Ich verstehe nicht, warum eine Kamera im Hauseingang nicht ok ist, aber in S-Bahnen, Srtraßenlaternen, einfach nur so irgendwo, auf öffentlichen Gewehgen usw. ich diese Dinger ertragen muss. Warum ist das so?
Mieterin meint:
(7.10.2008 um 19:23) Antworten
Zum Thema Kameraüberwachung im Eingangsbereich: Da würde mich doch jetzt mal brennend interessieren, ob es Objekte gibt, deren Status die Kameraüberwachung rechtfertigt, wie z.B. ein Bankgebäude, dem zufällig Mietwohnungen angeschlossen sind, welches aber rundum überwacht wird.
Caspar Hauser meint:
(7.10.2008 um 19:35) Antworten
Impressumspflicht:
Ich verstehe nicht, warum Blogbetreibern die Pflicht auferlegt werden sollte, ein Impressum zu fuehren. Ja, es gibt Faelle von Rufschaedigung und Schmaehkritik – dafuer gibt es aber auch zahlreiche andere Moeglichkeiten.
Das in irgendeiner Form die Rede von einer Geschaeftstaetigkeit sein kann (im umgangssprachlichen Sinn) ist absoluter Quatsch. Und was das Wettbewerbsrecht in diesem Kontext zu suchen hat, ist mir auch nicht klar.
dexter meint:
(7.10.2008 um 19:51) Antworten
@1
der bejahte anspruch entspringt dem wohneigentum der mieterin. die verletzung des allgemeinen persönlichkeitsrechts, die hier angenommen wird, ist hier eine beeinträchtigungdes besitzes, gegen den die frau einen zivilrechtlichen anspruch hat. lediglich besucher dieses wohnhauses ohne mietwohnung hätten diesen ansprch nicht geltend machen können.
wenn du durch überwachungskameras in gebäuden privater vermieter (bei denen du nicht grad deine wohnung hast) oder anderer juristischer personen(sagen wir der deutschen bahn) dein allgemeines persönlichkeitsrecht verletzt siehst, kann sich ein anspruch jedenfalls nicht aus den genannten normen ergeben, weil dein eigentum in keiner weise beeinträchtigt ist.
gleiches gilt für öffentliche orte, wo der staat (polizeibehörden) kameras betreiben.
Hobbyjurist meint:
(7.10.2008 um 21:16) Antworten
8 Seiten Informationen zur Impressumspflicht vom Bundesjustizministerium höchstselbst – verbunden mit dem Hinweis, daß sich dennoch das Risiko einer Abmahnung nicht vollständig vermeiden läßt. Realsatire pur.
@3: Blogs unterliegen genau so der Impressumspflicht, wie es jede andere Internetpräsenz tut. Allerdings beschränkt die sich auf geschäftliche Angebote.
@4: Schwachsinn. Das APR ist ein sonstiges Recht i.S.d. § 823 BGB. Daher lassen sich auch Unterlassungsansprüche konstruieren. Bei einem Besucher ist jedoch der Eingriff weniger intensiv, weil er nicht gezwungen ist, in den Kamerabereich zu kommen. Nebenbei besteht auch gegen den Staat ein Unterlassungsanspruch – da gibt es einige sehr nette Urteile des BVerfG zu. Das Eigentum ist nicht das einzige klagbare Recht, sondern nur das bekannteste – und nebenbei gesagt, nicht das wichtigste.
Nur zu Ihrer Sicherheit meint:
(7.10.2008 um 23:24) Antworten
Kampfschmuser meint:
(8.10.2008 um 00:30) Antworten
Ein Hoch auf das Verwaltungsgericht Münster. Endlich mal Richter mit dem richtigen Durchblick.
Caspar Hauser meint:
(8.10.2008 um 03:29) Antworten
@7
In dem Wisch vom bmj heißt es aber, dass so ziemlich jedes Angebot, gemäß gängiger "Recht"sprechung, als "geschäftliches" Angebot zu betrachten ist. So habe ich das zumindest verstanden.
