Erwähnung für Rechtsanwalt Thomas Feil
Der Hannoveraner Rechtsanwalt Thomas Feil aus der Kanzlei Feil Rechtsanwälte ist mir unbekannt. Nein, nicht richtig. Gestern berichteten die Berliner Kollegen der Kanzlei Sewoma über die seltsamen Angebote auf ebay, die Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover dort einstellt. Interessanter Beitrag übrigens, er sagt viel aus über die Qualifikation des Rechtsanwaltes Thomas Feil aus Hannover auf den Kerngebieten, in denen die Kanzlei Feil Rechtsanwälte nach eigenen Angaben tätig ist. In dem Beitrag von Sewoma habe ich erstmals den Namen Thomas Feil gelesen und von der Kanzlei Feil Rechtsanwälte erfahren.
Heute kommen mir Rechtsanwalt Thomas Feil und die Kanzlei Feil Rechtsanwälte aus Hannover schon wieder unter. Dank des Hinweises auf eine mit “Gegnerliste” überschriebene Seite, die sich auf der auf der Homepage der Kanzlei Feil Rechtsanwälte findet. Da wird auch mein Name genannt, in Gesellschaft namhafter Abmahner, etwa Zuxxez, Purzel Video, Magmafilm und Teresa Orlowski.
Im Kleingedruckten erklären Rechtsanwalt Thomas Feil und Feil Rechtsanwälte zwar, dass sie meinen Namen lediglich aus “anderen Informationsquellen” haben und somit aus eigener Erfahrung überhaupt nichts zu meiner Tätigkeit sagen können. Aber trotzdem sind Rechtsanwalt Thomas Feil und Feil Rechtsanwälte offenbar der Meinung, meinen Namen auf einer mit “Gegnerliste Abmahnung” überschriebenen Seite in ihrem Internetauftritt verewigen zu müssen.
Ich könnte mir jetzt überlegen, ob ich Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover und die Kanzlei Feil Rechtsanwälte abmahne. Dann hätte ich aber nur die Ehre, aus der “mit Vorsicht zu genießenden” Liste der Leute, von denen Rechtsanwalt Thomas Feil und die Feil Rechtsanwälte gar nichts aus eigener Praxis wissen, die sie aber trotzdem mal gerne erwähnt haben möchten, in die Liste der echten “Gegner” zu rutschen.
Mache ich also nicht. Ich belasse es dabei, hier ebenfalls öffentlich zu erwähnen, dass ich von Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover und seiner Kanzlei Feil Rechtsanwälte nichts weiß. Dennoch möchte ich es mir aber nicht nehmen lassen, Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover und seine Kanzlei Feil Rechtsanwälte ebenfalls zu erwähnen.
Alles andere wäre doch unfreundlich, oder?
Abschließend möchte ich natürlich den Hinweis nicht versäumen, dass auch die hier vorliegende Namensnennung mit äußerster Vorsicht zu genießen ist. Eine Empfehlung von Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover oder der Kanzlei Feil Rechtsanwälte ist hieraus keinesfalls abzuleiten.
"Eine Empfehlung von Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover oder der Kanzlei Feil Rechtsanwälte ist hieraus keinesfalls abzuleiten."
Gnnnnhhhihihihihi … :)
Es tut mir leid, ich stehe wieder auf der Leitung: Auch ich hatte vorher den Absatz vor der Erwähnung (das Kleingedruckte) gelesen und kapiere nicht, warum nun die Erwähnten im zweiten Absatz überhaupt erwähnt werden? Ich habe, als ehemaliger SEOer einen Verdacht, aber viel hätte das ja mit der fachlichen Ausrichtung nicht zu tun. Erklärungsansätze?
Ich würde mir erst sorgen machen wenn die Überschrift "Todesliste" lautet und du am besten noch auf dem ersten Platz stehst. *g*
25 mal Feil im Artikel plus die Kommmentare die Herrn Feil von der Kanzlei Feil erwähnen :)
Das sollte reichen.
Wie hieß der Rechtanwalt noch gleich? Und woher kommt er nochmal? !
Herr Hannover aus Feil?
Dieser Eintrag ist der dritte Google-Treffer für den Namen des Kollegen, auf 1+2 ist seine Website. Ziel erreicht würde ich sagen :p
Vielleicht ist der "Vetter, Udo" ja ein Namensvetter.
Das sollte Sie nicht ärgern. Einmal, weil das im Artikel zitierte Angebot vor Grammatikfehlern nur so strotzt. (Bei der rechtlichen Wertung muss ich mich raushalten; der Artikel klingt aber wirklich nicht nach Empfehlung.) Zum Anderen, weil das halblaue Kleingedruckte eines offenkundig macht: der Kanzlei ist die Gegnerliste zu kurz, also fügt man noch eine zweite Liste ein, eine "Nichtgegnerliste" quasi. Da schmückt man sich mit bekannten Namen. Ihr Name ist dabei: das würde ich als Kompliment betrachten.
Wer das möglicherweise übersehen würde, quält sich auch nicht freiwillig durch lange Gockellisten von Junganwälten und Kleingedrucktes. Die Gefahr, dass Sie jemand für einen Abzocker halten könnte, dürfte gering sein.
Aha, es geht also um Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover oder der Kanzlei Feil Rechtsanwälte. Muss ja aus Seosicht dringend noch mal erwähnt werden. ;)
Schon ein netter Zug der Hannoveraner. Geht man nun rechtlich vor, wird man zum Gegner und schon ist es legitim auf der Liste zu stehen. Egal wie man steht drauf.
Das hätte ich von Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover oder der Kanzlei Feil Rechtsanwälte nicht gedacht.
PS: Seo-Herz. ;)
Das Leben ist manchmal wirklich schön:
google.de/search?q=Rechtsanwalt+Thomas+Feil
@3
Nein. Platz 7, und die Personen 1-6 …
Rechtsanwalt Thomas Feil wird soetwas nie wieder tun, möchte ich behaupten.
Thomas Feil von der Kanzlei Feil Rechtsanwälte kannte ich bisher auch noch nicht. Aber vielleicht sollte man sich den Namen Thomas Feil ja merken. Möglicherweise hat man es später einmal ja doch irgendwie mit Thomas Feil und der Kanzlei Feil zu tun. Ich frage mich, ob Thomas Feil von der Kanzlei Feil das hier mitliest. Wenn ja, wäre Thomas Feil von der Kanzlei Feil gut beraten, seine "Gegnerliste" noch einmal zu überdenken.
Gruß – auch an Thomas Feil von der Kanzlei Feil – und schon mal ein schönes Wochenende.
