Freundliche Lügen der Polizei
Ein Mandant berichtet von einem Telefonat mit der Polizei:
Am Telefon habe ich mich zur Sache nicht geäußert. Herr P. hat mich zwar mehrfach darauf hingewiesen, daß alles was ich am Telefon sage, nicht verwertet wird, doch wie schon erwähnt, habe ich keine Aussage zum Vorwurf abgegeben.
Später hätte sich der Polizist an diese Auskunft garantiert nicht erinnert. Sondern beteuert, dass alles, was er über das Gespräch in einem “Aktenvermerk” festgehalten hat, aus meinem Mandanten rausgesprudelt ist. Und zwar so schnell, dass er ihn noch nicht mal über sein Aussageverweigerungsrecht belehren konnte.
Damit nicht genug:
Interessant ist vielleicht der Hinweis, dass man mir nahelegt den Vorwurf nicht zu bestreiten, da dies keinen Sinn habe.
Offenbar gibt es im Umgang mit der Polizei nur 3 Regeln:
Nichts sagen. NICHTS sagen. NICHTS SAGEN!
…und der Polizist ist sich 100 % sicher, dass er mit dem Beschuldigten telefoniert hat?
Früher hatte ich schon so manches mal, wenn jemand bei mir anrief, und ich feststellte, dass sich der Anrufer verwählt hatte, eine Mordsgaudi, wenn ich "vergaß" den Anrufer auf seinen Irrtum hinzuweisen. :-)
@1 (Nik): Genau das hat der Mandant doch gemacht ("doch wie schon erwähnt, habe ich keine Aussage zum Vorwurf abgegeben.")
Tja, da gibt's nur eines: Wenn die Polizei am Apparat ist, so schnell auflegen, damit man anhand der Gesprächsdauer nachvollziehen kann, daß in der Zeit keine umfangreichen Aussagen getätigt worden sein können.
Siehe Links vom 04.08.2008:
"Why You Should Never Talk to the Police
[...]It doesn't matter if you're guilty or innocent, if you have an alibi or not — it isn't possible for anything you say to help you, and it's very possible that innocuous things you say will hurt you."
Man kann dem armen, gebeutelten Polizisten doch den Gefallen tun und was erzählen. Vom Wetter oder von der Farbe der Wand, die man dringend wieder streichen muss. Oder vielleicht von dem komischen Geräusch seines mitlaufenden Aufnahmegeräts…
Polizei eben, bei mir wurde mal der Unfallbericht gefälscht und dann später vor Gericht hieß es, dass ich die Vorfahrt missachtet hätte, obwohl ich auf der Vorwahrtsstraße fuhr und mir ein Herr B. die Vorfahrt nahm. Tzzz!
Der Polizist wurde dann bestraft, vom Gesetz und von meinem Bruder.
Pfui! Wie kann man nur behaupten, unsere unfehlbare Polizei würde Aussagen erfinden oder Beweise fälschen? Was kommt da als nächstes? Behauptet bald jemand, unsere Politiker seien korrupt?
Also wirklich, derartig boshafte Aussagen sind wirklich völlig unbegründet und absolut weltfremd..
@7(Denise)
"Der Polizist wurde dann bestraft, vom Gesetz und von meinem Bruder."
rotfl
Einzelheiten dürfen wir wahrscheinlich nicht erfahren, oder? ;)
@9
ihr bruder heisst murphy, und es ist sein gesetz. ;)
"Entschuldigen Sie Herr Kommissar – ich habe so ein schlechtes Gedächtnis. Mit Ihrer Zustimmung werde ich das Gespräch aufzeichnen…"
@11 (torsten):
"… das dient nur ihrer sicherheit."
.~.
Why You Should Never Talk to the Police
http://video.google.com/videoplay?docid=-4097602514885833865
allerdings spricht der nette Herr etwas schnell …
Immer wieder wird man dahingehend beraten, als Beschuldigter bei der Polizei nichts zu sagen. Das ist sachlich sicherlich richtig, in der Praxis fast unmöglich. Denn wir sind als Menschen konditioniert, auf Aussagen unseres Gegenübers zu reagieren, das Schweigen als Reaktion wird gerade denen, die sich nur rein theoritisch mit der Materie befassen, in der Wirklichkeit nicht gelingen. Die Wirklichkeit: du sitzt über Stunden in ungemütlichen Polizeizellen, vielleicht mit einigen " Kameraden", deren Handlung während dieser Stunden daraus besteht, die Beleuchtungskörper zu demontieren, um sich aus dem Verplombungsdraht Waffen zu bauen. Die vielleicht auch nur kotzen oder dir ohne Grund mal eine Ohrfeige geben. Dann wirst du zur Vernehmung geholt, man hat dich in polizeieigene Wäsche gekleidet, über Unpassendes macht man sich auf dem Weg lustig. Dann kommt der Vernehmer, und du bist froh, mal einen netten Menschen zu sehen.Gleichzeitig mußt du aufs Klo, das gibts nämlich nicht in den Polizeizellen( zumindest nicht zu " meiner Zeit" in den 80ern). Wenn Du jetzt den "netten Vernehmer" um diesen Klogang bittest, wird er sagen: wenns sein muß…aber vorher reden wir ein wenig… usw. Nur wenige werden in dieser Situation noch schweigen können, auf solche Situationen bereiten einen Anwälte, die selbst die Vernehmungssituation ja nur aus der Theorie kennen, nicht vor. Deshalb mein Tipp: reden, und zwar über die Vernehmungssituation und rechtlich fragwürdiges an dieser Situation. Zum Beispiel bezweifeln, daß der hinter einem stehende Polizeibeamte dazu berechtigt ist, einem immer wieder leicht an den Kopf zu schlagen.Bereit sein, sich einzupissen. Nur eben zur Sache die Aussage verweigern mit der Begründung, daß man ja viel zu verbergen habe. Diese Begründung nicht scheuen, denn rein psychisch sind Aussagen ohne Begründung schwer durchzuhalten. Die meisten, die hier mitlesen, schwebt übrigens vor, nach ihrem Anwalt verlangen zu können. Das geht sicher, wenn es um Raubkopien und dergleichen geht. Das geht nicht beim Vorwurf schwerer Kapitaldelikte, da ist die Methode Gäfgen Standard. Und in solchen Situationen sind meine Ratschläge erfolgversprechender als die der Anwälte.Ich weiß nicht, wie es heute ist, nur: in den frühen 80ern( im Westen, im Osten sowieso) waren nicht nur Androhungen von Sclägen, sondern auch Schläge selbst während der Vernehmungen nicht so ungewöhnlich.
