30.10.2008

Inhaltliche Übereinstimmung

Schon nach dem letzten Termin in Koblenz hatte ich wenig Zweifel, dass für den Mandanten alles gut werden wird. Als ich heute den Aushang am Saal 49 des Landgerichts las, war ohnehin alles klar. Die Berufungskammer hatte genau 15 Minuten für die Hauptverhandlung angesetzt.

Der Prozess war sogar noch schneller zu Ende. Nach ganzen acht Minuten. Auch dank des kurzen Plädoyers der Staatsanwältin: “Es kommt selten vor, dass ich mich inhaltlich der Verteidigung anschließe. Heute ist das mal der Fall. Ich beantrage Freispruch.”

Alleine für diese drei Sätze haben sich fast vier Stunden Fahrtzeit gelohnt.

3 Kommentare zu “Inhaltliche Übereinstimmung”

  1. Ozan meint: (30.10.2008 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    War das die selbe Staatsanwältin wie im August?

  2. Kampfschmuser meint: (30.10.2008 um 23:46) AntwortenReply to this comment

    Und von der StAin sowieso. :)

  3. Philipp meint: (18.11.2008 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    So sollte ein Fall doch immer beendet werden, kurz, knapp und mit Freispruch ;-)

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