Außer Ansatz
“Die Kosten des Verfahrens bleiben gemäß § 10 Kostvfg. wegen Aussichtslosigkeit der Beitreibung außer Ansatz. Gründe: langjährige Haftstrafe, Unterbringung, verschuldet, unterhaltsberechtigtes Kind, spielsüchtig (Urteil).”
Man muss nur lange genug lesen, um auch in der dunkelsten Akte etwas Positives zu finden.
Wow: Spielsucht ist ein Grund, etwas nicht zu bezahlen. Muss ich mir merken.
Wieso lange genug?
Ich sehe das positive nach 10sekunden.
………
Außer natürlich jemand geht emotional an die Sache ran. Der braucht natürlich länger …
@1
Der Grund warum nicht bezahlt werden musst, steht im ersten Satz. Und die Spielsüchtigkeit ist nur einer von mehreren Ursachen jenes Grundes.
@2
Ich denke nicht das in der Akte nur diese beiden Sätze stehen.
@1 (thomas):
falsch. spielsucht ist in diesem fall eine der gründe, die die Beitreibung des Geldes aussichtslos erscheinen lassen. für diesen fall sieht <a href="http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27072004_RB5.htm#ivz10" rel="nofollow">§10 Kostverfg.</a> vor, dass die kosten nicht angesetzt werden.
bezahlt werden nur angesetzte kosten. oder auch nicht, aber das ist ein anderes paar schuhe.
.~.
Was soll daran positiv sein? Ich sehe nur, als jemand, einer ehrlichen Arbeit nachgeht und ehrlich Steuern zahlt (ich Depp), dass letztendlich ich das bezahlen darf.
Sollte natürlich "der einer ehrlichen Arbeit nachgeht" heißen.
Steht da nicht viel eher "hat eh keinen Zweck" als "seien wir mal gnädig"?
@6: Genau. Für alle Nicht-Deppen ist das extrem positiv.
@Rangar: da ja grade DU dabei bist für alle zu bezahlen, ich bin auch noch ein NICHT Depp und sende dir meine Steuererklärung, da grade DU ja alles bezahlst.
(Wieviel hat die Gesellschaft denn schon für dich bezahlt?)
@6/7:
Und? Die Arbeit erreicht oder ist sie denn doch schneller?