche Ideen kommen würde dann würde ich den bewaffneten Aufstand proben. Denn irgendwo hat meine Toleranz bezüglich der Einschätzung verschiedener politischer Themen seine Grenzen. Ich hab Herrn Vetter ja auf den Link hingewiesen, und ich wurde wie folgt in einem politischen Forum darauf aufmerksam gemacht: "Was für Unger zum Aufregen."

    Erschreckend finde ich nicht nur solch mittelalterliche Ideen, sondern auch die dortige Zustimmung. In "meinem" Forum sieht die Meinung da Gott sei Dank parteiübergreifend ganz anders aus…

  11. h.c. (Christian Unger) meint: (22.7.2008 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    Noch zu "Bundesgerichtshof hebt nachträgliche Sicherungsverwahrung auf":

    Die einzige richtige Entscheidung. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist nicht nur eine absolute Bankrott-Erklärung des Staates, sondern auch verfassungs- und menschenrechtlich erheblich bedenklich. Entsprechend hat meine Fraktion die Einführung wie jede Verschärfung abgelehnt. Ich freue mich dass der BGH weiterhin zumindest keinen Spielraum hierbei zulässt und keine politischen Entscheidungen trifft.

  12. Avantgarde meint: (22.7.2008 um 20:44) AntwortenReply to this comment

    Ach Broder:

    Neulich in meinem Briefkasten: Ein länglicher weißer Umschlag. Oben rechts steht "Staatsanwaltschaft Leipzig", darunter "Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft".

    [...]

    Auf der Rückseite stand kein Absender. Da die Polizei einem dringend abrät, Post anzunehmen, deren Absender man nicht persönlich kennt…

  13. PhilipS meint: (22.7.2008 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    Traurig die rheinische Post, fehlt langsam nur noch die Farbveränderung des Logos von Schwarz-gelb zu Rot-weiß damit endlich deutlich wird von wem man da abkupfert…

  14. Der Gerd meint: (22.7.2008 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    ….auf die Insel….?
    das kommt mir irgendwie bekannt vor.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Die_Klapperschlange

  15. C.D. meint: (22.7.2008 um 21:03) AntwortenReply to this comment

    @4. (MALTE)
    Eigentlich liegt es doch gerade nahe, dass ausgerechnet die Australier (Aufgrund der Kolonialzeit) dann auf diese Idee kommen.

    Das ganze nennt sich dann Re-Kolonialisierung! (statt Resozialisierung)

    @6. (LUTZ)
    Wieso kein AMTSGERICHT in Berlin?!
    Es gibt doch insofern (sprachlich) nur kein OLG, denn dieses heißt Kammergericht.

    Oder wurden jetzt alle Amtsgerichte abgeschafft? Ich sollte mal wieder nach Berlin fahren.

    @9.

    Ach, will er das etwa steuerlich geltend machen… :)

    @13.

    Der entscheidende Unterschied liegt aber darin, dass die werte Dame bei rot-weiß Cellulite und vermutlich Darmkrebs im Endstadium gehabt hätte.

  16. AlterEgo meint: (22.7.2008 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    Es gibt viele Amtsgerichte in Berlin. Aber den einzelneen Amtsgerichten sind jeweils spezielle Aufgaben anvertraut worden. Etwa das Amtsgericht Wedding für Mahnsachen, AG Schöneberg fürs Grundbuch,usw. Für Strafsachen gilt in Berlin zentral das Amtsgericht Tiergarten, d.h. wenn es um Strafsachen auf Amtsgerichtsniveau geht, dann kann nur dieses Amtsgericht gemeint sein.

    Von daher ist "Amtsgericht Berlin" als eine ungenaue, aber nicht grundsätzlich falsche Bezeichnung anzusehen.

  17. Avantgarde meint: (22.7.2008 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    Broder wird ja wohl nicht einfahren. Aber da ist ja noch ein anderes Verfahren in Berlin anhängig… dörre Zeiten sind das.

