Großes Zeitfenster
Die DNA meines Mandanten wurde beim Bundeskriminalamt in der Gendatei gespeichert. Vor einiger Zeit stellte das Landgericht rechtskräftig fest: Die DNA-Entnahme war rechtswidrig. Die Speicherung ist unzulässig.
An sich könnte man annehmen, so ein Gerichtsbeschluss wird umgesetzt. Kleiner Irrtum. Eine Rückfrage beim BKA ergab, dass sich auch knapp ein Jahr nach der Gerichtsentscheidung nichts getan hat. Gar nichts. Ich schreibe also an das zuständige Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen, lege den Beschluss vor und bitte darum, die Löschung beim Bundeskriminalamt zu veranlassen.
Aus der Antwort:
Vorsorglich teile ich Ihnen schon jetzt mit, dass auf Grund der notwendigen Beteiligungen der zuständigen Fachdienststellen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen ein entsprechend großes Zeitfenster benötigt wird, um Ihren Antrag zu bescheiden. Sie erhalten nach Abschluss der Bearbeitung unverzüglich von mir Nachricht.
Bei uns geht alles “von Amts wegen” – wenn man repressiv gegen den Bürger vorgehen kann. Für einen Gerichtsbeschluss, der Unrecht beanstandet, interessiert man sich jedoch schlichtweg nicht, sieht dementsprechend auch keinen Grund, von sich aus einen Finger zu rühren und die Entscheidung umzusetzen. Dabei hat seinerzeit natürlich auch die zuständige Staatsanwaltschaft eine Abschrift des Beschlusses bekommen, welche ja die DNA-Speicherung beantragt hatte.
Dass man trotz klarer Sachlage nicht nur auf die Umsetzung pochen muss, sondern als offensichtlich unbequemer “Bittsteller” auch noch auf unbestimmte Zeit vertröstet wird, überrascht mich dann doch. So eine Arroganz hätte ich jetzt nicht unbedingt erwartet. Und ich bin einiges gewohnt.
Ich hätte jetzt nicht gedacht daß es sich um einen "Antrag" handelt, den man "bescheiden" kann, sondern um eine Aufforderung, der man Folge zu leisten hat.
Aber ein Einsatz von Rechtsmitteln ist hier wohl aussichtslos, nehme ich als Laie an…
Wie läuft denn in solch einem öffentlich-rechtlichen Fall die Zwangsvollstreckung, falls es eine solche gibt?
Wie sieht es mit Staatshaftungsansprüchen aus? Die dürften doch bei solch einem Verhalten auf der Hand liegen. Ist die Geltendmachung derartiger Ansprüche in diesem Fall geplant?
Kleine Frage am Rande – ohne ernsthafte Erwartung einer Antwort:
Plant der Mandant (weitere) Straftaten und möchte vorher seinen genetischen Fingerabdruck beseitigt haben?
Wer nichts zu verbergen hat …
Das ist ja das gleiche bei der Schufa. Da kommst ja auch kaum wieder raus, nichtmal die Bescheide, die man sich kaufen/bezahlen (sic!) muss, sind 100% korrekt. Waarum sollte es dann dort was anderes sein?
Die Behörde hat von der Löschung ja nicht wirklich was, von dem Behalt im Bedarfsfall schon.
Aber eine andere Frage: Kann man das nciht erzwingen, oder Schadensersatzansprüche geltend machen? Wenn das andersherum passieren würde, wär der Staat mit einem Bu´geldbescheid schnell zur Stelle.
@RA JM: Zum Glück versteh ich Ironie… zum Glück.
"Nicht der entscheidet über das Recht, der es spricht, sondern der, der es ausführt." (frei nach Josef Stalin)
Wahrscheinlich will man beim BKA mit der Löschung noch warten, bis eine Kopie der Daten über den Atlantik geschickt wurde, als Backup sozusagen. Kann man ja im Zweifel wieder darauf zurückgreifen. Irgendeine der vielen TLAs* wird sie dann noch vorhalten.
http://www.heise.de/newsticker/Bundeskabinett-segnet-Datenweitergabe-an-die-USA-ab–/meldung/108966
Weitere Schweinereien (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
http://www.heise.de/suche/?q=usa+datenweitergabe&search_submit=Suchen&rm=search
*) http://www.urbandictionary.com/define.php?term=Three-letter+Agencies
Hätte (würde) eine einstweilige Anordnung geholfen (helfen)?
