… sage ich nichts
Aus einem Vernehmungsprotokoll:
Sie bekommen hier Gelegenheit, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Sie haben das Recht, die Aussage bei der Polizei zu verweigern. Außdem haben Sie das Recht, jederzeit im Ermittlungsverfahren einen Rechtsanwalt um rechtlichen Rat zu fragen, auch schon vor dieser Vernehmung. …
Frage: Haben Sie die Belehrung verstanden?
Antwort: Ja.
Frage: Möchten Sie eine Aussage machen?
Antwort: Nein, auf Rat meines Rechtsanwalts … sage ich nichts.
Frage: Möchten Sie sonst noch etwas sagen?
Antwort: Nein.
So etwas würde ich gern öfter lesen.
Das sollte Standard werden. :)
…wieso eigentlich?
Menschlich zeugt es doch von Charakter, wenn man endlich mal die Wahrheit sagt. Spätestens wenn man erwischt wurde, sollte es soweit sein. Da sollte man doch keinen Anwalt brauchen.
Die Entwicklung, dass man dies nur mit einem Anwalt tun sollte (wobei dieser, vorsicht, Unterstellung, eher dazu raten wird, nicht zu helfen…), finde ich bedenklich.
Noch besser wäre:
(…)
Frage: Haben Sie die Belehrung verstanden?
Antwort: Dazu mache ich keine Angaben!
Wäre doch auch legitim, solange man Angaben zur Person macht, oder? :-)
Grüße!
@3 (Hootch),
dann blättert der werte Herr Polizeibeamte aber sofort im PsychKG… ;o)
@2:
Es ist sicherlich richtig, dass es bei einem Fehler, den jeder Mensch machen kann und wahrscheinlich auch schon mal gemacht hat, von Charakterstärke zeugt, diesen zu zugeben.
Aber jeder hat auch das Recht, über die Rechtsfolgen dieses Zugebens objektiv informiert zu werden, bevor er den Fehler eingesteht. Und ich bezweifele, dass ein Polizist objektiv in der Lage ist, diese Information zu geben, davon abgesehe, dass dieser sich ggf. selbst wegen unerlaubter Rechshilfe (oder wie auch immer das heißt) strafbar machen würde.
Hinzu kommt, dass off schon eine Vermutung seitens der Polizei, von der man nichts weis und über die ein Polizist ggf. nicht so genau informiert, einen zum vermeindtlichen Täter machen kann. Hier ist es sicherlich auch sinnvoll, sich vor einer Aussage über einen Anwalt über den Gesamtumfang des Vorwurfs informieren zulassen, da letztlich auch nur so eine Sachgerechte Aussage zustande kommen kann.
Wer sich wegen eines Fehlers erleichtern möchte, geht zum Klo oder zum Seelsorger seines Vertrauens – nicht zur Mannschaft in Blau.
Alles andere ist nur naiv und nicht mal mit "ich habe doch nichts zu verbergen" zu rechtfertigen!
:-)
"So etwas würde ich gern öfter lesen."
Das der Mandant von seinem Schweigerecht gebrauch macht oder das er vorher (!) ordnungsgemäß über seine Rechte aufgeklärt wurde?
@2,5:
Als Beschuldigter ist die Situation auch ziemlich einfach. Nichts sagen und einen Anwalt wird man ohnehin brauchen, schon wegen der Akteneinsicht.
Die Situation als Zeuge kommt mir hier zu kurz, dabei ist sie doch viel schwieriger. Man hat kein allgemeines Recht zur Aussageverweigerung (zumindest einem StA gegenüber) und eigentlich auch keinen Grund, Geld für einen Anwalt auszugeben. Dennoch kann man sich da in Probleme reden.
@ghettomaster – öfter würde man gerne lesen das die Mandanten sich rechtzeitig bei einem bzw. ihrem Anwalt informiert haben – und sich dann tatsächlich entsprechend verhalten.
@7 (Ghettomaster),
ich würde sagen: Beides.
@7:
Ich nehme an, der Verfasser findet gut, daß hier beide teilnehmenden Parteien richtig gehandelt haben.
@8
Wenn ich Udo bei seinem Vortrag "Sie haben das Recht zu schweigen" richtig verstanden habe, hat auch ein Zeuge nicht die Pflicht irgendwas zu sagen. Die Ausnahme ist vor Gericht.
Also muss ich auch einen StA erstmal nix erzählen.
Hat man eigentlich auch ein recht sich vorher ausführlich über die Tatvorwürfe informieren zu lassen?
sem StA musst du als zeuge sehr wohl was erzählen.
wenn du allerdings schon nicht zur polizei gehst und dich auch sonst noch rar machst, stehen die chancen gut das er es in deinem fall ganz lässt.
aber auch hier bestätigen ausnahmen die regel.
