23.10.2008

Kein hinreichender Verdacht

Bei einer Kontrolle auf der Straße stellten Polizeibeamte bei zwei Jungs “starken Marihuanageruch” fest. Auf dem Boden neben den beiden fanden die Polizisten eine “in Klarsichtfolie verpackte grünliche pflanzliche Substanz, Nettogewicht: ca. 0,3 Gramm”.

Die beiden Beschuldigten erklärten lediglich, ihnen gehöre die grünliche pflanzliche Substanz nicht.

Der Staatsanwalt hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. Er sieht keinen hinreichenden Verdacht. Weder Erwerb noch Besitz einer konsumfähigen Einheit seien feststellbar. Keinem der Beschuldigten seien die Betäubungsmittel hinreichend sicher zuzuordnen.

Ich bin überrascht. Diese Erkenntnis stellt sich sonst meist erst in der Hauptverhandlung ein, nachdem noch mal ordentlich Steuergelder verbrannt worden sind.

63 Kommentare zu “Kein hinreichender Verdacht”

  1. fernetpunker (Link) meint: (23.10.2008 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Ich halte das Verbot von Cannabis ohnehin für verfassungswidrig.

  2. Jörg H. meint: (23.10.2008 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Kein hinreichender Verdacht? In was für einem Operettenstaat leben wir eigentlich?

  3. martin meint: (23.10.2008 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    ich bin ja nun wirklich nicht dafür, marihuana-user zu dämonisieren, aber da hätte man ja vielleicht einfach fingerabdrücke von dem päckchen nehmen können?

  4. pag (Link) meint: (23.10.2008 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    Martin: Um ebenfalls weitere Steuergelder zu verpulvern für ein Verfahren das eh eingestellt wird aufgrund der Menge?

  5. Jörg S. meint: (23.10.2008 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    Woher kennen die Beamten eigentlich den Marihuana-Geruch derart gut, dass sie ihn sogar unter freiem Himmel und ohne noch brennende Zigarette "stark" wahrnehmen konnten?

    Entweder man schult die Streifenbeamten unglaublich gut, oder die beiden haben privat ein wenig "under cover" Erfahrungen gesammelt…

    Als Nicht-Drogenkonsument würde mir so ein Geruch wahrscheinlich überhaupt nicht auffallen.

  6. Hans Gruber meint: (23.10.2008 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    Als Nicht-Konsument ist es sicher schwierig den Geruch zu erkennen aber das Polizisten dazu in der Lage sind halte ich für durch aus realistisch. Auch ohne einschlägige Drogenerfahrung…

  7. kaputnik meint: (23.10.2008 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    @2 "Kein hinreichender Verdacht? In was für einem Operettenstaat leben wir eigentlich?"

    Dann erläutern SIE doch bitte, wie genau Sie die Anklage formulieren wollen und wem das Marihuana unterschieben wollen.

  8. manne meint: (23.10.2008 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    @2 jörg h:
    es gilt für alle die unschuldsvermutung!
    auch für Sie!

  9. Darkstalker meint: (23.10.2008 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    @1: Und mit welchem verfassungsmäßigen Grundsatz sollte das Verbot ihrer Meinung nach kollidieren?

    Der Staat hat ganz im Gegenteil sogar die Pflicht, den Bürger und seine Gesundheit zu schützen (Siehe auch Artikel 2 II S.1 GG).
    Gerade und vor allem auch durch das Verbot von äußerst verdummenden Einstiegsdrogen :) Und jeder, der nen anständigen Kiffer kennt, weiss genau, was ich damit meine. Das Zeug macht die Birne hohl, früher oder später.

  10. n0ne meint: (23.10.2008 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    ich weiss nicht, welche nachricht heute besser ist.

    die, dass bei 0,3 gramm cannabis kein massengentest angeordnet wird oder die, dass das eu parlament im gegensatz zur eu kommission mehrheitlich nicht so viel von nacktscannern ( spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,586083,00.html ) hält.

  11. studiosus juris meint: (23.10.2008 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    @9: die diskussion hatten wir hier doch schonmal. jetzt lehne ich mich zurück und warte darauf, bis der/die erste mit dem argument, alkohol sei mindestens so schädlich wie marihuana, kommt. und der ist ja schließlich erlaubt.

  12. fernetpunker (Link) meint: (23.10.2008 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    @9 (Darkstalker) Mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 I GG). Wenn Alkohol und Nikotin erlaubt sind, an denen viele Tausende Menschen jährlich allein in D sterben, dann muss Cannabis erst recht erlaubt sein, denn an Cannabis ist noch nie jemand gestorben.

  13. n0ne meint: (23.10.2008 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @9

    Art 2 GG
    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    (2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    ich kann beim besten willen nur einen anspruch auf gesundheitsschutz herauslesen, dem DANN eine pflicht entpsricht. und wer seine freiheit entfalten will, verzichtet nach logischen grundsätzen auf die inanspruchnahme.

    achso: hier, ein fisch! *fischgeb*

  14. ulrich meint: (23.10.2008 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    haben die keine Fingerabdrücke genommen?

  15. Dr. Greenthumb meint: (23.10.2008 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    @9:
    Artikel 2 II S.1 GG ist vermutlich erst vor kurzem geändert worden, bisher stand da wohl sowas wie "Jeder hat die Pflicht zum Leben und zur körperlichen Unversehrtheit.", jetzt steht da nur noch "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

    Zum Vergleich Artikel 2 I GG: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

    Freie Entfaltung der Persönlichkeit schließt den Zustand des Bekifftseins ein, es ist Teil der Persönlichkeit eines Konsumenten.

    Von einem Recht auf nüchterne Mitmenschen ist mir nichts bekannt. Die verfassungsmäßige Ordnung dürfte auch nicht den rauschfreien Zustand vorschreiben. Ist Kiffen dann etwa unsittlich?

  16. studiosus juris meint: (23.10.2008 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    @13: aus art. 2 gg erwächst sehrwohl eine schutzpflicht für den staat gegenüber seiner bürger. wie dieser umgesetzt wird, unterliegt der sog. "gesetzgeberischen einschätzungsprärogative".

    @15: auch wenn es dich überraschen mag, hinter einem gg-artikel steht einiges mehr als sich nur aus dem nackten text herauslesen lässt. nicht umsonst umfassen gg-kommentare tausende seiten ;)

  17. MaxR meint: (23.10.2008 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    Manchmal hat man den Verdacht, daß das Verbrennen von Steuergelder ganz ähnliche Effekte hat wie das Verbrennen von grünlichen pflanzlichen Substanzen.

  18. genevainformation (Link) meint: (23.10.2008 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    Auch als nicht-Raucher kann ich ziemlich gut zwischen "kaltem Rauch von chemisch aufbereitetem Tabak" und "kaltem Rauch von rein pflanzlichen Substanzen" unterscheiden.

  19. Martin_mb meint: (23.10.2008 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    Sparmaßnahme wg. Finanzkrise. Da müssen alle den Gürtel enger schnallen, auch die Geldverbrenner (der StA, nicht der Banken).

  20. Mega meint: (23.10.2008 um 20:07) AntwortenReply to this comment

    Bei mir wurde einmal eine Hausdurchsuchung gemacht wegen einem leeren Klemmbeutel mit einigen Staubkörnchen darin. Es wurde nichts gefunden, das ganze wurde eingestellt da festgestellt wurde das es kein Marihuana war das in dem Tütchen bröselte….