Ein Freund wurde mal in der S-Bahn verhaftet und "erkennungsdienstlich" behandelt. Schon nach wenigen Tagen war der Polizei klar, dass er mit den Vorwürden (Raub, Körperverletzung)absolut nichts zu tun hat.
Seit dem versucht er, sein Foto und seine Fingerabdrücke vernichten zu lassen. Seit bald zwei Jahren.
Das ist der Grund (nunmehr auch mit Belegbeispiel) warum ich mich der Teilnahme an so einem lustigen Massengentest mit Zähnen und Klauen erwehren würde.
Ich vertraue einfach dem Staat nicht das er die Daten jemals wieder löscht, selbst wenn 30 Sekunden nach der letzten Probe der Täter heulend vor dem Staatsanwalt auf die Knie fällt und umfangreich gesteht.
Deswegen klammere ich mich auch an meine (noch) gültigen Ausweise bis mir entgültig aus den Händen gerissen werden.
Den merke: DNS und Fingerabdrücke die man nicht in der (illegalen ?!?) Datenbank hat kann man auch nicht verwechseln
Mindestens gegen eine Behörde, die sich weigerte, auf Anordnung Radweg-Schilder zu entfernen, wurde ein Zwangsgeld verhängt (news:4055AB53.F9D61B1F@web.de). Vielleicht wäre das eine Maßnahme…
OT: Noch'n <a href="http://www.welt.de/vermischtes/article2608848/Zugbegleiterin-setzt-junges-Maedchen-aus.html?page=0#article_readcomments" rel="nofollow">Aufreger</a>.
In meiner Nachbarschaft hat sich neulich mal ein Besucher einer Museumsausstellung an einem Fünfjährigen vergriffen. Daraufhin hat die Polizei das Museumsgelände hermetisch abgeriegelt und sich von allen 2.500 Besuchern Name, Anschrift und Telefonnummer geben lassen.. Erst dann durfte das Gelände verlassen werden, nach Wartezeiten von bis zu zwei Stunden. Den Grund für die Maßnahmen mussten die Leute übrigens der Presse entnehmen, vor Ort wurde nichts erzählt. Was die Polizei mit den Daten anstellt, weiß kein Mensch. Der Fall hat sich allerdings nicht in Deutschland zugetragen.
@3, Fernetpunker (übrigens ein großartiger Nick):
Wg. Amtshaftung: Ich sehe keinen ersatzfähigen Schaden (außer ggfs den Kosten der Rechtsverfolgung)…
Ist es nicht möglich gegen ein solches Vorgehen strafrechtlich vorzugehen? Rechtsbeugung oder so was?
J.
Mal ganz dumm gefragt: Angenommen, der Mandant begeht ein Verbrechen und die am Tatort gefundenen DNA-Spur wird dem zu Unrecht gespeicherten Datensatz zugeordnet. Ist die DNA-Spur dann überhaupt vor Gericht als Beweis für die Täterschaft verwertbar?
So eine Arroganz hätte ich jetzt nicht unbedingt erwartet.
Nicht? Dann warten Sie mal, bis ein SEK mit dem Semtex-Schlüssel in die Kanzlei kommt und den Abtransport sämtlicher Akten mit § 129a begründet.
Und wie zwingt man das BKA nun dazu? Rein rechtlich würde mich interessieren, wie man das zwangsweise durchsetzten kann.
@4: Diejenigen, die etwas zu verbergen haben, sind ja gar nicht so schlimm. Da wissen Schäuble und Co. ja, wer es ist, nur noch nicht, was sie machen (known unknowns).
Viel schlimmer sind diejenigen, die behaupten nichts zu verbergen zu haben und trotzdem etwas vorhaben (unknown unknowns). DAS sind die wirklich Verdächtigen.
Wenn er also nichts gegen die dauerhafte Speicherung hätte, wäre er ganz schnell in der Terror-Warn-Datei.
