Paragrafen-Lotto
Ermittlungsrichter sind überlastet, das ist bekannt. Manchmal haben sie aber noch die Kraft zur Gegenwehr. Da schlägt zum Beispiel ein Polizeibeamter vor,
für die Accounts nudegirls17@provider.com und sexy38@provider.de die Durchsuchung nach §§ 102, 105 StPO, die Sicherstellung der zugestellten, das heißt bereits gelesenen Mails nach §§ 94, 98 StPO sowie die Beschlagnahme der noch nicht geöffneten und damit noch nicht zugestellten Mails und der künftig eingehenden Mails … anzuordnen.
Der Staatsanwalt, sicher ebenfalls überlastet, denkt nicht selbst nach und beantragt beim Richter, dieser möge “einen Beschluss gemäß der polizeilichen Anregung” erlassen.
Da kann selbst ein gütiger Richter nicht Fünfe gerade sein lassen. Denn die Sicherung von E-Mails auf einem externen Server fällt gerade nicht unter die vom Polizisten rausgekramten Vorschriften. §§ 102, 105 StPO regeln die Durchsuchung beim Verdächtigen, nicht aber die Sicherung von E-Mails, die auf einem fremden Server gespeichert sind.
Mit dieser Begründung wies der Richter den Antrag als “unzulässig” zurück. Aua.
Wenig später kam es dann doch noch zu einem Zugriff auf die E-Mail-Accounts. Der Staatsanwalt hat den Antrag umformuliert und auch die richtigen Paragrafen genannt (100a, 100b StPO).
Genau deshalb ist der polizeiliche Anreger nicht Richter, sondern Polizeibeamter geworden. Das sollte der StA in Zukunft immer im Hinterkopf haben. ;)
Ich frage mich mittlerweile, wer schon so alles meine Mails gelesen hat.
Naja, die Begründung hinkt ein wenig. Aus "zugestellt" folgt nicht "gelesen" und dass die Mails noch auf dem Server sind (afaik IMAP oder Web-Oberfläche) sehen mir erstmal nach Annahmen aus, um dem ganzen eine größere Erfolgsaussicht zu verleihen.
Aus den Mailadressen schließe ich, dass es irgendwie um KiPo geht, liege ich da richtig?
…so ungefähr das 472647902ste Argument, nicht elektronische Postkarten zu schreiben, sondern seine E-Mails zu verschlüsseln und alle, die einem schreiben wollen, zu zwingen, das auch zu tun.
@4 (burks): Sinnvoller wäre, dafür zu sorgen, daß Gewaltenteilung funktioniert und nur noch wirklich berechtigte und notwendige Anfragen nach dem Beschnüffeln von Mails genehmigt werden.
In Ordnung, das ist utopisch[*]. Bleiben wir beim Verschlüsseln.
Gruß,
Kristine
[*] Kooperation ist halt einfacher als Konfrontation. Warum also sollte sich eine Gewalt die Mühe machen, die andere zu kontrollieren (sprich: Der überlastete Richter den Antrag ablehnen statt ihn zu genehmigen).
Wieso wurden eigentlich im Beitrag die E-Mail-Adressen nicht anonymisiert? Oder wurde RFC 2606 (http://www.rfc.net/rfc2606.txt) einfach nicht beachtet?
@6: Ich finde es anonymisiert genug.
Wen interessierts, Herr Reitz?
da zwischen provider.COM und provider.DE unterschieden wird, und am ende erwaehnt wird, der zugriff erfolgte auf beiden accountS…
wie greifen deutsche behoerden auf auslaendische accounts zu?
bei derartigen emailadressen ist sicher davon auszugehen dass sie nicht ernsthaft durch spam geschädigt werden sondern selbigen eher verursachen *wild spekulier*
ist jedenfalls auch wieder ein schönes Beispiel für deutsche Paragraphenreiterei (wenn man mal völlig davon absieht dass emails mitlesen ein ziemlich heikles Thema ist, wie alles was die Privatsphäre tangiert)
Es waren alle Angaben vorhanden, die Rechtfertigung lag vor (sonst wäre im Nachgang ja sicher ein Zugriff nicht genehmigt worden), aber natürlich muss alles erstmal verzögert werden wegen irgendwelcher Formsachen, statt dass da zwischendrin mal einer sagt "Hier sind doch nur 2 Zahlen falsch, die Kernaussage stimmt doch!"