  18. Jens meint: (22.7.2008 um 21:34) AntwortenReply to this comment

    @7
    Danke für den Link. Ich bin ebenso sprachlos. Bzgl. Deiner Frage, wo Du hier bist: Du bist in der BRD, dem Land, das zB. seine höchsten Richter von Parteien aufstellen lässt, das zB. nach wie vor kein Staatshaftungsgesetz hat, das zB. jahrzehntelang Wahlen mit verfassungswidrigen Überhangmandaten abhielt, etc.pp. – und sich trotzdem Rechtsstaat nennt.

  19. sebastian meint: (23.7.2008 um 01:02) AntwortenReply to this comment

    @7 wenn das wahr sein sollte, und ich befürchte dem ist so, fange ich schon mal mit dem fressen fürs kotzen an.

    kann man das nicht so wie in der schweiz machen? den beamtenstatus einfach aufheben und so mal "waffengleichheit" schaffen ?

  20. Malte S. meint: (23.7.2008 um 08:41) AntwortenReply to this comment

    @h.c.(11.): Die Nachträgliche Sicherungsverwahrung ist eine Maßregel zur Sicherung und Besserung? Mal von dem verstörenden Begriff der Besserung abgesehen, ist sie meines Wissens nach nicht darauf ausgelegt, dem Opfer dieser Maßnahme jemals die Teilnahme an der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese soll vielmehr vor ihm geschützt werden. Wo ist da – von der praktischen Ausführung (keine Wachen usw.) abgesehen – der Unterschied zur australischen Variante?

    Wenn jemand hier auf solche Ideen kommen würde dann würde ich den bewaffneten Aufstand proben.

    Dito. Aber allzuviel Zeit haben wir dann nciht mehr zum Vorbereiten…

  21. Kai H. meint: (23.7.2008 um 09:11) AntwortenReply to this comment

    @Australien: Verurteilte Pädophile auf die Insel?
    Hat sich mal einer die zugehörige Umfrage angesehen? Es fehlen leider Informationen über die Teilnemerzahlen aber 81% sind dafür! Das sollte zu denken geben

  22. Noby meint: (23.7.2008 um 09:26) AntwortenReply to this comment

    Sehr lesenswert:

    Ein Interview mit Prof. Schachtschneider (em), der die Verfassungsbeschwerde gegen den EU-"Reformvertrag" vor dem BVerfG vertritt.

    Teil 1:

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28372/1.html

    Teil 2:

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28379/1.html

  23. Neuling meint: (23.7.2008 um 09:52) AntwortenReply to this comment

    Zu Broder: Die Null Euro hören sich lustig an, aber wie das "Vorzeigeblatt des aufklärenden Journalismus" – Bild – online meldet, handelt es sich nur um einen Schreibfehler.

    Herr Broder ist wohl zu schnell gefahren und hat auf den Bußgeldbescheid nicht reagiert. Die tatsächliche Buße leigt im Bereich von 95 Euro.

    http://www.bild.de/BILD/berlin/leute/2008/07/23/city-talk-henry-m-broder/bekommt-gaga-post.html

  24. Andreas Bergkirchen meint: (23.7.2008 um 10:01) AntwortenReply to this comment

    @ 7
    Wieso fragen Sie sich laaangsam, wo wir sind?
    Wenn Sie nicht schneller als die Realität sind, zerbrechen Sie womöglich bald.
    In diesem (weiten) Zusammenhang die von Udo Vetter berechtigt gestellte Frage: Was ist eigentlich aus der Rheinischen Post geworden?

  25. Jeeves meint: (23.7.2008 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    Henryk M. Broder soll in den Knast

    Na endlich.