Das ging ja feil schnell
@7
Vielleicht stimmt auch das Komma nicht und in Wirklichkeit ist sein Vetter, Udo Feil aus Hannover (oder auch Gütersloh), gemeint. Oder Komma und Rechtschreibung stimmen nicht, aber muss man den fetten Udo so an den Pranger stellen?? Schließlich hat er eine Hormonstörung.
Fragen über Fragen…
Kennt jemand denn Dr. Andrea Töllner oder Martin Stabno? Die sollen auch in der Kanzlei sein, vielleicht kommt daher die Bekanntheit?
Interessant auch, dass auf der zweiten Liste u.a. der Bundesverband der Verbraucherzentralen steht…
Mir wird neuerdings ganz schummerig bei Udos Schreibstil.. Thomas Feil hier, Thomas Feil da – und das mindestens in jedem zweiten Satz.
Ich bin übrigens nicht Thomas Feil.
Rechtsanwalt Thomas Feil aus der Kanzlei Feil Rechtsanwälte. Aber gut zu wissen das es in Hannover einen Rechtsanwalt Thomas Feil aus der Kanzlei Feil Rechtsanwälte gibt falls man mal einen braucht. Ist ja nicht ganz so weit weg von mir.
Und bitte nicht vergessen, dass jeder auf Google schön brav auf den Link zum lawblog Thomas Feil klickt, damit der im Ranking auch immer schön oben bleibt.
Der Pagerank von Rechtsanwalt Thomas Feil aus der Anwaltskanzlei Thomas Feil ist aber auf einmal bei Guggle ganz schön hoch. Das kommt bestimmt dadurch, dass Udo hier über Herrn Rechtsanwalt Thomas Feil aus der Anwaltskanzlei Thomas Feil berichtet hat. Ob dem das wohl gefällt?
„Nachstehend finden Sie eine Auswahl von Firmen oder Einzelpersonen, über die wir aus anderen Informationsquellen von urheberrechtlichen, markenrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Kenntnis erlangt haben. Dementsprechend sind die nachfolgenden Namensnennungen mit Vorsicht zu bewerten. Aus der Nennung einer Einzelperson oder einer Firma in der nachfolgenden Aufzählung kann nicht automatisch abgeleitet werden, dass Abmahnungen berechtigt oder unberechtigt oder gar rechtsmissbräuchlich sind."
Also, wie peinlich ist das denn??? Sollte ich meine Homepage vielleicht auch mit irgendwelchen Namen irgendwelcher Firmen oder Einzelpersonen aufhübschen, von denen ich mal aus irgendwelchen Quellen gehört habe, dass sie in irgendwelchen Verfahren vielleicht einmal Antragsgegner bzw. Beklagte waren???
Sinn der Aktion könnte sein, in Suchmaschinen bei den Keywords "Abmahnung" + [Gegner/Gegneranwalt] gefunden zu werden.
Also eine Art von SEO-Spam.
Es kann natürlich auch ganz andere Gründe haben – wenn sie uns Herr Feil nicht verrät, wissen wir es nicht.
@15: solche menschen kommen nicht aus gütersloh..! ;-)
Neulich in der Lehrwerkstatt: "Thomas, feil mal schneller. Gleich ist Feilerabend!"
Die Seiten wurden von der Agentur Active Elements aus WUnstrof bzw. Garbsen entwickelt. Die werben für sich selbst mit dem Spruch "Wir geben Ihrer Kommunikation die richtige Würze" – vielleicht ist Udo ja nur das Salz in der Suppe?
Und wenn Sie, Herr Vetter, ihn auch noch ohne rel="nofollow" verlinken, lohnt sich die Aktion PR-mäßig ganz besonders, seine Seite ist dann prominenter und besser verlinkt – und wird (auch unter Ihrem Namen) noch besser gefunden.
Hm.. Udo Vetter hat aber auch schonmal was über Theresa Orlowski geschrieben: lawblog.de/index.php/arch...007/09/15/wir-gucken-mal/
Köstlich :-)
E-Wars 2
Vetter schlägt zurück
Nett optimiert ;)
@24
Wer jetzt? Udo Vetter oder Vetter Udo?
Selbstverständlich kann vor allem letzerer auch aus Sankt Peter-Ording, Konstanz oder Wedel kommen. Keinesfalls wollte ich irgendwelche Cousins diskriminieren!
Weniger Keyword Density hätte auch gereicht ;)
Was hier alles feilgeboten wird! tsetsetse
Zumindest dürfte Rechtsanwalt Thomas Feil aus der Anwaltskanzlei Thomas Feil jetzt auch die Mandanten bekommen, die zu ihm passen.
Andere Rechtsanwälte werden entlastet.
Aber Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover von der Kanzlei Feil Rechtsanwälte mit Firmen aus dem Bereich Pornographie, Pornodarsteller oder sonstigen Sex-Video Firmen in einem Beitrag zu nennen, dass ist ja gar nicht nett. :-)
Das muß mal gesagt werden:
Rechtsanwalt Thomas Feil treibt Alligatoren aus den Sümpfen
Dauerregen und Rechtsanwalt Thomas Feil: Nach dem Tropensturm "Rechtsanwalt Thomas Feil" sehen sich die Menschen in Florida einigen Unannehmlichkeiten ausgesetzt. Alligatoren und Rechtsanwalt Thomas Feil kriechen in Vorgärten und Hauseingänge.
Miami – Rechtsanwalt Thomas Feil nutzt die überfluteten Straßen, um seinen natürlichen Lebensraum zu verlassen. "Er sucht trockenes Land, einen Unterschlupf", sagte Rechtsanwalt Thomas Feil , ein Mitarbeiter der Rechtsanwalt Thomas Feil-Kommission des US-Staats.
"Rechtsanwalt Thomas Feil" brachte insbesondere der Atlantikküste von Rechtsanwalt Thomas Feil bis Rechtsanwalt Thomas Feil bis zu eineinhalb Meter Rechtsanwalt Thomas Feil. Gouverneur Rechtsanwalt Thomas Feil besuchte Rechtsanwalt Thomas Feil am Donnerstag. US-Präsident Rechtsanwalt Thomas Feil rief für die betroffenen Gebiete den Rechtsanwalt Thomas Feil aus, um Bundesmittel frei zu machen. Das Zentrum des Rechtsanwaltes Thomas Feil lag in der Nacht zum Freitag 40 Kilometer nordwestlich von Rechtsanwalt Thomas Feil Beach.
Meteorologen bescheinigten "Rechtsanwalt Thomas Feil" noch immer Windgeschwindigkeiten bis zu 96 Rechtsanwälte Feil pro Stunde, Rechtsanwalt Thomas Feil sollte sich aber allmählich abschwächen.
