Mit mir nicht

Der Staatsanwalt verschränkte theatralisch die Arme. „Eine Einstellung kommt mit mir nicht in Frage.“ Von Vernunft getragen konnte seine Ansage nicht sein. Gerade hatte sich herausgestellt, dass der Tatvorwurf nicht nur wackelig war. Er ließ sich (wohl eher) nicht belegen. Deshalb hatte die Jugendrichterin eine Einstellung angeregt. Wir hätten auch zugestimmt.

Ich nehme an, es lag an den 30 Schülern, die der Verhandlung im Zuschauerraum folgten. Dumm nur, dass die starke Pose nicht auch mit Taten unterfüttert wurde. Einem Beweisantrag zum Beispiel. Stattdessen ein fast wütender Anwurf, dass mein Mandant sich nicht zu einem Geständnis durchgerungen habe. Und dann ein grausamer, weil schlicht falscher Satz: „Der Angeklagte steht nicht zu seiner Tat, das ist strafschärfend zu berücksichtigen.“

Die Richterin zeigte sich, wie zu erwarten, wenig beeindruckt. Sie sprach meinen Mandanten frei. Ich bin mir sicher, eine Einstellung, vielleicht verbunden mit ein paar mahnenden Worten, hätte bei den Schülern einen pädagogisch wertvolleren Eindruck hinterlassen.