@13(Stefan)
Das habe ich genau umgekehrt in Erinnerung: Man ist gegenüber dem StA zur Aussage verpflichtet, solange man sich nicht selbst dabei belastet. Nur wenn die Polizei eine "Vorladung" schickt, muss man der nicht Folge leisten (aber man kann).
Ich bin der Meinung, dass man den Ermittlern nicht ohne Grund(!) ihre Arbeit erschweren sollte. Die Verfolgung von Straftaten ist ja eigentlich in unser aller Interesse. Ein Recht kann man in Anspruch nehmen, man muss nicht. Nur wenn mir die Beamten dumm kommen, so a'la "nichts zu verbergen", würde ich aus Prinzip auf stur schalten.
@13 Richtig !
Grundsätzlich gilt: Nichts sagen !!!!
Einlassungen erst nach Aktenstudium!!!!
Ich verstehe Personen in diesem Blog nicht, die so naiv sind und Aussagen befürworten.
Spielen die advocado diabolo oder sind die so uninformiert, wie leider die Mehrzahl in diesem Land.
Für die Rechte von Angeschuldigten und Beschuldigten sind über Jahrhunderte hinweg Menschen in den Tod "geschickt" worden.
Allein um des Respektswillen dieser Personen, sollte jeder Angeschuldigt oder Beschuldigten
immer seinen "Schnabel" halten. Vorgeblich unbedeutende Ausführungen können in ganz anderem Zusammenhang sehr unangenehm werden.
Bsp.: Eine andere Person aus einem bestimmten Milieu kann in Bedrängnis geraten und dies lässt er durch Nachdruck den Aussagenden spüren.("Freunde" kommen zu Besuch !!!)
@2 Das ist nicht annähernd sachgerecht und offenbart fehlenden Weitblick.
@6 So sieht es aus. Alles andere ist dummmmmm.
Ansonsten einfach sagen: "Daran habe ich keine klare Erinnerung mehr." Hat beim Dicken ja auch funktioniert …
@13:
Kann ich das Rezept für diese teuflische Avocado bekommen? Ich mag's scharf!
Oder war am Ende der "advocatus diaboli" gemein? 8-)
@2
Weil man "es" vielleicht nicht war, nicht weiß was "es" überhaupt ist, und das Eingeständnis, daß man einen guten Grund hatte, dem X mal eine richtig in die Fresse zu geben, ist in einem Mordfall auch nicht unbedingt hilfreich.
Was ich gerne öfter lesen würde ist:
"Nun geben Sie's schon zu, wir wissen, daß Sie es waren. Wenn sie jetzt kooperieren dann wird die Strafe geringer ausfallen."
..denn das ist es, was in Wirklichkeit gesagt wird. Im Protokoll wird das dann kreativ zusammengefasst als "wurde von mir belehrt".
@21 (seph),
solche Sprüche kann ich noch toppen. "Ihr Freund hat eben gesagt, dass Sie es waren, also geben Sie es doch einfach zu!"
Der Freund wurde zwar befragt, war aber auch so schlau die Klappe zu halten.
Manchen Polizeibeamten scheint auch keine Lüge zu hart zu sein…
Warum den Mund halten?
Es hilft nicht.
Niemand wird von der Polizei wieder laufen gelassen, weil er oder sie so eloquent ist.
@23: Natuerlich bringts was. Es geht NICHT darum, ob man (vorerst) laufen gelassen wird von der Polizei, sondern darum, ob man hinterher eine u.U. empfindliche Strafe vom Gericht aufgebrummt bekommt!
Revisionen z.B. haben in unglaublich viel mehr Fällen Erfolg, wenn man die Tatsachengrundlage gering hält. Also, Schnauze halten und dem Feind keine Angriffspunkte bieten. Ist doch schön, wenn es gleich am Anfang klappt. Wenn die Copper härtere Geschütze auffahren, resistent bleiben, auf Anwalt pochen. Übers Wetter plaudern, falls es einem zu doof ist, ganz still zu sein.
Wenn es sonst niemand gesehen hat, z.B. bei Taten ohne direkten Opferkontakt, und der Rest der Indizien nix hergibt, dann kann man sich gute Hoffnungen machen, nicht verurteilt zu werden. Je schlechter die Ausgangsposition der Behörden, um so härter werden sie auf eine Aussage drängen. Das gibt einem also sofort zu denken, wie die Sterne stehen. Im vorliegenden Fall scheint es dem Beamten einfach nicht maßgeblich auf die Aussage anzukommen, wahrscheinlich hat er noch diverse Dinge in der Hinterhand…
@2 (Max): Im Prinzip ja, aber aus Erfahrung weiß ich, daß es der Polizei oder StA auch nur drum geht, schnell einen Täter zu haben, ob er es war oder nicht, dahingestellt. Da kann man auch schnell als Unschuldiger etwas an der Backe haben…
Viel wichtiger wäre vielleicht die Ergänzung (wie in amerikanischen Filemn): "Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Wenn Sie sich keinen leisten können, so wird ihnen einer gestellt."
