Leichte Bauchschmerzen
Gegen meinen Mandanten erging ein Bußgeldbescheid. 375 Euro, 3 Monate Fahrverbot. Er soll auf der A 40 in Fahrtrichtung Bochum auf der rechten Spur 169 Stundenkilometer gefahren sein. Erlaubt sind dort 80 Stundenkilometer. Schon das Messfoto ist sehenswert: rechts der Wagen des Betroffenen, links von ihm ein 40-Tonner.
Selbst beim Sachverständigen, den das Gericht zweimal befragte, blieben “leichte Bauchschmerzen”. Ob jemand tatsächlich an einem Werktag um elf Uhr morgens 89 Stundenkilometer über dem Limit über die rechte Spur einer der vielbefahrensten Straßen Deutschlands brettert? Trotz wirklicher Anstrengungen fand der Sachverständige aber keine technischen Mängel bei der Messung. Dass der links fahrende Lkw die Messung beeinflusst haben könnte, schloss er nach langen Recherchen letztlich mit nachvollziehbaren Argumenten aus.
Zum Glück fühlte sich nicht nur der Experte etwas unwohl. Neben der Richterin war selbst die Staatsanwaltschaft im dritten Verhandlungstermin schließlich bereit, Lkws vom Fahrverbot auszunehmen. Damit entgeht mein Mandant, der als Fernfahrer arbeitet, wenigstens der sicheren Kündigung.
LKW? Bedeutet dass, dass er zukünftig mit aufgelasteten VW-Bussen weiterhin zum ALDI und seinen Freunden fahren kann?
….
Was den Job angeht, ist die Regelung aber sinnvoll, da stimme ich zu.
Ist sie das? "Leichte Bauchschmerzen" habe ich immer wenn von einem Fahrverbot aus diesen Gründen abgesehen wird. Sollte man nicht annehmen daß jemand der beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist ganz besonders darauf achtet die nicht zu riskieren?
Und wenn ich diesen Fahrstil auf einen LKW übertrage bekomme ich noch mehr "leichte Bauchschmerzen"…
51.469598, 7.095043 ? 180? zu normalen Zeiten, keine Chance.
Jetzt wird ein falsches Urteil so gebogen, daß es nicht die Existenz kostet und der Mandant kann gar nicht anderes als den faulen Kompromiss anzunehmen.
Was sagt denn der Fahrer des 40-Tonners?
4thmarch meint: (31.10.2008 um 12:43)
Was sagt denn der Fahrer des 40-Tonners?
DAS würde mich auch interessieren.
Das kann man wirklich nur als faulen Kompromiss bezeichnen. Entweder war die Messung Murks, dann Freispruch. Oder er hat tatsächlich den LKW rechts überholt, deutlich zu schnell und das auch noch auf "einer der vielbefahrensten Straßen Deutschlands". Da wären 3 Monate Fahrverbot noch viel zu milde.
Der Fahrer des 40-Tonners müsste sich ja eigentlich an eine solche Aktion erinnern können. Ich nehme also mal an, dass Hr. Vetter diesen nicht als Zeugen aufgerufen hat, da sein Mandant unter vier Augen die Tat eingeräumt hat. Somit ist der Mandant noch gut weggekommen. Punkte bekommen, viel Geld (Bußgeld, RA- und Gerichtskosten) gekostet, aber dafür wenigstens den Job behalten. Das wird ihm (hoffentlich) eine Lehre sein. Und das ist ja Sinn und Zweck der Sache.
@ #3:
Aus Dortmund kommend geht das mit einem spurtstarken Wagen auf jeden Fall. Z.B. zwischen der Tankstelle und Abfahrt Harpen. Lange, gerade Strecke, leichtes Gefälle.
Und aus Richtung Essen ist die Bahn z.B. vor der Abfahrt Gelsenkirchen 3-spurig mit Blitzer. Die ganz rechte Spur wird dann zur Abfahrt, was erklären könnte, warum der LKW links fuhr. Die Stelle ist ebenfalls lang genug, um einmal kurz aber feste Gas zu geben.
