Fassbar und begreiflich
Das Krefelder Landgericht hat einen Mann wegen Mordes und Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, so dass der Täter nicht schon nach 15 Jahren Haft auf Bewährung hoffen kann.
Für die Richter war es, so berichten der Express und ddp, eine “schier unfassbare und unbegreifliche Tat”. Begründet wird dies folgendermaßen:
Der 50-Jährige habe “ganz normal” die Schule absolviert, eine Ausbildung zum Maschinenschlosser gemacht und immer gearbeitet. Er habe eine Familie gegründet und sei stets fleißig gewesen. Letztlich hätten ihn Schulden zur Verzweiflung getrieben.
Laut Gericht hatte Dieter M. am Tattag einen Brief vom Gerichtsvollzieher erhalten, danach entschloss er sich, einen Raubüberfall zu begehen. Er klingelte an der Haustür der Lehrerin aus der Nachbarschaft, überwältigte sie mit einem Messer, ließ sich Geld und die EC-Karte aushändigen und nötigte sie zu sexuellen Handlungen. Anschließend erstach er sie mit dem Bundeswehrmesser.
Seltsamerweise enthält diese Aufzählung fast nur Umstände, welche den Mord “fassbar” und “begreiflich” machen.
Ist Verzweiflung wegen Geldnot nicht zumindest ein nachvollziehbares Motiv?
Macht es einen Mord verwerflicher, wenn jemand bis zur Tat einen tadellosen Lebenswandel hatte?
Wenn das tatsächlich die tragenden Argumente für die besondere Schwere der Schuld sein sollten, könnte das was werden mit der angekündigten Revision.
Kann ich jetzt so auch nicht nachvollziehen die gerichtliche Entscheidung. Anhand welcher Umstände wird denn sonst die besondere Schwere der Schuld festgestellt?
wegen des Gerichtsvollziehers zu sexuellen Handlungen motiviert zu werden, liest man aber auch nicht alle Tage.
Vielleicht stört sich das Gericht an der Nötigung zu sexuellen Handlungen. Den Raub / Mord kann ich aus meiner Perspektive "nachvollziehen" wenn mit Geldnot argumentiert wird. Aber wie lässt sich die sexuelle Nötigung begründen?
Um eine geringere Strafe zu erhalten, muss man also behaupten, man hätte schon öfters vergewaltigt und Leute angestochen. Dann ist es wohl nicht mehr "unfassbar und unbegreiflich". Perverse Welt.
@4
Hat ja prinzipiell beim Herrn Bohlen auch so geklappt. Er darf ungestraft Polizisten duzen, weil er nachweisen konnte daß er
sich generell nicht benehmen kanndas mit jedermann so macht (wobei ich bezweifle daß ich mit so einer Begründung durchgekommen wäre).@5, das ist ja wohl n unterschied. wenn ich jeden duze, ist es kein zeichen von respektlosigkeit oder beleidigung, wenn ich das mit dir auch mache.
wenn ich jeden der mir blöd kommt ermordet habe ist der nächste mord aber immer noch n mord.
@5
Man muss (auch zur Beleidigung) einen Vorsatz haben.
Wenn man jemanden garnicht beleidigen möchte, indem man in duzt, dann sollte man auch nicht wegen Beleidigung verurteilt werden.
die herren richter und journalisten, die die tat so unbegreiflich finden, sollten sich vielleicht mal statistiken über täter in mordfällen oder alternativ schlicht und ergreifend ein kriminologie-buch anschauen.
kleiner tip: den "mörder" gibt es nun mal nicht. das dachte zwar auch noch der historische gesetzgeber, ist aber nun mal überholt.
Jeder Kenner der Materie wird äußerst vorsichtig Medienberichte als Grundlage einer juristischen Bewertung heranziehen, nicht wahr?
Interessant ist aber auch die Verwendung des vom Opfer erbeuteten Geldes:
"Nach der Tat hob er Geld vom Konto der Frau ab und verspielte es in Spielhallen."
Das ist doch ein für einen verschuldeten Familienvater völlig fassbares und begreifliches Vorgehen…
"Ist Verzweiflung wegen Geldnot nicht zumindest ein nachvollziehbares Motiv?"
Für eine Vergewaltigung? Nein!
@7
Ich würde vorschlagen Du gehst zum Schutzmann Deines Vertrauens und probierst das mal aus. Wir warten dann hier auf Deinen Bericht ;)
der Zusammenhang zwischen den Schulden und der Vergewaltigung erschließt sich mir nicht.
Und da ist wieder das ad absurdum geführte Strafmaß der lebenslangen Haft … Da muss man erst noch hunderttausend Erwägungen anstellen, um auch sicher zu gehen, dass der Herr Angeklagte (nebst Anwalt) nicht nach 15 Jahren diverse Rest-Aussetzungsanträge stellt.
Mord = Mordmerkmal = Lebenslang, bitte konsequenter durchziehen, liebe Justiz…so kompliziert ist es doch wirklich nicht.
@12: Wenn man sowieso schon lebenslang kassiert, kann man ja auch noch eine Schippe drauflegen. Schlimmer kanns ja nicht werden ;) Der deliktische Freifahrtsschein, quasi.
Wie ist das mit den sexuellen Handlungen? Vielleicht ergibt die Kombination Durchschnittsraub + sexuelle Hdl. + Tötung erst die besondere Schuld?
Also anhand von ein paar Auszugsfetzen jetzt sachlich über die Frage diskutieren zu wollen ist nicht möglich, deshalb sind im Prinzip die Fragen am Ende des Artikels hier nicht zu lösen.
Wer sagt eigentlich, dass diese Einschätzung (unfassbar etc.) für das Strafmaß entscheidend war? Hat irgendjemand hier die Urteilsbegründung selbst gelesen?
Und "Verzweiflung wegen Geldnot" ist für mich kein nachvollziehbares Motiv für eine Straftat – und schon gar nicht für eine Gewalttat. Es gibt viele Menschen in diesem Land, die praktisch ohne freies Geld auskommen müssen und nicht straffällig werden. Es sind meist die zuvor "gutsituierten", die mit einem drohenden sozialen Absturz nicht klarkommen und dann auch keine Rücksicht mehr auf andere nehmen. Das ist dann aber eine Eigenschaft des Täters, die er sich zurechnen lassen muss, keinesfalls eine Entschuldigung.
@13 (Darkstalker): Ihr wortwörtliches Verständnis ist nicht mit der Verfassung vereinbar.
@18: Nicht? Also wenn nach restriktiver Auslegung der Mordmerkmale immer noch zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass eines verwirklicht ist, dann ist die gesetzlich angedrohte Strafe nunmal lebenslang.
Und erst dann kommen die ganzen "Früher rauslassen" oder "Ausnahmsweise milderer Strafrahmen weil schreckliche Ausnahmesituation"-Einschränkungen.
Und DIESE Einschränkungen sind größtenteils Richterrecht und Billigkeitserwägungen. Auch nicht im Sinne des Erfinders…
§ 57a StGB
Nach dieser Vorschrift bleibt es ja beim Strafrahmen lebenslang, die Strafe wird nur in der Regel nach 15 Jahren etc. zur Bewährung ausgesetzt.
Er bekam Geld, er bekam Sex. Warum der Mord? Das ist wirklich unbegreiflich.
Ich sage ja, das hat mit Lebenslang nicht viel zu tun. 15 Jahre und dann raus auf Bewährung. Ui! Verdammt! Welch harte Strafe! Der arme Kerl!
Ja, verdammt, das ist dann ein verurteilter Mörder, die Strafe sollte hart sein. Und nicht irgendwann wieder ausgesetzt werden. Ob ich für einen Totschlag 12 Jahre bekomme und davon 9 sitze oder ob ich lebenslang bekomme und davon 15 sitze. Das ist nun kein großer Unterschied.
Aber – aufgemerkt – der Gesetzgeber wollte einen GROßEN Unterschied, daher ja Mord/Totschlag. Wieso sollten wir hinterher diesen gewollten großen Unterschied denn wieder kaputtmachen?
Und das Argument "Aber er muss ja wieder rein, wenn er sich was zu schulden kommen lässt" – das zieht nicht. Jeder von uns muss u.U. "rein" wenn er sich was zu schulden kommen lässt. Also, Strafe ist das nicht. Das ist nur (fast) die Rückkehr zum alten Zustand.