    Gut, ich war nicht gerade nüchtern und führte meinen Perso nicht mit, aber rechtfertigt das einen solch tiefen Eingriff in die Privatsphäre? I dont think so!

    (Schade das der Polizist beim betreten des Garagendachs nicht durch das Marode Dach gekracht ist. Er fragte ob man das Dach betreten kann, wir meinten: "Nein, das Dach trägt nicht" – und er meinte darauf: "Gut, dann betrete ich es!". Er hätte auch auf ein Brett warten können damit die Last besser verteilt worden wäre… aber was solls.)

  21. Don meint: (23.10.2008 um 20:11) AntwortenReply to this comment

    Ich habe in meinem Leben noch keinen Joint geraucht, kann aber den (für mich äußerst unangenehmen) Geruch ebenfalls auf einen Kilometer bei Gegenwind erkennen. Von daher müssen die Polizisten nicht unbedingt eigene Erfahrungen gesammelt haben…

    Aber mal was anderes: Wenn irgendwo das Thema Kiffen auch nur angerissen wird, dauert es gefühlte 0,214 Nanosekunden, bis die Kommentare und oder Forenbeiträge sich zur Grundsatzdiskussion entwickelt haben… :-) Wenn ich hier der Betreiber der Seite wäre und alle Kommentare gegenlesen müsste, würde ich vermutlich auch ohne Drogen wahnsinnig werden :-)

  22. GxS meint: (23.10.2008 um 20:20) AntwortenReply to this comment

    @ 11 studiosus juris ;
    2, bzw 3 Minuten hats gebraucht… :)

  23. GxS meint: (23.10.2008 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    @ 21 Don
    Kann ich bestätigen:

    Ich habe in meinem Leben noch keinen Joint geraucht, kann aber den (für mich äußerst angenehmen) Geruch ebenfalls auf einen Kilometer bei Gegenwind erkennen…

  24. n0ne meint: (23.10.2008 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    @16
    welche schutzpflichten obliegen denn dem staat, welche eine selbstgefährdung bei voll geschäfts-/einsichts- und handlungsfähigen menschen betrifft?

    da bin ich mal gespannt, was die selberdenkenverdrängenden 1000+ gg kommentarseiten so hergeben an material, welches über den bloßen wortlaut hinaus geht.

  25. studiosus juris meint: (23.10.2008 um 20:49) AntwortenReply to this comment

    @24: da darfst du auch wirklich gespannt sein. also ich finde es spannend.

    zu deiner frage:
    es sind eben die schutzpflichten, die aus artikel 2 gg erwachsen. aus diesem grund gibt es z.b. auch eine helmpflicht für motorradfahrer oder eine anschnallpflicht für autofahrer. das sind auch alles erwachsene menschen. und niemand – außer dem fahrer selbst – würde (mehr) schaden nehmen, wenn man ohne helm bzw. nicht angeschnallt fährt.
    aber der staat ist eben in einer schutzpflicht.

  26. horstilein meint: (23.10.2008 um 20:53) AntwortenReply to this comment
  27. horstilein meint: (23.10.2008 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    @12 fernetpunker

    Ich habe was anderes gehört … es soll schon den ersten Haschisch – Toten geben ;-))

    http://www.harmlos.de/songstexte/hanktext.htm

  28. n0ne meint: (23.10.2008 um 21:17) AntwortenReply to this comment

    die existenz der beispielhaften helm- und anschnallpflicht liefert nicht die begründung, weshalb eine solche schutzpflicht rechtmäßig sein soll. im wiki lese ich eben, dass auch diese pflichten umstritten seien.

    wie begründet sich denn deren rechtmäßigkeit dogmatisch? und allgemein eine behauptete "schutzpflicht vor sich selbst"? einfach sagen "das ist so" und der "der staat darf alles" und "wortlaut ist nicht alles" und "der staat hat ja bereits von dem behaupteten recht gebrauch gemacht" ist ja keine begründung, nicht wahr.

    so unspannend finde ich diese frage gar nicht, von daher habe ich ein offenes ohr für ausführungen, die schon etwas tiefgehender sind.

    im wortlaut steht ja erstmal "recht". das ist primär ein abwehrrecht. ggf. kann sich eine schutzpflicht aus einem grundrecht, wie hier, ergeben. aber wie weit geht die unaufgeforderte schutzPFLICHT, so dass die schutzPFLICHT nicht zum selbstRECHT des staates wird? denn mit gesundheit beispielsweise kann man viel unsinn begründen. man kann zb einem die lebensgestaltung nur mit blick auf schutz der gesundheit vorschreiben, weil in allem gesundheitsgefahren lauern. und in der weite kann man präventiv leute einsperren, damit sie sich draußen am dornenbusch nicht piksen.

    also irgendwo müssen da ja grenzen sein.

    nur wie ist es dogmatisch begründet? :)

  29. Th. Koch meint: (23.10.2008 um 21:26) AntwortenReply to this comment

    Studiosus juris sei angesichts seines Werbens für den paternalistischen Obrigkeits- und Bevormundungsstaat dringend geraten, die Sache mit der "Schutzpflicht" nochmal im Staatsrecht II zu repetieren: Die Schutzpflicht zielt auf den grundrechtlichen Anspruch des Bürgers auf staatlichen Schutz seiner Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum) vor Beeinträchtigungen durch Dritte, nicht aber auf Schutz vor den eigenen selbst zu verantwortenden Entscheidungen ohne Relevanz für Rechtsgüter Dritter oder der Allgemeinheit.

    Zur Vertiefung (und gut lesbar): Ch. Hillgruber, Der Schutz des Menschen vor sich selbst, 1992

  30. studiosus juris meint: (23.10.2008 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    @Th. Koch, #29:
    unsinn, ich habe für nichts geworben sondern lediglich erklärt. und was ich erklärt habe, ist auch nichts neues, sondern basic knowledge für jeden, der den kleinen ö-recht schein hinter sich gebracht hat. im übrigen schützt der staat sehrwohl die menschen vor sich selbst. ob ich nämlich einen helm trage beim motorradfahren oder nicht, gefährdet nichts und niemanden außer mir selbst. dennoch gibt es eine vor den grundrechten zu rechtfertigende helmpflicht. zur verfassungsmäßigkeit selbiger vgl. BVerfG NJW 1987, 180

    @n0ne, #28:
    der staats hat eine schutzpflicht für alle möglichen gefahren, die seinen bürgern drohen. wie dies eben umgesetzt wird, unterliegt der gesetzgeberischen einschätzungprärogative, wobei das BVerfG dem gesetzgeber dabei einen weiten spielraum zugesteht und die ergriffenen maßnahmen nur nicht völlig ungeeignet oder unzureichend sein dürfen. (für quellen-liebhaber th. koch zur vertiefung: pieroth/schlink, staatsrecht II – grundrechte, c.f. müller, 2004)

  31. n0ne meint: (23.10.2008 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    apropos: exkurs!

    schäuble spricht auch immer von schutzpflicht und schutzauftrag, wenn die grundrechte wieder und wieder eingeschränkt werden sollen.

    verwaltungsgerichte sprechen auch von dem bildungsauftrag im rahmen der schulpflicht, wenn die kinder aus gewissens- und religionsgründen nicht am schwimmunterricht (aber sonst bei den übrigen unterrichtseinheiten) teilnehmen und die eltern ein wenig hinter schwedische gardinen dürfen, weil sie ihr kind verstehen und diesem näher stehen, als der staat, aber der staat den heiligen bildungsauftrag hat. sonen "bildungsauftrag"… äääh so eine dienstpflicht gab es doch auch in der hj, oder? :p

    der staat hat soviele pflichten und soviele aufträge… und alles doch nur in unserem interesse. ;)

  32. Zyniker meint: (23.10.2008 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    Und sie waren es trotzdem. Vetter weiß das, ich weiß das, alle wissen das.

