Dürfen E-Mails veröffentlicht werden?

Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht aus Stuttgart beantwortet die Frage, wann E-Mails veröffentlicht werden dürfen:

Die Veröffentlichung von E-Mails mit privatem Inhalt ist in aller Regel unzulässig. Die Veröffentlichung von E-Mails mit geschäftlichen Inhalten ist nur zulässig, wenn ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse überwiegt.