… oder so ähnlich…
Kann das Gericht bei Nichtbefolgung keine Zwangsmaßnahmen festsetzen?
@14 (Blauer Engel) Wie sieht es mit immateriellen Schäden aus? Recht auf informationelle Selbstbestimmung, APR etc. pp. – wohl nicht von § 253 II BGB erfasst!?
Warum sollte man gegen das BKA keine Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht anstreben können?
Oder eine Verpflichtungklage so man den die Löschung als eigenständigen Verwaltungsakt ansieht. (Ich würde zu ersterem tendieren)
Mir will aber nicht in den Kopf wie man bei einem rechtskräftigen, die Rechtslage gestaltenden Urteil von einem "Antrag" sprechen kann. Schon allein das ist reichlich arrogant… oder ein Zeichen erschreckender Inkompetenz. Ich weiß nicht, was schlimmer wäre.
ich musste mal zur erkennungsdienstlichen erfassung nach essen, also fingerabdrücke und lichtbilder machen lassen.
die freiwillige abgabe meiner DNA habe ich jedoch verweigert, was ja auch mein gutes recht ist.
da sass ich dann auf dem flur und wartete auf den beamten vom erkennungsdienst. der kam dann auch mit seiner tasse kaffee und blätterte in einer akte.
"soso, herr XYZ, sie wollen also keine speichelprobe abgeben, sehe ich das richtig?" ich bejahte.
dann gab er mir zu verstehen das er mich den ganzen tag würde warten lassen, es sei denn ich würde meine speichelprobe abgeben.
wäre ich einfach gegangen, hätte mich eine streife zuhause abgeholt und in handschellen vorgeführt, weil ich ja den termin zur erkennungsdienstlichen erfassung nicht wahr genommen hätte. den ganzen tag auf dem flur warten wollte ich aber auch nicht, also habe ich meine "freiwillige" speichelprobe abgegeben. unter zwang und NICHT FREIWILLIG!
ach ja: ich bin nicht der mandant um den es hier geht, sondern nur ein weiterer "einzelfall".
@24: heftig.
Ich kannte bisher nur "die Probe kriegen wir sowieso"….oder auch nicht :p
Warum zu Hause abholen? Du warst doch da, nur haben Sie deine Fingerabdrücke und Fotos nicht machen wollen.
Im Zweifel mal Anwalt anrufen.
@ 24 ich hätte schneller meinen Anwalt angerufen als der Beamte "freiwillige Abgabe" sagen kann
Etwas sensibler reagieren oft die Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörden, die man auch direkt ansprechen kann.
Ansonsten gäbe es noch den Landesdatenschutzbeauftragten, von denen sich die Behörde (hoffentlich) keine Rüge einfangen will. Das müsste sich nämlich dann wieder der dortige DSB anlasten lassen.
Wen gilt es anzurufen, wenn man in so einer Situation noch keinen "Anwalt des Vertrauens" hat?
Ich hab was von einem Bundes-Anwaltnotruf gelesen, aber frage lieber mal hier nach, ob es noch andere Sachen gibt, die man beachten muss.
Auf 1 Tag Flur hab ich auch keine Lust. Klingt ein wenig nach Androhung einer Freiheitsberaubung.
ich würd mir auch Zeit lassen wenn mans am Ende doch nochmal gebrauchen kann und in einem Datenabgleich von einem andern Fall ihr Mandant als Täter ermittelt wird, ist es dann bestimmt unerheblich ob die Probe nicht längst hätte entsorgt sein müssen…
Warum ueberrascht dieses Verhalten des BKA?
Aufgrund der neuen Machtbefugnisse sollte es besser
Reichssicherheitshauptamt heissen und nicht BKA.
Solche Arroganz ist beim BKA auch im Ausland zu sehen.
Das Volk ist Stimm-Vieh.
Das war Dein Fehler. Du hättest es fordern müssen, auf Bitten reagieren die immer so.