@7
Die Lehre ist doch aber, dass der Fahrer bei dem nächsten ähnlichen Fall wieder Herrn Vetter angagieren wird und genauso milde davon kommen wird. ;)
@8: Das kann ich nur unterschreiben. Die Stelle an der Abfahrt Gelsenkirchen ist prädestiniert dafür auf der abbiegenden Spur nochmal richtig Gas zu geben, an den beiden geradeausführenden linken Spuren rechts vorbeizuwitschen und dann vor der endgültigen Ausfahrt links rüberzuziehen. Dummerweise steht eben an dieser Stelle die Radaranlage. Wenn es dort geschehen ist, dann war der Mandant einer der dümmsten Raser seit langem. (Insbesondere weil ich die Radaranlage dort als eine der wenigen ansehe die wirklich Sinn machen. Seit der Aufstellung ist die Zahl der morgendlichen Staus wegen Reparaturarbeiten an den Leitplanken signifikant zurückgegangen – vorher hatten die Leitplanken in der folgenden Rechtskurve eine durchschnittliche Lebensdauer von 3 Wochen)
@10: Soweit schon richtig, aber die der Abfahrt folgende Kurve ist mit 169 km/h nicht zu schaffen. Ich würde da schon eher auf die alten Knipsen in der Buderuskurve tippen oder etwas mobiles, wie häufig am Kaiserberg anzutreffen.
"vielbefahrenste" Straße? *schauder*
Das Wort ist "meistbefahrenen". Bei "vielbefahrensten" bekomme ich leichte Bauchschmerzen ;-)
"Was sagt denn der Fahrer des 40-Tonners?"
Nichts. Der wird sich doch nicht verplappern wollen, wenn er mit 169 Km/h auf der linken Spur unterwegs ist. ;)
Immer diese dreisten 40-Tonner die mit 140 durch die Stadt jagen! Mit welcher Messmethode wurde denn die Geschwindigkeit ermittelt? So ein langes und schweres Fahrzeug kann sehr wohl die Messung verfälschen. Wenn man das zugibt, dann bringt man die Stadt natürlich um Millionenbeträge. Da gibt man lieber im Einzelfall klein bei.
Fährt ein LKW überhaupt so schnell?
…ach Hugo
Wieso war die Staatsanwaltschaft bei drei HVT's anwesend? Ist das bei Euch üblich, dass die StA in OWi-Sachen den HVT wahrnimmt?
"…ach Hugo"
Grins :-)
@U.V.:
Müsste es nicht einfach nur "LKW" sein?
Ich sehe das genauso wie Nr. 2.
Wenn er es schon nicht schafft, sich mit einem noch recht ungefährlichem Fahrzeug halbwegs verantwortungsvoll zu verhalten, habe ich bei solchen Urteilen wirklich mehr als leichte Bauchschmerzen…
Am besten wäre es, wenn er dann auch noch beruflich vor allem Gefahrgut fährt…
LKW haben doch einen Fahrtenschreiber mit Tempoaufzeichnung?
Ich kenne die Stelle. Und es fahren auch tagsüber zu normalen Zeiten Leute dort 160 km/h und schneller. Gerade weil dies möglich ist, ist das von 100 auf 80 herabgesetzte Geschwindigkeitslimit andauernder Aufreger der Pendler aus diesen Gebieten.
letztlich bei einer Folge "Achtung Kontrolle" (oder was ähnlichem) war doch der Falle es Herrn, der in der 80er-Zone mit über 160 erwischt wurde und auf Grund von "Beruflich auf den Führerschein angewiesen" stark mit den Beamten am verhandeln war.
reiner Zufall?
Also zusammenfassend.. 89 km/h zu schnell, also mehr als das doppelte des erlaubten, und rechts ueberholt. Und dafuer gibts nur 375 Euro und 3 Monate, und dann noch mit Ausnahmen? Bei solchen Urteilen verstehe ich nicht mehr, wo unsere Justiz noch gerecht sein soll.
(Ich bin auch beruflich auf meinen Wagen angewiesen, und durfte vor gar nicht langer Zeit 1 Monat und 230 Euro fuer 26 km/h drueber bei 120 erlaubten schlucken. Von dem Geld das mein Arbeitgeber den Monat fuer den Fahrerservice geloehnt hat, mal ganz zu schweigen..)
