Ausnahme mit Ausnahme
Eine Erkrather Anwaltssozietät vermerkt oben rechts auf ihrem Briefbogen:
Wir sind als Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH – jedoch dort auch nur sofern Zivilsachen betroffen sind – vertretungsberechtigt.
Ob der Autor dieser Zeilen forensisch tätig ist? Richter vom alten Schlag dürften seine Schriftsätze lieben.
Dem Logiker rollt es die Zehennägel hoch.
Richtig wäre:
Noch schöner wäre:
Wir sind als Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vor allen deutschen Gerichten einschließlich BGH – dort jedoch nur in Zivilsachen – vertretungsberechtigt.
Falsch, Thomas:
Wir sind als Mietglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vor allen deutschen Gerichten einschließlich des BGH – jedoch dort nur sofern STRAFSACHEN betroffen sind – vetretungsberechtigt.
@1: "Dem Logiker rollt es die Zehennägel hoch."
@ hotsch: Jede Wette, daß sich bei dieser Formulierung ein BGH-Anwalt auf den Schlips getreten fühlt. ;-)
Die Frage ist doch: Ist es eine Ausnahme mit Ausnahme oder eine Ausnahme mit Einschränkung.
Man darf daran zweifeln, ob solche Zusätze noch wettbewerbsrechtlich in Ordnung sind. Schließlich ist ja jeder Rechtsanwalt wie diese Kanzlei grundsätzlich überall zugelassen.
Eigentlich sollten die alten Briefbögen schon aufgebraucht sein ;)
@3: "Mietglieder" ist gut! ;-)
@7: Deswegen steht da ja auch nichts von "zugelassen" sondern von "vertreteungsberechtigt". Und weil du selber schreibst "grundsätzlich" weisst du wohl auch, dass e szumindest eine Ausnahme gibt: Nämlich eben die erwähnte, den BGH in Zivilsachen. Nicht der Inhalt ist es wenn, der das Problem ist, vielmehr die Formulierung.
… und zumindest wäre es schon deutlich verständlicher, wenn man das "vertretungsberechtigt" vor "BGH" setzt
Tja, um eine solche sprachliche Katastrophe zustande zu bringen, muss man Jura studiert haben.
@11: Sowas kommt wohl eher zustande, wenn man im Studium nicht aufpasst. Man kennt das ja: "Als das beim Rep dran war, war ich leider krank."
um es noch komplizierter zu machen, noch ne Ausnahme:
Sie sind beispielsweise auch am BGH in Patentnichtigkeitsberufungssachen vertretungsberechtigt ;-)
obwohl das keine Strafsache ist…
Was ich mich frage: Welche Kollegen glauben eigentlich, dass sie mit diesem Blabla jemanden beeindrucken können? Derjenige, der das Zulassungssystem kennt, weiß es eh und derjenige der es nicht kennt, weiß evtl. nichtmal welches Gericht er braucht.
Vielleicht will einer nochmal dazu schreiben, dass er zur geschäftsmäßigen Rechtsberatung befugt ist? Oder noch besser – so was in der Art von: "Alle Kollegen in unserer Kanzlei sind zum Richteramt befähigt." Beim Laien könnte sowas vielleicht noch mehr Eindruck machen.
Werbung mit Selbstverständlichkeit? UWG? Da war doch was?
Ich verstehe ehrlich gesagt kein Wort. Wo ist der Herr jetzt zugelassen oder vertretungsberechtigt? Vor allen dt. Gerichten, jedoch vorm BGH nur in Strafsachen? Warum schreibt er es nicht so, dass man es versteht?
Ich sehe in dem Text gar nicht mal das Problem. Es wird eine Ausnahme der Vertretungsberechtigung vor dem BGH gemacht, jedoch wird die Gültigkeit dieser Ausnahme eingeschränkt auf Zivilsachen. Damit ist der Text zwar verständlich, aber gut Ausgedrückt auch nicht.
Wer ein schönes Beispiel juristischer Formulierungskunst sucht sollte sich mal die Definition von "Eisenbahn" durch das Reichgericht anschauen.
Zu finden u.a. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kanzleistil
Das _nur_ bewirkt doch eine Ausnahme von der Ausnahme.
Heißt für mich, dass sie überall vertretungswürdig sind, außer in Zivilsachen vor dem BGH.
Wenn es so wie im ersten Kommentar heißen sollte, müsste man doch das _nur_ streichen.
Was meint ihr?
@16: Du hast es doch verstanden… ;-)
Klammerung nur zur Verdeutlichung: "Wir sind als Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vor (allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH) – jedoch dort auch nur sofern Zivilsachen betroffen sind – vertretungsberechtigt."
Wenn man das "auch" auf eine implizite Berechtigung zu vollumfänglicher Vertretung in Düsseldorf bezieht ergibt sich eine "Vertretungsberechtigung in Zivilsachen an allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH."
Tja.
Ausnahme mit Ausnahme…ne Schranken-Schranke sozusagen ;-)
@21
Ich würde das anders klammern:
"Wir sind als Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme (des BGH – {jedoch dort auch nur} sofern Zivilsachen betroffen sind – ) vertretungsberechtigt."
Dabei bedeuten runde Klammern eine Klammerung im mathematischen Sinn und geschweifte Klammern, dass man die Wörter auch weglassen kann.