  33. n0ne meint: (23.10.2008 um 22:03) AntwortenReply to this comment

    @30

    du sagst er hat sie und in dem umfang wie er will. grenzenlos. du gehst nicht drauf ein, was eine begrenzung des umfanges betrifft. und das problem eines uferlosen nicht kodifizierten allumfassenden kompetenzkataloges erkennst du scheinbar nicht. und du sagst ja nur "so isses" und das bverfg hätte auch etwas dazu gesagt. und dann ist das so. das ist kein juristisches arbeiten. :p

    da kann man beim besten willen nicht viel draus ziehen. :D aber vielleicht kannste das urteil als angabe aus der amtlichen sammlung angeben, ich finde es bei google und bei http://www.servat.unibe.ch/dfr/ leider nicht.

  34. studiosus juris meint: (23.10.2008 um 22:20) AntwortenReply to this comment

    @33: soll ich um 22:00 in die unibibliothek fahren um in rekordzeit aus jux und tollerei ein gutachten zu erstellen?
    sorry, nicht übel nehmen, aber alle relevanten punkte anzusprechen ist in der kommentarfunktion zu einem verfassungsrechtlichen thema wohl etwas überzogen ;)

    zu deinem punt aber dennoch: natürlich hat er sie und die hat er auch "grenzenlos". denklogischerweise. wie soll es auch anders gehen? niemand kann einen katalog erstellen, in dem steht, was die gefahren sind, um die sich der staat kümmern muss. da unsere gesellschaft einem stetigen wandel unterliegt, ergeben sich neue probleme, schutzbereiche müssen neu definiert werden etc.

    weiter: eine solche aufzählung, wo der staat schützen darf/muss und wo nicht, wäre selbst wieder verfassungswidrig, da es so dem einfachen gesetzgeber möglich wäre, die verfassung zu "unterlaufen". gerade dies soll ja eben vermieden werden. deshalb wird bei grundrechtsbezogenen themen auch nicht auf die sonst im recht üblichen definitionen zurückgegriffen, sondern eigene (oder aber nahezu deckungsgleiche) definitionen erstellt, um eben zu verhindern, dass der einfach gesetzgeber die verfassung "von hinten erdolcht". wäre die nämlich möglich, so wären dem BVerfG ja die hände gebunden. das BVerfG dürfte dann nur kontrollieren, ob die vom gesetzgeber gemachten gesetzen den zuvor ebenfalls vom gesetzgeber gemachten gesetzen nicht wiedersprechen. ein teufelskreis ;)

    das urteil habe ich nicht im volltext vorliegen, dürfte daher nur über juris zu beziehen sein.

  35. n0ne meint: (23.10.2008 um 22:24) AntwortenReply to this comment

    mittlerweile habe ich einen kleinen auszug scheinbar aus dem urteil ersehen können.

    wie ich vermutet habe, haben besagte pflichten nämlich nach dem bverfg (dort nur anschnallpflicht) eine drittbezogenheit. man führe sich den auszug hier zu gemüte:

    raucherwirt.de/Inhalte/Ra...erfassung_rauchverbot.htm

    die anschnallpflicht wird mit einer fremdgefährdung begründet. diese pflicht hat demnach nichts mit einer reinen selbstgefährdung und damit auch nichts mit "schutzpflichten vor sich selbst" zu tun. th koch hat daher zutreffend ausgeführt. so steht es auch im r. schmidt, grundrechte, dass maßgeblich der schutz sich gegen dritte richtet und so es auch in den anderen urteilen (zb das, wo auch die einschätzungsprärogative genannt wird) vorzufinden ist. ganz davon abgesehen, WAS ANDERE SAGEN, ist es doch logisch, dass schutz vor selbstgefährdung nicht aus den grundrechten und deren objektiven wertentscheidungen zu ersehen ist. grundrechte sind vom sinn her schon "gegen andere" ausgerichtet. gegen sich selbst übt man keine rechte aus, und das tut ein anderer erst recht nicht für einen übernehmen.

    und jetzt soll mal jemand beim drogenkonsum PER SE (!) und nicht im zusammenhang mit anderen umständen eine fremdgefährdung reininterpretieren. das wird lustig.

    übrigens: dass das btmg schizophren ist, hat ja der blogherr neulich auch zutreffend festgestellt.

  36. studiosus jurus meint: (23.10.2008 um 22:43) AntwortenReply to this comment

    dann aber die gegenfrage: welchen sinn hätte es denn, nur über drogenkonsum per se zu sprechen, ohne zusammenhänge anderer umstände?

  37. n0ne meint: (23.10.2008 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    "zu deinem punt aber dennoch: natürlich hat er sie und die hat er auch “grenzenlos”. denklogischerweise."

    eine schutzpflicht kann denklogischerweise nicht grenzenlos sein, denn irgendwann werden andere grundrechte (wie hier) tangiert.

    der "allumfassende katalog" ist nicht als katalog im sinne der art. 73, 74 gg zu verstehen, sondern einfach als "grenzenlose kompetenz". und die kann ja nich sein, s.o.

    "dann aber die gegenfrage: welchen sinn hätte es denn, nur über drogenkonsum per se zu sprechen, ohne zusammenhänge anderer umstände?"

    man kann ja über beides sprechen. wir reden hier aber über einen einfach gelagerten fall (blogbeitrag, @1) ohne besondere umstände, wo man ohne fremdgefährdung (ausführung von th koch @29 und mir) ein verbot nicht stützen kann (wie es @9 versucht und du auch :p).

    anstrengende diskussion, aber wenigstens etwas repetiert. :P thx.

  38. corax meint: (24.10.2008 um 00:05) AntwortenReply to this comment

    <a href="http://img2.abload.de/img/adamantzk3j.jpg" rel="nofollow">Hihi ;-)</a>

  39. vader meint: (24.10.2008 um 01:22) AntwortenReply to this comment

    Bin zwar nur juristischer Laie, aber wenn "Selbstschutz" wirklich das einzige Motiv wäre, Cannabis zu verbieten, warum ist dann nicht Äthanol verboten?

    Ich brauch mir nur die Äthanol-Junkies an die hier fast jeden Abend gegenüber aus dem Schlucker-Stübchen taumeln …

    - Vader

  40. Lutz Baier (Link) meint: (24.10.2008 um 01:40) AntwortenReply to this comment

    @9 – Darkstalker

    "Und jeder, der nen anständigen Kiffer kennt, weiss genau, was ich damit meine. Das Zeug macht die Birne hohl, früher oder später."

    Ihre Meinung.
    Bei mir ist es so, dass ich sehr viele Leute kenne, die nicht mal wissen, wie man "Kiffen" schreibt und trotzdem (oder deswegen) hohl in der Birne sind.
    Also am Rauchen kann das nicht liegen!

  41. Matt meint: (24.10.2008 um 03:48) AntwortenReply to this comment

    @40 Lutz Baier

    >> “Und jeder, der nen anständigen Kiffer kennt, weiss genau,
    >> was ich damit meine. Das Zeug macht die Birne hohl, früher
    >> oder später.”
    >
    > Ihre Meinung.

    Ja, seine Meinung. Meine übrigens auch.

    > Bei mir ist es so, dass ich sehr viele Leute kenne, die nicht
    > mal wissen, wie man “Kiffen” schreibt und trotzdem (oder
    > deswegen) hohl in der Birne sind.
    > Also am Rauchen kann das nicht liegen!

    Da ist eben der Unterschied zwischen "hinreichend" und "notwendig".

    Überhaupt – soll das etwa ein Argument sein? Jede Art, sich das Gehirn zu toasten, muß deshalb erlaubt sein, weil es schon viele andere blöde Menschen gibt? Es mag Argumente für das Kiffen geben, aber das hier ist jedenfalls keins.

  42. Darkstalker meint: (24.10.2008 um 08:30) AntwortenReply to this comment

    @28: Wenn sie ihre juristischen Argumente von Wikipedia beziehen, hat sich ja schon aufgeklärt, wieso wir nicht einer Meinung sind :) Auf in die örtliche Universitätsbibliothek – da stehen echte Bücher von Menschen, die sich mit sowas wirklich auskennen.

    Ich empfehle den Klassiker "v. Münch / Kunig: Grundgesetz" Artikel 2 dürfte sogar schon im ersten Band stehen, und auch relativ weit vorn :)

    Die Argumentation "Ich will das dürfen, deswegen ist es gemein, dass zu verbieten" zieht im Übrigen nicht.

    @40: Natürlich kann man auch ohne zu kiffen verblöden, gar keine Frage. ABER – und das war mein Punkt – mit Kiffen ist man auf dem Weg dorthin eben noch deutlich schneller unterwegs. Vielleicht ist das aber auch die falsche Art der Wahrnehmung. Vielleicht ist es ja so, dass die Leute vorher schon total verblödet sind und erst dann – vielleicht sogar deswegen – anfangen mit dem Kiffen :) Darf sich jeder selbst raussuchen, in welcher Reihenfolge das auftritt…

  43. patrick meint: (24.10.2008 um 08:47) AntwortenReply to this comment

    raucht lieber spice, das ist wenigstens legal und hat die selbe wirkung… (;

  44. studiosus juris meint: (24.10.2008 um 08:54) AntwortenReply to this comment

    @n0ne, #37:

    da bist du einem irrtum aufgesessen. die schutzpflicht des STAATES gegenüber seinen bürgern ist untechnisch gesprochen tatsächlich zunächst unbegrenzt.
    wie der entsprechende schutz auszusehen hat, entscheidet der gesetzgeber unter der mehrfach angesprochenen gesetzgeberischen einschätzungsprärogative.
    die von dir angesprochenen, durch diese "schutzgesetze" mögliche kollision mit verfassungsrecht, kann dann ja vom BVerfG geprüft und das gesetz ggf. für verfassungswidrig erklärt werden.

    also nochmals kurz: schutzpflicht uneingeschränkt, der staat ist aber daran gehalten, neue gesetze (z.b. im rechtsausschuss des bundestages) auf verfassungskonformität zu prüfen.
    das letzte wort, wenn das gesetz in kraft getreten ist, hat aber das BVerfG.

    um dem ganzen substanz zu geben (sonst glaubst dus ja eh nicht :P), empfehle ich zu lesen: 1 BvR 3262/07
    dort ist nämlich genau das geschehen. der staat sieht sich aus art. 2 gg in der pflicht, die nichtraucher vor den rauchern zu schützen. dann wurde dazu ein gesetz gemacht und anschließend hat es das BVerfG gekippt (bzw. im vorliegenden fall unter auflagen eingeschränkt mit der maßgabe an den gesetzgeber, nachzubessern).

    und abschließend noch zum eigentlichen blogbeitrag: sicher ist das oben ein fall ohne fremdgefährdung. aber wenn man über legalisierung redet, muss man doch die bandbreite aller möglichen situationen in betracht ziehen.

  45. Darkstalker meint: (24.10.2008 um 10:00) AntwortenReply to this comment

    @44: Danke ;)

    @Topic: Bei 0,3 Gramm einstellen ist vernünftig. Beim ersten mal zumindest. Noch mal, Menge egal, dann sollte man das Verfahren aber betreiben. Ob man es dann einem von beiden zuordnen kann, ist ja eine andere Frage. Die StA wird sich aber beide Namen im Zusammenhang mit BtMG mal in ihre Datei schreiben und wenn wieder was kommt, genauer hinsehen. Ist ja auch in Ordnung, die beiden Jungs sind jetzt mit dem Schrecken davongekommen und gewarnt. Sollte ein deutliches Signal sein, den Mist sein zu lassen.

    Zur Legalität von "normalem" Tabak: Ja, selbst nach 2 Schachteln Zigaretten ist man noch in der Lage, sicher mit dem Auto nach Hause zu kommen. Immerhin ein Unterschied zum Kiffen. Und falls es noch nicht plakativ genug dargestellt wurde, einfach nochmal: Kiffen macht Birne matschig :)

  46. Kant meint: (24.10.2008 um 10:12) AntwortenReply to this comment

    Handelt es sich bei "Th. Koch" zufällig um apl. Prof. Dr. Thomas Koch? Die Eloquenz lässt es jedenfalls vermuten … :-)

  47. kaputnik meint: (24.10.2008 um 10:57) AntwortenReply to this comment

    @45 darkstalker
    "Ist ja auch in Ordnung, die beiden Jungs sind jetzt mit dem Schrecken davongekommen und gewarnt. Sollte ein deutliches Signal sein, den Mist sein zu lassen."

    Solche selbstgerechten Kommentare (sinngemäß: "ich bin was besseres, weil ich nicht kiffe") sind abstoßend.

    Unabhängig von der juristischen Diskussion, ob das Cannabis-Verbot verfassungsgemäß ist, will ich noch einmal explizit feststellen, dass
    - Konsum von illegalen bzw. illegalisierten Drogen, insbesondere Cannabis-Produkten (keine Pflanze kann illegal sein) in der Gesellschaft in _allen_ Schichten weit verbreitet ist.
    - es bei den Konsumenten, schon gar nicht bei Cannabis-Konsumenten kein Unrechtsbewusstsein gibt. Meine persönliche Meinung: Warum auch? Diese Droge ist faktisch im Vergleich zu allen anderen bewusstseinsverändernden Substanzen und auch Tabak regelrecht harmlos. Die angeblich oder tatsächlich vorhandene "Psychose-auslösende Wirkung", die als letzte Kuh durchs Dorf getrieben wurde, ist bestenfalls die absolute Ausnahme.

    Unzählige andere Argumente lassen sich hier und anderswo nachlesen.

    Geht man davon aus, dass Drogen aller Art in allen Gesellschaften auf diesem Erdball verwendet werden und daraus schließt, dass es irgendwie zum Menschsein dazu zu gehören scheint, dann ist es falsch falsch falsch, die unter dem Strich harmloseste (jawohl!) Droge von allen zu verbieten und die Menschen zu einem gefährlicheren, zerstörerischeren Suchtstoff, nämlich dem Alkohol, zu zwingen.