Entweder der Mandant ist ein Wahnsinniger, der mit seinem Sportwagen notorisch linksfahrende LKW rechts mit einem Affenzahn überholt. Wahrscheinlich sieht man den Alkoholgenuß bereits an der beschlagenen Innenscheibe, was?
Oder, was mir wahrscheinlicher erscheint, der Mandant war zum Tatzeitpunkt ebenfalls im LKW unterwegs und kann deshalb konstruktionsbedingt nicht viel schneller als 80 km/h fahren. Wir kennen ja die Fehlmessungen zur Genüge, wo der Laster 250 km/h oder die Oma mit ihrem Opel Kapitän 306 km/h gefahren sein soll. Diese Messungen gehören kassiert und die Beroffenen freigesprochen.
Nach den Feiertagen kann U.V. bestimmt zur Auflösung beitragen, was der Mandant denn jetzt gefahren hat.
@26 Bernhard: Fuer wie schlecht haeltst Du denn U.V. als Anwalt, wenn er fuer seinen Mandanten bei dem von Dir geschilderten (zweiten) Sachverhalt keinen Freispruch bekommen haette?
Bernhard, ein LKW kann sehr wohl schneller als 80 km/h fahren. Auf 100 km/h kommt wohl so ziemlich jeder LKW.
Uwe V. schreibt ganz bewusst etwas von "Wagen" und 40-Tonner. Sein irrsinniger Kunde war somit laut Sachlage zweifelsfrei per PKW unterwegs – und hat rechts überholt.
Super Sache. Ich bin stolz auf so manchen Verteidiger.
Grandios.
Wo liegt das Problem? Ich überfalle eine Bank und bei der Hauptverhandlung erkläre ich dann durch meinen Verteidiger, dass ich meine Freiheit aus beruflichen Gründen brauche. Und dann ist die Sache geritzt.
Das sind eben die Vorteile eines Rechtsstaates.
@Sojabohne(28): Rein technisch, also von der Motorleistung her, könnten die meisten großen LKW wahrscheinlich sogar schneller als 100km/h fahren. Allerdings sind die allesamt mit Begrenzern ausgestattet, die die kaum mehr als 90km/h fahren lassen – 95km/h ist da schon großzügig.
@woo(25): Bist du Serientäter? 26km/h außerorts (wovon ich dank der erlaubten 120 mal ausgehe) kosten 50EUR. Und bringen kein Fahrverbot mit sich.
bin ebenfalls der Ansicht, dass man die Sachlage nicht GANZ so leicht beurteilen kann. Wenn der 40-Tonner-Fahrer befragt werden kann (das Kennzeichen muss ja nicht lesbar gewesen sein), sollte es ein glasklarer Freispruch werden – es sei denn, er bestätigt einen irren Rechtsüberholer.
Würde aber mal darauf tippen, dass ein LKW-Fahrer privat nicht unbedingt nen Porsche o.ä. fährt, weil nach Toleranz und Tachoüberzeichnung müsste man schon an die 200 auf der Scheibe haben, um die 169 hinzukriegen – und da würde ich mit meinem A4 ebenso wie mit dem 3er von meiner Freundin vermutlich an der Stelle aus der Kurve fliegen….
P.S.: ob ein LKW auf 169 kommt, ist eine reine Frage der Hanglage – ein bekannter erzählte mir mal von einem Erlebnis dieser Art am Drackensteiner Hang: oben auskuppeln, ungebremst laufenlassen, der Bekannte hat die Verfolgung dann bei 150 lieber aufgegeben….
@33 mir tun bei dieser Schilderung schon die Bremsen leid…
Zum "Tathergang" müsste man am Besten den LKW-Fahrer befragen, wäre doch kein Akt, den kurz zu befragen, ob er rechts überholt worden ist?…Oder der LKW war nicht identifizierbar, was ich mir aber irgendwie nicht recht vorstellen kann, da vorne das Kennzeichen und seitlich meist ein Firmenschriftzug ist.