Falsche Ankündigung
Aus einer Strafanzeige:
Nach Auffassung der Anzeigenerstatterin haben die Angezeigten durch den Aufruf auf ihrer Internetseite die Tatbestände der Anstiftung zur falschen Verdächtigung, des Aussspähens von Daten und des Geheimnisverrats verwirklicht (vgl. Verweis auf zwei Aufsätze in der Neuen Juristischen Wochenschrift).
Es ist natürlich jeden unbenommen, sich kurz zu fassen. Dann sollte man sich aber auch die Zwischenüberschrift II. Rechtliche Würdigung sparen.
Mal ganz blöd gefragt: Wie kann man durch einen "Aufruf auf ihrer Internetseite" einen Tatbestand des "Ausspähens von Daten" verwirklichen?
Indem der "Aufruf" die Form einer EXE-Datei hat, die man erst herunterladen und ausführen muss?
@1: Anstiftung {falsche Verdächtigung, Aussspähen von Daten, Geheimnisverrat}
Grammatik?!
Für alle wie mich, die mental falsch abgebogen sind und das Zitat nicht sofort verstehen: "Aufruf" bedeutet nicht "etwas aufrufen/anklicken", sondern "ZU etwas aufrufen", also ein veröffentlichter Text, um dessen Inhalt es hier geht.
auch nach mehrmaligem durchlesen versteh ich den text einfach nicht… :D
Kann man jemanden zu einer falschen Verdächtigung anstiften?
@6/Caspar Hauser:
Warum nicht? "Geh doch mal zur Polizei und sage, der Caspar hat dir deine Handtasche geklaut…"
Das kann doch nur die Tante sein : Niemals hat ein Rechtsanwalt…
@7 Marco
wohl eher: "Geh doch mal zu deinem Nachbarn und sag dem, er soll zur Polizei gehn und sagen, Caspar hat mir meine Handtasche geklaut"
war das grammatikalisch in ordnung? ich glaube schon ;)
Gehts dabei vielleicht um solch eine Denunzianten – Website auf denen ich meinen Nachbarn anschwärzen kann??