29.7.2008

Pfandgut soll online unter den Hammer kommen

Gläubiger sollen gepfändete Gegenstände künftig auch online versteigern lassen können. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Gegenstände, die vom Gerichtsvollzieher gepfändet wurden, sollen nun auch übers Internet angeboten werden. Bisher durften sie nur vor Ort versteigert werden.

Nicht nur Gläubiger sollen von der neuen Regelung profitieren. Auch für den Schuldner sei es wichtig, mit der Versteigerung einen möglichst hohen Erlös zu erlangen, da er dann schneller von seinen Schulden herunterkomme.

Die Regierung geht davon aus, dass mit der geplanten Internetversteigerung mehr erlöst werden kann. Online erreiche man einen viel größeren Bieterkreis und die Auktionsplattform sie 24 Stunden am Tag zugänglich.

Bislang ist die Versteigerung vor Ort durch den Gerichtsvollzieher als Präsenzversteigerung in der Zivilprozessordnung vorgesehen. Die dafür notwendige Anwesenheit von Versteigerer und Bieter ist umständlich und verursacht nicht zuletzt wegen der Anreise teilweise hohe Kosten.

Der Gerichtsvollzieher kann die gepfändeten Sachen auf andere Art – etwa über das Internet – nur versteigern, wenn ein Gläubiger oder ein Schuldner das beantragen. Das ist aufwändig und unpraktikabel. Künftig soll die Versteigerung beweglicher Sachen ohne Weiteres im Internet erfolgen können und ein weiterer Regelfall neben der Präsenzversteigerung sein.

19 Kommentare zu “Pfandgut soll online unter den Hammer kommen”

  1. Kampfschmuser meint: (29.7.2008 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    Pfui, das ist gemein. Ab und zu gehe ich zu einer Zwangsversteigerung in meiner Nähe und es war schon so manch nettes Schnäppchen dabei.

  2. bruam meint: (29.7.2008 um 18:34) AntwortenReply to this comment

    äh, gibt es das nicht schon längst? –> http://www.zoll-auktion.de

  3. Kampfschmuser meint: (29.7.2008 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    @2 (bruam):
    Das ist nur ein superkleiner Teil vom Kuchen (meist Zoll bzw. Behördenfahrzeuge z.B.).

    In diesem Fall geht es um die vielen kleinen Zwangsversteigerungen deutschlandweit. Speziell z.B. die A/V-Branche etc. lebt davon.

  4. AlterEgo meint: (29.7.2008 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    Ebayisierung der ZPO? ;-)

    Warum nicht. Wenn das dann von staatlicher Stelle übernommen wird, kann man sicherlich auch von qualitativ guten Beschreibungen ausgehen. Vermutlich wird das sogar noch besser als bei Ebay, weil man keine Faker hat und sogar in jedem Fall das Eigentum erwirbt daran.

    Btw: Sind die Pläne der Privatisierung der Gerichtsvollzieher eigentlich schon vom Tisch? ;-)

  5. Dave meint: (29.7.2008 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    gibts in österreich schon, edikte.org

  6. MeinName meint: (29.7.2008 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    auf Ebay finden aber keine Auktionen statt, da kein Auktionator vorhanden ist. Somit gibt jeder Bieter ein verbindliches Kaufangebot ab, dass erlischt, sobald der Bieter überboten wurde. Dadurch entsteht ein ganz normaler Kaufvertrag, sodass Händler auch Gewährleistung leisten müssen

  7. AlterEgo meint: (29.7.2008 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    Hm, auf edikte.org ist aber so ziemlich tote Hose, kein Angebot derzeit. Darüber werden wohl nur stoßweise Auktionen abgewickelt. Kontinuierlicher (landesweiter?) Nachschub ist dort wohl nicht geplant.

  8. Malte S. meint: (29.7.2008 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    Grundsätzlich absolut zu begrüßen. Die zuständige Kommission (also die zwei Praktikanten) sollte dann aber auch das Barzahlungsgebot endlich mal aufheben… wäre schon doof, wenn man online ersteigert, aber noch Bargeld zahlen muss ^^

  9. princo meint: (29.7.2008 um 19:36) AntwortenReply to this comment

    Das macht doch gar keinen Sinn.
    Dabei gehen doch die ganzen Flaschen kaputt :(

  10. bruam meint: (29.7.2008 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    @3 (kampfschmuser): na, so klein ist der kuchen nicht: bei der zoll-auktion werden – neben alten fahrzeugen und rechnern – vom zoll beschlagnahmte und gepfändete (z.b. für schulden bei der arge oder wo auch immer) gegenstände versteigert. auch andere behörden lassen da mitversteigern.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Zollauktion

  11. test (bruam) meint: (29.7.2008 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    wieso kann ich nicht mehr kommentieren? ich habe jetzt schon dreimal dem kampfschmuser eine antwort zu @3 geschrieben, aber jedesmal –> futsch…

  12. dk meint: (29.7.2008 um 20:21) AntwortenReply to this comment

    Hiermit schliesse ich jede Garantie nach EU-Recht aus, da ich als Vollstreckungsorgan versteigere.

  13. Moxy meint: (29.7.2008 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    Mal gespannt, ob dann die amtliche Widerrufsbelehrung tatsächlich den gesetzlichen Vorschriften entsprechen wird!

    Wen mahnen wir dann eigentlich ab? Den Gläubiger oder den GV???

    :-))

  14. AlterEgo meint: (29.7.2008 um 20:44) AntwortenReply to this comment

    Wie? Man kann bei einer Versteigerung widerrufen? Das wäre mir aber neu ;-)

  15. silver meint: (29.7.2008 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    es gibt ja auch schon http://www.justiz-auktion.de/

  16. Kampfschmuser meint: (29.7.2008 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    @10 (test): Wahrscheinlich war ihr Posting gegen mich bzw. meine Meinung gerichtet und wurde damit sofort und unverzüglich verschäubelt, ähm…, eliminiert. ;)

    PS: Kleiner Tipp gegen Doppeltippsen: Vor dem Abschicken einfach CTRL+A dann CTRL+C (oder über die rechte Maustaste) und schon ist der Text vorsichtshalber in der Zwischenablage. ;)

  17. Malte S. meint: (30.7.2008 um 09:12) AntwortenReply to this comment

    @AlterEgo: Es geht um das Widerrufsrecht aufgrund des Fernabsatzvertrags. Das steht (außer in wenigen Ausnahmen) jedem Verbraucher zu.

  18. dk meint: (30.7.2008 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    @Malte S.: bei einer GV-Versteigerung – auch über das Internet – steht den Verbrauchern aber kein Widerrufsrecht zu…

  19. Martin Leyrer meint: (10.8.2008 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    @AlterEgo: edikte.org ist nur eine Auktionsplattform wie etwa eBay oder 1-2-sold.
    Veröffentlicht werden die Gegenstände und wo sie versteigert werden auf http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/fe/feedi6.nsf/suche!OpenForm&subf=g

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum