Kein hinreichender Verdacht

Bei einer Kontrolle auf der Straße stellten Polizeibeamte bei zwei Jungs „starken Marihuanageruch“ fest. Auf dem Boden neben den beiden fanden die Polizisten eine „in Klarsichtfolie verpackte grünliche pflanzliche Substanz, Nettogewicht: ca. 0,3 Gramm“.

Die beiden Beschuldigten erklärten lediglich, ihnen gehöre die grünliche pflanzliche Substanz nicht.

Der Staatsanwalt hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. Er sieht keinen hinreichenden Verdacht. Weder Erwerb noch Besitz einer konsumfähigen Einheit seien feststellbar. Keinem der Beschuldigten seien die Betäubungsmittel hinreichend sicher zuzuordnen.

Ich bin überrascht. Diese Erkenntnis stellt sich sonst meist erst in der Hauptverhandlung ein, nachdem noch mal ordentlich Steuergelder verbrannt worden sind.