4.11.2008

Beweismittel? Vernichten!

Es geht um verschwundene Beweismittel. Die waren was wert. Das zuständige Gericht hat am Ende des Prozesses angeordnet, dass die Sachen an meinen Mandanten zurückgegeben werden. Aber sie sind nicht mehr da, wie mir die Staatsanwaltschaft mit einem dürren Satz erklärt:

Die … Gegenstände waren als Beweismittel sichergestellt worden und wurden daher nach Auskunft des Polizeipräsidiums … bereits vernichtet.

Dieser Begründung fehlt es nicht nur an Logik. Sie ist auch ein weiteres Bespiel dafür, dass manche Behörden einfach nicht in der Lage sind, einen Fehler zuzugeben.

23 Kommentare zu “Beweismittel? Vernichten!”

  1. morphium meint: (4.11.2008 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Und jetzt? Gibt es da Chancen auf Entschädigung? Prognosen zur Erfolgschance? Paragraphen für mich zum Nachlesen?

    morphium

  2. Name (erforderlich) meint: (4.11.2008 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Aber wenigstens Ersatz bekommt man doch, oder ist es einfach Pech, dass das Beweismittel war?

  3. Andreas Klein meint: (4.11.2008 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Warum sollte man auch Beweismittel aufheben? Die Aservatenkammern quellen doch sowieso schon über mit den vielen unversteuerten Zigaretten, den ganzen harten und weichen Drogen und den ganzen benutzen Faustfeuerwaffen!

    Oder heißt "vernichtet" vielleicht dann doch eher "den Geschenken der Kinder anlässlich des kommenden Einzelhandelsfesttages (aka Weihnachten) zugeführt"? Weil waren ja "was wert"? :o

  4. Tommy meint: (4.11.2008 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    @Udo

    Um was ging es denn? Richtig wertvoll?

    Wird wohl ärgerlich für die Staatskasse sein…

    Tommy

  5. Lionel Hutz meint: (4.11.2008 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    Ich habe auch noch keinen Anwalt erlebt, der sich für den Unsinn, den er geschrieben oder erzählt hat, entschuldigt hätte.

  6. Daniel meint: (4.11.2008 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    Ist mir auch mal passiert. Die haben ein auf meinen Namen beschlagnahmtes Transparent vernichtet, bevor das Verfahren entgültig eingestellt war. Die Staatsanwaltschaft meinte, ich sollte mir wegen Schadensersatz einen Anwalt nehmen…

  7. vaid meint: (4.11.2008 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    Das liegt daran das sie Behörden genannt werden und nicht Menschen. Menschen machen Fehler, Behörden klingt wie ein Apparat der funktionieren muss.

  8. tph meint: (4.11.2008 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    "Wird wohl ärgerlich für die Staatskasse sein…"

    Wie wär's mit StGB §§133, 136, 357

  9. danio meint: (4.11.2008 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    Fehler führen zu Konsequenzen. Und für diese fehlen bei Behörden meist die Kompetenzen. Kein Fehler, kein Ärger.

  10. martin meint: (4.11.2008 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Ziemlich unbefriedigend. Und was rät der Herr Udo Vetter dem Klienten?

  11. Euripides meint: (4.11.2008 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Man sollte vielleicht in Zukunft alle Beweismittel gleich vor dem Prozeß vernichten, damit wird sichergestellt, daß die Wahrheitsfindung nicht durch Fakten negativ beeinträchtigt wird…

  12. Hein B. meint: (4.11.2008 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht wars ja auch ein PKW der möglicherweise in Köln (Pro Köln RheinKreuzfahrt) eventuellen Agent Provokateur zwecks Barrikadenbau zur Verfügung gestellt wurde…. aber das muss man als Beschuldigter wohl hinnehmen ;)

  13. Babsi meint: (4.11.2008 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe natürlich, dass der/die Artikel nicht genannt werden. Aber eine Wertangabe wäre schon interessant gewesen.

    Auch war ich immer der Meinung, dass eine Aservatenkammer besonders gesichert wird. Entweder man ist zu blöd zum Aufpassen oder es fällt hier und da was von der Kante.

  14. Hans meint: (4.11.2008 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    Das "daher" in dem Satz ist natürlich Unsinn,allerdings wäre schon interessant, worum es sich da gehandelt hat. Denn die Sachen sind ja offensichtlich schon bei der Polizei vernichtet und gar nicht in die Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft gelangt . Das spricht eher dafür, dass es sich um wertlose Sachen gehandelt hat.