    Das Verbot von Cannabis-Produkten schützt mich also nicht, sondern es bevormundet mich und schadet mir und der Gesellschaft.

    Irgendeine Droge nehmen Sie bestimmt auch, irgendetwas, das Sie abends nach einem anstrengenden Tag entspannt. Als gesetzestreuer Bürger also wahrscheinlich: Alkohol (natürlich in Maßen versteht sich (wahrscheinlich)), Tabak, vielleicht etwas verschriebenes vom Arzt, Kaffee, …

    Sie befinden sich nur zufällig auf der gesetzestreuen Seite.

  48. Darkstalker meint: (24.10.2008 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    Ich habe noch niemanden gesehen, der von Kaffee dumm geworden ist :) (Abgesehen davon trinke ich keinen Kaffee…)

    Nur weil Drogen jeder Art überall verwendet werden, heisst das doch nicht automatisch, dass das etwas gutes ist. Beim Alkohol stimme ich zu, der ist sicherlich nicht gesund und ein verantwortungsvoller Umgang damit gelingt leider sehr vielen Menschen nicht.

    Und dass der Cannabis-Konsument kein Unrechtsbewusstsein in diese Richtung hat, ist nicht etwas, dass man unbedingt so feststellen sollte – GUT ist das nämlich nicht. Immerhin ist es de lege lata nicht so erlaut, wie man sich das als Konsument wünscht.

  49. exakt meint: (24.10.2008 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    also manchmal find ich das hier schon sehr extrem. einerseits alles was das recht betrifft mit fakten untermauern und bei selbstgemachten erfahrungen von sich selbst auf die allgemeinheit schließen (darkstalker).

    ob kiffen blöd macht oder nicht wurde noch nicht bewiesen also ists auch müßig darüber zu reden. auch ist es unlogisch das als Argument für die Rechtmäßigkeit der Illegalität anzuführen. Genauso gut könnte man über die zerstörerische Wirkung von Alkohol philosophieren (Stichworte seien hier: durch Alkohol ausgelöste Gewalt, durch Alkohol ausgelöste Unfälle im Straßenverkehr). Jeder der einen alkoholabhängigen in der Familie hat, weiß wovon ich rede. Es gibt auch bei Cannabis genügend Risikofaktoren, die zurecht oder zu unrecht dazu geführt haben, dass es illegal ist, jedoch sind diese ebenso bei Alkohol gegeben. meine Meinung: wenn verbieten: dann beides, wenn erlauben, dann beides.

  50. sabotage meint: (24.10.2008 um 11:53) AntwortenReply to this comment

    Jeder konsumiert doch psychoaktive Substanzen. Unser Körper ist nu mal eine gigantische Synthese-Maschine, in der Unmengen an Substanzen synthetisiert werden. Unser Gehirn, bekanntlich der Sitz des Bewusstseins, braut sich unermüdlich einen interessanten Cocktail an verschiedenen Substanzen zusammen, der schlussendlich eine art Halluzination verursacht, die wir gemeinhin als Realität bezeichnen,

    Im Endeffekt spielt es also überhaupt keine rolle, jedenfalls für mich nicht, ob der in meinem Gehirn wirkende Neurotransmitter jetzt Serotonin oder Psilocybin oder wie auch immer heißt. Es ist den neuronalen Rezeptoren völlig egal, ob es sich nun um einen exogenen oder endogenen Neurotransmitter handelt.

    Die Struktur der Verbindung ist entscheidend – nicht die Herkunft!

    Ich denke, dass der Wunsch nach rausch naturgegeben ist und daher jedes Individuum mit Drogen umgehen kann. Das Problem ist nur, dass wir aufgrund unseres leben in der westlichen Welt eine Verkümmerung unserer Instinkte hinnehmen mussten und daher nicht mehr auf diese zurückgreifen können. Das Problem sind nicht die Substanzen, sondern die Software, die auf die festplatten der menschen installiert wird!

    "Es ist eine Forderung der Natur, dass der Mensch mitunter betäubt werde, ohne zu schlafen; daher der Genuss im Tabakrauchen, Branntweintrinken, Opiaten."
    (Johann Wolfgang von Goethe – Maximen und Reflexionen.)

  51. studiosus juris meint: (24.10.2008 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    Zitat von kaputnik: "Das Verbot von Cannabis-Produkten schützt mich also nicht, sondern es bevormundet mich und SCHADET MIR UND DER GESELLSCHAFT."

    selten so gelacht, bitte mehr davon!

    und warum die psychose-auslösende wirkung nicht mehr sein soll, als eine kuh die durchs dorf getrieben wurde, soll mir mal jemand erklären. ich habe keine fakten darüber, wieviele cannabis-konsumenten an psychosen leiden. du, etwa, kaputnik?

  52. Kaputnik meint: (24.10.2008 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    @51
    "selten so gelacht, bitte mehr davon!"

    Danke für die Blumen.

    "ich habe keine fakten darüber, wieviele cannabis-konsumenten an psychosen leiden. du, etwa, kaputnik?"

    Wenn Sie keine Fakten haben, warum glauben Sie dann (offensichtlich) an die psychoseauslösende Wirkung von Cannabis? Besonders die Süddeutsche Zeitung tut sich mit der Verteufelung von Cannabis hervor. Suchen Sie die entsprechenden Artikel und folgen Sie der Diskussion.

    Grundsätzlich, wir befinden uns ja hier unter Juristenö. Da sollte doch die Schuld (von Cannabis) bewiesen werden müssen und nicht die Unschuld, oder?

    Auf der sachlichen Ebene zum Thema haben Sie und Darkstalker nichts als Ihre Vorurteile. Die (unwahrscheinliche) Verfassungsmäßigkeit des Verbots sagt nichts über einen positiven Sinn der Gesetzgebung aus.

  53. kaputnik meint: (24.10.2008 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    nochmal @51
    Und weil Sie meine Aussage so hervorheben: "SCHADET MIR UND DER GESELLSCHAFT."

    Wenn Sie diese Aussage offensichtlich falsch oder sogar absurd finden, dann belegt das Ihre absolute Ahnungslosigkeit vom Thema und den gesellschaftlichen Auswirkungen der Prohibition.

  54. studiosus juris meint: (24.10.2008 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    @ kaputnik #52/#53:

    wenn sie mir (und darkstalker) ahnungslosigkeit vorwerfen, wird der vorwurf nicht substantiierter durch gebetsmühlenartiges wiederholen.

    offensichtlich haben sie noch nicht die einsicht gefunden, dass es "die wahrheit" nicht gibt und man durchaus zu einem thema verschiedener auffassung sein kann. meiner konkreten aufforderung, fakten bezüglich der psychosen auf den tisch zu legen, sind sie nicht nachgekommen, sondern haben mit einer gegenfrage "gekontert".

    kaputnik:
    "Grundsätzlich, wir befinden uns ja hier unter Juristenö. Da sollte doch die Schuld (von Cannabis) bewiesen werden müssen und nicht die Unschuld, oder?"
    => aha, unschuldsvermutung für pflanzen…dazu muss man nichts mehr sagen.

    kaputnik:
    "Auf der sachlichen Ebene zum Thema haben Sie und Darkstalker nichts als Ihre Vorurteile. "
    => sie doch auch. oder wo bleiben die fakten? ich habe noch keine von ihnen gesehen. nur, dass ich im gegensatz zu ihnen zugegeben habe, keine fakten über psychosen durch cannabis zu haben…

  55. kaputnik meint: (24.10.2008 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    @54
    "Schuld" ab sofort in Anführungszeichen. Ich bin der Meinung, dass für ein Verbot die Schädlichkeit der Substanz oder ein anderweitiger Nutzen des Verbots belegt sein muss. Das entspricht rechtlichen Grundsätzen. Ich hätte nicht vermutet, dass Ihnen Phantasie oder der Humor zum Verständnis des Begriffes "Schuld" in meinem Satz fehlt.