Weil es verschiedene Sachverhalte sind. Du möchtest in einem Wohngebäude nicht behandelt werden, als wärst du auf einer öffentlichen Strasse.
n0ne meint:
(8.10.2008 um 08:50) Antworten
a) die impressumspflicht dient dazu, die freie meinungsäußerung in schach zu halten. das sollte mittlerweile jedem klar sein und jeder sollte, soweit es ihm möglich ist, bei angeboten, die sich nur auf die meinungsäußerung beschränken, dieser nicht nachkommen. wieso wohl empfiehlt ein schreiben des bmj höchstselbst "ist alles nicht so sicher zu sagen", "im zweifel lieber nackig ausziehn"? mal nachdenken drüber!
b) dass die terrorverdächtigen frei kommen, war ohnehin klar, nachdem man die "die welt" und sonstige hetze in allen gleichgeschalteten "wir recherchieren bei der dpa" medien gesehen hat. die freilassung wurde nur nicht so bühnenreif verkauft. wie gut "die verantwortlichen" (aka die, die ein interesse haben, neue "anti-terror"-gesetze durchzupreschen) inszenieren können, hat man ja schon bei den anderen ganz gefährlichen bösartigen und keinesfalls von deutschen behörden begünstigten koranischen und islamistischen terroranschlägen in deutschland gesehen.
die mögen unsere freiheit nicht! deswegen ist deutschland im fadenkreuz des inanasonaln terorsmus!!11!11 *hicks*
und meinungsäußerung darf nie anonym sein, weil niemand was zu befürchten hat und anonym ohnehin verdächtig ist und man die rechte dritter verletzen könnte! (die impressumspflicht zur einschränkung der freien meinungsäußerung gibt es so nur in deutschland, oder? in china wird ja direkt überwacht. aber das kommt bestimmt noch. spätestens, wenn ein "terrorverdächtiger" ein internet in seinem rucksack hat.)
anonym meint:
(8.10.2008 um 10:21) Antworten
@1 Der Unterschied liegt doch wohl darin, daß jemand das Haus, das er bewohnt, mal verlassen und wieder betreten muß, und dabei von der Kamera ins Visier genommen wird. Mit der S-Bahn muß dagegen niemand wirklich fahren; es gibt alternative Wege mittels Fahrrad, Auto, zu Fuß. Außerdem ist die Aufnahmesituation sicherlich viel anonymer als bei einem Mietshaus. Die Überwacher bei der S-Bahn werden die Fahrgäste allesamt kaum persönlich kennen. Sicherlich ist die Wahrscheinlichkeit, daß die Bänder bei der S-Bahn wieder überspielt und damit gelöscht werden (obwohl das niemand wirklich überprüft), größer als etwa bei einem privaten Hausbesitzer.
@4 Ihr Text ist mir nahezu vollständig unverständlich.
@3 Entspricht völlig meiner Meinung.
Kann ich jetzt die GEZ auf die zuviel erhobenen Gebühren verklagen?
Zacki meint:
(8.10.2008 um 19:23) Antworten
@17 das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sollte man ab sofort GEZ nur noch "unter Vorbehalt" zahlen?
Malte S. meint:
(9.10.2008 um 08:24) Antworten
Wenn ihr
a) nur ein neuartiges Empfangsgerät / PC angemeldet habt und
b) auch noch im Gerichtsbezirk des VG Münster wohnt,
dann könnt ihr tatsächlich versuchen, die GEZ selber mal in Anspruch zu nehmen. Es gibt nämlich auch genug Gerichte, die der Ansicht das VG Münster nicht folgen werden.
Alexander L. meint:
(9.10.2008 um 18:01) Antworten
Bitte um Hinweis sobald das GEZ-Urteil rechtskräftig ist. Hatte gerade eben die GEZ-Drücker auf der Matte, die meinen PC, den ich für's Studium brauche, angemeldet haben. Dagegen möchte ich natürlich vorgehen. Bin auch für weitere Hinweise zum Thema dankbar!