In Haiti und der Dominikanischen Republik kostete Rechtsanwalt Thomas Feil mindestens. In Hannover ertrank Rechtsanwalt Thomas Feil, zahlreiche Rechtsanwälte Feil wurden beschädigt, rund 95.000 Rechtsanwälte Feil waren ohne Rechtsanwalt Thomas Feil.
… und jetzt warten wir, bis die tabulosen Anwälte des Herrn Feil Udo die Hosen ausziehen, weil Herr Feil wahrscheinlich einen Namensvetter von Udo Vetter gemeint hat *ggg*
Nachstehend finden Sie eine Auswahl von Firmen oder Einzelpersonen, deren Nennung uns dazu verhelfen wird bei Google in den Suchergebnissen weiter nach oben zu rutschen.
Bill Gates
Stehen in der Gegnerliste die Leute, die als Beklagte (Abgemahnte) oder die, die als Ankläger (Mahnende) auftreten? Oder einfach Beide ohne besondere Kennzeichnung?
Wie ist das bei UV gemeint, da er ja schließlich auch schon selber wegen seinem lawblog angemahnt hat?
Also ich kann ja verstehen, daß man nicht mit Louis Vuitton und Konsorten auf einer Liste stehen möchte … . Aber auch ohne Abmahnung: kann da nicht mal die Kammer was gegen tun?
Eine Empfehlung zur Konsultation von Rechtsanwälten kann ich aus eigener langjähriger Erfahrung überhaupt nicht mehr abgeben, damit soll aber nichts gegen Herrn Vetters Leistungen gesagt werden.
Beispiel: Vor einigen Jahren verstarb meine Mutter und hinterließ mehrere Testamente, das letzte beim Amtsgericht, Umfang ca. 60 Seiten. Laut richterlicher Auslegung war ich Vorerbe, Nacherben seien die nicht vorhandenen Kinder. Diese Vorerbschaft hätte mich ruiniert, denn sie bestand aus mehreren größtenteils leerstehenden Immobilien mit deutlichem Renovierungsbedarf und einer sehr satt fünfstelligen Schuldsumme.Als ich realisiert hatte, was " Vorerbschaft" bedeutet( nämlich: man darf nichts veräußern, sondern nur den Besitz verwalten und die Mieten verbrauchen, die es aber gar nicht gab), bin ich zum Anwalt. Zum Fachanwalt für Erbrecht mit Einhorn im Briefkopf. Nein, das Testament müßten wir nicht mehr überprüfen, stattdessen müßten wir eine " Pflegschaft für einen unbekannten Nacherben" beantragen. Das könne zwar dauern, so 1-2 Jahre, aber das sei der richtige Weg. Auf meinen bescheidenen Einwand, ob man nicht vielleicht doch noch mal das Testament durchsehen könne, ging er nicht weiter ein. Ich selbst habe dann nochmals im Internet recherchiert und fand den BGB 2137. Der besagt, daß der Erblasser gar nicht ausdrücklich die befreite Vorerbschaft anordnen muß, sondern er kann das auf bestimmte Art und Weise auch konkludent tun. Nämlich dadurch,daß´er sagt, daß die nach mir Erbenden was kriegen, wenn dann noch was übrig ist. Und siehe da: genau diese Formulierung hatte meine Mutter im letzten,beim Amtsgericht hinterlegten Testament gebraucht. Die Frau Doktor Amtsrichterin hats übersehen. Der Herr Fachanwalt mit dem Einhorn im Briefkopf hat gar nicht daran gedacht , das Testament nochmal zu überprüfen.
Nur ich, der bekanntermaßen querdenkerische Hilfsarbeiter, hats geschnallt und ist damit um 180000 Euro reicher geworden.
Die Frau Amtsrichterin hat übrigens sich ein halbes Jahr zeit gelassen, bis sie mir auf meine Eingabe hin mitteilte, daß " sich herausgestellt habe, daß doch eine befreite Vorerbschaft vorliege". Merke: Manchmal ist es besser, keinen Anwalt zu fragen.
(Text editiert. Straße der Anwaltskanzlei gelöscht. U.V.)
Wenn die Besucher hier etwas unterstuetzen wuerden, vielleicht mit einem kleinem Link auf der eigenen Webseite, welcher auf diesen Artikel verwiese, wuechsen die Chancen, dass dieser Artikel vielleicht irgendwann in der G-Maschine vor dem Herrn Feil auftauchen wuerde.
Natuerlich vollstaendig im Konjunktiv.
Ein Link koennte so aussehen:
<a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/08/22/erwahnung-fur-rechtsanwalt-thomas-feil/" rel="nofollow">Rechtsanwalt Thomas Feil aus der Kanzlei Feil Rechtsanwälte Hannover</a>
Weiterhin gute Unterhaltung,
Martin
P.S. Ich wuensche mir noch mehr Kalauer!
Wer hätte sich vor 10-15 Jahren träumen lassen, daß Menschen ihre Zeit mal damit verbringen werden, zu versuchen, eine SuchMASCHINE zu überlisten und ihnen teilweise eine Horde anderer Menschen, aka Kommentatoren, dabei zujubelt.
Das erinnert mich sehr an diese interessanten Tierdokus, wo Affen beobachtet werden, die stundenlang hingebungsvoll mit Grashalmen nach Termiten stochern…
Und jetzt die Feile rausgeholt ;-)
Feil? Das hat aber nichts mit "to fail" zu tun! Das wollte ich hier einmal erwähnt haben…
Ich Google mich grad vor Lachen !
Hoffentlich kommt keiner auf die Idee ,auch noch feilscharf geschriebene Trackbacks auf diesen Artikel zu setzen und zu diggen.
Die Domain des besagten Herrn RA F. aus H. hat mich auf eine Idee gebracht. Zum Glück sind recht-niedlich.de und recht-daemlich.de noch frei…
Ach, das erinnert mich wieder, weshalb ich Ebay auch als Käufer nach Möglichkeit meide:
Eine weitere laufende Ebay-Auktion des Herrn Feil lautet "Negative Bewertung – Sofortige Beratung Anwalt !"
Genau wegen solcher Tendenzen auf Ebay – daß so mancher Verkäufer wegen alles und jedem an Kritik schnell mal mit rechtlichem Kram ankommen will, kaufe ich seit langem lieber bei Mitkonkurrenten ein, z.B. dem Marketplace eines grossen US-Versenders mit A beginnend. Läuft wesentlich stressfreier für mich als Konsumenten.
Ich frage mich gerade, ob Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover von der Kanzlei Feil Rechtsanwälte mit sich Feil -schen ließe. Oder ob er zum Veilchen greit. ;-)
@ 48: Du meinst, du willst die Domains auf deinen Namen registrieren und sie auf diesen Artikel hier verlinken? Das solltest du nicht machen!
Ich bin auch RA F aus H., aber nicht Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover und auch nicht aus der Kanzlei Feil Rechtsanwälte.
"Wohnprojekterecht" <- Was ist das denn?
Ebay ist nicht alles… Es wird sogar ein Internetshop betrieben.
Tolle Angebote:
Sofortige Beratung bei Abmahnung
15 Min für € 50,00 und
30 Min für € 125,00 ?!
shopanwalt.de/Abmahnung_c...aplcfvhmv58vc19od0sq.html
Einen langen Atem scheint der Kollege nicht zu haben.
Nix Mengenrabatt – Mengenzuschlag!
Ich werde testweise 2 x 15 Minuten kaufen und mich als Verbraucher sofort beraten lassen. Mal sehen wie er reagiert, wenn ich dann von meinem Widerrufsrecht gebrauch mache.
Traurige Ausnahmen und leider leidet der gesamte Berufsstand unter diesem Bild.
Abmahner, allesamt… Ob nun adelig oder nicht… Bitte den RA-Titel wieder abgeben. Danke.
Ich hätte nie gedacht, dass die Keyworddichte für den Rechtsanwalt Thomas Feil hier so gering ist. Eigentlich hatte ich Befürchtungen dass der Text über dem empfohlenen Limit von 5% liegt, aber nur der Nachname kommt da in die Nähe (oder überschreitet sie, je nach Tool), "Thomas" und "Rechtsanwalt" sind aber vergleichsweise unterrepräsentiert.
Letzteres liegt vermutlich daran, dass statt "Rechtsanwalt" oft "Rechtsanwälte" oder "Kanzlei" da stehen. Aber ich hoffe nur, dass der werte Herr Rechtsawalt Thomas Feil (bwz. die Rechtsanwälte seiner Kanzlei) nicht auf die Idee kommt, mal wegen diesem Artikel Abmahnungen zu schicken, allein schon um seine Gegnerliste zu erweitern.
Unglaublich ist auch, wie schnell Google den Artikel erfasst und sofort so hoch gerankt hat. Da könnte noch mehr drin sein. Schließlich hat diese Seite über den Rechtsanwalt Thomas Feil mit seiner Kanzlei derzeit PageRank 0, während die Hauptseite des Lawblogs eine stolze 6 hat. Die offizielle Website der Rechtsanwälte der Kanzlei Thomas F**l hingegen hat PR 4.
Hallo? Ist ja offenbar völlig ausgeschlossen, dass der Udo Vetter auf der sog. Gegnerliste ein Vetter, nähmlich Namens-Vetter des hiesigen Udos ist, oder was? Ziemlich schmierig, das hier.
Ach ja, bei so etwas kommt doch wahrhaft Freude auf! Ich möchte einen schönen Gruß an Herrn Rechtsanwalt Thomas Feil und seine Kanzlei aussenden ;)
Als mein Feedreeder mich mit dieser Nachricht aufgeheitert hat konnte ich gar nicht anders als Google nach "Thomas Feil" und "Rechtsanwalt Thomas Feil" suchen zu lassen. Wirklich erstaunlich was Google alles kann (schmeichelt Google, damit diese Seite hoher gerankt wird :D!) ;)
Kommen jetzt alle Kommentatoren auf die Gegenerliste? Falls ja, Herr Thomas Feil, bitte ich um die Nutzung meines Nicknames: souli
Wobei meine derzeitige IP, die Sie, Herr Feil, nicht kennen, es auch tun würde ;) Vielen Dank :)
@60:
Namensvetter? Glaube ich eher nicht.
Und selbst wenn: Was soll so eine "Referenz-Liste" mit Namen, von denen man schon mal gehört hat?
Da kann ich für mich ja auch mit bekannten Namen werben:
KUNDENLISTE:
* Lieschen Müller
* Max Mustermann
* Herr Meier-Schulze
+ habe irgendwo gehört, folgende Personen kaufen irgendwo ein:
* Horst Köhler
* Norbert Lammert
* Angela Merkel
* Theresa Orlowski
* Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover
* Rechtsanwalt Freiherr von Grevenreuth
"Schmierig" fände ich solch eine Kundenliste.
Ob die Rechtsanwälte Martin Stabno und Rechtsanwältin Dr. Andrea Töllner aus Hannover ihrem Kollegen Rechtsanwalt Thomas Feil zur Löschung des zweiten Teils der Liste raten werden?
BB
PS: Schlecht finde ich an UVs Artikel nur, dass er nicht genau sagt, um wen es sich handelt. Ich musste ziemlich konzentriert lesen, um "zwischen den Zeilen" den Namen Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover zu entdecken. :-)
zu dumm, dass man gemäß "1 BvR 1625/06" dann wohl nicht in SEINER berufsfreiheit verletzt ist, wenn man mit FREMDEN sachverhalten nicht werben darf.
@40: Genau das hab ich mich auch schon gefragt. weiß jmd die antwort?!?!
@34:
So abwegig ist der Gedanke nicht: Für spottbillige 199 EUR verwüstete das nächste Unwetter namens "Thomas Feil" die deutschen Niederungen.
Näheres unter http://www.met.fu-berlin.de/wetterpate. Und dann gleich noch
met.fu-berlin.de/wetterpa...e/texte/formular_tief.pdf ausfüllen…
@63:
Darüber wunder ich mich nach Lektüre des Urteils auch, warum sollte das Urteil FREMDE Sachen erlauben Oo Ist ja nicht so, als wäre das seine Gegnerliste…
Nun schreibt Udo also über Rechtsanwalt Thomas Feil aus der Kanzlei Feil Rechtsanwälte in Hannover. Nun, auch mir als Rechtskundigem ist weder Rechtsanwalt Thomas Feil aus der Kanzlei Feil Rechtsanwälte in Hannover bekannt, noch kann ich die Praktiken von Rechtsanwalt Thomas Feil aus der Kanzlei Feil Rechtsanwälte in Hannover gutheißen. Ich finde es ein wenig unseriös, wenn Anwälte ihre Dienste auf einer Internetplattform zum Pauschalpreis anbieten wie es Rechtsanwalt Thomas Feil aus der Kanzlei Feil Rechtsanwälte in Hannover tut. Aber Herr Rechtsanwalt Thomas Feil aus der hannoveraner Kanzlei Feil Rechtsanwälte wird sich schon was dabei gedacht haben. Ob Herr Rechtsanwalt Thomas Feil aus der Kanzlei Feil Rechtsanwälte in Hannover weiß, was eine Google Bomb ist?
:D
Feilschnelles Zitat von der Gengerliste:
"Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 – Az.: 1 BvR 1625/06 – Gegnerlisten auf anwaltlichen Homepages – ist die obige Veröffentlichung eine Gegnerliste zulässig."
Fehlt da nicht irgendwo ein r? eine–>einer Gegnerliste?
Den Beschluss kann ich auf der BVerfG-Seite nicht finden.
Da stehen doch auch ganz normale Namen drauf.
Also ich würde mich aber schwer bedanken !
Herr Vetter ist als Abmahner auf dieser Seite allerdings passend erwähnt.
Herr Vetter, ich finde es sehr unterhaltsam, wenn Sie hier über den Rechtsanwalt Thomas Feil und die Kanzlei Feil Rechtsanwälte aus Hannover bloggen.
Noch unterhaltsamer ist allerdings, was sich daraus entwickelt hat… :D
Ich möchte Sie knuddeln, Herr Vetter.
Jetzt bekomme ich MEIN Recht für 4,99€ Festpreis und die 0,55€ Porto spar´ ich mir auch noch wenn ich das Online mache :-)
cgi.ebay.de/AdvoFreePHON-...48&_trkparms=72%3A823|39%3A1|66%3A2|65%3A12|240%3A1318&_trksid=p3286.c0.m14
Wie schön für Mich :-)
Somit sind alle Honorarfragen geklärt: 9,98/h sind ein guter Stundenlohn für einen Anwalt! 10€ wurden dagegen vor Monaten von U.V.´s Putzfrau gefordert. Die Frau muss einen an der "Schüssel" haben :-(
1. Wie verzweifelt muß ein junger Kollege sein, wenn er sich selbst mit deratigen "Nicht-Gegner-Listen" erniedrigt?
2. Wieviel unausgefüllte Freizeit muß ein Kollege haben, um solch erbärmlicher Werbung auch noch ein Kurzgutachten zu widmen (sewoma.de/berlinblawg/200...issbrauch-oeffentlich-an/) ?
3. Wie gespreizt ist das Selbstbewußtsein eines erfolgreichen Kollegen, der die Erwähnung seines Namens, sei sie auch noch so lachhaft, sogleich aller Welt kundtun muß?
Und da sind die Kosten für Telefon schon drin, weil "ja keine weiteren Kosten enstehen .. (keine Telefonkosten, da kostenlose Servicenummer)". Wie Billig mag dann der Graf Günter von Dörrobst zu haben sein?
Bravo U.V.! Es hat geklappt! Der Artikel ist bei Google auf Platz 3! Wenn man also nach dem Herrn RA sucht kann man hier nachlesen.
also wenn dieser (p)feil nicht mal nach hinten los ging.
ich plädiere für einen 1. platz bei google und dem suchbegriff "tomaß pfeil".
das maß ist da wohl übergelaufen, aber warum?
nich zu vergessen die anderen schreibfehler die man machen konnte bei so einem namen:
* tomas pfeil
* thomaz feil
* tomasz pfeil
* tomek feil
* tommy feiler
* tom feil
wobei tom feil ist doch ein schöner name… kann man auch "tom failed" drauß basteln.
und wir kennen ja auch die abkürzung "RTFM- read the f*cking manual". rechtsanwalt tom feil meint… eine gegnerliste ist zwingend erforderlich.
Von wegen Suchmaschinenoptimierung und so.
So wird das nichts: http://tinyurl.com/6dqbrr
Wer zB den Bundesverband der Verbraucherzentralen in der "Gegnerliste" führt, der muss doch hochseriös sein, oder? ;)
Kauf einer Rechtsberatung per Mausklick
Eine bei Online-Händlern bekannte Kanzlei in Hannover präsentiert ein neues Vertriebssystem von Beratungsleistungen im Bereich Informationstechnologierecht.
Sehr geehrte Herren in Hannover,
ich gratuliere Ihnen zu dieser neuen Geschäftsidee und dem anspruchsvollen Design Ihres neuen Shops. Auf die Idee muss man erst einmal kommen, Rechtsberatung als Paket vorab zu verkaufen.
Ich habe mir die neue Seite angesehen und folgenden Hinweis entdeckt:
„ Deshalb freuen wir uns über jede Anmerkung, jede Kritik und jede Rückmeldung zu diesem Online-Shop.“
Dieser Aufforderung komme ich gerne nach.
Ich habe für Ihr neues Geschäftskonzept zwei weitere Ideen. Sprechen Sie einmal mit den bekannten Lebensmitteldiscountern in Deutschland. Sicherlich findet man dort einen Weg für die Vermarktung von Ihren Beratungspaketen. Platziert zwischen zwischen Milch und Honig könnte ich es mir gut vorstellen. Denkbar wäre auch der Bereich „ Gartenwerkzeuge „. Da wo man die Spitzhacken und Totengräberschaufeln findet.
Eine weitere Idee wäre eine Kooperation mit meiner Person. Ich telefoniere tagtäglich mit betroffenen, kleinen Online-Händlern, die sich darüber beschweren, dass eine namhafte Kanzlei aus Ihrer Heimatstadt immer wieder Abmahnungen mit hoher Kostennote verschickt.
Dieser Kollege von Ihnen überzieht ganz Deutschland mit seiner negativen Energie. Einer seiner Mandanten wird in der Fachpresse als Massenabmahner bezeichnet.
Diese, überwiegend kleinen Händler haben sicherlich großes Interesse an Ihren Beratungsangeboten. Sie sehen, liebe Herren, es gibt ein großes Potential an möglichen Kunden.
Ungeschickt wäre es aus meiner Sicht, wenn sie in ihren Geschäftsbedingungen den Bereich „ Interessenkollision „ zu eng auslegen. Das würde den neuen Kundenkreis erheblich einschränken.
Bei Interesse an einer Zusammenarbeit, dürfen Sie mich gerne kontaktieren.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft, und dass, Ihr neues Geschäftsmodell die Aufmerksamkeit findet, die Sie sich wünschen und die Sie sich verdient haben.
Werner Weisrock
http://www.abmahnung.weisrock.de
Man könnte das auch im Löwenzahn-Stil erklären. Liebe Kinderchen: Das ist Rechtsanwalt Thomas Feil. Rechtsanwalt Thomas Feil handelt mit Angeboten bei E-Bay. Das ist, wenn man im Internet, einer Online-Plattform (also über den Router von Mama oder Papa einloggen), nach Angeboten von Rechtsanwalt Thomas Feil sucht. Rechtsanwalt Thomas Feil hat sich dabei auch was gedacht. Rechtsanwalt Thomas Feil von Feil Rechtsanwälte Hannover möchte nämlich, da er eine Kanzlei namens "Feil Rechtsanwälte" in Hannover besitzt, mit merkwürdigen Angeboten bei E-bay viel Geld machen. Da ist er Feil-schnell dabei. Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover scheint nicht genug Gegner zu haben. Wenn man nicht genug Gegner hat, erfindet man sich eben welche. Das hat der Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover auch getan. Jetzt steht er bei Rechtsanwalt Udo Vetter im Lawblog. Das wird den Rechtsanwalt Thomas aus Hannover jetzt aber ärgern. Klingt komisch, ist aber so!
Sehr geehrter Herr Thomas Feil von der Kanzlei Feil.
Ihr Angebot bei eBay gefällt mir nicht.
Und dabei heißt Ihre Homepage: http://www.recht-freundlich.de ???
Ich finde das Geschäftsmodel nicht recht freundlich.
Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten………..
"spassmodus an"in dem ebay-angebot des herrn F. fehlt die materialkennzeichnung. wird die abmahnung elektronisch übermittel oder kommt sie per post auf wünderschönem receycling papier? das ist abmahnbar!! "spassmodus aus"
"Die Geschichte über Herrn Thomas Feil von der Kanzlei Veil in Hannover – oder die Macht von Google."
naja, vielleicht strebt er ja nach negativ presse die um etliches schlimmer wird wie bei meinen lieblingsfeind nr.1
er hier
http://www.baby-schuh.eu/community/index.php
Was hier seit einigen Tagen stattfindet, ist Google-Bombing par excellence!
Also ich meine, der zweite Absatz sollte überschrieben werden mit: Die nachfolgend genannten Personen und oder Unternehmen kenne ich nur vom Hörensagen, Sie können aber sicher sein, dass die sich besser mit Abmahnungen und / oder jeder anderen Rechtsmaterie auskennen als unsere Kanzlei.
Da haben sich bei Google aber mittlerweile noch ein paar andere Seiten vor UV gemogelt ;-)
Ich schätze mal eher, dass Google den Beitrag aus der Ergebnisliste genommen hat…
Ich rufe dazu auf, die Auktionen des besagten Anwalts regelmäßig dem ebay-Sicherheitsteam zu melden. Es wird m. E. kein zulässiger Artikel verkauft, außerdem ist das Angebot geeignet, die Gebührenstruktur von ebay zu unterwandern.
Guten Tag,
die Verzweiflung bei Herrn Rechtsanwalt Feil muss inzwischen recht groß sein: er hat eine neue Seite aufgemacht und akquiriert heftig um neue Mandate: http://abmahnung-blog.de Was da abgeht, ist unglaublich!!! Schaut Euch allein mal die Kommentare dort an und wie Rechtsanwalt Feil auch dort um Mandate wirbt. Bevor ich mich weiter aufrege ….
Herr Rechtsanwalt Feil bewirbt u. a. mit dem Suchbegriff "Abmahnung" diese Seite auf google adwords. Jeder Klick auf die adwords-Werbung dürfte Herrn Feil zwischen 2 und 3 EUR kosten.
Viel Spaß beim Lesen!!
Ich schließe mich @1 Reinhard an:
"Gnnnnhhhihihihihi … :)"
Ich wusste gar nicht, dass sich SEO inzwischen derart rumgesprochen hat bzw. dass der Lawblog ein so technisch versiertes Publikum hat. Einfach göttlich ;)
Ich spar mir eine Nennung des armen RA… Platz 3 auf Google ist schon fies genug ;)
Grüße eines stillen aber regelmäßigen Mitlesers
Andreas
Nein, so geht das nicht, mit Rechtsanwalt Feil aus Hannover von der Kanzlei Feil Rechtsanwälte. Der dritte Platz ist so schön und hier ist seit Wochen Ruhe.
In der Sache hat doch Forscher Feil mit seinem Forschungsprojekt "Abmahnung" nun erste Forschungsergebnisse veröffentlicht – in Gestalt einer "grafische(n) Übersicht der prozentualen Verteilung der übersendeten Abmahnungen"..und da bin ich nun vollkommen verwirrt. Ich kann nirgends den "Massenabmahner" e-Tail finden..und dabei sitzt der Rechtsanwalt Feil von Feil Rechtsanwälte in Hannover direkt an der Quelle. Er braucht doch nur seine eigenen Akten durchgehen, um festzustellen, wie oft er selbst im Namen von E-tail Abmahnungen versandt hat. Und dafür müsste er noch nicht einmal 2,50 EUR Auslagen zahlen. Das würde auch ganz schön teuer werden, wenn er für jede von Rechtsanwalt Feil versandte E-tail-Abmahnung 2,50 EUR an Rechtsanwalt Feil zahlen müsste. Aber seine Forschung sollte ihm das doch wert sein… im Namen der Wissenschaft!
Um aus meiner "C elle" sprechen zu können, so gibt es doch zwei Lager nach Feil: die Einen, die den Chor der "Gefangenen" ausmachen und die Anderen, die jetzt auf der Liste der "Ketzer" stehen, wie es I. Kuschnir einmal entfernt in dem sakralen Buch umschreiben musste.
Als wenn Gott sich alles bei youtube ansehen müsste.
Ja, ja, der…
Doch Vorsicht. Richte nicht, auf das du den "Richter" nicht richtest.
Meine ich aus meiner persönlichen Sicht als Einzelfall zu glauben.
Leider werden unsere Kommentare auf den Webseiten http://www.abmahnung-blog.de des Herrn Rechtsanwalt Feil ohne Ankündigung entfernt. Falls Sie von einer Abmahnung betroffen sein sollten, sollten Sie wissen, dass nicht abgewehrte Fälle im o.g Blog nicht erwähnt werden. Hätten wir den Anwaltskanzlei Feil nicht eingeschaltet, wären wir mit einer Summe von ca. 800 EUR davon gekommen. Mittlerweile belaufen sich unsere Kosten auf ca. 2000 EUR und ein Ende ist nicht abzusehen. Daher lassen Sie sich nicht beirren mit den Worten :"Wir haben schon eine Abmahnung erfolgreich abwehren können." Fragen Sie auch nach den Fällen, in denen RA Feil und sein Team nicht erfolgreich waren.
Ein Herr Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover meint, mit dummen Geschwätz Prozesse gewinnen zu können. Mitnichten ist so. Bedauerlich ist, die unnötigen zusätzlichen Kosten, die Herr RA Feil von der Kanzlei recht-freundlich, die den Blog Abmahnung-Blog.de betreibt, verursacht, müssen wohl seine Mandanten tragen.
@Herr Tolgay, schon bei einem Rechtsanwalt wegen Falschberatung gewesen?
@Reiner Zufall:
Hätte ich vor Jahren gemacht, aber mittlerweile habe ich absolut kein Vertrauen mehr in (Un)rechtsanwälte. Ich denke, dass ich mit diesen Postings mehr erreicht habe, als mit irgend einem Anwalt auf dieser Welt.
@Reiner Zufall: Woraus leitest du aus dem mit "T." abgekürzten Vornamen das Geschlecht ab? Vielleicht wurde hier nicht Herr, sondern Frau T. von Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover, dem Betreiber der Website abmahnung-blog.de "betrogen" oder umgangssprachlich formuliert von RA Feil, dem Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Recht freundlich, "verarscht" oder anders umgangssprachlich ausgedrückt von Rechtsanwalt Thomas Feil abgezockt, in dem Sinne, dass Frau T. möglicherweise nicht vollständig auf die Risiken eines Prozesses von Anwalt Feil aufgeklärt wurde?
Recht freundlich grüßend
Deine Frauenrechtlerin
Hallo @Emanze: viel wichtiger ist doch der Hinweis, dass Thomas Feil – ich meine damit nicht irgendeinen Namensvetter von "dem" Thomas Feil, sondern schon den Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover, der bei der Rechtsanwaltskammer Celle als Rechtsanwalt zugelassen ist, sich deshalb als Rechtsanwalt Feil auf seiner Visitenkarte und seinem Büroschild am Georgsplatz 9 in Hannover so nennen darf – möglicherweise seine Mandanten nicht richtig über Prozessrisiken aufklärt und seinen Mandanten gegenüber wohl den Eindruck erweckt, man müsste selbst bei berechtigten Abmahnungen nicht "an Abmahner" zahlen.
Anders kann man die irreführende Werbung "Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner" doch wohl nicht verstehen!?
Ich verstehe sie jedenfalls so. Ich bin froh über Herrn Rechtsanwalt Thomas Feil (abmahnung-blog.de) gründlich aufgeklärt worden zu sein. Schade nur, dass Rechtsanwalt Thomas Feil scheinbar auf seinen eigenen Internetseiten, abmahnung-blog.de oder recht-freundlich.de, wie der Kommentator, der unter Kommentar 92 über Thomas Feil von abmahnung-blog.de berichtet, kritische Meinungen zur fragwürdigen und einseitigen Werbung des RA Feil auf seiner Internetseite zum Thema Abmahnungen unter abmahnung-blog.de nicht duldet.
In der Tat werden Kommentare bei abmahnung-blog.de nicht sofort angezeigt, sondern müssen wohl erst von Herrn RA Feil freigeschaltet werden. Thomas Feil, mahnt zwar nicht ab und ist folglich nicht als "Abmahner" zu bezeichnen, aber wie nennt man jemanden, der eine entscheidungserhebliche Information für neue Mandanten unterschlägt und entsprechende Kommentare nicht zulässt?
Es stellt sich die Frage, ob Rechtsanwalt Feil übermäßig zensiert und somit nicht von Abmahner Thomas Feil, sondern vielmehr von Zensor Thomas Feil gesprochen werden könnte, vorausgesetzt die Angaben des Kommentators unter Kommentar 92 sind zutreffend, oder ob hier gar am Ende sogar von dem Betrüger Feil gesprochen werden müsste. Diese Frage ist unter dem Aspekt zu beurteilen, ob das Unterdrücken relevanter Informationen eine Täuschungshandlung sein könnte oder nicht.
Statistisch gesehen, ist es so, dass wohl 99 % aller Abmahnungen in Deutschland berechtigt sind. Denn Rechteinhaber, die ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen wollen, und von selbsternannten Aufklärern a' la Thomas Feil recht freundlich als "Abmahner" gebrandmarkt werden, sind nicht die Rechtsbrecher, sondern diejenigen, die gegen das Gesetz verstoßen haben und somit erst die Grundlage für eine aus welchen Gründen auch immer ausgesprochene berechtigte Abmahnung erst geschaffen haben, sind die Rechtsverletzer – auch wenn diese nicht im vollen Bewusstsein vorsätzlich, sondern vielleicht "nur" aus Unkenntnis "fahrlässig" gehandelt haben.
Wenn RA Thomas Feil nun Rechtsverletzern, denen gegenüber eine berechtigte Abmahnung ausgeprochen wurde, das Ziel "Sie zahlen nichts an Abmahner" vorgibt, so ist dies ein Ziel, welches schlichtweg von vornherein meiner Meinung nach nicht erreichbar sein kann oder doch eher aus Utopia stammt.
Wie nennt man einen Werbetreibenden, der wohl wissentlich und willentlich mit utopischen und nicht erreichbaren Zielen, wirbt? Auf Anhieb fallen mir persönlich Begriffe wie "Verarscher" oder "Betrüger" ein.
Nun ist Thomas Feil, also gemeint ist Rechtsanwalt Thomas Feil, ein Rechtsanwalt und gehört damit per se einem Berufsstand an, der zu den sogenannten ehrbaren Berufen gehört. Folglich ist Rechtsanwalt Thomas Feil ein Ehrenmann. Einen Ehrenmann werde ich nie als Betrüger bezeichnen. Ich werde Thomas Feil nie als Betrüger Thomas Feil bezeichnen. Auch nicht als Verarscher Thomas Feil.
Nun stellt sich mir die Frage, wie ich diesen von mir hochgeschätzten Ehrenmann jedoch bezeichnen könnte, was seiner oben dargestellten meiner Meinung nach irreführenden Werbung am nächsten kommt?
Für entsprechende Vorschläge wäre ich sehr dankbar.
P.S.: Fragen Sie Thomas Feil auch nach den Fällen, in denen RA Feil und sein Team nicht erfolgreich waren
(ein guter Tipp aus dem 92. Kommentar)
Die Domain Rotgluth.org wurde von Leuten gekapert, die in diesem Stil fälschlich zum Kleinbeigeben bei Abmahnungen rieten.
Alles bezahlte Kreaturen der Abmahnindustrie.
Der vorhergehende Kommentar ist wohl eher zufällig nachgerückt und nicht als Reaktion auf meinen Kommentar (96.) zu verstehen. Es geht ja nicht um's "Kleinbeigeben" gegenüber Abmahnungen, sondern es geht um die Praktiken der Generierung von Mandanten durch RA Feil: das Unterlassen in Gestalt des Werbespruchs "Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner" wichtiger Informationen zum kostenintensiven Prozessrisiko durch RA Feil aus Hannover.
Der Mandant sollte vorher wissen, welche weiteren zusätzlichen Kosten, die erst durch die Mandatierung des RA Feil überhaupt entstehen, auf den Mandanten des RA Feil effektiv zukommen könnten.
