21.8.2008

Abmahnung verletzt Kind

Wer einen achtjährigen Schüler abmahnt, ihn mit Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige bedroht, macht sich schadensersatzpflichtig. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden. Ein Schüler hatte sich im Unterricht wie folgt geäußert: “Das will ich sagen. Mein Papa hat für S gearbeitet und wie es ans Bezahlen ging, nichts war. Dann hat E das hier bei uns abgearbeitet.”

Das Landgericht Bonn sieht in der Abmahnung eine unerlaubte Handlung gegenüber dem Kind:

Bereits der Inhalt des an den Minderjährigen adressierten Schreibens vom 02.02.2007 ist objektiv geeignet, die persönliche Entwicklung eines Achtjährigen nachhaltig negativ zu beeinflussen. Mit dem Schreiben wird dem Kind vorgeworfen, eine Äußerung mit strafrechtlich relevanter Bewandtnis getätigt zu haben und für den Fall der nicht fristgemäßen Reaktion die Einleitung gerichtlicher Schritte in Aussicht gestellt. Dass sich K V durch die inkriminierte Äußerung nicht in strafrechtlich relevanter Weise verhalten haben kann, bedarf mit Rücksicht auf § 19 StGB keiner näheren Darlegungen. Der Vorwurf einer Straftat mit der gleichzeitigen Androhung gerichtlicher Schritte gegenüber einem acht Jahre alten Kind verletzt den Wert- und Achtungsanspruch seiner Persönlichkeit und ist mit Rücksicht darauf, dass er in einem anwaltlichen Schreiben enthalten ist, derart gravierend, dass er als Störung der Persönlichkeitsentwicklung zu qualifizieren ist.

(Entscheidung des Landgerichts Bonn / Quelle des Links)

34 Kommentare zu “Abmahnung verletzt Kind”

  1. RAW meint: (21.8.2008 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Ist auch Quatsch das Kind abzumahnen mit allen Rechtsproblemen die sich da stellen (§ 828 BGB usw.). Da das Kind da wohl kaum alleine drauf gekommen ist, würde ich vielmehr den eigentlichen Störer unter Feuer nehmen, der offenbar sein Kind mit Problemen belastet, welche dieses dann wiederum öffentlich breitlatscht.

  2. keiner meint: (21.8.2008 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    Wie krank ist denn DER Anwalt, der sich für so eine Abmahnung hergibt?

  3. Thomas meint: (21.8.2008 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Wie krank ist denn DER Anwalt, der sich für so eine Abmahnung hergibt?

    Du meinst: wie lange ist er schon Anwalt?

  4. stefan meint: (21.8.2008 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    sehr gut. irgendwo gibt es grenzen. und auch wenn es auf den ersten blick lächerlich erscheint, heir ist mal wieder enie erreicht. nur ein kleiner sieg, aber schön….

  5. Dr. Azrael Tod meint: (21.8.2008 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    die Frage ist überhaupt was derartige Abmahnungen bringen sollen.. den eigenen Ruf bessern die sicher nicht, auch wenn der noch so durch schlechte Nachrede geschädigt wird.

  6. Ralph meint: (21.8.2008 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Ein Rechtsprof hatte im Seminar mal geäußert, Kinder in dem Alter gelten eh rechtlich als "Naturkatastrophe". Sollte heißen, auf den Kosten bleibt dabei immer der Geschädigte sitzen, sofern die Eltern nichts falsch gemacht hatten (Aufsichtspflicht). Die Kinder können nämlich strafrechtlich per Gesetz nicht belangt werden. Insofern gleichen die Schäden, die Kinder in dem Alter anrichten, denen von Naturkatastrophen. (Bevor jetzt einer aufschreit wegen kinderfeindlich und so *g*).

    Hätte der mahnende Anwalt eigentlich wissen müssen. Abgesehen davon ist es echt verwerflich, einen 8-jährigen Schüler abzumahnen. Schalten einige Anwälte echt immer ihr Hirn aus, wenn es um Abmahnungen geht?

  7. benpal meint: (21.8.2008 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    @3: Du meinst: wie lange ist er NOCH Anwalt?

  8. Tom (Purzelpfund.de) meint: (21.8.2008 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Manchmal staune ich immer wieder, auf welch kreative Ideen manche Leute, auch Anwälte so kommen.

  9. Pessimist meint: (21.8.2008 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    @7: Du lebst doch nicht wirklich in einer Traumwelt und denkst, dass sich an seiner Existenz als Anwalt etwas ändern wird, nur weil er so einen Bockmist verzapft hat … Muahahaha, you made may day. Ich liebe diese Idealisten!