Ich verstehe nicht, warum eine Kamera im Hauseingang nicht ok ist, aber in S-Bahnen, Srtraßenlaternen, einfach nur so irgendwo, auf öffentlichen Gewehgen usw. ich diese Dinger ertragen muss. Warum ist das so?
Zum Thema Kameraüberwachung im Eingangsbereich: Da würde mich doch jetzt mal brennend interessieren, ob es Objekte gibt, deren Status die Kameraüberwachung rechtfertigt, wie z.B. ein Bankgebäude, dem zufällig Mietwohnungen angeschlossen sind, welches aber rundum überwacht wird.
Impressumspflicht:
Ich verstehe nicht, warum Blogbetreibern die Pflicht auferlegt werden sollte, ein Impressum zu fuehren. Ja, es gibt Faelle von Rufschaedigung und Schmaehkritik – dafuer gibt es aber auch zahlreiche andere Moeglichkeiten.
Das in irgendeiner Form die Rede von einer Geschaeftstaetigkeit sein kann (im umgangssprachlichen Sinn) ist absoluter Quatsch. Und was das Wettbewerbsrecht in diesem Kontext zu suchen hat, ist mir auch nicht klar.
@1
der bejahte anspruch entspringt dem wohneigentum der mieterin. die verletzung des allgemeinen persönlichkeitsrechts, die hier angenommen wird, ist hier eine beeinträchtigungdes besitzes, gegen den die frau einen zivilrechtlichen anspruch hat. lediglich besucher dieses wohnhauses ohne mietwohnung hätten diesen ansprch nicht geltend machen können.
wenn du durch überwachungskameras in gebäuden privater vermieter (bei denen du nicht grad deine wohnung hast) oder anderer juristischer personen(sagen wir der deutschen bahn) dein allgemeines persönlichkeitsrecht verletzt siehst, kann sich ein anspruch jedenfalls nicht aus den genannten normen ergeben, weil dein eigentum in keiner weise beeinträchtigt ist.
gleiches gilt für öffentliche orte, wo der staat (polizeibehörden) kameras betreiben.
8 Seiten Informationen zur Impressumspflicht vom Bundesjustizministerium höchstselbst – verbunden mit dem Hinweis, daß sich dennoch das Risiko einer Abmahnung nicht vollständig vermeiden läßt. Realsatire pur.
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/bundeswehr-gegen-den-inneren-feind/ nicht interessant?
@3: Blogs unterliegen genau so der Impressumspflicht, wie es jede andere Internetpräsenz tut. Allerdings beschränkt die sich auf geschäftliche Angebote.
@4: Schwachsinn. Das APR ist ein sonstiges Recht i.S.d. § 823 BGB. Daher lassen sich auch Unterlassungsansprüche konstruieren. Bei einem Besucher ist jedoch der Eingriff weniger intensiv, weil er nicht gezwungen ist, in den Kamerabereich zu kommen. Nebenbei besteht auch gegen den Staat ein Unterlassungsanspruch – da gibt es einige sehr nette Urteile des BVerfG zu. Das Eigentum ist nicht das einzige klagbare Recht, sondern nur das bekannteste – und nebenbei gesagt, nicht das wichtigste.
"Mieter muss keine Kamera im Eingangsbereich dulden (auch keine Attrappe)" – Und die Wähler der Bezirks- und Landtagswahl vom 28.09.08 in Bayern?
http://www.dunkelangst.org/wiki/index.php/Kamera_in_Wahlkabine_September_2008
Ein Hoch auf das Verwaltungsgericht Münster. Endlich mal Richter mit dem richtigen Durchblick.
@7
In dem Wisch vom bmj heißt es aber, dass so ziemlich jedes Angebot, gemäß gängiger "Recht"sprechung, als "geschäftliches" Angebot zu betrachten ist. So habe ich das zumindest verstanden.
Ich glaube jedenfalls nicht, dass mein Impressum rechtskonform ist: http://mcberater.wordpress.com/impressum/ Das ist mir aber momentan egal.
@1: "Warum ist das so?"