    Die sachliche Diskussion über die medizinische Beurteilung von Cannabis halte ich an dieser Stelle aber sowieso für absolut uninteressant und ist auch nicht mein Thema. Der Hinweis auf die Psychose-Untersuchungen war nur ein Beispiel für immer wiederkehrende Versuche, die Pflanze zu verteufeln. Alle diese Versuche haben gemein, dass die Behauptungen entweder reine Lügen sind oder wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügen.

    Zum Thema Cannabis-Gefahren und Legalisierung ist seit Ewigkeiten alles bekannt und ausgetauscht. Das muss ich hier nicht wiederholen. Einen Hinweis habe ich Ihnen gegeben, weitere Recherchen machen Sie bitte selber, wenn Sie das Thema interessiert.

    Lange Rede, kurzer Sinn:
    Sie können juristisch möglicherweise die Verfassungsmäßigkeit des Verbots belegen. Eine schlüssige, widerspruchsfreie politische, auf wahren Tatsachen beruhende, Begründung für die Ungleichbehandlung mit z.B. Alkohol können Sie leider nicht bringen. Bzw. ich bin sehr gespannt, dann wären Sie nämlich der erste, dem das gelingt.

  56. studiosus juris meint: (24.10.2008 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    zunächst muss ich zugeben, dass mir als nicht-mediziner und nicht-kiffer weitgehend die kenntnis über genaue wirkungsweise und risiken fehlt.
    sie schreiben jedoch, zum thema cannabis-gefahren sei alles bekannt und ausgetauscht. gerade bezüglich der psychosen und der wechselwirkung mit anderen medikamenten scheint dies nicht der fall zu sein. zumindest nicht, wenn ich die berichterstattung in den medien verfolge. und damit meine ich nicht nur RTL-II-berichterstattung ;)

    ein weiteres problem wäre der entstehende drogentourismus. nicht nur 1-gramm-konsumenten würden aus dem ausland nach deutschland pilgern, um sich hier einzudecken.

    um nicht falsch verstanden zu werden:
    ich gehörde nicht zu denen, die eine legalisierung strikt ablehnen. aber gerade im vergleich zu alkohol bin ich salopp ausgedrückt der meinung, dass alkohol ein genussmittel mit suchtpotential, cannabis hingegen ein suchtmittel mit genusspotential ist.

    weiter ist es doch auch ein drittgefährdungspotential anderer ebene:
    sicher, kann mich ein betrunkener anfahren, keine frage. ebenso kann mich ein bekiffter anfahren, auch logisch.

    aber wenn ich ein bier (beckstein: 2 maß) trinke mit 5% alkohol, kann ich danach noch fahren.
    wann will ein kiffer z.b. seine fahrtüchtigkeit/-untauglichkeit beurteilen können?
    sicher ist der straßenverkehr nur ein kleiner ausschnitt, jedoch darf er m.E. nicht außer acht gelassen werden.

    alkohol hat sich in unserer gesellschaft etabliert. natürlich werden sie sagen, gehört dazu die legalisierung, deshalb kann cannabis gar nicht etabliert werden.
    ich stelle mir gerade vor, wie meim kaffekränzchen die schwarzwälder kirschtorte zuvor nicht mit dem geschmacksträger (!) kirschwasser, sondern mit haschisch aufgepeppt wurde. ;)
    so etwas oder ähnliches ist wohl kaum denkbar.

    nicht, falsch verstehen, ich sage nicht, cannabis gehört verboten, weil man damit keine soße verfeinern kann. aber es ist doch ein ausschnitt aus den verwendungsmöglichkeiten, die abseits des bewusstseinerweiternden rausches liegen.

    ich möchte auch ins gedächtnis rufen, dass alkohol auch durchaus wegen seines geschmacks (stichwort: wein-/whisky/-etc.-liebhaber) genossen wird. cannabis auch?
    sicher werden sie sagen, dass es darauf nicht ankommt, auch ein nur berauschendes mittel, welches geschmacklos oder immer gleich schmecken kann, gehört erlaubt, stünden nicht verständliche argumente dagegen.

    da möchte ich doch anführen, dass es beim legalen alkoholkonsum "missbrauch" (z.b. in form von sucht, übermäßigem berauschen) geben KANN. bei der legalisierung von cannabis wäre gerade dieser missbrauch wohl eher regel als ausnahme, denn ein anderer zweck als das berauschen an sich ist mit cannabis ja nicht möglich. oder essen sie hasch-cookies, weil sie besser schmecken als normale cookies?

    die frage lautet doch schließlich: hat der bürger einen recht auf rausch?
    ich sage: ja, es kommt nur darauf an, wodurch man berauscht ist.
    alkohol ist wohl unstreitig besser erforscht, sei es in wirkung, abbau, risiken, suchtpotenzial UND bietet eine vielzahl anderer verwendungsmöglichkeiten. demgegenüber steht cannabis, welches sich seit langem dem streit unter experten ausgesetzt sieht. 1:0 für den alk, würde ich sagen ;)
    sollte die forschung zu überwiegend deckungsgleichen ergebnissen kommen (was meinem kenntnisstand nach einfach nicht der fall ist), wäre das thema legalisierung vor dem hintergrund der wissenschaftlichen erkenntnisse sicherlich neu zu diskutieren.

    zu ihrem punkt:"vor dem verbot muss die schädlichkeit bewiesen sein".
    genau hier bin ich doch wieder bei der gesetzgeberischen einschätzungsprärogative. der gesetzgeber sah sich hier in der pflicht, die bürger zu schützen. dies hat er (z.b. durch das BtmG) getan. nun oblag es der rechtsprechung, dies auf verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. ich meine hier aber die verfassungsmäßigkeit nicht im sinne von "ordnungsgemäß zustande gekommen", sondern im sinne von "mit den grundrechten konform". dies hat sie bejaht.
    dass man dies natürlich kritisch beäugen darf und als bürger eines rechtsstaates sicher auch sollte, steht außer frage.
    aber vielleicht sind die contra-cannabis-argumente (auch jene, die sie nicht zählen lassen wollen) doch gewichtiger als die pro-argumente?

    zusammenfassend nochmals: die eingangs aufgeführten argumente sind -jedes für sich genommen- sicher kein grund "pro alkohol/contra cannabis". in ihrer gesamtheit jedoch fällt mit die abwägung zugunsten des alkohols nicht schwer.

    so, und das ganze, ohne einmal den begriff "sozialüblich" verwendet zu haben ;)

  57. kritiker meint: (24.10.2008 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    @56 (studiosus juris): Zum Thema "suchtmittel mit genusspotential":
    Auch wenn es in den breitenwirksamen Medien haeufig so dargestellt wird, und sicher auch gute Gruende dafuer sprechen es so darzustellen (Kinderschutz usw), ist es keineswegs so, dass jede "Droge" automatisch suechtig macht.
    Insbesondere haben sowohl Cannabis, MDMA, Amphetamine, LSD/Psilocybin usw. keinerlei koerperliches Suchtpotenzial, sondern wenn ueberhaupt bestenfalls psychisches (d.h., “Gewoehnung''), wenn man den einschlaegigen Untersuchungen trauen darf. Umfangreiche Informationen aus saemlichen Perspektiven (insbesondere auch von Psychiatern und anderen Experten) zu diversen Betaeubungsmitteln kann man auf erowid nachlesen. Dort finden Sie wahrscheinlich auch Informationen ueber die Psychosen im Zusammenhang mit Cannabis-Konsum.