@24, faxer:
Tja, ich glaube, ich hätte dem Beamten gesagt, dass er mich gern zu Hause suchen könne, mich jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht dort antreffen würde, sondern (wahlweise) in D'dorf in der Lützowstr. oder in MG in der Hohenzollernstr. Die in Frage kommenden Hausnummern hätte er sich selbst raussuchen dürfen.
Und für die Zeit außerhalb der Bürozeiten gibt's Hotels. Auch in Zittau oder so…
Grüße!
Zwangsgeld beantragen und immer weiter beantragen und erhöhen, bis sich die Bundesregierung einschalten und ein Finanzpacket schnüren…
Ansonsten kann man dafür doch sicher den Vollzugsbeamten begleiten, der den zuständigen Beamten die Verfügung notfalls ins Hirn pflanzt.
Und jetzt? Leistungsklage gegen das LKA/BKA?
@ 29 UsF
Hab ich hier auch mal gefragt;
dann hab ich google bemüht und habe jetzt
in meiner Geldbörse einen Zettel mit:
Rechtsanwälte Notdienst:
090012341010 sowie Notdienste der nächstgelegen Orte, an denen ich wohne…
(Achtung, die Nummern kosten nicht zu knapp, aber in dem Fall, ist es das wert, glaube ich)
Ob das was im Ernstfall taugt, weiss ich nicht, hoffe aber es nie auszuprobieren…
Grüße
GxS
Ach ja,
AFAIK nie, ich wiederhole nie(!) eine DNA-Probe freiwillig abgeben…
Auch nicht zwangsweise freiwillig.
Soweit ich gehört habe, darf diese "freiwillig abgegeben" Probe dann unbegrenzt abgespeichert und aufbewahrt werden, dagegen muß eine Probe, derer Entnahme widersprochen wurde, irgendwann vernichtet werden (und auch die DNA-Profile…)
Ob sich die Behörden daran halten, ist allerdings eine andere Sache…
letzte Post (für heute von mir)
Zur Fragwürdigkeit von DNA-Profilen:
http://www.sueddeutsche.de/wissen/708/314605/text/
oder auch:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,585032,00.html
Es gibt mehrere Erklärungen dafür, warum verschiedene DNA Profile bei einem Menschen möglich sind…
und ausserdem, wenn ein Gutachter sagt, die Identifikation sei sicher (1 : 4 000 000) heißt das nur, in Deutschland leben mindesten 20 Personen mit dem gleichen Profil…
Gute Nacht
Wo ist das Problem?
Erst kürzlich beschrieb ein prominenter Jurist den Status für Deutschland kurz und prägnant:
"Den Rechtsstaat macht aus, dass Unschuldige wieder frei kommen."
Und wenn der Rechtsstaat momentan halt Überstunden fahren muss, alle die unschuldig Verhafteten freizusprechen, dann muss man sich bei so etwas Niederprioritätigem wie die Löschung eines widerrechtlich beschafften "Beweises" bitteschön ein wenig gedulden.
Werden wir alle nur immer sensibler oder nimmt diese selektive Wahrnehmung von Recht und Gesetz in allen Bereichen staatlichen Handelns tatsächlich immer mehr zu? Ist es am Ende ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und Schläger in der U-Bahn und bewußt rechtswidrig handelnde Beamte folgen einem großen Ganzen?
Wenn ich Bescheide und sonstige Korrespondenz von Polizei über Ordnungs- und Finanzämter bis zu Liegenschaftsverwaltungen aus letzter Zeit mit solchen von vor 10 oder mehr Jahren vergleiche, kommt es mir manchmal vor, als werden die ersten 40 Jahre der alten BRD einmal als eine kurze Blüte des Rechtsstaats in die Geschichtsbücher eingehen. Momentan scheint sich auf Seiten des Staates jdf. nichts zum Besseren zu entwickeln.
Hilfreich ist immer eine Dienstaufsichtsbeschwerde und in diesem Fall die Verpflichtungsklage beim VG, aber das weiß Herr V.
@ Udo Vetter
Ich bin weniger über das Verhalten in diesem Fall von deutschen Behörden überrascht, als viel mehr über die Naivität von Herrn Vetter. Allein die Datensammlung bei Einwohnermeldeämtern ohne einen sachlichen Grund spricht Bände.