Das Problem ist doch, daß man als Beschuldigter oft gar nicht absehen kann, was eine Äußerung für Folgen haben kann. Wir Menschen – und damit auch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht – sind sehr kreativ im Herstellen von Zusammenhängen und Rationalisierung von Begründungen.
Man muß schon sehr jung und/oder unerfahren sein, um immer wieder neuerlich die Diskussion anzuzetteln, ob es nicht doch besser/kooperativer wäre, etwas zu sagen (ganz unabhängig davon, ob man konkret etwas mitzuteilen hätte). Die Antwort lautet in jedem Fall nein. Schon bei Chandler hieß es: Von mir erfahren Sie nicht mal die Zeit, die Ihre Wanduhr anzeigt. Mit Literatur haben es einige wohl nicht so.
@2
Der vernehmende Beamte formuliert (aus alter Gewohnheit und weil er das in der Ausbuldung so gelernt hat) die Aussage gerne in "Polizeideutsch" um. Dabei kann sich der Sinn schon mal verändern, was dem Laien, der kein Polizei- oder Juristendeutsch spricht. Wer dann 'seine' Aussage liest, muß schon _sehr_ ausgeschlafen sein, um kleine, aber u.U. entscheidende, Veränderungen zu erkennen und zu bemängeln.
Bespricht/berät man sich vor/während einer Aussage mit einem neutralen Experten für Polizei- und Juristendeutsch, so lassen sich Fehler, die nicht der Wahrheitsfindung dienen, aber im Zweifel zu eigenen Lasten gehen, vermeiden.
Entsteht aufgrund von Formulierungsfehlern des Vernehmers ein falsches aktenkundiges Bild, so ist es schwierig (und vor allem unnötig), es wieder zu korrigieren.
Also gleich den Experten hinzuziehen.
Und manchmal zeugt es von deutlich mehr Charakter, sich nicht nicht von der Polizei einlullen zu lassen und irgendwas zu sagen, nur damit die Vernehmung beendet ist.
@2: War das "don't talk to the police" Video nicht auch schonmal auf lawblog verlinkt?
http://www.hackaday.com/2008/06/16/dont-talk-to-the-police/
Sitzt der Mandant in U-Haft? Sonst hätte sein Anwalt ihn gleich darauf hinweisen können (und sollen), daß "Vorladungen" zur Polizei ungefähr so verbindlich sind wie Tee-Einladungen zu Oma Erna.
Frage: Möchten Sie sonst noch etwas sagen?
Antwort: Schön draußen heute, nicht wahr?
Avocados sind gut und es hat funktioniert !!!
neben dem vortrag von u.v. kann man auch den vortrag hier empfehlen (wenn auch hauptsächlich auf us-recht zugeschnitten) – die prinzipien sind ja die selben. es gibt tausende gesetze und vorschriften -> ebensoviele wege, dass mich eine aussage in probleme bringt…
http://video.google.com/videoplay?docid=-4097602514885833865
-.-
is ja schon verlinkt worden, sry fürs nochmalige posten…
@ U.V.
Vor kurzem – genauer gesagt im Beitrag "Hochwertige Analysetechnik" haben Sie noch das Folgende beklagt:
"Bevor dieser Aufwand betrieben wurde, hat weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei nachgefragt, ob der Beschuldigte vielleicht einräumt, dass es sich bei den Tabletten um Ecstasy-Tabletten handelt und bei den Pilzen um halluzinogene Pilze. Dann hätte man sich die Analyse sparen oder sich auf eine Stichprobe beschränken können."
Vielleicht wussten die Staatsanwaltschaft und die Polizei, dass die Mandanten von Herrn Vetter im Ermittlungsverfahren grundsätzlich jede Aussage verweigern und dass es nachgerade das Lieblingsthema von Herrn Vetter ist, bei jeder sich bietenden Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass es immer besser ist, nichts zu sagen. Wenn die Ermittlungsbehörden das also wussten, dann war doch die geforderte Nachfrage von vornherein sinnlos und man kam nicht umhin, die Analyse in Auftrag zu geben.
@bernd: Man hätte ja auch den Beschuldigten im Beisein oder nach Rückfrage bei seinem Anwalt fragen können, ob dieser zugibt, in den Tüchen Btm gehabt zu haben…
Wenn Sie meinen, dass meine Mandanten im Ermittlungsverfahren grundsätzlich jede Aussage verweigern, haben Sie einfach was falsch verstanden.
Sehe grade eine Doku in Kabel1. Ein voll trunkener Mann (2,36/1000) wird bei seiner Vernehmung auf sein Auskunftsverweigerungsrecht aufgeklärt. Frage Polizist: "Sie haben die Belehrung verstanden?" Festgenommener gibt zu Protokoll: "ja ich habe verstanden". Ah ja?
Ich Kommentiere nicht!!!