7.1.2009

Die Schattenseiten des Freispruchs

Freisprüche machen natürlich Freude. Allerdings nicht, wenn es um die Abrechnung geht. Über so einen Fall hatte ich gestern berichtet. Jetzt schreibt mir schon wieder ein beamteter Bedenkenträger. Diesmal ist es der Bezirksrevisor am Landgericht Wuppertal.

Er beanstandet, dass mein in Erkrath wohnender Mandant einen Düsseldorfer Strafverteidiger beauftragt hat, ihn vor dem Amtsgericht Mettmann zu vertreten. Für den Angeklagten habe sich keine Notwendigkeit ergeben, einen an einem “dritten Ort” ansässigen Verteidiger zu beauftragen. Deshalb könnten die Reisekosten nicht erstattet werden. Wir sprechen über 14,40 Euro Fahrtkosten und 20,00 Euro Abwesenheitsgeld.

Ich könnte anmerken, wie schwierig es sich gestaltet, im beschaulichen Mettmann einen qualifizierten Strafverteidiger zu finden – wobei ich natürlich nichts ausschließen möchte. Der Anwaltsuchservice verzeichnet allerdings noch nicht mal einen Fachanwalt in Mettmann.

Zunächst habe ich es jedoch bei dem Hinweis belassen, dass ich den Mandanten schon aus anderen Sachen kenne. Deshalb besteht ein Vertrauensverhältnis. Dieses Vertrauensverhältnis ist jedenfalls wichtiger als die Reisekosten. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Anreise ja nun auch nicht sonderlich weit war. Mancher, der gewisse kulturelle Vorbehalte zurückstellt, könnte Erkrath – Mettmannn – Düsseldorf sogar als regional verbunden ansehen.

Ob die Richter in Wuppertal diese Ansicht teilen, ist mir eigentlich egal. Mich ärgert nur, welcher unglaubliche Aufwand mit solchen Kleinigkeiten betrieben wird.

16 Kommentare zu “Die Schattenseiten des Freispruchs”

  1. Darkstalker meint: (7.1.2009 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Reisekosten: 35 Euro
    Kosten/Zeit Revisor+Anwalt, um sich darüber zu streiten: 250 Euro
    Rechnen können: Unbezahlbar

  2. ben meint: (7.1.2009 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Nicht ärgern Herr Kollege, das kostet nur Nerven.
    Was meinen Sie, wie gerne ich in die Tischkante gebissen hätte, als mir der Rechtspfleger schrieb, ich hätte bei der Bemessung von Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit meine Arbeit zu sehr in den Vordergrund gerückt.

  3. gerhardq meint: (7.1.2009 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Das Ganze ist doch Kalkül.
    In der Regel ist der Aufwand im Verhältnis zu den Beträgen um die es geht, zu groß. So spekulieren die Bedenkenträger darauf, daß auf die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche verzichtet wird. Ein Paradebeispiel dieser Taktik ist der unberechtigte Skontoabzug.

  4. L-Roy meint: (7.1.2009 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Die Verbindung Erkrath – Mettmannn – Düsseldorf könnte bei manchen Lokalpatrioten als boshafter Frevel verstanden werden. Diese Verbindung überhaupt gedanklich herzustellen, rechtfertigt die Kürzung der Reisekosten. ;)

  5. KarlAuer meint: (7.1.2009 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    Es ist ja auch Kalkül der Anwälte, am jetzigen vor allem den Anwälten dienenden Kostenrecht festzuhalten. Dann soll die bemitleidenswerte Anwaltslobby doch einfach die Erstattungsfähigkeit von Auslagen streichen und flächendeckend transparente Festgebühren (unabhängig von Wert, Umfang und angeblicher Schwierigkeit) vom Gesetzgeber einführen lassen. Das würde viel blödsinnnigen Streit vermeiden.

  6. Neuling meint: (7.1.2009 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    @4 (L-Roy): Auch die Düsseldorfer müssen irgendwann mal akzeptieren, dass sie eigentlich wie auch Erkrath und Mettmann zum Bergischen Land gehören ;-)

    Düsseldorf war jahrhundertelang die Residenzstadt der Bergischen Herzöge und somit, wenn sie da waren, quasi Hauptstadt des Bergischen Lands. Wer es nicht glauben mag, der soll sich mal das Düsseldorfer Stadtwappen genau anschauen. Ja genau, das ist der Bergische Löwe …

    So gesehen ist die regionale Verbundenheit ohne Zweifel gegeben :-)

  7. le D meint: (7.1.2009 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    zivilrechtlich sind die Kosten zu erstatten, die entstanden wären, wenn der Auftrag an einen Anwalt in Erkrath erteilt worden wäre. Vielleicht hilft das als Argument weiter. Aktenzeichen des BGH suche ich gerne raus..