Das "a" in 57a Stgb zeigt übrigens, dass es sich um eine nachträglich eingefügte Vorschrift handelt. Über deren (Un-)Sinn mag man geteilter Meinung sein.
Der historische Gesetzgeber war zwar auch nicht in jeder Hinsicht perfekt, v.a. was die Idee vom Täterstrafrecht angeht. Aber die besondere Verwerflichkeit des Mordes rechtfertigt imho die lebenslange Strafe. Ohne Bonusprogramme.
Ohne Hintertüren.
Ohne Fernseher.
Ohne Fitnessraum.
Ohne Luxus.
Also dass einen sowas zum Raub treibt fände ich auch noch fassbar, aber damit Mord und sexuellen Missbrauch zu rechtfertigen finde auch ich ziemlich krank.
@ 23 kann dir nur voll zustimmen
sorry udo, aber son paar suggestiv fragen bringen da nicht viel.
Allen, die da irgendwas nachvollziehbares reininterpretieren, möchte ich nicht nachts auf dem Friedhof begegnen.
Ich glaube nicht, da0 die besondere Schwere der Schuld letztendlich bestehen bleibt, schließlich sagt unser oberstes Gericht, daß jeder Verurteilte grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden muß, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Ich kann auch in der Tat keine besonders grausame Behandlung des Opfers etc. erkennen. Es war ein Mord in einer besonderen Situation, die eskalierte.
Hm, könnte ja sein das der Gerichtsvollzieher von einem Bordell beauftragt wurde?!
Andererseits, Joseph Goebbels hat auch ganz normal die Schule absolviert, eine Ausbildung gemacht, Familie gegründet und fleissig war er auch immer …
Dass hier Mordmerkmale erfüllt sind, dürfte wohl kaum zur Diskussion stehen. Ich habe mal gelernt, dass man die Erfüllung von Tatbestandsmerkmalen nicht bei der Strafbemessung nochmals berücksichtigen darf und zwar auch nicht, wenn mehrere Mordmerkmale kumulativ erfüllt sind. Was ich bei der Strafbemessung aber schon nicht berücksichtigen kann, kann doch auch für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht auschlaggebend sein.
Und dass Richter die Motivationslage des Täters nicht nachvollziehen können, passiert hoffentlich häufiger als umgekehrt …
Anderseits kann die Presse die Gedankenwelt von Richtern auch selten richtig wiedergeben!
@29, korrekt. Das hat alles nichts miteinander zu tun.
Ja klar. Da ist die "Situation" halt leider irgendwie "eskaliert". Der Typ wusste gar nicht so recht, wie ihm geschah, da hatte er die Frau auch schon vergewaltigt. Logo, dass er sie daraufhin umbringen musste. Shit happens.
Diese Behandlung ist also "nicht besonders grausam"? Klar, wahrscheinlich sollte die Frau froh sein, dass sie so kurz vor ihrem Tod wenigstens noch mal so richtig rangenommen worden ist. Mannomann, mir wird angst und bange, wenn ich mir so vorstelle, was für Gestalten da am anderen Ende des Internets herumlungern.
Die Sicherungsverwahrung wird ja wohl wegen des Mordes und nicht wegen der sexuellen Handlungen verhängt worden sein. Insofern ist die Frage berechtigt, ob ein "armer" Obdachloser oder Mafiamitglied mit 15 Jahren davonkommt, nur weil ersterer eben in einem rauhen und zweiter im gewaltbejahenden Umfeld aufwächst. Das ist rechtspopulistischer Unfug (iSv. Recht, nicht rechts).
Sicherungsverwahrung? Was hat das mit der besonderen Schwere der Schuld zu tun?
Ich kann den Fall juristisch natürlich nicht bewerten, aber "Geldnot" und das Erzwingen "sexueller Handlungen" gehören für mich nicht wirklich zusammen.
Was ist das für eine Frage?
Andere gehen bei einer "Geldnot" zu einem Berater und stürmen nicht fremde Wohnungen und fuchteln mit m Messer rum und erstechen die Person anschliessend.
Schulden kommen zumeist auch nicht von ungefähr.
Von daher verstehe ich das Tatmotiv nicht wirklich.