"Am Telefon habe ich mich zur Sache nicht geäußert. Herr P. hat mich zwar mehrfach darauf hingewiesen, daß alles was ich am Telefon sage, nicht verwertet wird, doch wie schon erwähnt, habe ich keine Aussage zum Vorwurf abgegeben."
Wie muss ich mir das vorstellen:
Polizist: Guten Tag, ich weise Sie darauf hin, dass alles, was Sie am Telefon sagen, nicht verwertet wird. Wie war das denn noch mal am Tattag?
B: Ich sage nix.
P: Nun, nun, ich weise Sie noch einmal darauf hin, dass alles, was Sie am Telefon sagen, nicht verwertet wird. Wie war das denn noch mal am Tattag?
B: Ich sage nix.
P: …
Hmm. Ob der Mdt wirklich gar nichts gesagt hat?
@15: Vielleicht so:
Polizist: Guten Tag, wir haben hier folgende Anzeige vorliegen. Was sagen Sie denn dazu? Das ist auch kein Verhör wir wollen nur die Tatsachen feststellen es wird auch vor Gericht nicht verwertet?
B: Ich sag nix.
P: Nun, nun, ich weise Sie noch einmal darauf hin, dass alles, was Sie am Telefon sagen, nicht verwertet wird. Sie können es also ruhig sagen?
B: Nochmal für alle die etwas langsamer sind: Ich sage nix.
P: Ach kommen Sie, wir machen doch auch nur unseren Job. Wollen sie uns nicht ein bisschen helfen? Es wird wirklich nicht vor Gericht verwertet. Ausserdem wissen wir doch eh wi es war und wollen es nur bestätigt haben, sie brauchen es darum auch gar nicht bestreiten, bringt eh nix.
B: Ja kruzifix, zack'zement i sog nix hob i gsogt Himmi Herrgott du dammischer greaner Bub du. Luiah, sog i sonst sog i nix.
Aus eigener Erfahrung: die Polizei/Polizisten sind die größte "kriminelle Vereinigung" in Deutschland. Leider haben das die Richter noch nicht so recht geschnallt.
@17: und ich dachte, die größte kriminelle Vereinigung in D wäre der Bundestag.
Bin auch ganz sicher, daß die Polizei lügt und nicht der Beschuldigte…
>Hier wurde vor langer Zeit übrigens mal ein Link gepostet wie irgend so ein Anwalt ein Vortrag dazu hielt. Sie haben kein Recht hier zu scheissen oder so hieß das Ding.
Bei meinem kleinen Ermittlungsverfahren wegen angeblichem Kennzeichenmissbrauchs (zwischenzeitlich eingestellt) wurde ich auch nicht belehrt, im Protokoll tauchte dann auf: "Nach Belehrung erklärte Siggi wie folgt:…" Da wurden dann meine allgemeinen Aussagen zur Lage des Motorradfahrers und seiner Situtation in der sozialen Marktwirtschaft schön zurechtgebogen…
Ach ja, conclusio: Man sollte wirklich die Fresse halten oder über DSDS reden, was aber schwerfällt, da ich Nummer 14 gut nachvollziehen kann, gerade bei guter Erziehung ist man doch mal gewillt, zu konversieren.
Kann mir jemand sagen, ob sich Polizisten auf Verlangen ausweisen müssen? Der "Kollege", der mich anhielt, meinte, Fahrzeug und Uniform genügen. Ja, da gab es ja noch nie irgendwelche Amtsanmaßungsfälle in Deutschland…
Anything you say will be used against you, nothing you say will be used for you.
Wer nichts zu verbergen hat, kann doch mit der Polizei ruhig reden, oder sehe ich da was falsch?
@22 (Siggi): Nachdem es in Österreich in letzter Zeit etliche aufsehenerregende Fälle von falschen Polizisten gegeben hat, hat das Innenministerium empfohlen, bei Zweifel an der Echtheit eines Polizisten den Notruf zu wählen. Die können in kurzer Zeit feststellen, ob ein angeblicher Polizist echt ist oder nicht.
Ich nehme einmal an, in Deutschland wird das so ähnlich sein. Selbst wenn mir ein Polizist einen Ausweis zeigt, woher weiß ich denn, ob der echt ist? Ich kenne das Aussehen dieser Ausweise nicht gut genug, um deren Echtheit prüfen zu können.
@22 … Wer sich einen Streifenwagen, eine Polizeiuniform einschließlich der Ausrüstungsgegenstände (Waffe, pp.) verschaffen kann, der wird es vermutlich auch noch hinbekommen ein kleines Plastikkärtchen zu fälschen, oder? Bei begründeten Zweifeln wäre 110 die wesentlich intelligentere Methode…
@siggi: polizeirecht ist länderrecht. in manchen bundesländern müssen sich die polizistInnen ausweisen (zb in sachsen, soweit ich weiß). in den meisten aber nicht.