    Ich moechte anmerken, dass man aus einer “psychischen Abhaengigkeit'' keineswegs darauf schliessen kann, dass die “abhaengig'' machende Taetigkeit boese oder ungesund ist. Ich z.B. habe niemals irgendwelche Drogen jenseits von kleinen Mengen Alkohol genommen, mache aber seit Kindeszeiten drei- bis fuenf mal anstrengenden Sport in der Woche. Und wenn ich das nicht mache, fehlt mir auch etwas, und ich werde nervoes, hyperaktiv, manchmal sogar aggressiv, bekomme Konzentrationsstoerungen usw…

  58. kaputnik meint: (25.10.2008 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    @56
    Keine Ihrer Überlegungen rechtfertigt die Ungleichbehandlung von Alkohol und Cannabis.

    Sie bejahen ein Recht auf Rausch, geben sich bzw. dem Staat aber das Recht, die Substanzen zu bestimmen.

    Mit welchem Recht werden die Kaffeekränzchen-Omas ungleich Cannabis-Konsumenten gestellt, wenn die absolute Gefährlichkeit für Gesundheit und Gesellschaft unzweifelhaft gegen den Alkohol spricht (auch wenn Sie das wegen eingestandener, mangelnder Kenntnis nicht unbesehen glauben wollen)?

    Wenn Ihnen wichtig ist, dass die Substanz auch als "Genussmittel" (im Gegensatz zum reinen Mittel zum Rausch) konsumierbar ist: dann müssen wir Billigweine im Tetrapack sofort verbieten. Da reichen vier Schlucke um am nächsten Tag Vergiftungserscheinungen in Form eines Katers zu haben.

    Auch Cannabisprodukte haben in Backwaren einen Geschmack und über Geschmack lässt sich streiten. I.d.R. werden solche Produkte natürlich nicht wegen des Geschmacks konsumiert, sie könnten es aber.

    Schließen Sie die Möglichkeit (und die Regel) verantwortungsbewussten Konsum von Cannabis im Gegensatz zum Alkoholkonsum aus?

    Sie sollen wissen, dass die Cannabis-/Hanf-Pflanze ohne Übertreibung (!) zu den nützlichsten, wertvollsten Pflanzen des Planeten gehört. Es ist eine Kulturpflanze zur Herstellung von extrem widerstandsfähigen haltbaren Fasern für Kleidung, Seile, Dichtungen, man kann Öle erzeugen, Futtermittel, Medizin, …
    Das ganze bei sehr hohen Ertragswerten pro Anbaufläche und ohne die Böden zerstören, wie zum Beispiel die Tabakpflanze.

    Sprechen wir nicht von "sozialüblich", sondern "sozialverträglich": da gewinnt Cannabis Haushoch. Durch Cannabis werden keine Schlägereien ausgelöst und keine Familien und Existenzen zerstört. Es gibt keine Cannabistoten. Eventuelle gesundheitliche Auswirkungen fallen auf jeden Zeitraum betrachtet um geringer aus als beim Alkohol. Was ist schon ganz ohne Risiko im Leben?

    Soll die Spezialfrage, ob Kiffer am Straßenverkehr teilnehmen, eine Begründung für das Fortbstehen des Verbot sein? Ich bitte Sie. Tatsache ist, dass Kiffer vorsichtiger fahren, als alkoholisierte Personen. Damit es kein Missverständnis gibt: ich will natürlich nicht, dass Intoxikierte (sagt man so?) aller Art Kfz führen, aber auch hier gibt es eine zum Himmel schreiende, sachlich nicht begründete, Ungleichbehandlung in der Praxis des Führerscheinentzugs. Wenn bekiffte Autofahrer tatsächlich das Problem darstellen sollten, zu dem es durch die offiziellen Stellen gerade gemacht wird, dann ist das nur ein Zeichen für die enorm hohe Nutzung der Droge.

    Oder Drogentourismus bei einer Legalisierung: Kann das ein Argument sein? Es geht darum, ob das Verbot gerechtfertigt oder eine Einschränkung der Freiheit der Bürger ist. Natürlich ist eine einheitliche Gesetzesgrundlage in der ganzen EU wünschenswert, aber wenn wir die nicht hinbekommen, gehen wir den ersten Schritt zu einer vernünftigen, pragmatischen Politik wie die Niederlande. Vor Kiffern braucht man keine Angst zu haben. Bei der Fußball-EM in Belgien und den Niederlanden -> wo gabs die gewalttätigen Ausschreitungen? Genau: in Belgien.

    Die Prohibition ist gescheitert. Sie scheitert jeden Tag weiter. Zu hohen gesellschaftlichen und finanziellen Kosten.

    Alle diese Überlegungen im Detail und mit Quellen belegt auszuführen ist mir zu mühsam. Das können andere auch besser und hier wiederhole ich mich: Es ist alles gesagt. Unideologisch lässt sich die aktuelle Drogengesetzgebung nicht rechtfertigen ohne falsche Tatsachen heranzuführen.

    Schönes Wochenende.

  59. Darkstalker meint: (25.10.2008 um 21:29) AntwortenReply to this comment

    Die Alternative zur "Prohibition" wäre dann ihrer Meinung nach, weiträumig und großzügig alles zu legalisieren, dessen negative Wirkung nicht 100%ig fundiert erwiesen ist … super! Dazu schaffen wir dann auch noch das Rechtsstaatsprinzip ab und jeder darf einfach den ganzen Tag machen, was er will? Und dafür bitte noch Geld vom Staat und die privaten Vermögen auf alle umverteilen…

    Man kann doch nicht abwarten, bis sämtliche Kinder in den Brunnen gefallen sind, bis man sich Gedanken darüber macht, welches man eventuell wieder rausfischt.

    Meine Erfahrungen in Sachen Kiffen = Blöd (Ich stehe zu dieser These, eisern und aus tiefster Überzeugung) stammen aus der "Studie" bzw. aufmerksamen Beobachtung der Konsumenten, die ich bisher gesehen habe. Da war nicht einer dabei, der noch für 5 Pfennig Grips hatte – obwohl teilweise früher mal einiges an Grips da war.

    Ergo, ziehe ich einen Rückschluss. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass es durchaus Kiffer gibt, die (noch!) nicht verblödet sind, diese sind mir halt bisher nicht erkennbar vor die Augen getreten. Ja, das mag sein.