Ich würde hier mal einhaken, und kurz was zum Wort "nachvollziehbar" sagen wollen. Ich finde den Udo und andere Kommentatoren hier unverstanden:
Ich unterscheide zwischen "nachvollziehbar" und "verständlich". Wenn etwas für mich nachvollziehbar ist, kann ich mir vorstellen, dass andere in dieser Situation so handeln könnten, auch wenn es nicht unbedingt "richtig" ist. Dort kann ich Gründe einsehen und kenne Umstände, die dazu führen können, dass die Person so handelt. Allerdings ist die Handlungsmotivation als "falsch"/"Fehlschluss" zu berwerten.
Verständlich dagegen sagt mir, dass ich verstehe, dass die Person das als "richtiges" Handeln ansieht. D.h. ich muss es nicht unbedingt genauso tun, aber es liegt auch mir nahe, "richtige" Schlussfolgerungen in der Handlungsmotivation zu sehen.
Und in diesem Sinne finde auch ich zumindest die Verzweiflung ein _nachvollziehbares_ Motiv für den Raub und eventuell auch Mord. Die Nötigung zu sexuellen Handlungen kann ich allerdings auch nicht als nachvollziehbar einordnen.
Jakob, deiner Definition von "nachvollziehbar" nach, kam man alles als "nachvollziehbar" sehen. Wenn Geldnot die zu Vergewaltigung und Mord führt nachvollziehbar ist, dann wäre es auch nachvollziehbar Fußgänger zu überfahren, weil die Freundin gerade Schluß gemacht hat und man einfach schlecht drauf ist, oder Kinder zu vergewaltigen, weil man selbst früher..etc.
Der Typ war in Geldnot – hat das Geld bekommen und trotzdem noch weitergemacht. Wenn der Typ meiner Mutter das angetan hätte, würde ich nach 15 jahren vor dem Knast auf ihn warten -> das wäre dann wirklich nachvollziehbar
Vielleicht sollten einige hier mal das Buch: "Der Luzifer-Effekt von Philip G. Zimbardo" lesen, eine wirklich empfehlenswerte Lektüre über menschliches Verhalten.
Meiner Meinung nach sollte es Pflichtleküre eines jeden Juristen und Lehrers sein. Juristen, da sie mit den Auswirkungen zu haben und Lehrer, die die Auswirkungen beschränken könnten.
Wer das Werk gelesen hat, kann möglicherweise das Verhalten des Täters nachvollziehen – nicht billigen! Und er wird vielleicht feststellen, daß das Urteil den ähnlichen Regeln wie die Tat unterliegt.
Klar, ich habe Geldnot und begehe ein Verbrechen – das ist nicht nett und schon gar nicht gerchtfertigt, aber nachvollziehbar.
Ist es auch nachvollziehbar, dass ich mir für das Verbrechen ein Opfer aussuche, das mich kennt und somit identifizieren kann?
Ist es nachvollziehbar, aus Geldnot sexuelle Handlungen zu erpressen?
Ist es nachvollziehbar, die Beute direkt zu verspielen?
Aus eigener Schwurgerichtserfahrung weiß ich, dass derartige Urteile lang sind … ich lege mal mindestens 40 Seiten zu Grunde. Sich da über einen Ausschnitt von gerade 10 Zeilen auszulassen und danach zu dem Schluss zu kommen, dass eine Revision Aussicht auf Erfolg haben könnte, finde ich jedenfalls mutig. Ich würde das nur sagen, wenn ich das ganze Urteil kennen würde …
@38 (m) Bitte nochmal genauer nachlesen:
"In diesem Sinne finde auch ich zumindest die Verzweiflung ein _nachvollziehbares_ Motiv für den Raub und eventuell auch Mord. Die Nötigung zu sexuellen Handlungen kann ich allerdings auch nicht als nachvollziehbar einordnen."
Du würdest nach 15 Jahren Strafe, die er verbüßt hat, vor dem Gefängnis auf ihn warten. Genau das finde ich nachvollziehbar, auch wenn es das archaische Rachemotiv ist, das wir ja versuchen mit unserem Rechtsstaat zu unterbinden. Siehst du denn den Unterschied, den ich mache?
Ich könnte es nachvollziehen, wenn die erstochene Frau z.B. zuvor einen nahen Verwandten des Täters umgebracht hat. Wären für mich nachvollziehbare Rachegefühle.
