Der Staatsanwalt hat bald ein Notebook dabei
Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Jedes Mal war es ein Alptraum für die Ankläger im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess. In diesem großen Wirtschaftsstrafverfahren, bei dem es um illegale Millionen-Prämien nach der Übernahme von Mannesmann durch die britische Vodafone ging, blickten die Verteidiger kurz in ihre blinkenden Notebooks und sprachen ruckzuck von der Seite 1387 im Aktenband 34.
Die Staatsanwälte mussten dann in Berge von Papier abtauchen und mühsam nach dieser einen Seite blättern. Besonders schlimm: Im Zuschauerraum wurde grinsend über die primitive Suche getuschelt. So was soll vorbei sein. Die elektronische Akte kommt, jedenfalls erstmal im Kampf gegen die große Wirtschaftskriminalität. Das versprach gestern Justizministerin Müller-Piepenkötter (CDU).
Das Pilotprojekt, in dem Anzeigen, Aussagen und Schriftsätze digitalisiert werden, ist zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft angelaufen. Die Justiz hat, wenn auch spät, die rasante Entwicklung der modernen Informationstechnik erkannt. Nach einer Razzia etwa müssen die beschlagnahmten Beweismittel (die oft einen Lkw füllen) noch durchgesehen werden. Wo aber bislang in tagelanger Arbeit Papier-Kopie um Papier-Kopie gemacht werden musste, wird künftig jedes Blatt eingescannt.
Mit solch einer Daten-Sammlung wird es bequem und schnell, sagt Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg und führt es vor. Alle 5.000 Seiten in 27 Aktenbänden aus einem Anlagebetrugsverfahren liegen programmiert auf einem Rechner der Staatsanwaltschaft. Aus der Ferne sucht Lichtenberg nach einem Namen – und bekommt nach zwei Wimpernschlägen 692 Fundstellen angezeigt.
In der elektronischen Akte können Kriminalbeamte nach neuen Spuren suchen und Buchhalter gleichzeitig Konten auswerten. Bei einer Steigerung der großen Wirtschaftsstraftaten um 13 Prozent (von 2.500 im Jahr 2006 auf 2806/2007) ist das Zukunftsmusik für die landesweit 190 spezialisierten Strafverfolger. Und im nächsten Jahr auch landesweit Realität, verspricht die Justizministerin.
Sie meint, es ist „besorgniserregend“, dass die Verfolgung der Wirtschaftskriminalität „immer häufiger an Grenzen stößt“. Deswegen brauchen Staatsanwälte das dazu nötige Rüstzeug. Warum erst jetzt? „Irgendwann muss einer ja mal anfangen!” ist Müller-Piepenkötters knappe Antwort. Die sie bekräftigt. Sie will sich politisch dafür einsetzen, dass die Gesetze geändert werden und es in Strafverfahren bundesweit kein Papier mehr gibt. Nur noch die elektronische Akte. Und die kommt bis dahin womöglich auch bei denen an, die sie brauchen, aber noch nicht haben. Bei den Richtern. (pbd)
Hintergrund: Umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren sind immer Teamarbeit. Staatsanwälte, Kriminalbeamte, Wirtschaftsreferenten und Buchhalter ermitteln. Kontobewegungen müssen ausgewertet werden, um Zahlungsflüsse darzustellen zu können; Kundendaten von Firmen, die im Betrugsverdacht stehen, sind möglichst lückenlos zu erfassen. Die Fülle der Daten wächst so schnell an, dass die Übersicht verloren gehen kann. Werden Akten aber elektronisch eingelesen, passen auf eine CD-ROM (700MB) rund 10.000 DIN-A4 Seiten in Schwarz/Weiß. Auf eine DVD passen etwa 60.000 Seiten. Diese Speicher haben zudem den Vorteil, dass mit einem entsprechenden Programm eine „Volltextsuche“ möglich ist: Auch komplizierte Begriffe werden schnell gefunden. Zudem können CDs und DVDs verschlüsselt an Rechtsanwälte verschickt werden. Deren Passwort übermittelt die Staatsanwaltschaft mit getrennter Post. (pbd)
Wird auch Zeit! Für jeden Kleinkiffer werden spielend zehntausende an die Landeskriminalämter ausgegeben, um
auch nur das letzte Jota an THC gerichtsfest nachweisen zu können, und bei den echten asozialen, die das Gemeinwesen um
Millionen betrügen gehts mit wilhelminischer Bürokratenhandarbeit zur Sache.
Ein richtiger Schritt. Nur muss er auch konsequent weitergeführt werden und so die gesamte Justiz mit derartiger Technik ausgestattet und vor allem auch im Umgang damit geschult werden.
Das war bis heute Absicht, um Deals geradezu als einzige Möglichkeit der Bewältigung solcher Prozesse zu befördern.
In Wirtschaftsstrafprozessen wäre es sicherlich besser den "Opfern", Geschädigten und den Wettbwerbern mehr klar durchsetzbare Ansprüche auf Auskunft zu geben.
Diese würde Wirtschaftsstraftaten neben der Aufdeckungserleichterung zudem noch besser eindämmen.
