Pfandgut soll online unter den Hammer kommen
Gläubiger sollen gepfändete Gegenstände künftig auch online versteigern lassen können. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Gegenstände, die vom Gerichtsvollzieher gepfändet wurden, sollen nun auch übers Internet angeboten werden. Bisher durften sie nur vor Ort versteigert werden.
Nicht nur Gläubiger sollen von der neuen Regelung profitieren. Auch für den Schuldner sei es wichtig, mit der Versteigerung einen möglichst hohen Erlös zu erlangen, da er dann schneller von seinen Schulden herunterkomme.
Die Regierung geht davon aus, dass mit der geplanten Internetversteigerung mehr erlöst werden kann. Online erreiche man einen viel größeren Bieterkreis und die Auktionsplattform sie 24 Stunden am Tag zugänglich.
Bislang ist die Versteigerung vor Ort durch den Gerichtsvollzieher als Präsenzversteigerung in der Zivilprozessordnung vorgesehen. Die dafür notwendige Anwesenheit von Versteigerer und Bieter ist umständlich und verursacht nicht zuletzt wegen der Anreise teilweise hohe Kosten.
Der Gerichtsvollzieher kann die gepfändeten Sachen auf andere Art – etwa über das Internet – nur versteigern, wenn ein Gläubiger oder ein Schuldner das beantragen. Das ist aufwändig und unpraktikabel. Künftig soll die Versteigerung beweglicher Sachen ohne Weiteres im Internet erfolgen können und ein weiterer Regelfall neben der Präsenzversteigerung sein.
Pfui, das ist gemein. Ab und zu gehe ich zu einer Zwangsversteigerung in meiner Nähe und es war schon so manch nettes Schnäppchen dabei.
äh, gibt es das nicht schon längst? –> http://www.zoll-auktion.de
@2 (bruam):
Das ist nur ein superkleiner Teil vom Kuchen (meist Zoll bzw. Behördenfahrzeuge z.B.).
In diesem Fall geht es um die vielen kleinen Zwangsversteigerungen deutschlandweit. Speziell z.B. die A/V-Branche etc. lebt davon.
Ebayisierung der ZPO? ;-)
Warum nicht. Wenn das dann von staatlicher Stelle übernommen wird, kann man sicherlich auch von qualitativ guten Beschreibungen ausgehen. Vermutlich wird das sogar noch besser als bei Ebay, weil man keine Faker hat und sogar in jedem Fall das Eigentum erwirbt daran.
Btw: Sind die Pläne der Privatisierung der Gerichtsvollzieher eigentlich schon vom Tisch? ;-)
gibts in österreich schon, edikte.org
auf Ebay finden aber keine Auktionen statt, da kein Auktionator vorhanden ist. Somit gibt jeder Bieter ein verbindliches Kaufangebot ab, dass erlischt, sobald der Bieter überboten wurde. Dadurch entsteht ein ganz normaler Kaufvertrag, sodass Händler auch Gewährleistung leisten müssen
Hm, auf edikte.org ist aber so ziemlich tote Hose, kein Angebot derzeit. Darüber werden wohl nur stoßweise Auktionen abgewickelt. Kontinuierlicher (landesweiter?) Nachschub ist dort wohl nicht geplant.
Grundsätzlich absolut zu begrüßen. Die zuständige Kommission (also die zwei Praktikanten) sollte dann aber auch das Barzahlungsgebot endlich mal aufheben… wäre schon doof, wenn man online ersteigert, aber noch Bargeld zahlen muss ^^
Das macht doch gar keinen Sinn.
Dabei gehen doch die ganzen Flaschen kaputt :(
@3 (kampfschmuser): na, so klein ist der kuchen nicht: bei der zoll-auktion werden – neben alten fahrzeugen und rechnern – vom zoll beschlagnahmte und gepfändete (z.b. für schulden bei der arge oder wo auch immer) gegenstände versteigert. auch andere behörden lassen da mitversteigern.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zollauktion
wieso kann ich nicht mehr kommentieren? ich habe jetzt schon dreimal dem kampfschmuser eine antwort zu @3 geschrieben, aber jedesmal –> futsch…
Hiermit schliesse ich jede Garantie nach EU-Recht aus, da ich als Vollstreckungsorgan versteigere.
Mal gespannt, ob dann die amtliche Widerrufsbelehrung tatsächlich den gesetzlichen Vorschriften entsprechen wird!
Wen mahnen wir dann eigentlich ab? Den Gläubiger oder den GV???
:-))
Wie? Man kann bei einer Versteigerung widerrufen? Das wäre mir aber neu ;-)
es gibt ja auch schon http://www.justiz-auktion.de/
@10 (test): Wahrscheinlich war ihr Posting gegen mich bzw. meine Meinung gerichtet und wurde damit sofort und unverzüglich verschäubelt, ähm…, eliminiert. ;)
PS: Kleiner Tipp gegen Doppeltippsen: Vor dem Abschicken einfach CTRL+A dann CTRL+C (oder über die rechte Maustaste) und schon ist der Text vorsichtshalber in der Zwischenablage. ;)
@AlterEgo: Es geht um das Widerrufsrecht aufgrund des Fernabsatzvertrags. Das steht (außer in wenigen Ausnahmen) jedem Verbraucher zu.
@Malte S.: bei einer GV-Versteigerung – auch über das Internet – steht den Verbrauchern aber kein Widerrufsrecht zu…
@AlterEgo: edikte.org ist nur eine Auktionsplattform wie etwa eBay oder 1-2-sold.
Veröffentlicht werden die Gegenstände und wo sie versteigert werden auf http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/fe/feedi6.nsf/suche!OpenForm&subf=g