Bsp.: Vermerke über Religionszugehörigkeit, Staatsbürgerschaften. Dies alles dient bereits strafprozessualen Maßnahme weit im Vorfeld von Straftaten. Es gibt keine sachlichen Grund für die Erhebung solcher Daten.
Ein Strafverteidiger muss eigentlich bei jedem Verfassungsverstoß (auch bei Kommunen) in strafprozessualen Maßstäben denken und die Fehlentwicklungen in der BRD der vergangenen 20 Jahre gesehen haben.
Die StPO ist zu einer unverbindlichen Handlungsmöglichkeit verkommen.
Es gibt so viele Disussionen über DNA-Proben und Datenschutz, vielleicht wäre es aber einfach das Beste, die Nachhaltigkeit des Verfahrens finanziell zu fördern und dann einfach jedermanns DNA zu erfassen – damit würde man vermutlich extrem viel Vorbeugung gegen illegale Aktivitäten schaffen…
@44: schöner Trollversuch
"damit würde man vermutlich extrem viel Vorbeugung gegen illegale Aktivitäten schaffen…"
Und wie soll das praktisch aussehen?
Wenn ein böser Mensch dann irgendwo z.B. einbrechen will, nimmt er neben einem Paar Handschuhe einfach einen kleinen Müllbeutel von seinem Friseur mit und sorgt so für eine simple Informationsüberladung und Schluss ist mit der tollen Datenbank.
Für jedes "präventive" System gibt es simple Umgehungsmöglichkeiten, das hat die Geschichte mehr als ausreichend häufig gezeigt…
@44(Britta)
Warum dann nicht gleich so:
Es gibt so viele Diskussionen über unentdeckte Straftäter, vielleicht wäre es aber einfach das Beste, die Nachhaltigkeit des Verfahrens finanziell zu fördern und dann einfach jedermann zu verhaften – damit würde man vermutlich extrem viel Vorbeugung gegen illegale Aktivitäten schaffen…
Es gab einmal die Grundidee, dass bislang unverdächtige Bürger von Aktivitäten der Strafverfolgung möglichst nicht tangiert werden. Das ist leider nicht mehr die Maxime (siehe Vorratsdatenspeicherung).
@46: Kein Problem. Friseure dürfen die geschnitten Haare nicht einfach wegwerfen, sondern müssen sie beim DNA-Amt der jeweiligen Gemeinde abgeben. In Restaurants und Kneipen dürfen nur noch besonders beschichtete Gläser, Besteck und Teller verwendet werden, an denen keine Hautpartikel und Speichelreste haften bleiben können. Rauchen ist ja schon verboten. Grundsätzlich wird das Tragen von Ganzkörper-Kondomen und Schutzanzügen in der Öffentlichkeit vorgeschrieben, damit ja kein DNA-Material unkontrolliert die keimfreie Sicherheitszone aka BRD kontaminiert.
Das bekommen wir noch alles hin, keine Sorge :)
@48
dafür dann aber auch ein "Vermummungsverbot" für Einbrecher – schließlich soll er doch bei der Arbeit irgend etwas auswertbares zurücklassen.
Ich finde es sehr verdienstvoll, daß Sie uns über solche Vorgänge unterrichten, Herr Vetter.
Aber als juristisch unbedarftes Wesen bleibe ich auf all meinen Fragen sitzen, und weiß eigentlich nicht wesentlich mehr als vorher.
Behörden sollten also auch rein formal tatsächlich nicht an rechtskräftige Beschlüsse gebunden sein? Sie agieren demzufolge wirklich nur "arrogant", was ja keinen Verstoß gegen geltendes Recht darstellte?
Auf die Umsetzung von Gerichtsbeschlüssen muß man allen Ernstes kostenpflichtig einen Antrag beim Täter stellen lassen, und dann demütig eine beliebig lange Zeit abwarten, wie er ihn wohl "bescheiden" mag? Ist das sachlich so zutreffend? Dann fände ich das Stalinzitat von @6 noch viel passender, als es sowieso schon ist.
Wer kann denn da Licht ins Dunkel bringen?
Danke.