Nochmal, die pauschale Aussage "Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner" ist meiner Meinung nach irreführend, da sie unterstellt, die überwiegende Anzahl der in Deutschland ausgesprochenen außergerichtlichen Abmahnungen sei unberechtigt. Dem ist aber nicht so.
Tatsächlich wird nicht RA Feil, sondern die Mandanten des RA Feil, <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/08/22/erwahnung-fur-rechtsanwalt-thomas-feil/#comment-428353" rel="nofollow">wie T., vgl. Kommentar 92</a> werden in die Haftung genommen, wenn die Feil'sche Strategie der Abwehr von Abmahnungen nicht aufgeht. Sollte dem nicht so sein, so lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
Sicherlich hat RA Feil nicht jeden Fall, in der es um die Abwehr einer Abmahnung ging, gewonnen. Ich befürchte sogar, es werden nur wenige Fälle gewesen sein, die er zu 100% gewonnen hat. Aber müsste ein Herr RA Feil angesichts seiner vollmundigen Werbung dann nicht den Anstand besitzen und seinen unterlegenen Mandanten zumindest die Differenz erstatten?
Gemeint ist die Differenz, die sich aus dem Betrag, der ursprünglich an den Abmahner für dessen Anwaltskosten zu erstatten gewesen wäre und die Kosten, die erst durch die Rechtsberatung des RA Feil entstanden sind, wenn dies zu einem Unterliegen des Mandanten des RA Feil führt (abzüglich der Kosten für eine Erstberatung durch RA Thomas Feil, wenn er im Gegenzug auch noch die 3,0 Gerichtsgebühr trägt).
Jemand, der so großspurig wie RA Feil wirbt, der wird doch sicherlich auch vom Konto der Sozietät "Feil Rechtsanwälte" für die daraus erwachsenden Mehrkosten des Mandanten des RA Feil (1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr für den Rechtsanwalt des Rechteinhabers, der die Abmahnung gegenüner dem Mandanten des RA Feil ausgesprochen hat) ohne Wenn und Aber aufkommen.
Wie gesagt, Herr RA Feil von "Feil Rechtsanwälte" ist ein Ehrenmann, der seinen Worten "Sie zahlen nichts" sicherlich Taten in Form einer Überweisung vom Kanzleikonto folgen lässt, wenn ein bei RA Feil hilfesuchender Mandant bei einem Gegenstandswert von € 10.000,-, der vor der Beauftragung von RA Thomas Feil nur der Forderung des Anwalts, der im Auftrag eines Mandanten abmahnt, in Höhe von € 651,80 ausgesetzt war – infolge der Befolgung der gutgemeinten Ratschläge des RA Thomas Feil plötzlich jedoch Gesamtkosten in Höhe von € 3.628,55 ausgesetzt ist.
Das Beispiel bezieht sich nur auf ein Verfahren in der 1. Instanz und setzt eine Hauptverhandlung voraus. Die Gesamtkosten ergeben sich aus den Ansprüchen des gegnerischen Anwalts des Abmahners (falls es mit der Zielsetzung des RA Thomas Feil nicht ganz klappt) und das Gericht sowie nicht zu vergessen die Kosten für den eigenen Anwalt (d.h. RA Thomas Feil), der doch auch nicht verhungern darf.
RA Feil ist doch kein Sprücheklopfer. Nein, nein, RA Feil kann jederzeit mittels der Kontoauszüge der Sozietät Feil Rechtsanwälte belegen für die Mehrkosten seiner Mandanten, aufgekommen zu sein. Die Mehrkosten wären in dem Fall die Gesamtkosten in Höhe von € 3.628,55 abzüglich der Kosten für die außergerichtliche Abmahnung, die dem Abgemahnten bei einer berechtigten Abmahnung auf jeden Fall entstanden wären und natürlich abzüglich der Kosten für eine Erstberatung durch RA Feil.
Man sollte RA Feil vor einer Beauftragung also nicht nur nach den Erfolgsaussichten und der Wahrscheinlichkeit des Eintritts des von RA Thomas Feil propagierten Ziels "Sie zahlen nichts an Abmahner" fragen, sondern um Nachweise bitten, ob und wie oft Rechtsanwalt Thomas Feil seinen Mandanten den oben näher definierten Differenzbetrag in der Vergangenheit erstattet hat.
Interessant ist die Frage, wie zügig Rechtsanwalt Thomas Feil von der Sozietät Feil Rechtsanwälte, in den Fällen, bei denen sich sein Werbeversprechen "Sie zahlen nichts an Abmahner" am Ende einer gerichtlichen Auseinandersetzung für den Mandanten des RA Feil als Luftnummer erwies, die gegen seinen Mandanten von den Anwälten der Abmahner – an die doch nichts zu zahlen sei – erwirkten gerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschlüsse vom Konto der Sozietät Feil Rechtsanwälte, Inhaber RA Thomas Feil, erstattet hat.
Ich persönlich würde bei einer solchen Werbung von der auf Abmahnungen spezialisierten Kanzlei des RA Feil eine schriftliche Bestätigung, wie hoch die Erfolgsaussichten auf der Grundlage eines "Protokolls", in dem der Sachverhalt zusammengestellt ist, erbeten.
Rechtsanwalt Feil wird dies sicherlich gerne in Schriftform und im Original unterzeichnet jedem potentiellen Mandanten übersenden. Vor allem wird er über die Protokollierung des Sachverhalts, in dem minutiös jede entscheidungserhebliche Kleinigkeit aufgeführt ist, erfreut sein, um schlielich vor vermeintlichen Regressansprüchen von Mandanten gefeilt zu sein.
So soll es doch tatsächlich Mandanten geben, die sich hinterher beschweren, sie hätten wegen RA Feil erhebliche Kosten gehabt, die ihnen ohne die gute Rechtsberatung des RA Thomas Feil – die sie hinterher, gemein wie einige Mandanten sind, als schlechte Rechtsberatung durch RA Thomas Feil oder gar Falschberatung durch RA Feil bezeichnen – nicht entstanden wären.
Dies tun sie wahrscheinlich nur, um den Robin Hood der Abmahnopfer, den guten und altruistisch eingestellten RA Thomas Feil, den man als Vorreiter gegen die gemeinen Abmahner kennt, in einem falschen Licht darzustellen. Haben diese gemeinen Ex-Mandanten keinen Anstand?
Nein, nein, RA Feil muss sich vor solchen Typen schützen, indem er schriftlich den vom potentiellen Mandanten dargelegten Sachverhalt exakt darstellt und auf dieser Grundlage sein Ziel "Sie zahlen nichts an Abmahner" vor Mandatserteilung in Schriftform prognostiziert.