  26. h.c. (Christian Unger) meint: (23.7.2008 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    @21 (Malte S.),

    ich gehe hier mal von der – sicherlich praktisch nicht erreichten – Theorie aus. Und natürlich hat der Häftling die Möglichkeit, wieder in die Gesellschaft rausgelassen zu werden. Nur wird derzeit dafür reichlich wenig getan, und das schwarz-rot-grüne Bündnis versucht alles, um selbst die Möglichkeit so weit wie möglich abzuschaffen. In den USA hat der Oberste Gerichtshof da schon ordentlich nachgebessert, mit der Konsequenz dass 100+x Jahre Haft immer mehr Standard werden… aber das geht hier ja noch nicht, aber man findet sicherlich noch irgendwas um das zu realisieren.

  27. nochmal Jeeves meint: (23.7.2008 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    Klitzekleine Zusatzinfo, die ich noch nirgends gelesen habe: Der Herr Broder hat übrigens um '67-'69 angefangen zu publizieren, in der Kölner Untergrundpostille "po-po-po" (das hieß, und meinte: "Pop – Pornografie – Politik", zusammen mit u.a. Rolf-Ulrich Kaiser, der dann ein paar Jahre später – wg. Drogen und Esoterik – abdriftete (sprich: verrückt wurde) und wohl heute tot ist. Es trifft immer die verkehrten …würde Broder schreiben.

  28. schuldprinzipler meint: (23.7.2008 um 22:19) AntwortenReply to this comment

    Rechtsausschüssler Herr Gehb plant in Reaktion auf das Urteil ein neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung (n-tv Ticker).

    Nach den zero-day-exploits (ausnutzbare computer sicherheitslücken ohne vorwarnzeit) kommen jetzt offenbar die einzelfallmotivierten one-day-later-gesetzesverschärfungen.

    Herr Gehb plant offenbar einen Schritt weiter in Richtung Abschaffung des Schuldprinzips im Strafrecht (natürlich bevorzugt wieder für die besondere Gruppe bestimmter Delikte). Ich muss hier nochmal Herrn Roxin zitieren:

    ——-
    “Dem Mangel, der allen präventiven Theorien eigen ist, dass nämlich ihr Ansatz die rechtsstaatlich notwendigen Schranken der Strafgewalt nicht in sich enthält, lässt sich am besten durch ein Schuldüberschreitungsverbot abhelfen.

    Danach darf die Strafe in ihrer Dauer über das Maß der Schuld auch dann nicht hinausgehen, wenn Behandlungs-, Sicherungs- oder Abschreckungsinteressen eine längere Inhaftierung als wünschenswert erscheinen lassen. [winke winke]

    [...] Die Forderung, dass die Strafe in keinem Fall höher sein darf als die Schuld des Täters, ist heute in der Bundesrepublik ganz überwiegend anerkannt.”
    Roxin, Strafrecht AT, 1994
    ——-

    Schön wärs, wäre dies anerkannt. Solche grundlegenden straftheoretischen Überlegungen sind heute wohl nur noch Bullshit von Vorgestern.

    Egal, wie sicher man in einem der sichersten Länder der Welt in einer der sichersten aller Zeiten lebt, egal wie sehr bestimmte Delikte stagnieren oder rückläufig sind, ein mediales Untätigkeits-Vakuum nach der bedrohlichen Nicht-Verwahrung eines Straftäters muss unter allen Umständen vermieden und mit stets neuen angeblich notwendigen Gesetzesänderungen gefüllt werden.

  29. zf.8 meint: (23.7.2008 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    28/h.c.
    Nun, vor dem "schwarz-rot-grünen Bündnis" hat das "schwarz-blaue" Bündnis jedenfalls dafür gesorgt, dass die Obergrenze von 10 Jahren für die Sicherheitsverwahrung aufgehoben wurde.

    (Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26.1.1998)

    Die Wegsperrmentalität zieht sich durch das Spektrum des gesamten politischen Regenbogens und es ist nicht abwegig zu vermuten, dass die Verschärfungen der Sanktionen auch von anderen "Bündnissen" eingebracht worden wären.

