6.1.2009

Es wird von hier aus nicht bezweifelt

In einer Wirtschaftsstrafsache war ich als Pflichtverteidiger beigeordnet. Schon bei der ersten Akteneinsicht vor einigen Jahren übersandte mir der Staatsanwalt “10 Bände, 3 Sonderbände”.

Ich habe nach Abschluss des Verfahrens 623 Fotokopien angemeldet. Das ist exakt jene Zahl Seiten, die schon bei der ersten Akteneinsicht in unserem Kontenblatt notiert wurde. Danach ging die Akte noch ein paar Mal hin und her, es wurden dicke Gutachten geschickt, die auch kopiert werden mussten. Aber ich habe es wohlweislich bei der ersten Fotokopienzahl belassen.

Das Amtsgericht Essen honoriert meine Zurückhaltung nicht. Die Rechtspflegerin forderte mich auf, die Kopien einzureichen oder anzugeben, welche Seiten aus den Akten kopiert wurden.

Ich habe das abgelehnt, schon wegen dem damit verbundenen Arbeitsaufwand und den Kosten für ein Paket, die mir letztlich niemand erstattet. Jetzt schreibt mir das Gericht:

Es wird von hier aus nicht bezweifelt, dass die Kopien gefertigt wurden, jedoch ist zu prüfen, ob diese auch erstattungsfähig sind.

Als Verteidiger kann man sich mit Fug und Recht auf den Standpunkt stellen, dass die gesamte Akte kopiert werden muss. Wer weiß denn, ob früher oder später nicht ausgerechnet das unscheinbarste Stück Papier, und sei es eine Zahlungsanweisung, für das Verfahren relevant wird?

Abgesehen davon darf man sich gar nicht vorstellen, wie eine Beamtin jede Fotokopie darauf untersucht, ob sie “erstattungsfähig” ist. Das bedeutet erst mal lesen und sich dann Gedanken machen, was der Anwalt wohl mit dem Blatt anfangen konnte. Das Ergebnis muss natürlich auch noch anschließend zu Papier gebracht werden, denn die Ablehnung der Fotokopierkosten erfordert ja eine nachvollziehbare Begründung.

Das klingt verdächtig nach Beschäftigungstherapie. Schon als Steuerzahler werde ich der Frau nicht die Freude machen und mich auf diese Diskussion einlassen. Auch auf die Gefahr hin, dann wieder dem Richter Arbeitszeit stehlen zu müssen, der über das Ansinnen der Rechtspflegerin entscheiden muss.

16 Kommentare zu “Es wird von hier aus nicht bezweifelt”

  1. irgendwer meint: (6.1.2009 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    Ich halte das für einfach nur lächerlich. Wie wäre es, wenn man das ganze digitalisieren würde? Kopien sind den Steinzeitmenschen vorbehalten.

  2. Torsten meint: (6.1.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Es wird wirklich Zeit für den elektronischen Rechtsverkehr.

  3. KarlAuer meint: (6.1.2009 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Und für digitalisierte Daten bekommt der Anwalt dann gleich viel Kohle?

  4. manne meint: (6.1.2009 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    digital wär echt besser, das würde auch den urwald schonen ;)

  5. studiosus juris meint: (6.1.2009 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    @1/2:
    ich lese viel lieber auf papier statt auf monitor. von einfacherem hin- und herblättern und der möglichkeit, notizen anzufügen, mal ganz abgesehen.

  6. Sesselpfurz meint: (6.1.2009 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    Oder die Kopien einreichen und anschließend mit dem Prüfbescheid etwas Pressearbeit betreiben ("Gerichtsüberlastung")?

  7. RA JM meint: (6.1.2009 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    623 Fotokopien kosten 110,95 Euro + MwSt. Wie viele Stunden will die Rechtsflegelin verbraten, um die Erstattungsfähigkeit dieser Kopien zu "prüfen" und wie will sie diese überhaupt beurteilen ? Schwachsinn pur!

  8. KarlAuer meint: (6.1.2009 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Wenn ohnehin mehr Kopiekosten entstanden sind, sollte der Hinweis auf § 308 ZPO analog ja wohl reichen.
    Absurd wirkt auf mich aber in erster Linie der menschelnd-verständnisvolle Ton, in den sich die Erbsenzählerei zu kleiden weiß.

  9. lsdhfbl meint: (6.1.2009 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    mal ehrlich: Wenn man das alles elektronisch machen würde, könnte man da auch viel leichter suchen und finden.
    außerdem wäre es für alle Beteiligten billiger und einfacher.

    Aber hauptsache Bürokratie…

  10. Karli meint: (6.1.2009 um 20:21) AntwortenReply to this comment

    So sind sie nun mal, die Gesetze. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, daß Kopiekosten nicht geprüft werden, hätte er eine Pauschale eingeführt. Hat er aber nicht. Also wird von denen, deren Job es ist, geprüft. Wer was dagegen hat, mag mit dem Bundestagsabgeordneten seines Vertrauens drüber sprechen.

  11. Gregor meint: (7.1.2009 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    Das es, wenn man das ganze digitalisiert, wieder enorme datenschutzprobleme gibt, daran denkt mal wieder keiner, was?

  12. RA Pauleit meint: (7.1.2009 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Faxen Sie ihr doch die Kopien einfach zu. Kostet zwar ggf. Telefongebühren, aber das sollte der Spass doch wert sein…..

  13. irgendwer meint: (7.1.2009 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    @5: Naja, aber ich finde, hier sollte man nicht mit persönlichen Vorlieben argumentieren, da diese doch erst einmal nebensächlich sind. Außerdem: Man gewöhnt sich dran.
    @11: Wenn man es richtig macht nur minimal + Kopien können genau so geklaut werden. :P

  14. Dirk Becker meint: (8.1.2009 um 01:40) AntwortenReply to this comment

    Ich fürchte fast, der Ruf nach digitalen Akten wird unverhört verhallen. Meines Wissens steht dem weniger die Möglichkeit der digitalen Verarbeitung als Mängel in der Qualität der digitalen Kopie und der Speicherung entgegen. Man geht davon aus, das heutige Langzeitspeicher wie CD und DVD nach circa 15-20 Jahren unbrauchbar wären, da aber (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) Akten oft viel länger archiviert werden müssen, scheiden diese Medien für Rechtsakte aus.

    Papier und Druckertinte sind da erstaunlicherweise viel robuster (auch wenn hier Qualitätseinbußen zu verzeichnen wären). Ein Hoch auf den alten Gutenberg. Ist einfach nicht tot zu kriegen, die Sau! ;-)

    Ich höre es berufsbedingt aus vielen Ecken, das man eifrig an Medien arbeitet, die gleichermaßen kostengünstig wie haltbar sind. So richtig in Gang kommt die Forschung hier aber nicht…

  15. holdi meint: (8.1.2009 um 08:08) AntwortenReply to this comment

    @karli
    Gesetzgeber wollte bestimmt keine inhaltliche Prüfung.

    Wenn bekannt ist, welche Akten kopiert wurden, kann der Staatsanwalt den Anwalt besser austricksen.

  16. jirjen?! meint: (20.2.2009 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    Schön, dass hier selbst die ganzen vorgeblich Rechtskundigen mal wieder schlicht und einfach den Beschluss des BGH vom 05.12.2002 (I ZB 25/02) negieren. Prima!
    Schaut mal in die Gründe, Ziffern 12 und 16.

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