Nachvollziehen kann ich es jedoch nicht, wenn man in offenbar lauter Panik wie wild durch die Gegend rennt, wenn man scheinbar selbst für seine Misere verantwortlich ist – wie gesagt, Schulden kommen zumeist nicht von alleine.
Heisst, er hätte vorher schon was tun können / müssen, hat er aber offenbar nicht. Daher wäre die Tat nicht wirklich rational zu erklären. ;)
Mein lieber Herr Vetter,
hier sind Sie deutlich am Ziel vorbeigeschossen! Geldnot als Erklärung, mildernden Umstand oder "nachvollziehbares Motiv" für Vergewaltigung und Mord heranzuziehen, ist -gelinde gesagt- Schwachsinn.
Warum hat er die Frau nicht einfach ausgeraubt?
Nein, die angebliche oder vorhandene Geldnot ist reine Schutzbehauptung, das muss jedem einleuchten. Ich habe den Eindruck, Ihre Rolle als Strafverteidiger macht Sie blind!
Irgendwie scheinen die meisten Kommentatoren zu glauben, das Recht müßte sich Emotionen beugen. Es geht doch nicht darum, ob wir diese Tat gutheißen oder nicht. Sondern einzig und allein um eine Frage:
Ist die Tat im Verhältnis zu anderen Morden besonders oder nicht? Zur Wiederholung: Um ein Tötungsdelikt zu einem Mord werden zu lassen, sind bestimmte Kriterien zu erfüllen. Diese sind auf jeden Fall erfüllt, daher auch die Verurteilung.
Aber der beschriebene Mord wird doch nicht noch schlimmer, weil der Täter eine normale Ausbildung genossen hat? Oder schlimmer, weil der Täter vorher vom Gerichtsvollzieher Post bekommen hat? Nur darum geht es: Ob die genannten Fakten den Mord schlimmer machen.
Und das tun sie offensichtlich nicht.
Wer so etwas macht der müsste eigentlich in die Psychiatrie.
@45
Na ja, ich gehe davon aus.
Wenn man ein "normaler Mensch" ist (was auch immer das heissen mag), dann ist eine solche Handlung rational nicht wirklich zu erklären. Hatte er z.B. ein Kindheitstrauma und wuchs in einer schlechten Umgebung auf, dann könnte man evtl. Rückschlüsse ziehen, warum er auf einmal so (re)agierte wie er (re)agierte.
Ich nehme an, der Umstand des normal verhaltenden, nicht auffällig gewordenen Bürgers ist ihm zum Verhängnis geworden. ;)
So gesehen haben da wohl die psychologischen Gutachter bzw. die Richter keine grossen Anhaltspunkte und müssen zu dem Punkt kommen, dass die Tat unfassbar und unbegreiflich war.
Also aus psychologischer Sicht sehe ich da durchaus einen Zusammenhang.
"Geldnot als Erklärung, mildernden Umstand … heranzuziehen."
Es geht hier nicht um mildernde Umstände, sondern um erschwerende Umstände.
Dass Schulden jemanden zur Verzweiflung treiben, ist wohl unbestritten. Dass so jemand versucht sich zu nehmen, was er anders nicht bekommt, ist auch dann nachvollziehbar, wenn man es nicht billigt.
Der Verurteilte ist aber ja nun offenbar so "über die Maßen" ausgetickt, dass alle diese eventuell mildernden Umstände keine Rolle spielen können. Im Gegenteil, die Mischung aus Kaltblütigkeit und Brutalität, die hier an den Tag gelegt wurden, sind eher untypisch für Verzweiflungshandlungen, sondern sprechen eher für einen schon länger unterdrückten Sadismus, der hier ausgelebt wurde.
Es ist vielleicht auch einfach ein bisschen zu durchschaubar auf der Verzweiflungsnummer rumgeritten worden. Denn eben wenn dieser Mensch bis dahin so ehrbar und freundlich war, ist es umso unerklärlicher, warum ihn ein Brief vom Gerichtsvollzieher zu Raubüberfall, Vergewaltigung und Mord treibt. Wäre schön, wenn diese beliebte Verharmlosungsstrategie mal dermaßen ins Leere läuft.
Interessante Diskussion…..und nur zur Aufhellung: Dem Täter war bewusst, dass er seine Geldnot (ca. 20.000€ eines am Morgen per Post gekündigten Kredits) NICHT durch den Überfall verbessern konnte!