  30. Günter Frhr.v.Gravenreuth meint: (23.7.2008 um 23:26) AntwortenReply to this comment

    @ Massenstrafanzeigen: Ermittlungsbehörden suchen Leitlinien

    Naja die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf "brütet" immer noch über meine am Anfang gestellte Strafanzeige gegen die StA Wuppertal wegen Strafvereitelung http://board.gulli.com/thread/1057118-sta-wuppertal-will-nicht-gegen-filesharer-ermitteln-strafanzeige-wegen-strafvereitelung/. Die StA Wuppertal erklärte bekanntlich, dass sie im p2p-Bereich überhaupt nichts mehr ermitteln würde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

  31. h.c. (Christian Unger) meint: (24.7.2008 um 09:49) AntwortenReply to this comment

    @30 Schuldprinzipler,

    Herr Gehb ist schon reichlich… interessant. Da wird selbst der ein oder andere sonst ruhige Parteifreund reichlich rotköpfig… Habe ich schon in der Vergangenheit mitbekommen dürfen.

    @31 (zf.8),

    Diese Obergrenze war auch reichlich unsinnig. Wenn es darum geht, jemanden der eine erhebliche Gefährdung darstellt und dies schon sehr unter Beweis gestellt hat, wegzusperren dann kann man da keine Untergrenze festsetzen. Zudem konnte damals nicht jeder einfach so weggesperrt werden (keine Ersttäterunterbringung, deutlich kleinerer Katalog der nötigen Vorstrafen). Und das wieder herzustellen und eine verkürzte Überprüfungszeit einzusetzen ist da ein viel wichtigeres anliegen, wo wir der Union ordentlich Druck machen werden. Das wird ja jetzt schon versucht, und nimmt manchmal Ausmaße an die schon jenseits von gut und böse ist – da werden dann die späteren Reden im Bundestag fraktionsübergreifend lieber zu Protokoll zu geben, damit man sich nicht in der Öffentlichkeit so unschön ankeift. Zuletzt passiert (jedenfalls was ich weiß) bei den Diskussionen um das neue Sexualstrafrecht.

    Zudem sind wir nicht „blau“ sondern „gelb“. (Wobei manch ein Parteimitglied manchmal auch „blau“ ist, das ist aber seine Privatsache. ;o) )

  32. h.c. (Christian Unger) meint: (24.7.2008 um 09:52) AntwortenReply to this comment

    Ich meine im ersten Satz zu @31 natürlich nicht Untergrenze sondern Obergrenze. Bei der Untergrenze hatte ich schon dass mit der kürzeren Überprüfungszeitdauer im Kopf…

  33. zf.8 meint: (24.7.2008 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    34/h.c.

    Ändert alles nichts daran, dass die Sicherheitsverwahrung zu Wertungswidersprüchen führt, da sie einem Straftäter gleichzeitig Selbstbestimmungsfähigkeit bezüglich seines Handelns zubilligt ihm dann aber im nächsten Schritt als Wesen darstellt, dass unfähig ist seine Handlungsweisen zu überdenken.

    Die Sicherheitsverwahrung ist von ihrem Hintergrund und ihrer Auswirkung her grundsätzlich gegen den Resozialisationsgedanken eingestellt. Die Vorgabe des BVerfG, dass auch die Sicherheitsverwahrung der Resozialisation dienen soll ist deshalb nicht erfüllbar.

    Da diese Auflage nötig ist um die Sicherheitsverwahrung in ihrer Positoin im Sanktionsapparat im von der Verfassung gesetzten Rahmen zu halten folgt aus der Unmöglichkeit der Erfüllung, dass die Sicherheitsverwahrung in ihrer jetztigen Form grundsätzlich nicht zu rechtfertigen soweit sie sich gegen schuldfähige Straftäter richtet.

  34. h.c. (Christian Unger) meint: (24.7.2008 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    @35 (zf.8),

    dies sehe ich nur bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung.

  35. TanjaKrienen meint: (30.7.2008 um 11:43) AntwortenReply to this comment

    Über wirklich relevante Urteile bezüglich Broder schweigt sein Milieu -
    http://www.campodecriptana.de/blog/2008/05/28/1051.html

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