Fragensteller meint:
(18.11.2008 um 19:00) Antworten
Den Link auf "Keine Kommentare" verstehe ich nicht. Soll das ein Scherz sein?
Hans Gruber meint:
(18.11.2008 um 19:03) Antworten
Bin ich der einzige der die Neutralität bei "Was die Polizei so alles lächerlich findet" vermisst?
meinereiner meint:
(18.11.2008 um 19:34) Antworten
@ 2 Herr Vetter ist ein Rechtsver… äh -anwalt und kein Journalist und somit imho nicht zu Neutralität verpflichtet. Die Aussage zu verweigern ist dein gutes Recht. Auch bei Ordnungswidrigkeiten.
Relevanzhans meint:
(18.11.2008 um 19:56) Antworten
meinereiner: Gemeint ist wohl eher der Artikel der Polizeipresse. Als Anekdote ist der Artikel recht unergiebig und für einen Bericht mangelt es am objektiven Schreibstil. Der Schreiberling war sicherlich lange nicht mehr im Deutschunterricht anwesend und hat seine journalistische AusBILDung mithilfe einer gewissen Klopapiermarke erworben.
DerLouie meint:
(18.11.2008 um 19:58) Antworten
Lächerlich ist wohl eher die Zeichensetzung des Beamten bzw. der Beamtin, der oder die diese Pressemeldung verfasst hat. "Ohne meinen Anwalt, sage ich nichts" – peinlich. Setzen, sechs, die Damen und Herren von der Staatsmacht.
@ 3: Dass Journalisten zur Neutralität oder Objektivität verpflichtet seien, wird häufig behauptet. Aber warum sollte das so sein? Und wo steht das? Wie sollen Journalisten z.B. Ereignisse kommentieren oder Kritiken verfassen, wenn sie dabei nicht Stellung beziehen dürften?
Wozu sich Journalisten mit dem Pressekodex (u.a.) tatsächlich verpflichtet haben ist Wahrhaftigkeit. Sie machen (oder sollten es demnach zumindest tun) ihre Arbeit transparent, kennzeichnen ihre Quellen, ordnen Informationen als "bestätigt" oder "vermutet" ein, trennen zwischen Nachrichten und Meinungsartikeln und legen offen, aufgrund welcher Argumente sie zu einer bestimmten Meinung oder Bewertung kommen.
Martin meint:
(18.11.2008 um 20:27) Antworten
89 km/h drüber im Baustellenbereich ist nicht ganz ungefährlich. In diesem Fall würde ich ein Fahrverbot befürworten, auch wenn die Pressemeldung blöd sein mag.
Jens meint:
(18.11.2008 um 20:38) Antworten
Was denn: der Richter, der die Fixierung von Pflegebdürftigen anordnete, ohne sie vorher übrhaupt gesehen zu haben – der ist wirklich verurteilt worden?? Dass man das noch erleben darf! Ob da jetzt bald eine Verurteilungswelle durch die Richterschaft geht?
nils meint:
(18.11.2008 um 20:38) Antworten
Naja sein Fahrverbot wird er wohl auch bekommen, aber hier geht es glaube ich eher um die Lächerlichkeit mit der die Polizisten sich selbst hier dem Spott preisgeben, wo sie doch versuchen sich über den Temposünder lustig zu machen…
Anon123 meint:
(18.11.2008 um 20:39) Antworten
5: Das Komma macht es in dem Fall ganz gut lesbar.
Ist eigentlich die Sportpresse daran Schuld dass mit lächerlich, peinlich, schamlos, etc so leichtfertig um sich geworfen wird?
Anon124 meint:
(18.11.2008 um 21:04) Antworten
Dass Sie Kommata nur als künstlerisch gestalterisches Mittel ansehen, merkt man an ihrer Zeichensetzung. Sport ist zum Machen da und nicht zum Zuschauen.
Marc meint:
(18.11.2008 um 22:27) Antworten
Zu "Was die Polizei so alles lächerlich findet": Der Polizist, der diese Pressemitteilung geschrieben hat, formuliert meiner Beobachtung nach häufig recht locker. Was nichts entschuldigt.
Don meint:
(18.11.2008 um 23:18) Antworten
"Ohne meinen Anwalt sage ich nix" ist aber auch wirklich ein peinlicher Spruch.
Will der Herr vieleicht auch noch bei dem Anwalt auf den Schoß?
Nicht, dass er sich keinen Rechtsbeistand holen soll, aber erstmal nix sagen kriegt man ja wohl noch alleine hin :-)
Der Polizeiartikel ist trotzdem daneben. Mehr Neutralität wäre angbracht.
dot tilde dot meint:
(18.11.2008 um 23:38) Antworten
zum thema lachender pressemitteiler:
ich wusste gar nicht, dass possenreißen zu den aufgaben unserer polizei gehört. aber ich bin auch kein hesse. genug kommunikationswege für nachfragen werden ja angegeben, vielleicht ließe sich das eine oder andere missverständnis ja ausräumen. diskurs gibt's auch im richtigen leben, nicht nur bei u.v. im kommentar.
.~.
Don meint:
(18.11.2008 um 23:51) Antworten
Zur Rechtsbeugung habe ich noch eine Frage: Macht sich ein Richter auch der Rechtsbeugung strafbar, wenn er nach Prüfung des Sachverhalts feststellt, dass die Voraussetzungen für eine Maßnahme (Freiheitsentziehung/Durchsuchung/Überwachung) vorliegen, diese Maßnahme für das Verfahren notwendig ist, und er sie dann aber trotzdem nicht anordnet? Oder geht das nur im umgekehrten Fall? (Mit umgekehrt meine ich Maßnahmen werden angeordnet obwohl die Voraussettungen nicht erfüllt sind)
Gregor meint:
(19.11.2008 um 00:15) Antworten
@15: Manche Polizei-Pressestelle hier in NRW hält es sogar für angebracht, ihre Pressemeldungen reimenderweise zu veröffentlichen – und das leider längst nicht nur am Rosenmontag oder am 1. April…
Da würde ich auch weiter großspurig ins Netz schreiben.
Patrick meint:
(19.11.2008 um 00:32) Antworten
Ich finde es mittlerweile eigentlich mehr beschämend wie sich Beamte auf ihren Polizeidienststellen offenbar die Zeit vertreiben, indem sie ihre literarischen Ergüsse in boulevard-ähnlicher Aufmachung in das Presseportal einstellen.
Nachdem in letzter Zeit häufig über Hausdurchsuchungen berichtet wurde, die einfach durchgewunken werden, ist man jetzt mal wieder bei den Fixierungen angekommen. Vielleicht kommt ja irgendwann mal jemand auf die Idee, dass die entsprechende Gesetzgebung vielleicht plausibel klingt, an der Realität aber geradeaus vorbeigeht.
Abgesehen von dem immer wieder beklagten Zeitmangel: Welchen Sinn soll es haben, einen dementen Patienten einem Richter vorzustellen? Anders ausgedrückt: Welche Kompetenz soll ein Richter einbringen, dem von ausgebildetem medizinischen Personal (nur von solchem kann eine Fixierung angeordnet werden) die Notwendigkeit einer entsprechenden Maßnahme dargelegt wird?
Die Formulierung "eine einzige Farce" trifft exakt das, was es dazu zu sagen gibt. Nach Aussage eines Bekannten, der als Klinikarzt tätig ist, ist es absolut üblich, dass dem zuständigen Richter die Notwendigkeit der Maßnahme mitgeteilt und kurz begründet wird, und dieser die Genehmigung schriftlich erteilt. Die wesentliche Dummheit des verurteilten Richters bestand in der Fälschung der Papiere.
Fixierungen sind – anders als diverse Fernsehsendungen vielleicht glauben machen wollen – keine willkürliche Handlung von Ärzten, die zu faul sind, sich zu kümmern. Der oben erwähnte Bekannte berichtete von verschiedenen Fällen, die für den Außenstehenden kurios sind, für die Verantwortlichen aber ein Problem darstellen. Etwa ein Patient, der im KH aus dem zweiten Stock fällt, weil er meinte, die Schweine vor dem Fenster füttern zu müssen. Wenn bei einer solchen Aktion jemand draufgeht, ist das Geschrei groß. Aber wehe, er wurde fixiert ohne richterliche Begutachtung.
(Und was geht es eigentlich Heise oder die Leserschaft an, ob ein Richter in seiner Freizeit "zeitaufwändige Hobbies wie ein Reitpferd" pflegt?)
Ben (der Unerwünschte) meint:
(19.11.2008 um 00:58) Antworten
@20 Putze:
Mal ein Gedankenexperiment: Angenommen, man wäre kein Arschloch, sondern ein Mensch mit Gewissen. Dann könnte man natürlich auch einfach mal anfangen, über diese angeblichen "Sachzwänge" nachzudenken. Wenn man kein Arschloch wäre, würde einem dann vielleicht auffallen, dass es etliche mildere Mittel als eine Fixierung gäbe, um einen etwas verwirrten, aber ganz offensichtlich harmlosen Patienten vor sich selbst zu schützen.
Angefangen mit Leuten, die einfach auf ihn aufpassen (muss man bei kleinen Kindern schließlich auch) bis hin zu solchen Dingen wie gesicherten Fenstern. Oder gar – oh Schreck, wie ineffizient! – eine Verlegung ins Erdgeschoss. Aber wie gesagt, auf solche Gedanken kommt man halt nur, wenn man kein Arschloch ist, sich nicht in bester Agenda-SPD-Manier hinter ach so einleuchtenden Sachzwängen versteckt, und an die Würde des Betroffenen denkt.
Hat man all diese Eigenschaften nicht, dann ist es einleuchtend, dass andere Maßnahmen als Fixieren ja ganz offensichtlich nicht in Frage kommen, wenn man die Effizienz durchdrücken will.
darmstädter meint:
(19.11.2008 um 00:58) Antworten
jaja, die presse miteilungen des polizei präsidiums südhessen sind echt der knaller.
auch dieser satz ist die wahre prosa:
"Jene Zeugin, die fast bestohlen wurde, sucht nun die Polizei."
sollte die zeugin die polizei noch immer nicht gefunden haben, dann suche sie bitte hier:
Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Marc-Alexander Wuthe
Telefon: 06151/969-2423 o. Mobil 0173/6597598
Fax: 06151/969-2405
E-Mail: marc-alexander.wuthe@polizei.hessen.de
Senfgnu meint:
(19.11.2008 um 01:13) Antworten
Ach, die Polizei versucht sich doch nur an das allgemein vorherrschende Niveau anzupassen. Und ob man jetzt kein Aktiv/Passiv unterscheiden kann oder nur keine zusammengesetzten Hauptwörter, ist dann doch auch egal.
Übrigens ist diese Bearbeitungsfunktion toll, so konnte ich noch eine kleine Korrektur vornehmen.
Patrick meint:
(19.11.2008 um 01:19) Antworten
@13: Ja, das fällt mir auch zunehmend auf. Ich tippe daher auf Quereinsteiger oder einfach schlichtweg zu Höherem berufen. ;) -Die Polizei soll ja auch aufgrund des Nachwuchskräftemangels ihre Anforderungen an BewerberInnen zurückgenommen haben.
@22: Mich juckt es in den Fingern mal die angegebene Mobilfunknummer auszuprobieren. Ist bestimmt die Privatnummer des Beamten der jederzeit für sachdienliche Hinweise dankbar ist und Bürgernähe als seine oberste Pflicht ansieht ;)
Hobbyjurist meint:
(19.11.2008 um 01:48) Antworten
Zu dem MP3-Radiobeitrag über das BKA-Gesetz:
weiß zufällig jemand, wie das Lied heißt und/oder wer das Lied gesungen hat, das am Anfang (kurz nach der Begrüßung durch die Moderatorin) eingespielt wird? Hört sich für meinen Geschmack ziemlich cool an.
mez meint:
(19.11.2008 um 08:37) Antworten
Es scheint in Deutschland ja ein akuter Richtermangel zu herrschen. Angeblich geht es bei den Online Durchsuchungen im BKA Gesetz um nur ein paar wenige Fälle pro Jahr. (7 oder 8)
Trotzdem sind nicht genug Kapazitäten in Deutschland vorhanden um für die wenigen Fälle auch bei Gefahr in Verzug einen Richter aufzutreiben und deshalb soll es zur Not auch ohne Richter gehen.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
haldol meint:
(19.11.2008 um 09:36) Antworten
@22
Ihr Beitrag zeug vorallem von mangelner Kenntnis der Materie aber schlüsseln wir mal auf :
-Leuten, die einfach auf ihn aufpassen- :
Sind schlicht und ergreifend nicht vorhanden – bei 1-2 Ärzten und 2-3 Schwestern für 30 und mehr Patienten (die teilweise vollpflegebedürftig sind oder umfangreiche Isolierungsmaßnahmen bedürfen (bei MRSA ect). Oder wollen die den vor einiger Zeit durch die Presse schlingernden Gedanken aufgreifen ALG2er als Hilfspflegekräfte einzusetzen ? Im übrigen ist ein "durchgängiger" Patient nicht mit einem Kind zu vergleichen – selbst die sprichwörtliche alte Oma kann in einem psychotischen Zustand erstaunliche Kräfte freisetzen.
-gesicherte Fenster- : Würde erstens von den Patienten nicht angenommen werden ("Sind wir hier im Knast") lösen aber auch nicht das Problem – geht ja nicht nur um Eigen- sondern auch um Fremdgefährdung.
-Verlegung ins Erdgeschoss- : Wann waren sie denn das letzte mal im Krankenhaus ? Bettenstationen sind selten im Erdgeschoss (eher Ambulanzen, Funktionsbereiche ect.) Davon abgesehen gilt analog zu den "gesichtern Fenstern" – die Verlegung löst nicht das Problem.
Fixierung sind -in der Regel, es gibt überall schwarze Schafe- ein ungern angewandtes Mittel das die meisten zu vermeiden suchen (sowohl aus "moralischen" Erwägungen als auch durch die aus der Fixierung ergebenen Verpflichtung zur engmaschigeren Überwachung des Patienten).
Momo meint:
(19.11.2008 um 10:19) Antworten
Der Link auf den Streetgirl-Blog hat mich erstmal ein bisschen irritiert. Ein Callgirl, das bloggt? Ein Jurist, der ein Callgirl-Blog liest? Abgesehen vom verlinkten Beitrag, der ja doch irgendwie Themenbezug hatte, habe ich mir dann den Rest noch zu Gemüte geführt und bin stellenweise aus dem Lachen nicht mehr raus gekommen (http://streetgirl.twoday.net/stories/4784977/ <– Tip!).
Danke für den Link zu einem tollen Blog!
Jens meint:
(19.11.2008 um 10:31) Antworten
"In den darauf folgenden Ermittlungen kam auch noch heraus, dass er in einem Fall eine Person ohne vorheriges Sachverständigengutachten in eine geschlossene Anstalt eingewiesen hatte."
Auch nicht schlimmer als zu "vergessen", das Gutachten angemessen wertend nachzuvollziehen.
Beobachter meint:
(19.11.2008 um 11:27) Antworten
Zu "Was die Polizei so alles lächerlich findet"
Zitat: "Eine Meldung mit der Nummer 1303876 konnte bei Polizeipresse.de nicht gefunden werden."
;-)
dot tilde dot meint:
(19.11.2008 um 12:30) Antworten
@17 (gregor):
seltsam. ob das wohl irgendeine form von korpsgeist ist, der dort die natürliche scham verdrängt? dass sich ernsthaftere beamte nicht in den rücken gefallen oder gar beleidigt vorkommen, kann ich mir kaum vorstellen.
@21 (Ben): Mir ist in deinem Text nicht ganz klar geworden, wer jetzt die Arschlöcher ohne Gewissen sind. Es ist etwas schwierig, mit jemandem zu diskutieren, der ganz offensichtlich keinen Einblick in die Praxis hat (was nicht schlimm ist), und der deshalb mit dem gesundem Menschenverstand argumentiert (was ebenfalls o.k. ist), der aber auch nicht bereit ist, seine Überzeugung zu hinterfragen oder gar in Frage stellen zu lassen und dies durch Kraftausdrücke klarstellt.
Die wesentlichen Argumente hat haldol bereits angeführt. Die Geschichte mit den Fenstern sollte nur ein Beispiel sein. Es gibt vielfältige Situationen, wo ein Patient vor sich selbst geschützt werden muss, oder wo andere vor ihm geschützt werden muss. Diese Problematik, der Balanceakt zwischen Verantwortung des Arztes, Selbstbestimmungsrecht des Patienten und – tatsächlich auch – Effektivität, ist sehr viel komplexer, als dass man sie nur mit Worten wie "Gewissen", "Freiheitsberaubung" oder "Effizienz" beschreiben könnte.
Übrigens sind nicht alle Patienten harmlos, auch da liegst du leider falsch. Manche schlagen um sich, spucken, kratzen, beißen. Andere wollen sich zu fremden Leuten ins Bett legen. Oder rasten aus, weil sie auf Entzug sind oder weil ihre vor zehn Jahren verstorbene Frau sie nicht besucht. Manche sind tatsächlich harmlos und fallen nur aus dem Bett, wandern die ganze Nacht durchs Haus, fallen die Treppe runter oder rutschen beim Essen vom Stuhl. Ja Ben, so ist das mit der Menschenwürde: Man kann jemanden immer wieder vom Stuhl rutschen lassen, oder aber ihn mit einem Bauchgurt festmachen. Oder man nimmt ihm die letzte selbständige Betätigung, die ihm noch bleibt, und füttert ihn. Alles eine Frage des Gewissens – und der Abwägung. Kann man nur hoffen, dass die von Effizienzdenken getriebenen Arschlöcher auf den KH-Stationen das hinkriegen.