  10. Name (erforderlich) meint: (21.8.2008 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Naja, wenn er dafür bezahlt wird und seinen Mandanten erklärt, dass da eigentlich nichts zu machen ist… warum sollte der Anwalt die Abmahnung nicht schreiben :-)

  11. zf.8 meint: (21.8.2008 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    6/Ralph

    Verstehe ich nicht. Warum bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen, weil das Kind nicht strafrechtlich belangt werden kann?

  12. horst meint: (21.8.2008 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Es gab Zeiten in deutschen Landen, da wurden Tier strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

  13. Jörg Plate meint: (21.8.2008 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Und in einem Pratchett-Buch wurde eine Wolke gesteinigt
    weil sie die Krönung verdunkelt hatte…

  14. Frank K. meint: (21.8.2008 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    War wahrscheinlich einer dieser "Verlegenheitsanwälte".

    Aber es ist in der Tat schon erstaunlich, wie letztlich scheinbar eien Fede zwischen den Vater des Kindes und den Betreiber der Abmahnung zu Lasten des Kindes ausgetragen wird,
    erinnert mich irgendwie an schleche Scheidungsgeschichenten, bei denen auch die Kinder instrumentalisiert werden. :(

    Die entscheidung des Gerichts finde ich wiederum gut, nur fehlt mir hier der Hinweis, ob auch dem Vater/ der Mutter, zumindes in der Urteilsbegündung, die Leviten gelesen wurden, da das Kind letztlich die Informantion über das gesagte irgendwo her haben musste.

  15. Kand.in.Sky meint: (21.8.2008 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    Aha, ein Malermeister möchte sich seinen Ruf nachhaltig ruinieren und den Platz im Lokus für alle Zeiten im Datennetz gesichert sehen.
    In 2, 3 Tagen wird der richtige Name die Runde machen.

    Immerhin, dank solcher Trottel (ob hier Mandanten/Anwälte gemeint sind darf jeder für sich entscheiden) erfährt man Dinge die die Welt nicht braucht: Die richtigen Namen von drittklassigen Möchtegernkomikern, die von inzwischen toten Hackern, Mördern, MusikGangstern…

    #k.

  16. Ralph meint: (21.8.2008 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    @11/zf.8:

    Weil es
    1. in Deutschland keine Sippenhaft gilt. Das heißt, es kann schon mal niemand anders für den Schaden in Regress genommen werden, auch nicht die Eltern (Ausnahme wie gesagt bei Verletzung der Aufsichtspflicht, aber die hat eben ihre natürliche Grenzen).
    2. Kinder unter 11 (ich glaube es war 11) können eben lt. Gesetz nicht für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden.

    Durch diese Kombination geht der Geschädigte leer aus. Ob eine Haftpflicht hier in die Bresche springen würde, entzieht sich aber meiner Kenntnis.

    @14/Frank K.
    "da das Kind letztlich die Informantion über das gesagte irgendwo her haben musste."
    Und das Nachplappern durch einen 8-jährigen soll als Beweis über den tatsächlichen Inhalt dieser Unterhaltung gelten??? Diese Vorgehensweise wäre m.E. nach wohl höchstfragwürdig.

  17. zf.8 meint: (21.8.2008 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    16/Ralph

    Die strafrechtlichen Sanktionen, denen Kinder nicht zugänglich sind, haben aber keine Auswirkungen darauf, ob man das Kind für den von ihm verursachten Schaden in Regress nehmen kann.

    Grund: Die Schuldfähigkeit ist unabhängig von der Deliktsfähigkeit.

  18. gans meint: (21.8.2008 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    wie jetzt nicht strafrechtlich relevant?

    Blagen sind nach § 19 StGB "schuldunfähig", können also für ihre Heldentaten (Beleidigung, üble Nachrede, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr, einfache und gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Nötigung, Landfriedensbruch, …) nicht bestraft werden. Was hat das damit zu tun, daß das Straftaten sind und bleiben?

  19. RAW meint: (21.8.2008 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    @Ralph (16)

    7 (ja: SIEBEN) wär's gewesen, siehe § 828 BGB. Allerdings ist die Einsichtsfähigkeit von Kindern in dem Alter regelmäßig nicht so weit entwickelt, daß sie für dummes Gelaber das sie irgendwo aufgeschnappt haben verantwortlich wären. Damit ist man dann wieder draußen. Eine Abmahnung für ein achtjähriges Kind ist also nicht per se unzulässig, nur ist es sehr unwahrscheinlich, damit durchzudringen.

  20. Knut meint: (21.8.2008 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    Kommt zum Strassenstrich demnächst auch die Strassenkanzlei? Tiefer kann ein Anwalt ja wohl kaum sinken, wenn er solche Abmahnungen verschicken muss.