  8. Armin meint: (7.1.2009 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    "könnte Erkrath – Mettmannn – Düsseldorf sogar als regional verbunden ansehen."
    Bis 1972 (Kommunalreform), wenn ich mich als Mettmanner recht erinnere, gehörten alle drei Städte zum Kreis Düsseldorf. Auf jeden Fall gab es für alle das Autokennzeichen "D"…

  9. Hootch meint: (7.1.2009 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    @4, L-Roy:
    Nunja, bis 1975 gab es ja noch den Kreis Düsseldorf-Mettmann, zu dem auch Erkrath gehörte. Boshafter Frevel dürfte es allenfalls sein, dies zu vergessen ;-).

    Welche Note dieser Bezirksrevisor wohl in Heimatkunde hatte?

    Grüße!

  10. Heinz Elflein meint: (7.1.2009 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    Die hochtrabende Funktionsbezeichnung "Bezirksrevisor" sollte eigentlich darauf schließen lassen, dass es sich – zumindest – um einen Beamten des gehobenen Dienstes, wenn nicht sogar des höheren Dienstes handelt. Das gibt schon zu denken.

    Heinz Elflein
    Bundesbeamter des gehobenen Dienstes a.D.

  11. martin meint: (7.1.2009 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Erkrath nicht zu Düsseldorf? Ich dachte da wohnt der neue Oberbürgermeister.

  12. Christian Unger (h.c.) meint: (7.1.2009 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Ich würde ja eher sagen "Eine Schattenseite".

    Wenn man dann erstmal noch ewig diskutieren muss, um die "Beweismittel" zurück zu bekommen, ist das eine weitere Schattenseite.

    Mal ganz davon zu schweigen, dass man dann gleich wegen der Scheidung noch mal einen Rechtsanwalt braucht, und man die Nachbarn höchstens noch flüsternd hinter der Tür sieht.

  13. Sebastien meint: (7.1.2009 um 22:00) AntwortenReply to this comment

    Referendare – mit ihrer ach so üppigen Unterhaltsbeihilfe – sind auch gerne beliebte Opfer von kafkaesken Reisekostenabrechnungsstellen der OLGs, werden aber von diesen gerne als günstige Arbeitskraft quer durch den Bezirk gescheucht …

  14. akbwl meint: (8.1.2009 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Es geht hier um die korrekte Verwendung von Geldern, und Kleinvieh macht auch Mist. Genauso wie viele Anwälte mit allen möglichen Begründungen möglichst viele Honorarpositionen berechnen, darf die Gegenseite doch mit genauso soliden Gegenargumenten diese Positionen bestreiten.
    Und wenn der Revisor nur 250 EUR am Tag rausholt, rechnet sich seine Stelle schon.

  15. Liz meint: (17.3.2009 um 07:04) AntwortenReply to this comment

    Die "Scheineinwände" von Kostenbeamten sind oft genug so unsinnig, dass sie entweder für fachliche Dummheit oder ich-stell-mich-mal-dumm-irgendwann-gibt-RA-schon-auf-weil's-die-Zeit-nicht-rechnet-für-ihn (und dann verzichtet er beim Mandanten/RSV auf Ersatz oder lässt es eben Mandant zahlen, aber Kostenbeamter hat doll was der Staatskasse gespart) sprechen. Der 30 Jahre ältere Kollege, mit dem ich meine erste Sozietät hatte, war vor seinem Jura-Studium und Anwaltszeit selbst Rechtspfleger – solche Ermüdungstaktiken der Kostenbeamten liefen da ins Leere, Kostenbeschwerden liefen da einfach nebenbei mit weniger Aufwand bei uns als beim renitenten Kostenbeamten – beim 2. oder 3. Mal liessen sie's dann halt mit dem Schmarrn… angemessene Pauschalsätze würden das Problem für beide Seite lösen :-)

  16. Stummer Leser meint: (17.3.2009 um 08:22) AntwortenReply to this comment

    …schreibt mir schon wieder ein beamteter Bedenkenträger…

    Meines bescheidenen Erachtens ist das KEINE angemessene Ausdrucksweise für einen angesehenen und qualifizierten Strafverteidiger! Ob der Mann / die Frau Recht hat oder nicht mag dahingestellt sein, die Umgangsform allerdings läßt zu wünschen übrig.

    Just my 2 Cents …

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