Den Link auf "Keine Kommentare" verstehe ich nicht. Soll das ein Scherz sein?
Bin ich der einzige der die Neutralität bei "Was die Polizei so alles lächerlich findet" vermisst?
@ 2 Herr Vetter ist ein Rechtsver… äh -anwalt und kein Journalist und somit imho nicht zu Neutralität verpflichtet. Die Aussage zu verweigern ist dein gutes Recht. Auch bei Ordnungswidrigkeiten.
meinereiner: Gemeint ist wohl eher der Artikel der Polizeipresse. Als Anekdote ist der Artikel recht unergiebig und für einen Bericht mangelt es am objektiven Schreibstil. Der Schreiberling war sicherlich lange nicht mehr im Deutschunterricht anwesend und hat seine journalistische AusBILDung mithilfe einer gewissen Klopapiermarke erworben.
Lächerlich ist wohl eher die Zeichensetzung des Beamten bzw. der Beamtin, der oder die diese Pressemeldung verfasst hat. "Ohne meinen Anwalt, sage ich nichts" – peinlich. Setzen, sechs, die Damen und Herren von der Staatsmacht.
Zu 1 fällt mir nur ein: http://www.youtube.com/watch?v=1905E5cViEQ
@ 3: Dass Journalisten zur Neutralität oder Objektivität verpflichtet seien, wird häufig behauptet. Aber warum sollte das so sein? Und wo steht das? Wie sollen Journalisten z.B. Ereignisse kommentieren oder Kritiken verfassen, wenn sie dabei nicht Stellung beziehen dürften?
Wozu sich Journalisten mit dem Pressekodex (u.a.) tatsächlich verpflichtet haben ist Wahrhaftigkeit. Sie machen (oder sollten es demnach zumindest tun) ihre Arbeit transparent, kennzeichnen ihre Quellen, ordnen Informationen als "bestätigt" oder "vermutet" ein, trennen zwischen Nachrichten und Meinungsartikeln und legen offen, aufgrund welcher Argumente sie zu einer bestimmten Meinung oder Bewertung kommen.
89 km/h drüber im Baustellenbereich ist nicht ganz ungefährlich. In diesem Fall würde ich ein Fahrverbot befürworten, auch wenn die Pressemeldung blöd sein mag.
Was denn: der Richter, der die Fixierung von Pflegebdürftigen anordnete, ohne sie vorher übrhaupt gesehen zu haben – der ist wirklich verurteilt worden?? Dass man das noch erleben darf! Ob da jetzt bald eine Verurteilungswelle durch die Richterschaft geht?
Naja sein Fahrverbot wird er wohl auch bekommen, aber hier geht es glaube ich eher um die Lächerlichkeit mit der die Polizisten sich selbst hier dem Spott preisgeben, wo sie doch versuchen sich über den Temposünder lustig zu machen…
5: Das Komma macht es in dem Fall ganz gut lesbar.
Ist eigentlich die Sportpresse daran Schuld dass mit lächerlich, peinlich, schamlos, etc so leichtfertig um sich geworfen wird?
Dass Sie Kommata nur als künstlerisch gestalterisches Mittel ansehen, merkt man an ihrer Zeichensetzung. Sport ist zum Machen da und nicht zum Zuschauen.
Zu "Was die Polizei so alles lächerlich findet": Der Polizist, der diese Pressemitteilung geschrieben hat, formuliert meiner Beobachtung nach häufig recht locker. Was nichts entschuldigt.
"Ohne meinen Anwalt sage ich nix" ist aber auch wirklich ein peinlicher Spruch.
Will der Herr vieleicht auch noch bei dem Anwalt auf den Schoß?
Nicht, dass er sich keinen Rechtsbeistand holen soll, aber erstmal nix sagen kriegt man ja wohl noch alleine hin :-)
Der Polizeiartikel ist trotzdem daneben. Mehr Neutralität wäre angbracht.
zum thema lachender pressemitteiler:
ich wusste gar nicht, dass possenreißen zu den aufgaben unserer polizei gehört. aber ich bin auch kein hesse. genug kommunikationswege für nachfragen werden ja angegeben, vielleicht ließe sich das eine oder andere missverständnis ja ausräumen. diskurs gibt's auch im richtigen leben, nicht nur bei u.v. im kommentar.