  21. Jens meint: (21.8.2008 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    "Sachgebiet: Recht (allgemein – und (Rechts-) Wissenschaften"

    Hä?

  22. Hans meint: (21.8.2008 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Der Anwalt war vermutlich einer von den sog. Elitejuristen aus einer Großkanzlei, der sich zu Recht darüber freut, daß die Richter nicht so viel verdienen wie er.

  23. an.on.ym meint: (21.8.2008 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    @18: eine frage als laie:
    brauchen Sie zum Nachweis einer Täterschaft denn nicht auch subjektive Tatbestandsmerkmale, m.a.w. einen Vorsatz? ich dachte, nicht jede Handlung, die einen anderen verletzt, ist notwendigerweise eine strafbare handlung.
    die strafunmündigkeit beiseite gelassen: ist dann ohne den vorsatz der rufschädigung, die bei dem 8jährigen wahrscheinlich zu verneinen ist, die handlung, auch wenn sie diese wirkung haben mag, dennoch eine straftat?

  24. Axel John meint: (21.8.2008 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    @ 21: Der Anwalt war vermutlich einer von den sog. Elitejuristen aus einer Großkanzlei
    Das "Tatbild" spricht IMO eher für einen Hungerleider, der sich in seiner Wohnzimmerkanzlei vor dem Telefon langweilt und darüber nachdenkt, ob er seine Anwaltszulassung nicht besser gegen eine Taxilizenz tauscht.

  25. Rangar meint: (21.8.2008 um 22:10) AntwortenReply to this comment

    "Bereits der Inhalt des an den Minderjährigen adressierten Schreibens vom 02.02.2007 ist objektiv geeignet, die persönliche Entwicklung eines Achtjährigen nachhaltig negativ zu beeinflussen."

    Naja, ein bisschen weltfremd, oder? Welche Eltern würden denn ihr achtjähriges Kind ein juristisches Schreiben öffnen / lesen lassen?
    Die Abmahnung ist natürlich Schwachsinn, aber die Forumulierung mit der Beeinträchtigung der persönlichen Entwicklung des Kindes doch wohl auch, oder?

  26. n0ne meint: (21.8.2008 um 23:51) AntwortenReply to this comment

    mach mal bei einem 15 jährigen eine hausdurchsuchung wegen einem raubmordmp3download.

    und begründe dann mal, wieso dessen weltbild nicht im arsch und seine entwicklung nicht gefährdet sein sollte.

  27. Putze meint: (22.8.2008 um 09:17) AntwortenReply to this comment

    @1 (RAW): Mit anderen Worten, der Maulkorb sollte nicht mehr nur für die Öffentlichkeit gelten, sondern man darf auch am Abendbrottisch nicht mehr sagen, was Sache ist, ohne Gefahr zu laufen, abgemahnt oder verklagt zu werden. Am besten, man unterhält sich nur noch über's Wetter, obwohl … Vielleicht versteht der achtjährige Sohn das akustisch falsch und erzählt in der Schule, der Vetter wird auch immer schlechter. Das gibt Ärger. Am besten, gar nix mehr sagen, draußen wie drinnen.

  28. Rangar meint: (22.8.2008 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    "mach mal bei einem 15 jährigen eine hausdurchsuchung wegen einem raubmordmp3download."

    Klar würde das die Entwicklung dieses 15 jährigen beeinträchtigen. Aber eine Hausdurchsuchung ist doch wohl ein etwas anderes Kaliber als ein noch so schwachsinniges Abmahnungsschreiben.

  29. gans meint: (22.8.2008 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Fragen Sie zwei Juristen, kriegen Sie drei Meinungen.

    Es ist jedenfalls nicht notwendig, das StGB gelesen zu haben. Es ist grob ausreichend, eine vage Vorstellung vom Taterfolg zu haben (auch wenn dieser nicht unbedingt eintreten muß, dolus eventualis – auch so eine Geschichte, wo man immer mehr würgen muß, je mehr man darüber liest)

    Speziell bei Beleidigung und üble Nachrede gibt es kaum realistische Beispiele, da das alles eingestellt wird, wenn es nicht irgendeinen VIP betrifft. Und den Privatkläger trifft dann wieder das Meutenurteil, er solle sich gefälligst nicht so haben.

    Privatklage ist übrigens gegen Minderjährige unzulässig. Tolles Land, in dem wir da leben.

  30. Max meint: (24.8.2008 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    Wenn der Taterfolg nicht eintritt, dann ist doch allerhöchstens ein Versuch anzunehmen.

  31. colt06 meint: (25.4.2009 um 05:32) AntwortenReply to this comment

    Was es so alles gibt! Das ist Deutschland live….

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