Dem Täter war bewusst, dass das Opfer ihn wiedererkennen wird, da beide im gleichen Haus lebten!
Die Darstellung der Presse sollte darüberhinaus mit Vorsicht betrachtet werden!
Die Schwere der Schuld begründet sich laut Richter in all diesen Punkten, die dem Täter bewusst waren!!!!
Die Revision wurde eingereicht und wird mit Sicherheit durch den BGH abgeschmettert werden, da hier weder materielle noch formale Fehler vorliegen und die Urteilsbegründung durch und durch schlüssig ist.
@49: Es gab weder einen Brief des Gerichtsvollziehers noch gibt es – laut Gutachter – sadistische Züge beim Täter!
Wenn jemand aus Geldnot heraus jemand anders mit einer Waffe überfällt: "Geschenkt." Ist schlimm, aber kommt vor.
Aber das jemand in einer solch, nun ja, alltäglichen Situation (Geldnot), so ausrastet, finde ich nicht mehr begreiflich.
Was hat erzwungener Sex mit der Geldnot zu tun? Warum wird das zuerst mißbrauchte Opfer dann auch noch umgebracht? Was passiert nach einer Entlassung, wenn der Mann erneut in eine nicht so seltene Situation gerät, die ihn möglicherweise erneut durchdrehen läßt?
Ich bin normalerweise ziemlich liberal eingestellt, aber wenn jemand so sehr durchrastet, sich benimmt, als würde er eh sterben nach den Taten, absolut keine Grenzen mehr kennt in seinem Handeln, dann muss man in der Zukunft davon ausgehen, dass er eine Gefahr für die Gesellschaft ist.
Die Begründung halte ich für äußerst stichhaltig. Der Mann hat zuvor ein unbescholtenes Leben geführt. Er war im Gegensatz zu Anderen, vielen Anderen in der Gesellschaft, dazu in der Lage, die Schule und eine Ausbildung abzuschließen, eine Familie zu gründen, ein geregeltes Leben zu führen. Und dann führt ihn die Verzweiflung über Schulden dazu, aus Angst vor dem völligen Gesichtsverlust, vollständig alle Hoffnungen fahren zu lassen, Amok zu laufen, und alle von der Gesellschaft gegebenen Grenzen zu missachten.
Was bitte soll ihn denn in Zukunft davon abhalten, nicht noch einmal so zu reagieren, wenn er sich ggf. in die Ecke gedrängt sieht? Ist jetzt etwa das Argument, dass er eh schon alles verloren hat dasjenige, warum er wieder auf die Straße gelassen werden soll?
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre die, dass er nie wieder in seinem Leben irgendeinen Status erlangen dürfte, den er verlieren könnte, denn sonst wäre die Gefahr gegeben, dass er wieder durchrastet.
Das primatenhafte Verhalten mit Raub, Vergewaltigung und Mord kann ich sicherlich noch nachvollziehen. Wenn er am Ende denn dann den Suizid gesetzt hätte. Er scheint wohl an seinem eigenen Leben irgendwo noch zu hängen, nicht jedoch an dem Leben anderer. Und das halte ich für hochgradig gefährlich. Eine Sicherungsverwahrung halte ich hier für angebracht.
Tut mir wirklich leid, Herr Vetter, aber hier fehlt mir absolut jedes Verständnis für ihren Standpunkt. Die Auffassung des Gerichts ist für mich sehr nachvollziehbar und die Argumentationskette schlüssig.
Sicherungsverwahrung ist im Urteil eh nicht angedacht, noch wurde sie in irgendeiner Form von der Anklage gefordert…..DIESE Diskussion ist also müßig!
Ich weiß nicht, wer von den Diskutierenden den Prozess live verfolgt hat…..die Argumentation des Täters war in keiner Form zu irgendeinem Zeitpunkt schlüssig…….aber egal: Das Tier geht für mindestens 15 Jahre weg! Mir als Angehörigem ist es relativ egal, ob es 15, 18 oder gar 20 Jahre werden…..ein Bein an den Boden bekommt dieser Mensch eh nie wieder!
All das bringt aber die Tote nicht zurück!!!! Rechtsstaat hin oder her……