Weil es verschiedene Sachverhalte sind. Du möchtest in einem Wohngebäude nicht behandelt werden, als wärst du auf einer öffentlichen Strasse.
a) die impressumspflicht dient dazu, die freie meinungsäußerung in schach zu halten. das sollte mittlerweile jedem klar sein und jeder sollte, soweit es ihm möglich ist, bei angeboten, die sich nur auf die meinungsäußerung beschränken, dieser nicht nachkommen. wieso wohl empfiehlt ein schreiben des bmj höchstselbst "ist alles nicht so sicher zu sagen", "im zweifel lieber nackig ausziehn"? mal nachdenken drüber!
b) dass die terrorverdächtigen frei kommen, war ohnehin klar, nachdem man die "die welt" und sonstige hetze in allen gleichgeschalteten "wir recherchieren bei der dpa" medien gesehen hat. die freilassung wurde nur nicht so bühnenreif verkauft. wie gut "die verantwortlichen" (aka die, die ein interesse haben, neue "anti-terror"-gesetze durchzupreschen) inszenieren können, hat man ja schon bei den anderen ganz gefährlichen bösartigen und keinesfalls von deutschen behörden begünstigten koranischen und islamistischen terroranschlägen in deutschland gesehen.
die mögen unsere freiheit nicht! deswegen ist deutschland im fadenkreuz des inanasonaln terorsmus!!11!11 *hicks*
und meinungsäußerung darf nie anonym sein, weil niemand was zu befürchten hat und anonym ohnehin verdächtig ist und man die rechte dritter verletzen könnte! (die impressumspflicht zur einschränkung der freien meinungsäußerung gibt es so nur in deutschland, oder? in china wird ja direkt überwacht. aber das kommt bestimmt noch. spätestens, wenn ein "terrorverdächtiger" ein internet in seinem rucksack hat.)
@1 Der Unterschied liegt doch wohl darin, daß jemand das Haus, das er bewohnt, mal verlassen und wieder betreten muß, und dabei von der Kamera ins Visier genommen wird. Mit der S-Bahn muß dagegen niemand wirklich fahren; es gibt alternative Wege mittels Fahrrad, Auto, zu Fuß. Außerdem ist die Aufnahmesituation sicherlich viel anonymer als bei einem Mietshaus. Die Überwacher bei der S-Bahn werden die Fahrgäste allesamt kaum persönlich kennen. Sicherlich ist die Wahrscheinlichkeit, daß die Bänder bei der S-Bahn wieder überspielt und damit gelöscht werden (obwohl das niemand wirklich überprüft), größer als etwa bei einem privaten Hausbesitzer.
@4 Ihr Text ist mir nahezu vollständig unverständlich.
@3 Entspricht völlig meiner Meinung.
Verbrecherjäger mit Visierschaden
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,581740,00.html
@15, Handyaner
Dann solltest du dir diese WDR5-Reportage mal anhören. DAS ist wirklich nurnoch KRASS.
http://www.wdr5.de/sendungen/neugier-genuegt/sendungsdetailseite.html?tx_wdr5ppfe_pi1%5bshowUid%5d=635534&tx_wdr5ppfe_pi1%5bbeitragsUid%5d=5465&cHash=0e2896ebd6
Kann ich jetzt die GEZ auf die zuviel erhobenen Gebühren verklagen?
@17 das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sollte man ab sofort GEZ nur noch "unter Vorbehalt" zahlen?
Wenn ihr
a) nur ein neuartiges Empfangsgerät / PC angemeldet habt und
b) auch noch im Gerichtsbezirk des VG Münster wohnt,
dann könnt ihr tatsächlich versuchen, die GEZ selber mal in Anspruch zu nehmen. Es gibt nämlich auch genug Gerichte, die der Ansicht das VG Münster nicht folgen werden.
Bitte um Hinweis sobald das GEZ-Urteil rechtskräftig ist. Hatte gerade eben die GEZ-Drücker auf der Matte, die meinen PC, den ich für's Studium brauche, angemeldet haben. Dagegen möchte ich natürlich vorgehen. Bin auch für weitere Hinweise zum Thema dankbar!