Zum Thema "Ermittlungsrichter sind überlastet" – kann es sein, dass der Staat das gezielt herbeiführt, um so die Erfolgsquote von Durchsuchungsanträgen zu erhöhen? Oder regeln die Gerichte es unter sich, wer "Ermittlungsrichter" macht und wer was anderes?
Sie tun es so lange, bis wir das IV. Reich haben!
@ 12: "so lange, bis …" – nicht weil ???
SCNR
Ob den Inhabern von provider.de und provider.com diese Veröffentlichung gefällt?
http://www.rfc.net/rfc2606.txt
Wie bei Heise: http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Genau-das-ist-dem-HEISE-Verlag-doch-auch-schon-passiert/forum-127402/msg-13902869/read/
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
@15: Wenn man keinen anderen Income mehr hat …
@16
und der eigene Anwalt auf Vorkasse besteht…
17. September wenn ich nicht irre…
tick
tack
tick
tack
@17
schon-mal-flasche-kaltstell.
@16
anspruch auf PKH ?
@18
Dachte die gäbs nur bei nicht völlig aussichtslosen Fällen?
Also " die Sicherstellung der zugestellten, das heißt bereits gelesenen Mails .." ist nach der aktuelle TR zur TKÜV überhaupt nicht vorgesehen, da Provider keine Mail Inhalte speichern müssen. Der Ablauf auf Provider Seite sieht wie folgt aus:
An den Operator nach TKÜV des Providers geht ein Fax mit der Anordnung der Überwachung. Dort steht unter anderem drauf, weswegen der Kunde überwacht werden soll (Will man ja eigentlich garnicht wissen).
Diese Anordnug prüft der Operator und richtet sie in der von der Bundesnetzagentur zertifizierten TKÜV Lösung ein. Auf der Anordnung muss ein Zeitraum der Überwachung eingetragen sein, sollte sie nicht verlängert werden ist damit dann nach Ablauf der Anordnung auch Schluss mit dem "Ausleiten" der Mails. Schluss ist übrigens auch, wenn die Anordnung nicht binnen einer Woche im Original vorliegt.
Soblad eingerichtet, werden nun alle eigenhenden/ausgehenden Mails und auch Mail Bewegungen (Z.B. Verschieben zwischen IMAP Foldern) je Vorgang als XML Datei gespeichert.
Diese XML Dateien kommen dann entweder über eine SINA Box (VPN, aber kein offener Standard, da die Verschlüsselung mit dem "Pluto" Chip des BSI stattfindet) zu den Behörden oder werden gesammelt und auf CD/DVD wie auch immer an die Behörden gegeben. Die Sina Box muss man ab 10.000 Kunden haben. Bis Anfang 2008 waren auch Provider mit 1.000 – 9.999 Kunden verpflichtet ein TKÜV System bereitzuhalten. Seit 2008 muss es nur noch bei Bedarf eingerichtet werden, was aber in vielen Fällen nicht ganz so trivial sein wird.
Diese TKÜV Systeme funktionieren als POP/SMTP/IMAP Proxy oder wie ein Netzwerk Sniffer an einem Mirror Port. Von daher kann man keine alten Mails darüber weitergeben, mal davon abgesehen, dass die Anordnung auf einen Zeitraum beschränkt ist.
Ich finde es sehr traurig, dass es anscheinend 3 Jahre nach Einführung der TKÜV immer noch Staatsdiener gibt, die anscheinend nicht ansatzweise verstanden haben was mit der TKÜV geht und was nicht.
"are-you-sure-your-email-isnt-being-hacked"?
(dem Link folgen)
#k.
Und als Anfangsverdachte reichten die Namen der eMail adressen?
@10 (Dr. Azrael Tod): Lieber einen übergenauen Paragraphenreiter als einen Richter, der einfach alles abzeichnet, was ihm vorgelegt wird. Es zeigt doch, dass der Richter sich damit auseinandergesetzt hat – und das kann man ja nun leider nicht immer behaupten. Es geht hier um eine der Säulen unserer Demokratie, weiterhin geht es um Grundrechtseingriffe und die Privatsphäre. Alles Bereiche, bei denen man doch sehr genau hinsehen sollte. Ich bin für jeden Richter dankbar, der es tut.
Beide EMail-Addresse funktionieren bei mir nicht, Herr Vetter !
Blöd ist natürlich auch, dass durch solche Fehler dann am Ende die Beweise nicht mehr erhoben werden können.