.~.
Zur Rechtsbeugung habe ich noch eine Frage: Macht sich ein Richter auch der Rechtsbeugung strafbar, wenn er nach Prüfung des Sachverhalts feststellt, dass die Voraussetzungen für eine Maßnahme (Freiheitsentziehung/Durchsuchung/Überwachung) vorliegen, diese Maßnahme für das Verfahren notwendig ist, und er sie dann aber trotzdem nicht anordnet? Oder geht das nur im umgekehrten Fall? (Mit umgekehrt meine ich Maßnahmen werden angeordnet obwohl die Voraussettungen nicht erfüllt sind)
@15: Manche Polizei-Pressestelle hier in NRW hält es sogar für angebracht, ihre Pressemeldungen reimenderweise zu veröffentlichen – und das leider längst nicht nur am Rosenmontag oder am 1. April…
Polizei DA-Südhessen
Das waren doch die hier:
http://www.netzeitung.de/deutschland/498007.html
Da würde ich auch weiter großspurig ins Netz schreiben.
Ich finde es mittlerweile eigentlich mehr beschämend wie sich Beamte auf ihren Polizeidienststellen offenbar die Zeit vertreiben, indem sie ihre literarischen Ergüsse in boulevard-ähnlicher Aufmachung in das Presseportal einstellen.
Meine persönlichen Highlights der letzten Wochen:
"B 3 = 100 + 63 = 2"
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4969/1294140/polizeipraesidium_suedhessen
"Nach Unfall Auswanderung verschoben"
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4969/1297347/polizeipraesidium_suedhessen
"72 Schlangen geben sich ein flach-rundes Stelldichein"
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4969/1293943/polizeipraesidium_suedhessen
Nachdem in letzter Zeit häufig über Hausdurchsuchungen berichtet wurde, die einfach durchgewunken werden, ist man jetzt mal wieder bei den Fixierungen angekommen. Vielleicht kommt ja irgendwann mal jemand auf die Idee, dass die entsprechende Gesetzgebung vielleicht plausibel klingt, an der Realität aber geradeaus vorbeigeht.
Abgesehen von dem immer wieder beklagten Zeitmangel: Welchen Sinn soll es haben, einen dementen Patienten einem Richter vorzustellen? Anders ausgedrückt: Welche Kompetenz soll ein Richter einbringen, dem von ausgebildetem medizinischen Personal (nur von solchem kann eine Fixierung angeordnet werden) die Notwendigkeit einer entsprechenden Maßnahme dargelegt wird?
Die Formulierung "eine einzige Farce" trifft exakt das, was es dazu zu sagen gibt. Nach Aussage eines Bekannten, der als Klinikarzt tätig ist, ist es absolut üblich, dass dem zuständigen Richter die Notwendigkeit der Maßnahme mitgeteilt und kurz begründet wird, und dieser die Genehmigung schriftlich erteilt. Die wesentliche Dummheit des verurteilten Richters bestand in der Fälschung der Papiere.
Fixierungen sind – anders als diverse Fernsehsendungen vielleicht glauben machen wollen – keine willkürliche Handlung von Ärzten, die zu faul sind, sich zu kümmern. Der oben erwähnte Bekannte berichtete von verschiedenen Fällen, die für den Außenstehenden kurios sind, für die Verantwortlichen aber ein Problem darstellen. Etwa ein Patient, der im KH aus dem zweiten Stock fällt, weil er meinte, die Schweine vor dem Fenster füttern zu müssen. Wenn bei einer solchen Aktion jemand draufgeht, ist das Geschrei groß. Aber wehe, er wurde fixiert ohne richterliche Begutachtung.
(Und was geht es eigentlich Heise oder die Leserschaft an, ob ein Richter in seiner Freizeit "zeitaufwändige Hobbies wie ein Reitpferd" pflegt?)
@20 Putze:
Mal ein Gedankenexperiment: Angenommen, man wäre kein Arschloch, sondern ein Mensch mit Gewissen. Dann könnte man natürlich auch einfach mal anfangen, über diese angeblichen "Sachzwänge" nachzudenken. Wenn man kein Arschloch wäre, würde einem dann vielleicht auffallen, dass es etliche mildere Mittel als eine Fixierung gäbe, um einen etwas verwirrten, aber ganz offensichtlich harmlosen Patienten vor sich selbst zu schützen.