    Und dass Alkohol Gewalt _auslöst_ , ist ja wohl Unsinn. Der Auslöser der Gewalt ist doch ein anderer. Da mag latente Aggression dahinter stehen oder einfach die Lust an Gewalt oder eine labile Persönlichkeit. Ein geistig vollkommen gesunder Mensch würde auch im Vollrausch nicht von jetzt auf gleich einfach so gewalttätig.
    Es ist halt nur leider so, dass das ohnehin vorhandene Potential bei zunehmender Alkoholisierung nicht mehr so gut gehemmt wird. Und wenn man dann noch eine Persönlichkeit ist, die mit sich selbst nicht umgehen kann – dann knallts. Da mag der Alkohol allenfalls ein katalysator sein. Nüchtern hätte es vielleicht noch ein bisschen länger gedauert, bis es rummst. Also, nicht alles auf den Alkohol schieben – meist steckt mehr dahinter als nur die Flasche.

  60. kaputnik meint: (26.10.2008 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    @darkstalker

    Genau!

    ich kann Ihnen bloß nicht das letzte Wort lassen.

  61. n0ne meint: (26.10.2008 um 21:43) AntwortenReply to this comment

    @42 darkstalker

    meine juristischen argumente entspringen keinem wiki eintrag sondern ergeben sich aus einem zusammenspiel von "gesetz lesen, selber denken, ggf. drittmeinung einbeziehen". und nicht wie vermutlich ihre durch "lesen, was andere sagen (ganz besonders die 'herrschende meinung') und unreflektiert nachschwätzen". in der sache konnten sie mir ja nicht die stirn bieten, ebensowenig wie studiosus.

    @44 studiosus

    usprünglich ging es um die verfassungsmäßigkeit und um nichts anderes. daher unterliege ich auch keinem irrtum. es bleibt dabei, dass schutzpflichten gegenüber sich selbst nicht bestehen (kiffen zb ist ja auch nicht verboten, "nur" der besitz). auch führst du oft die einschätzungsprärogative an, als würde diese etwas begründen. diese begründet aber keine schutzpflicht. bei bestehen (!) einer schutzpflicht, die es nicht gegenüber einem selbst gibt (!), beschreibt die einschätzungsprärogative die zulässigen maßnahmen. es gibt also keine einschätzungsprärogative: "den schützen wir vor sich selbst".

    soviel zum juristischen hintergrund!

    was mir aber noch aufgefallen ist beim lesen der weiteren beiträge:

    erstmal ist kaputnik in weiten teilen zuzustimmen.

    aber dann (!):

    wenn jemand auf die feststellung, das verbot schadet einer freien gesellschaft und der person selbst, mit einem "selten so gelacht" antwortet

    oder den vergleich der unschuldsvermutung beim angeschuldigten mit der gefahrlosigkeitsvermutung einer möglicherweise gefährdenden sache lapidar mit "muss man nichts mehr zu sagen" abtut,

    oder wenn jemand mit schlechten erfahrungen im kleinen freundeskreis noch versucht, das verbot zu stützen und gar eine "warnung" dieser fremden im blogbeitrag genannten gutheißt

    oder wenn diese sich ihrer beweislast (ja, das verbot muss begründet werden, nicht die freiheit! und in einem rechtsstaat, wo willkür eigentlich nicht zulässig sein sollte, kann die "einschätzunhsprärogative" auch nicht die willkür/sachfremde/faktenlosigkeit rechtfertigen!) nicht bewusst sind

    oder wenn sie andere diskreditieren mit ("argumente wohl aus wiki"), ohne selbst irgend etwas beizutragen geschweige denn zu klären, was überhaupt so (impliziert) minderwertig an den argumenten sein soll…

    dann wird man früher oder später eine solche diskussion abbrechen müssen. denn mit solchen menschen findet man eine annäherung an die wahrheit (diese mag es nicht geben, aber man kann zu ihr tendieren!) nicht.

  62. Michael B. meint: (28.10.2008 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    Für all jene, welche der Meinung sind, Cannabiskonsum mache "die Birne matschig", löse Psychosen aus, sei schädlicher als Alkohol (oder überhaupt schädlich)und gehöre dessenthalben verboten, sei die Lektüre der folgenden Site empfohlen:

    *.cannabis-med.org/german/nav/home-archive.htm

    Alles ganz wissenschaftlich, ganz medizinisch und fundiert. Was lässt sich dort finden? Bzgl. "Blödheit": Während des Konsums ein leichter Rückgang der Intelligenzpunkte im Test (Rohrschach, wie ich mich zu erinnern glaube); nach dem Konsum ein Zuwachs der Punkte, gemessen am physiologischen Normalzustand der Probanden. Demnach steigert Kiffen die Intelligenz. Bzgl. der Gefahren: nicht viel Nachteiliges, abhängig von der Konsumart. "Bong" (Überblähung der Alveolen) und Joint (Schadstoffe im Cannabis – mehr als im Tabak) sind schädlich, Vaporizer gänzlich ohne Schadstoffe (keine gesundheitliche Beeinträchtigung nachweisbar) und Kekse sind auch gesundheitlich unbedenklich. Bzgl. "Nützlichkeit" und Anwendungsvielfalt Cannabis vs Alkohol: Viel. Zugunsten von Cannabis. Lesen bildet. Wenn den Cannabisgegnern Objektivität kein Fremdwort sein möchte, dann werden sich nach eingehender Beschäftigung mit den Forschungsergebnissen, die sich auf dieser Site finden lassen, die Vorurteile in Urteile wandeln lassen. Aber Vorsicht: ein umgeworfenes Weltbild kann erschüttern! Vorweggenommen: Ich kiffe nicht.

  63. Michael B. meint: (28.10.2008 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Für all jene, welche der Meinung sind, Cannabiskonsum mache "die Birne matschig", löse Psychosen aus, sei schädlicher als Alkohol (oder überhaupt schädlich)und gehöre dessenthalben verboten, sei die Lektüre der folgenden Site empfohlen:

    cannabis-med.org (dort ins Archiv)

    Alles ganz wissenschaftlich, ganz medizinisch und fundiert. Was lässt sich dort finden? Bzgl. "Blödheit": Während des Konsums ein leichter Rückgang der Intelligenzpunkte im Test (Rohrschach, wie ich mich zu erinnern glaube); nach dem Konsum ein Zuwachs der Punkte, gemessen am physiologischen Normalzustand der Probanden. Demnach steigert Kiffen die Intelligenz. Bzgl. der Gefahren: nicht viel Nachteiliges, abhängig von der Konsumart. "Bong" (Überblähung der Alveolen) und Joint (Schadstoffe im Cannabis – mehr als im Tabak) sind schädlich, Vaporizer gänzlich ohne Schadstoffe (keine gesundheitliche Beeinträchtigung nachweisbar) und Kekse sind auch gesundheitlich unbedenklich. Bzgl. "Nützlichkeit" und Anwendungsvielfalt Cannabis vs Alkohol: Viel. Zugunsten von Cannabis. Lesen bildet. Wenn den Cannabisgegnern Objektivität kein Fremdwort sein möchte, dann werden sich nach eingehender Beschäftigung mit den Forschungsergebnissen, die sich auf dieser Site finden lassen, die Vorurteile in Urteile wandeln lassen. Aber Vorsicht: ein umgeworfenes Weltbild kann erschüttern! Vorweggenommen: Ich kiffe nicht.

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