Man kann es abe auch ganz anders lesen:
Da kennt sich ein Beamter in seinem Metier aus und weiß einach, dass viele Behörden in dieser Angelegenheit involviert sind. Das braucht nun mal seine Zeit. Und er bitte quasi schon im Voraus um Entschuldigung. Da schwingt – wenn es es so deuten will – viel Weisheit und vielleicht auch eine Spur Resignation mit. Vielleicht hat dieser gute Mensch schon ein paar Vorschläge zur internen Ablaufoptimierung unterbreitet und ist damit gegen Windmühlen angerannt? Wer weiß…
Jedenfalls muss man nicht unbedingt Arroganz aus seinem Schreiben lesen. Nur wenn man unbedingt will oder allgemein ne eher schlechte Meinung über seine Mitmenschen hat.
"Man kann es abe auch ganz anders lesen"
Natürlich haben Sie vollkommen Recht. Wie wir was interpretieren, hat immer auch mit dem eigenen, nicht notwendigerweise verallgemeinerbaren Erfahrungshintergrund zu tun.
Nach Ihrem Einspruch habe ich nochmal in meinem Gedächtnis nachgekramt und konnte durchaus auch positiv verlaufene Erfahrungen mit Staatsbeamten erinnern.
Vielleicht ist es ja bei Behörden einfach nur üblicher Sprachgebrauch, tägliche Routine, jegliche Kontaktaufnahme seitens des Bürgers als "Antrag" einzuordnen. Aber eigenartig arrogant kann diese Wortwahl in manchen Fällen schon wirken.
Soweit ich als Laie den Fall hier verstehen kann, ging es ja auch gar nicht um das Handeln eines einzelnen (möglicherweise durchaus kooperativen, wohlmeinenden) Beamten.
Sondern darum, daß vor über einem Jahr rechtskräftig festgestellt wurde, daß die Speicherung einer rechtswidrigen DNA-Entnahme ebenfalls rechtswidrig war. Und dass das BKA solche Nichtigkeiten souverän ignoriert bzw. dem Urteil keine Konsequenzen folgen läßt, und sich das offensichtich auch leisten kann.
So stellt sich die oben geschilderte Angelegenheit jedenfalls mir dar, und falls ich das richtig verstanden haben sollte (was der alles entscheidende Punkt ist), dann wäre das nicht arrogant, sondern schlicht die anmaßende Selbstbesoffenheit eines totalitären Apparates.
@51 (Birgit):
Schön auf den Punkt gebracht. Allerdings ist aufgeschoben nicht aufgehoben. Erfasst wird innerhalb kürzester Zeit, gelöscht irgendwann wenn überhaupt. Diese unterschiedlichen Prioritäten zwischen dem Willen des Volkes und des Systems beschränken sich mit nichten auf die Einrichtung BKA.
Naja, immerhin geht es "nur" um eine DNA Probe… Im Jahre 2007 wurde in meinem Haushalt – zu unrecht – eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Die Polizei beschlagnahmte 10.000€ Bargeld. Bei der Gerichtsverhandlung Anfang des Jahres erging der Beschluss das dieses Geld wieder an mich ausgezahlt werden muss, da ich nachweisen konnte woher es stammte und für was ich dieses zu Hause rumliegen habe (wusste gar nicht das dies überhaupt jemanden angeht)…
Nun warte ich seit über 6 Monaten auf dieses Geld, mein Rechtsanwalt schreibt schon den "gefühlten" 10. Brief… Wenn der Staat etwas von dir will geht immer alles ganz schnell, aber wehe er muss dir was geben…..
Sauerei. Einfach Sauerei. Aber wer glaubt denn, daß das BKA tatsächlich die Datensätze löscht, wenn dies "bestätigt" wird? Ich glaube an das Gute im Menschen, aber nicht an das Gute in Datenbanken – die vermehren sich immer so schnell und keiner weiß wohin.
Ich packe meine Sachen und bin raus, mein Kind,
Wolfgang Schäuble tötet Freiheit und hat Rückenwind
(he, der Typ hat 'ne Meise, aber Rückenwind).
(Frei nach Thomas D.)