Angefangen mit Leuten, die einfach auf ihn aufpassen (muss man bei kleinen Kindern schließlich auch) bis hin zu solchen Dingen wie gesicherten Fenstern. Oder gar – oh Schreck, wie ineffizient! – eine Verlegung ins Erdgeschoss. Aber wie gesagt, auf solche Gedanken kommt man halt nur, wenn man kein Arschloch ist, sich nicht in bester Agenda-SPD-Manier hinter ach so einleuchtenden Sachzwängen versteckt, und an die Würde des Betroffenen denkt.
Hat man all diese Eigenschaften nicht, dann ist es einleuchtend, dass andere Maßnahmen als Fixieren ja ganz offensichtlich nicht in Frage kommen, wenn man die Effizienz durchdrücken will.
jaja, die presse miteilungen des polizei präsidiums südhessen sind echt der knaller.
auch dieser satz ist die wahre prosa:
"Jene Zeugin, die fast bestohlen wurde, sucht nun die Polizei."
sollte die zeugin die polizei noch immer nicht gefunden haben, dann suche sie bitte hier:
Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Marc-Alexander Wuthe
Telefon: 06151/969-2423 o. Mobil 0173/6597598
Fax: 06151/969-2405
E-Mail: marc-alexander.wuthe@polizei.hessen.de
Ach, die Polizei versucht sich doch nur an das allgemein vorherrschende Niveau anzupassen. Und ob man jetzt kein Aktiv/Passiv unterscheiden kann oder nur keine zusammengesetzten Hauptwörter, ist dann doch auch egal.
Übrigens ist diese Bearbeitungsfunktion toll, so konnte ich noch eine kleine Korrektur vornehmen.
@13: Ja, das fällt mir auch zunehmend auf. Ich tippe daher auf Quereinsteiger oder einfach schlichtweg zu Höherem berufen. ;) -Die Polizei soll ja auch aufgrund des Nachwuchskräftemangels ihre Anforderungen an BewerberInnen zurückgenommen haben.
@22: Mich juckt es in den Fingern mal die angegebene Mobilfunknummer auszuprobieren. Ist bestimmt die Privatnummer des Beamten der jederzeit für sachdienliche Hinweise dankbar ist und Bürgernähe als seine oberste Pflicht ansieht ;)
Zu dem MP3-Radiobeitrag über das BKA-Gesetz:
weiß zufällig jemand, wie das Lied heißt und/oder wer das Lied gesungen hat, das am Anfang (kurz nach der Begrüßung durch die Moderatorin) eingespielt wird? Hört sich für meinen Geschmack ziemlich cool an.
Es scheint in Deutschland ja ein akuter Richtermangel zu herrschen. Angeblich geht es bei den Online Durchsuchungen im BKA Gesetz um nur ein paar wenige Fälle pro Jahr. (7 oder 8)
Trotzdem sind nicht genug Kapazitäten in Deutschland vorhanden um für die wenigen Fälle auch bei Gefahr in Verzug einen Richter aufzutreiben und deshalb soll es zur Not auch ohne Richter gehen.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
@22
Ihr Beitrag zeug vorallem von mangelner Kenntnis der Materie aber schlüsseln wir mal auf :
-Leuten, die einfach auf ihn aufpassen- :
Sind schlicht und ergreifend nicht vorhanden – bei 1-2 Ärzten und 2-3 Schwestern für 30 und mehr Patienten (die teilweise vollpflegebedürftig sind oder umfangreiche Isolierungsmaßnahmen bedürfen (bei MRSA ect). Oder wollen die den vor einiger Zeit durch die Presse schlingernden Gedanken aufgreifen ALG2er als Hilfspflegekräfte einzusetzen ? Im übrigen ist ein "durchgängiger" Patient nicht mit einem Kind zu vergleichen – selbst die sprichwörtliche alte Oma kann in einem psychotischen Zustand erstaunliche Kräfte freisetzen.
-gesicherte Fenster- : Würde erstens von den Patienten nicht angenommen werden ("Sind wir hier im Knast") lösen aber auch nicht das Problem – geht ja nicht nur um Eigen- sondern auch um Fremdgefährdung.
-Verlegung ins Erdgeschoss- : Wann waren sie denn das letzte mal im Krankenhaus ? Bettenstationen sind selten im Erdgeschoss (eher Ambulanzen, Funktionsbereiche ect.) Davon abgesehen gilt analog zu den "gesichtern Fenstern" – die Verlegung löst nicht das Problem.