Bei Wirtschafts-/Steuerdelikten sollte der Strafanspruch des Staates nur bedingt greifen. Der Strafanspruch stellt ansich kein absolutes Gut dar.
Schon die Benennung und Definition des Rechtsgutes ist problematisch.
Daten auf CD und DVD?
Gute Idee, endlich werden auch Akten vergesslich.
Ähm, haben wir heute den 1. April? Wir haben das Jahr 2008 und man will mir ernsthaft erzählen, dass deutsche Staatsanwälte bisher ihre Akten nie elektronisch verwaltet haben?
Vielleicht arbeitet die BaFin ja auch so – das würde einige Dinge erklären, die momentan passieren…
Na hoffentlich ist die OCR-Software auch gut genug ;-)
"Alle 5.000 Seiten in 27 Aktenbänden aus einem Anlagebetrugsverfahren liegen programmiert auf einem Rechner der Staatsanwaltschaft." – dieser Satz ist Blödsinn. Zum einen sind Daten nicht "programmiert". Dass die Daten auf einem Rechner liegen ist hoffentlich auch falsch. Und dass die Staatsanwaltschaft diesen Rechner besitzt, ist unwahrscheinlich – zumindest uneffektiv.
Endlich kann man die Beweislage ganz bequem vom Schreibtisch aus den Erfordernissen anpassen, ohne dabei unnötig Staub aufzuwirbeln oder gar Spuren bzw. Mitwisser zu hinterlassen. Wow.
Von diversen unhaltbaren Verdächtigungen und Kollateralschäden durch fehlerhafte Erkennung diverser Personen- und Firmendaten will ich jetzt mal gar nicht reden…
Am besten gleich auch für die Finanzverwaltung mit einführen, dann hat jeder was davon…
Hoffentlich mit einer ordentlichen und transparenten Versionsverwaltung, damit das Löschen von Dokumenten auffällt, Verschiebungen sauber dokumentiert sind und große Commits Mißtrauen erregen. Bitte so, dass möglichst jeder, der an einer Akte mitarbeitet, direkt an dieser Akte schreibt, so dass die Nicht-Aufnahme von Dokumenten aus irgendwelchen Opportunitätsgründen vereitelt wird.
@7: dass sie ihn besitzt, will ich doch mal schwer hoffen?
Warten wir mal bis irgendein schusseliger Staatsanwalt eine DVD mit angeklebtem Schlüsselwort oder entsprechende USB-Stick für die Heimarbeit am Wochenende in der S-Bahn liegenlässt – siehe Great Britain.
Das wird dann eine Freude —-
@10 Da die Staatsanwaltschaften kein qualifiziertes Personal und keine Ahnung von Computern haben, nein. Wie stellst Du Dir das vor? Jede einzelne StA stellt sich irgendwo einen Computer mit irgendeinem Archivierungssystem hin?
Sicher ist diese Umstellung zeitgemäß. Ich hoffe aber, die Justiz ist auch mit den Fallstricken dieser Technologien vertraut. Scanns können unlesbar sein, Daten verloren gehen, die elektronische Indizierung der Akten kann falsch sein, OCR ist prinzipbedingt fehleranfällig.
Nicht, dass dem Staatsanwalt entlastende Aktenseiten entgehen, weil er bei der elektronichen Stichwortsuche aufgrund con Schreib- oder Erkennungsfehlern dort nicht erfolgreich war.
Das Phänomen kennen wir auch von Google. Wenn Google etwas nicht kennt, wird dessen Existenz von Oberflächlichen Naturen direkt angezweifelt – auch wenn über das Thema ganze Buchregale in den Bibliotheken verstauben.
CDs? DVD? Speichert man sowas nicht eher auf einem großen Storage-Server?
Zu OCR: Das verwendet man deshalb ja auch nur für Suchzwecke – die Suche kann man dann ja entsprechend fehlertolerant gestalten. Gelesen werden dann wieder die Scans.
Endlich weniger Müll. Vielleicht schnellere Ermittlungen. Auf jeden Fall Händereiben bei einem Berliner Innenminister, diese Daten auch noch zentral zu speichern…
Hab letztens mit einem Richter geredete der meinte das die richterliche Unabhängigkeit irgendwie in Gefahr war da er nur share Verzeichnisse hatte auf die alle anderen Richter, Angestellten etc des Gerichts zugreifen konnten. Da musste ich ihm recht geben.
Dann hat er mir die aber die Lösung von der AmtsIT präsentiert, er zog aus seiner Strafrichter-Sackoaussentasche einen USB Stick.
Über das Thema Backup haben wir noch geredet, das Thema Verschlüsselung hab ich mir zugunsten einer Diskussion übers Wetter gespart.
@ 7, 10, 12
Der Jurist verwendet den Begriff "Besitz" technisch, der Laie macht keinen Unterschied zum Eigentum.
Köstlich.
@ 14
Und auf den Storage-Server greift der Staatsanwalt dann in der Verhandlung wie zu? Über WLAN im Gerichtssaal? Wohl kaum. Mit einer UMTS-Datenkarte? Viel zu großes Missbrauchspotential!