  15. Hondo meint: (4.11.2008 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    @Hans

    Oder dafür, dass sie teuer oder selten waren und einer der Beamten sie zum "Vernichten" mit nach Hause genommen hat…

    Aber selbst wenn die Sachen wertlos gewesen sein sollten, dann hat man sie trotzdem nicht einfach so zu vernichten.

  16. horstilein meint: (4.11.2008 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Wenn man von der Polizei Siegburg verhaftet wird, sollte man tunlichst kein Geld in der Tasche haben. Das verschwindet teilweise auch auf unerklärliche Weise.

  17. Hannes meint: (4.11.2008 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    > Man sollte vielleicht in Zukunft alle Beweismittel
    > gleich vor dem Prozeß vernichten,

    Kein Problem wenn man mit Nachnamen Strauß, mit Vornamen Max und von Beruf Jurist ist. Da diffundiert schon mal eine Festplatte einfach so weg und der Richter schreibt später im Freispruch "direkte Beweise gab es nie". Ja, nie-nicht.

  18. Lord meint: (5.11.2008 um 00:28) AntwortenReply to this comment

    @Babsi: es ist recht gängig daß Asservate verschwinden, besonders wenn es sich um Drogen oder PC-Teile handelt. Beides können auch Beamte gut gebrauchen.
    Ich tippe mal auf Drogen – oder Einbruchswerkzeug…

  19. Dosenkavalier meint: (5.11.2008 um 00:42) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Polizei beschlagnahmte Gegenstände nicht behalten dürfte, käme man in Deutschland der Bekämpfung von Verbrechen gar nicht mehr hinterher:

    http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/421/filesharer-haben-schnelle-rechner-polizisten-nicht/

  20. M. meint: (5.11.2008 um 07:18) AntwortenReply to this comment

    @18: Welches Werkzeug ist kein Einbruchswerkzeug? Ich hatte eine zeitlang Autos, da hatte das Hazet-Werkzeug im Kofferraum weit mehr Wert als das Auto. Mit dabei meist ein teurer Ratschenkasten, eine ordentliche Flex (eine Flex, kein billiger Winkelschleifer) und einen Montierhebel (braucht man für Tragegelenke. Zu dieser Zeit war ich viel auf Schrottplätzen in BaWü und Frankreich und habe für meine alte 204, 505 und 2002 Teile besorgt.

    Bei einer Verkehrskontrolle musste man immer damit rechnen, dass alles konfisziert wird. Glücklicherweise gibt es vernünftige Polizisten, die das Vorhandensein typischen KFZ-Werkzeuges wie Trenngabeln richtig deuten. Bei verschwundenem Werkzeug in vierstelligem Wert würde ich auch einen Anwalt einschalten.

  21. uninvited meint: (5.11.2008 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Eine lustige Episode dazu: PC-Hardware samt ext. Laufwerke, CDs, etc. wurde bei einer Durchsuchung mitgenommen. Einige Monate später, der bekannte hatte in der zwischen Zeit einen neuen PC gekauft, das alte "Gerümpel" wieder zurückerhalten. Da er wegen des Alters der Hardware nur noch eine Lagerung im Keller in Frage kam, hatte er das Zurückerhaltene nicht aufwendig kontrolliert.

    Wieder einige Monate später besuchten wir gemeinsam einen Flohmarkt und machten lustige Kommentare über die dort zu findende, alte Hardware. Beim näheren Hinsehen entdeckten wir ein altes ext. Diskettenlaufwerk. Auf der Unterseite klebte noch ein Aufkleber mit Asserv. Nr. – darunter der Name des Besitzers, eben meines Freundes.

  22. Hein B. meint: (5.11.2008 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    Naja ist ja hinlänglich bekannt das die Freunde und Wächter irgendwie Probleme mit der Lagerhaltung in der Asservatenkammer haben … aber wie heißt es so schön : Quis custodiet custodes?

  23. Bastian meint: (10.11.2008 um 08:45) AntwortenReply to this comment

    Es verschwinden nicht nur Beweismittel, von Zeit zu Zeit verschwinden auch Testamente bei Amtgerichten auf mysteriöse Weise.

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