Fixierung sind -in der Regel, es gibt überall schwarze Schafe- ein ungern angewandtes Mittel das die meisten zu vermeiden suchen (sowohl aus "moralischen" Erwägungen als auch durch die aus der Fixierung ergebenen Verpflichtung zur engmaschigeren Überwachung des Patienten).
Der Link auf den Streetgirl-Blog hat mich erstmal ein bisschen irritiert. Ein Callgirl, das bloggt? Ein Jurist, der ein Callgirl-Blog liest? Abgesehen vom verlinkten Beitrag, der ja doch irgendwie Themenbezug hatte, habe ich mir dann den Rest noch zu Gemüte geführt und bin stellenweise aus dem Lachen nicht mehr raus gekommen (http://streetgirl.twoday.net/stories/4784977/ <– Tip!).
Danke für den Link zu einem tollen Blog!
"In den darauf folgenden Ermittlungen kam auch noch heraus, dass er in einem Fall eine Person ohne vorheriges Sachverständigengutachten in eine geschlossene Anstalt eingewiesen hatte."
Auch nicht schlimmer als zu "vergessen", das Gutachten angemessen wertend nachzuvollziehen.
Zu "Was die Polizei so alles lächerlich findet"
Zitat: "Eine Meldung mit der Nummer 1303876 konnte bei Polizeipresse.de nicht gefunden werden."
;-)
@17 (gregor):
seltsam. ob das wohl irgendeine form von korpsgeist ist, der dort die natürliche scham verdrängt? dass sich ernsthaftere beamte nicht in den rücken gefallen oder gar beleidigt vorkommen, kann ich mir kaum vorstellen.
.~.
Thema "interessante Links":
Wer gerne Leserbriefe von Pensionären in Zeitungen liest (und wer wäre das nicht), der findet <a href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/1118/meinung/0088/index.html" rel="nofollow">hier</a> ein bemerkenswertes Exemplar.
Die Meldung der Polizei findet sich noch hier:
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/polizeimeldungen/polizeimeldungen_darmstadt/1631699_Weiterstadt-Ohne-meinen-Anwalt-sage-ich-nichts…-Temposuender-fehlen-die-Worte.html
@21 (Ben): Mir ist in deinem Text nicht ganz klar geworden, wer jetzt die Arschlöcher ohne Gewissen sind. Es ist etwas schwierig, mit jemandem zu diskutieren, der ganz offensichtlich keinen Einblick in die Praxis hat (was nicht schlimm ist), und der deshalb mit dem gesundem Menschenverstand argumentiert (was ebenfalls o.k. ist), der aber auch nicht bereit ist, seine Überzeugung zu hinterfragen oder gar in Frage stellen zu lassen und dies durch Kraftausdrücke klarstellt.
Die wesentlichen Argumente hat haldol bereits angeführt. Die Geschichte mit den Fenstern sollte nur ein Beispiel sein. Es gibt vielfältige Situationen, wo ein Patient vor sich selbst geschützt werden muss, oder wo andere vor ihm geschützt werden muss. Diese Problematik, der Balanceakt zwischen Verantwortung des Arztes, Selbstbestimmungsrecht des Patienten und – tatsächlich auch – Effektivität, ist sehr viel komplexer, als dass man sie nur mit Worten wie "Gewissen", "Freiheitsberaubung" oder "Effizienz" beschreiben könnte.
Übrigens sind nicht alle Patienten harmlos, auch da liegst du leider falsch. Manche schlagen um sich, spucken, kratzen, beißen. Andere wollen sich zu fremden Leuten ins Bett legen. Oder rasten aus, weil sie auf Entzug sind oder weil ihre vor zehn Jahren verstorbene Frau sie nicht besucht. Manche sind tatsächlich harmlos und fallen nur aus dem Bett, wandern die ganze Nacht durchs Haus, fallen die Treppe runter oder rutschen beim Essen vom Stuhl. Ja Ben, so ist das mit der Menschenwürde: Man kann jemanden immer wieder vom Stuhl rutschen lassen, oder aber ihn mit einem Bauchgurt festmachen. Oder man nimmt ihm die letzte selbständige Betätigung, die ihm noch bleibt, und füttert ihn. Alles eine Frage des Gewissens – und der Abwägung. Kann man nur hoffen, dass die von Effizienzdenken getriebenen Arschlöcher auf den KH-Stationen das hinkriegen.
Die Meldung ist echt der Hammer…. :-o