Nein nein, das wird eine gebrannte CD werden. Ungefähr bis 2025, dann wird in den Behörden auf Flash-Speicher umgerüstet.
Super! Endlich komplette Gerichtsakten auch bei piratebay erhältlich! Das ist die konsequente Durchsetzung des IFG! Jeder Bürger hat Anspruch auf alle vorhandenen Informationen!
Ach so?
So ist das nicht gedacht?
"Es konnte niemand davon ausgehen, dass vermittels höchster krimineller Energie der 16-jährige Klaus M. die von Staatsanwalt K.A. in der S-Bahn vergessene Daten-DVD tatsächlich in das sogenannte Internet hochlädt (oder wie immer man das nennt)! Allerdings wurde die DVD durch das BSI millionenfach heruntergeladen und somit gesichert. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass unbefugte Dritte vom Inhalt der DVD Kenntnis genommen haben (jedenfalls können wir uns dies überhaupt nicht vorstellen)."
Sehen so künftig Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaften aus?
Oh my god!
Tommy
Der Staat hat kein Geld. Da hörte ich auch neulich mal wieder von einem StA, der öfter mal aus Dienstgründen nach Brüssel muss, dass es einfach zu teuer sei, Voraussetzungen für das Durchführen von Videokonferenzen zu schaffen, die ihm das Arbeitsleben um einiges leichter machen würden. So muss er stattdessen dauernd teuer nach Brüssel.
Technische Möglichkeiten und praktische Machbarkeit liegen so in der Verwaltung Lichtjahre auseinander.
Das Ärgernis der Unübersichtlichkeit der Papierakte fängt doch schon bei kleineren Akten an. Bei Richtern und Anwälten hab ich da schon die kreativsten Faltmethoden zur Markierung der einzelnen Seiten gesehen, damit wenigstens die Hauptseiten in der Verhandlung leicht auffindbar waren.
Papier ist auch sehr geduldig und lässt sich gegebenenfalls manipulieren.
@Marlee Konzerne sparen durch Videokonferenzen Millionen. Ist halt eine Frage, ob man kalkulieren kann und darf.
Ich, ein Richter, der sich auch privat viel mit Computern beschäftigt, bin für die elektronische Akte, sowohl im Straf- als auch im Zivilverfahren. Aber nur NEBEN der Papierakte, nicht an deren Stelle! Die Suchfunktion ist ein erheblicher Vorteil und die Möglichkeit, die Akte eines umfangreichen Verfahrens zur Heimarbeit mit nach Hause zu nehmen, ohne ein Umzugsunternehmen zu beauftragen (und natürlich auch, ohne sie im Zug liegenzulassen, was einem – das sei angemerkt – doch mit einer Papierakte genauso passieren kann), ebenso. Außerdem spart es Arbeitszeit, wenn man bestimmte Textpassagen statt sie abzutippen (eher die Regel – aus Kostengründen (!) wird erwartet, dass man seine Entscheidungen selbst tippt!) oder zu diktieren per Copy&Paste einfach einfügen kann. Aber einen längeren Schriftsatz am Computer zu lesen ist mühsam und aus meiner Sicht fehleranfällig. Das merke ich, wenn ich ein von mir geschriebenes Urteil ausdrucke und dann nochmal durchlese. Erst in gedruckter Form fallen mir einige Dinge auf, die man besser oder sogar richtiger formulieren kann. Was heißt das erst für Dokumente, die ich nicht selbst verfasst habe…?
Schlimm eigentlich, dass die Gerichte da erst jetz draufkommen.
mMn ist es schon schlimm genug, dass ein Manager der aus Gewinnsucht ein Unternehmen in den Ruin treibt, damit womöglich 100te od. 1000de Arbeitsplätze zerstört weit härter zu bestrafen, als jemand der durch fremdverschuldete Arbeitslosigkeit zur Kriminalität gezwungen wird.
Praktisch gehen diese Topmanager leider viel zu oft leer aus und dürfen ihre horrenden Prämien auch noch behalten.
"vor dem Gesetz sind wir alle gleich".. wers glaubt…
korrektur: der 2. absatz ist etwas grammatikalisch "kreativ"
soll natürlich heissen:
mMn ist es schon schlimm genug, dass ein Manager der aus Gewinnsucht ein Unternehmen in den Ruin treibt, damit womöglich 100te od. 1000de Arbeitsplätze zerstört nicht weit härter bestraft wird, als jemand der durch fremdverschuldete Arbeitslosigkeit zur Kriminalität gezwungen wird.
sry.. kaffee wirkt noch nicht
lg
Willkommen im 21. Jahrhundert liebe Justiz. Insbesondere die Anführungszeichen der "Volltextsuche" haben mich sehr amüsiert.
Das Problem ist weiterhin, dass auch 10.000 elektronische Seiten erst einmal durchgesehen werden müssen.
@4: Schon einmal gesehen, auf welchen feuchten Dachböden heutzutage Akten abgelegt werden, weil sonst kein Platz mehr ist? Du kannst sich sein, dass DIE Akten kürzer leben werden als CDs/DVDs, die offene Dateiformate beinhalten.